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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 718)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      schrieb am 04.07.20 01:41:03
      Beitrag Nr. 158.980 ()
      Das Gerichts-/Haftungsforum ist doch nebenan !!! :cool:
      Aber was soll man sonst hier noch diskutieren ...

      Wer klagen will, soll klagen ... wer meint, noch n "Zehner" rauszuholen - dem sei die Mühe und der Lohn gegönnt. Das zu beurteilen obliegt mit Sicherheit nicht dem Forum hier und die Sachlage ist eben nicht eindeutig... darüber haben Gerichte zu entscheiden.

      Unabhängig davon ob EY, die Bafin oder sonst wer die erlittenen Verluste bezahlen sollen (in Haftung genommen werden) ...
      ... bin ich mal gespannt was die vielen klagewilligen Anleger alles unternommen haben, um sich im Vorfeld der Investition ein zutreffendes Bild über die VFE zu machen, wieviele den GB ausgewertet/analysiert haben um das Risiko eines Kursverlustes oder einer Insolvenz überhaupt einschätzen zu können.
      Der Gründer dieses Forums hat schon in 2008 diverse Unplausibilitäten formuliert und wurde dafür von Wirecard verfolgt. Der Zatarra-Report 2016, die FT-Vorwürfe 2017/2019 ... wurde alles hier schon 1000. Mal aufgeführt... Jeder Anleger der Schadensersatz haben möchte, wird vor Gericht darlegen müssen, wie er diese Hinweise bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigt hat.

      Also, viel Glück ... und wer dann doch noch alles gut belegen/dokumentieren kann, was/wie und warum zu seiner Kaufentscheidung geführt hat (und ja - einen solchen BETRUG muss keiner in seine Überlegungen einbeziehen) der hat dann evtl. Anspruch auf Schadenersatz.
      Den bekommt man denn in Form eines gerichtlichen Vollstreckungstitels ... :D

      Das schöne ist, es sind Wertpapiere mit 30-jähriger Gültigkeit . :laugh::D:laugh::D:laugh::D
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      schrieb am 04.07.20 01:25:08
      Beitrag Nr. 158.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.698 von Celovec am 04.07.20 00:58:23Hinterher ist man immer schlauer.

      Freis braucht gerade mal einen Arbeitstag und eine durchgearbeitete Nacht, um auf unplausible Vorgänge zu stoßen – allen voran, dass die beiden philippinischen Banken, bei denen angeblich die vermissten 1,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr lagerten, dafür nicht in Frage kommen können. Denn laut Bilanz der Institute gibt es dort keine Euro-Positionen in dieser Höhe. Er lässt das den Aufsichtsrat wissen – genauso wie seine Erkenntnis: Eigentlich hätten Prüfer innerhalb kürzester Zeit etliche Fragwürdigkeiten bei Wirecard entdecken können.

      Und seid wann waren die Bilanzen verfügbar? Ich schätze mal April 2020. Da war der KPMG-Bericht aber schon fast auf der Zielgerade.

      Viel spannender ist doch, ob man das an der Bilanz der alten Bank hätte erkennen können.
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      schrieb am 04.07.20 00:58:23
      Beitrag Nr. 158.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.689 von LG007 am 04.07.20 00:55:34Dazu Freis im Manager Artikel

      Komisch die Ungereimtheiten hätten Prüfer leicht erkennen müssen.

      https://www.manager-magazin.de/unternehmen/crash-kurs-als-wi…
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      schrieb am 04.07.20 00:55:34
      Beitrag Nr. 158.977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.656 von Celovec am 04.07.20 00:42:47wieso nicht? Die hatten dieselben gefälschten Unterlagen wie jedes Jahr :laugh::laugh::laugh:
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      schrieb am 04.07.20 00:42:47
      Beitrag Nr. 158.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.632 von LG007 am 04.07.20 00:34:21Wieso?

      Die Presse in singapore schreibt - Citadelle habe gar keine Berechtigung als Treuhänder aufzutreten.

      Das wird ja wohl ein neuer Berater schnell hinreichend klären können.

      Danach ist es recht einfach

      Stimmt dieses Gerücht - dann wird EY wohl in Protokollen belegt haben, dass sie den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Hauptversammlung darüber informiert haben. Und eine Risikoeinschätzung vorzunehmen.

      Wenn EY hierzu nie Stellung genommen hat, wär die Frage wieso?

      Als Auftraggeber - und das sind nunmal die Gesellschafter - ist es äußerst ärgerlich, wenn der Wirtschaftsprüfer solche Themen nicht klärt. Bzw. Bei auftreten solcher Gerüchte diese nicht sofort entkräften kann.

