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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 9)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
    Beiträge: 166.150
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      schrieb am 07.04.22 12:52:03
      Beitrag Nr. 166.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.300.055 von dan_invest am 06.04.22 21:53:02Das scheint mir auch etwas seltsam. Offensichtlich vertrauen sie hier darauf, dass EY Deutschalnd/global hier mehr oder weniger freiwillig auf einen Vergleich einsteigt. Das wirkt unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, dass sie nach dem KapMuG möglicherweise sowieso haften..
      Bin mir nicht sicher, ob es sich auszahlt, für diese Stiftung die Teilnahme am KapMuG aufzugeben.
      Irgendwelche Ideen?
      Wirecard | 0,050 €
      Avatar
      schrieb am 06.04.22 21:53:02
      Beitrag Nr. 166.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.294.532 von Ahwas am 06.04.22 13:28:47
      Zitat von Ahwas: https://www.dsw-info.de/wirecard/

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      liebes DSW-Mitglied,

      wie Sie wissen, haben wir seit über einem Jahr zusammen mit den renommierten Anwaltskanzleien Nieding + Barth (Frankfurt a.M.) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) an einer Stiftungslösung in der Causa Wirecard gearbeitet.

      Heute enden nach intensivster Arbeit alle Vorbereitungen mit der schönen Nachricht an Sie, dass wir die Wirecard-Stiftung für betroffene Anleger tatsächlich ins Leben gerufen haben und diese nun aktiv ist.

      Es geht also endlich los, worüber wir sehr glücklich sind.

      Ihnen sowie den über 30.000 weiteren geschädigten Anlegern, die sich zwischenzeitlich bei der DSW gemeldet und für unseren Informationsservice registriert haben, können wir damit einen erfolgversprechenden und insbesondere kostenlosen Weg zum Schadenersatz aufzeigen.

      Es hat einige Zeit gebraucht, um das Stiftungsmodell und die gesamte Konstruktion zum Vorteil aller Anleger aufzubauen.

      Diese Zeit war nötig und es war zudem richtig, zunächst den Sachverhalt möglichst vollständig zu erfassen und alle Informationsquellen zu nutzen. So konnten die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss und insbesondere der sogenannte Wambach-Bericht mitverwertet werden.

      Bei der Stiftungslösung war es uns besonders wichtig, auch über EY Deutschland hinaus zu denken und damit einen Entschädigungsfonds aufzubauen, dessen Wirkung weit über das hinausgeht, was an Haftungspotenzial zur Verfügung steht, als wenn man lediglich die EY Deutschland GmbH auf Schadenersatz verklagt.

      Auch ein KapMuG-Verfahren - das im Übrigen aktuell noch gar nicht zur Verfügung steht - kann diese Optionen nicht bieten.

      Bei unserer Stiftungslösung war uns vor allem auch wichtig, dass Ihnen und allen anderen geschädigten Anlegern keine weitere Kosten entstehen.

      All das macht die Stiftung für Sie, aber auch für EY attraktiv, da diese eben mehr Möglichkeiten eröffnet als Klagen gegen EY Deutschland oder andere Einheiten von EY Global.

      Letztendlich führt die Stiftungslösung zu einem Entschädigungsfonds, der eine höhere Kompensation für Sie möglich macht.

      Alle wesentlichen Informationen zur Stiftung und unserer heutigen Pressekonferenz dazu finden Sie im Anhang noch einmal zusammengefasst.

      Wir möchten auch noch einmal die Gelegenheit nutzen, Ihnen für alle unterstützenden und motivierenden Hinweise und Anmerkungen in den letzten Monaten zu danken.

      Zum Abschluss haben wir noch eine Bitte:

      Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihre Käufe und Verkäufe von Wirecard-Aktien dokumentieren, um den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen.

      Wir werden Ihnen dann mit unserem nächsten Rundschreiben erläutern, wie eine Registrierung bei der Stiftung erfolgen kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Tüngler Thomas Hechtfischer


      Ich bin registriert. Abre soweit ich das verstanden habe, muss EY dem zustimmen, dass auch die EY Global mit haftet. Also muss man auf die Vergleichsbereitschft von EY vertrauen. Das halte ich eher für unwahrscheinlich. In diesem Artikel sind alle Optionen gut aufgeführt, kann ihc nur empfehlen:

      https://anlegerplus.de/handlungsoptionen-fuer-geschaedigte-w…

      Das Gute ist, wir haben noch genügend Zeit.
      Wirecard | 0,042 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.04.22 13:28:47
      Beitrag Nr. 166.068 ()
      Ist jemand hier dabei?
      https://www.dsw-info.de/wirecard/

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      liebes DSW-Mitglied,

      wie Sie wissen, haben wir seit über einem Jahr zusammen mit den renommierten Anwaltskanzleien Nieding + Barth (Frankfurt a.M.) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) an einer Stiftungslösung in der Causa Wirecard gearbeitet.

      Heute enden nach intensivster Arbeit alle Vorbereitungen mit der schönen Nachricht an Sie, dass wir die Wirecard-Stiftung für betroffene Anleger tatsächlich ins Leben gerufen haben und diese nun aktiv ist.

      Es geht also endlich los, worüber wir sehr glücklich sind.

      Ihnen sowie den über 30.000 weiteren geschädigten Anlegern, die sich zwischenzeitlich bei der DSW gemeldet und für unseren Informationsservice registriert haben, können wir damit einen erfolgversprechenden und insbesondere kostenlosen Weg zum Schadenersatz aufzeigen.

      Es hat einige Zeit gebraucht, um das Stiftungsmodell und die gesamte Konstruktion zum Vorteil aller Anleger aufzubauen.

      Diese Zeit war nötig und es war zudem richtig, zunächst den Sachverhalt möglichst vollständig zu erfassen und alle Informationsquellen zu nutzen. So konnten die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss und insbesondere der sogenannte Wambach-Bericht mitverwertet werden.

      Bei der Stiftungslösung war es uns besonders wichtig, auch über EY Deutschland hinaus zu denken und damit einen Entschädigungsfonds aufzubauen, dessen Wirkung weit über das hinausgeht, was an Haftungspotenzial zur Verfügung steht, als wenn man lediglich die EY Deutschland GmbH auf Schadenersatz verklagt.

      Auch ein KapMuG-Verfahren - das im Übrigen aktuell noch gar nicht zur Verfügung steht - kann diese Optionen nicht bieten.

      Bei unserer Stiftungslösung war uns vor allem auch wichtig, dass Ihnen und allen anderen geschädigten Anlegern keine weitere Kosten entstehen.

      All das macht die Stiftung für Sie, aber auch für EY attraktiv, da diese eben mehr Möglichkeiten eröffnet als Klagen gegen EY Deutschland oder andere Einheiten von EY Global.

      Letztendlich führt die Stiftungslösung zu einem Entschädigungsfonds, der eine höhere Kompensation für Sie möglich macht.

      Alle wesentlichen Informationen zur Stiftung und unserer heutigen Pressekonferenz dazu finden Sie im Anhang noch einmal zusammengefasst.

      Wir möchten auch noch einmal die Gelegenheit nutzen, Ihnen für alle unterstützenden und motivierenden Hinweise und Anmerkungen in den letzten Monaten zu danken.

      Zum Abschluss haben wir noch eine Bitte:

      Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihre Käufe und Verkäufe von Wirecard-Aktien dokumentieren, um den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen.

      Wir werden Ihnen dann mit unserem nächsten Rundschreiben erläutern, wie eine Registrierung bei der Stiftung erfolgen kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
      Wirecard | 0,042 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.22 18:02:06
      Beitrag Nr. 166.067 ()
      Wirecard
      WIRECARD: So bekommen Geschädigte einen Ausgleich
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-04/5566988…
      Wirecard | 0,035 €
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 14:14:36
      Beitrag Nr. 166.066 ()
      Wirecard
      Jetzt wird es spannend für Wirecard-Geschädigte: Musterverfahren gegen EY kommthttps://www.wallstreet-online.de/video/15227251-schadenersat…
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      schrieb am 23.02.22 20:33:54
      Beitrag Nr. 166.065 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.911.376 von Highflighr am 22.02.22 18:43:51Der Twitter Account @WC_Resolved namens Christof Irle war meine Quelle dafür, dass die BAFIN mit Paragraph 6 WpHG ausreichende Kompetenzen gehabt hätte, um der Marktmanipulation seitens Wirecard nachzugehen. Das sollte hier nicht unerwähnt bleiben.