      Deshalb bin ich ja auf die Verhandlung gespannt. Nachdem ich in den Kommentaren zum Bestätigungsvermerk bisher keinen Kommentar zu Citadelle gelesen habe (oder übersehen) wird EY das dann wohl erklären können
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      schrieb am 04.07.20 00:42:02
      Beitrag Nr. 158.975 ()
      Commerzbank die 2.Wirecard?:Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hatten beanstandet, dass das Management dem Aufsichtsrat wichtige Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt habe. Der Vorstand hatte nach einem Gewinneinbruch 2019 ----Das hört sich aber gar nicht gut an.
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      schrieb am 04.07.20 00:41:16
      Beitrag Nr. 158.974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.554 von HansSchneider am 03.07.20 23:59:11
      es macht keinen Sinn, weil Du mit der Materie überfordert bist
      Deine hier meist angeführten Stellen beziehen sich zum größten Teil auf ganz andere Sachverhalte. Es gibt die unterschiedlichsten Beraterhaftungen bei unterschiedlichen Sachverhalten.

      Und beim anderen teil liest Du sie selbst nicht oder verstehst sie einfach nicht. Im letzten zitierten Absatz Deines posting wird dezitiert und fett festgehalten, wenn bewusst (!!!!) unterlassen wird. Und hier ist eben wie ich schon x-mal schreib ein Vorsatz zu belegen.

      Kann man den belegen = unbeschränkte Haftung.

      Kann man den nicht belegen und EY hat einfach "nur" schlecht gearbeitet: 4 Mio. € Grenze.

      Und da kannst Du noch so oft pöbeln und das Gegenteil behaupten.

      Die Anwälte klagen:
      a.) weil bei so Fällen immer geklagt wird und Fahrlässigkeit ziemlich sicher vorliegt und damit zumindest die 4 Mio. €
      b.) sie natürlich versuchen werden einen Vorsatz zu beweisen (eher auf gut Glück)
      c.) die Anwälte meist bzw. sicher zu ihrem Honorar kommen
      d.) ........

      Ja man kann und soll sich einem Prozessfinanzierer auf Erfolgsbasis anschließen.

      Einen Anwalt auf Honorarbasis würde ich nicht empfehlen.

      Schau Dir einfach die Ergebnisse bei Parmalat, Conroad, Lernout & Hauspie, EM-TV, Steinhoff und andere an.

      Aber Fakten interessieren und interessierten hier ohnehin nur die wenigsten.
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      schrieb am 04.07.20 00:34:21
      Beitrag Nr. 158.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.623 von Celovec am 04.07.20 00:27:57
      Zitat von Celovec: Jedes Jahr ist eine neue Prüfung. Das sind mindestens 4 Millionen pro Jahr - und wenn Vorsatz nachgewiesen wird - was ich persönlich für machbar halte, wenn die medialen Gerüchte stimmen - wohl unbeschränkt


      Ich fürchte, das ist das falsche Kriterium.

      Das muss vor Gericht bewiesen werden. :laugh::laugh::laugh:

      Ob da mediale Gerüchte helfen :eek:
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      schrieb am 04.07.20 00:31:06
      Beitrag Nr. 158.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.554 von HansSchneider am 03.07.20 23:59:11Meine Kurzfassung

      Bei all den Vorwürfen und der bereits erfolgten eigenen Korrektur des eigenen testats für 2018, muss sich EY wohl sehr warm anziehen.

      Und sehr gut argumentieren und erklären, dass hier tatsächlich nur leichte Fahrlässigkeit und kein vorsätzliches handeln zum Schaden der Eigentümer und Gläubiger vorliegt.
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      schrieb am 04.07.20 00:29:14
      Beitrag Nr. 158.971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.289.554 von HansSchneider am 03.07.20 23:59:11
      Zitat von HansSchneider: Er muss dabei leichtfertig und
      „gewissenlos“ gehandelt haben, wobei Angaben ins Blaue hinein21 oder
      die Zugrundelegung ungeprüfter Angaben Dritter genügen.22 Hat er in
      diesem Sinne ein Gutachten falsch erstellt, eine Bilanz falsch aufgestellt
      oder ein Testat zu Unrecht bzw. unrichtig erteilt, greift § 826 BGB bereits
      dann, wenn er über erkannte Bedenken hinwegsah oder eine notwendige
      Prüfung bewusst unterlassen und einen Schaden – jedenfalls nach Art
      und Richtung – zumindest für möglich gehalten hat.
      Eine solche Haftung steht mithin immer dann im Raum, wenn der Experte Auskünfte
      unvollständig, falsch oder irreführend erteilt und hierauf Dritte – und
      zwar für den Experten erkennbar – Entscheidungen stützen.23


      Du musst aber auch alles fett machen.

      Eine solche Haftung steht mithin immer dann im Raum, wenn der Experte Auskünfte
      unvollständig, falsch oder irreführend erteilt und hierauf Dritte – und
      zwar für den Experten erkennbar – Entscheidungen stützen
      .

      Die Argumentation stelle ich mir lustig vor. Also ich als Kleinaktionär kaufe eine Aktie prinzipiell nur aufgrund des Testats des Wirtschaftsprüfers und das muss der doch verdamt noch mal wissen.

      Außerdem dürfte es nicht so einfach werden, EY unterlassene Prüfungen vorzuwerfen. Wenn du dir den GB 2018 ansiehst, dann hat EY schon ne Menge erfolglos geprüft. :laugh::laugh::laugh:

      Werden wir alle in ein paar Jahren erfahren. ;)
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