      Den Paragraph 6 WpHG sollte sich jeder Interessierte mal durchlesen, das vermittelt einen Eindruck von der großen Sauerei, dass die BAFIN diesbezüglich nicht tätig wurde. Das WpHG ist ihr Statut, nach dem sie dort den ganzen Tag arbeiten. Mindestens 12 Jahre wollen alle damit befassten Mitarbeiter nicht auf die Idee gekommen sein, diesbezüglich mal ihre Pflicht zu erfüllen? Immerhin gab es mindestens seit 2008 eine Menge und deutlichste Whistleblower Hinweise von Betrug seitens Wirecard. Dann die FT Alphaville Berichte 2015, Zatarra 2016, der Schreiber/Dohms Artikel 2017, Anfang 2019 weitere FT Artikel, und dann der Hammerartikel der FT im Oktober 2019, der der BAFIN deutlichste Wirecard-Betrugs-Ermittlungsergebnisse gratis auf dem Tablett lieferte. Nichts konnte die BAFIN bewegen, mittels 6 WpHG Ermittlungen gegen WC durchzuführen. Und das unter dem Aspekt, dass die BAFIN zur Neutralität verpflichtet ist, sie dürfen bei Hinweisen nicht nur in eine Richtung ermitteln!

      Die BAFIN ist einfach nur ein ****** ********* *****!
      Wirecard | 0,031 €
      Avatar
      schrieb am 22.02.22 18:43:51
      Beitrag Nr. 166.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.232.799 von Highflighr am 18.05.21 20:11:37
      Zitat von Highflighr: Ausgehend davon, dass Bilanzfehler per se nicht gleich Betrug sind, liegt der Focus des Bilanzkontrollverfahrens im Wesentlichen auf der Fehleraufdeckung. Betrugsverdacht poppt dabei auch mal auf oder wird nachgewiesen. Als promptes Ermittlungsverfahren bei Betrugsverdacht ist das Bilanzkontrollverfahren ungeeignet, zB zeitaufwändig, Datenschutz, fehlende Kompetenzen. Um Wirtschaftsbetrug (WiBetrug ist immer auch Marktmanipulation, da, falls bekannt, Auswirkung auf Marktbewertung) WIRKSAM begegnen zu können, wurde der BAFIN bei (substantiellem) Betrugs-/Marktmanipulationsverdacht vom Gesetzgeber die Pflicht zur UNVERZÜGLICHEN Ermittlung nach Paragraph 6 WpHG auferlegt, mit Kompetenzen wie Einbestellung zu Befragungen, Durchsuchung von Geschäftsräumen, Beschlagnahmung von Daten, Akten und sonstigen Beweismitteln. Unverzüglich, da Betrug/Marktmanipulation schnellstmöglich unterbunden gehören.


      Obiges und

      „...ob neben der DPR Sonderprüfung zu den WC Bilanzen die BAFIN parallel nach 6 WpHG Untersuchungen bzgl. WC Marktmanipulation durchgeführt hat? Offensichtlich nicht, da es solche Untersuchungen bis Juni 2020 nicht gab. Die EU Transparenz Richtlinie [konkret: Marktmissbrauchsverordnung] verlangt das aber, bzw. deutsches Gesetz 6 WpHG ermöglicht der BAFIN Ermittlungen bzgl. Marktmanipulation bzw. gibt der BAFIN die Instrumente zur deren Durchsetzung in die Hand. Bei Betrug nur die DPR anzusetzen, ist, als wenn Sie bei einem Ladenbesitzer, der direkt Geld aus der Kasse in seine eigene Tasche steckt, nur die Plausibilität der (Ihnen wohlgemerkt freiwillig ausgehändigten und damit u.U. extra dafür "hergestellten") Kassenbons überprüfen. Da können Sie nichts feststellen...“

      aus

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-281-290/…

      trifft sich offenbar mit der Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei TILP, siehe Bericht vom 21.2.22 (bitte lesen):

      https://finanzwelt.de/einheitliches-enforcement-verfahren-al…

      Daraus:
      „...Der BaFin war es rechtlich sehr wohl möglich, den Vorwürfen gegen Wirecard neben der DPR nachzugehen und auch mit den Kompetenzen aus § 6 WpHG selbst zu ermitteln…“


      Mein Fazit:
      Das Verhalten der BAFIN, die fortgesetzt den Vorwürfen gegen Wirecard nicht nachging, gleichzeitig aber mit schwersten „Waffen“ (Verhängung WC Leerverkaufsverbot, Anzeige gg WC Kritiker FT Journalist McCrum) pro WC agierte, kann nicht als „unbeabsichtigt fehlerhaft“ abgetan werden. Das (unrechtmäßig verhängte) LVV war, weil nur ein Unternehmen betreffend, bis dato einmalig in Deutschland. Und in einer Demokratie gegen Journalisten vorzugehen, zeigt, dass der BAFIN zum Schutz von WC alle Mittel recht waren.

      Die BAFIN hat mit ihrer fortgesetzten Parteinahme für WC bewusst gegen ihren öffentlichen Auftrag verstoßen. Damit hat die BAFIN Amtsmissbrauch begangen.

      Bei Amtsmissbrauch entfällt das vielzitierte Haftungsprivileg für die BAFIN, dh sie ist den geschädigten Wirecard Anlegern schadenersatzpflichtig!
      Wirecard | 0,030 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.22 18:04:26
      Beitrag Nr. 166.063 ()
      Interessantes Video mit Bilanzexpertin Dr. Rinker und RA Dr. Wotsch zu allgemeinen Erkenntnissen aus Skandalen, wie Wirecard:

      Wirecard | 0,032 €
      Avatar
      schrieb am 19.01.22 15:22:21
      Beitrag Nr. 166.062 ()
      Kein Schadenersatzanspruch gegen die Finanzaufsicht Bafin.
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14927972-landgeri…
      Wirecard | 0,043 €
      Avatar
      schrieb am 18.01.22 19:58:32
      Beitrag Nr. 166.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.764.364 von Highflighr am 13.07.21 19:10:54
      Zitat von Highflighr: ...auch die Staatsanwaltschaft München mit der für WC verantwortlichen Oberstaatsanwältin Frau Hildegard Bäumler-Hösl und dem ihr unterstellten Gruppenleiter Staatsanwalt Matthias Bühring ist so eine wissende Behörde, die ganz offensichtlich aktiv die Aufklärung des Falls WC behindert hat. Das der StA Mü zugeordnete Ministerium ist das Bayerische Justizministerium, welches der StA Mü gegenüber weisungsberechtigt ist...

      wieder ein toller Artikel von Thomas Steinmann im Capital:

      https://www.capital.de/wirtschaft-politik/muenchner-ermittle…

      „Wie aus den Akten hervor geht, begann eine Polizeihauptkommissarin im Kriminalfachdezernat 3 des Münchner Polizeipräsidiums im Juli 2015 auf Basis der Hinweise aus dem Rechtshilfeersuchen der US-Behörden Ermittlungen zu der Wirecard-Tochter Click2Pay. Als Beschuldigte führte sie zunächst Marsalek und die Wirecard-Chefjuristin, die als Geschäftsführer und Prokuristin bei der Firma eingetragen waren. Später kamen auch noch zwei weitere Click2Pay-Verantwortliche hinzu. Der Tatvorwurf: Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Dazu eröffnete ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I ein Vorermittlungsverfahren.
      Bei ihren Ermittlungen stießen die Fahnder in bayerischen Polizeiregistern auf rund 200 Vorgänge mit Bezug zu Click2Pay – die auffallend häufig mit Online-Glücksspiel zu tun hatten. Click2Pay werde „offensichtlich vom Mutterkonzern überwiegend angeboten, damit Kunden damit auf Glücksspielplattformen Zahlungen leisten können“, hielt die leitende Kriminalbeamtin im August in einem Vermerk an den zuständigen Staatsanwalt fest. Darin regte sie auch eine Durchsuchung bei Click2Pay an. Da kein einziger Onlinepoker-Anbieter in Deutschland über eine Erlaubnis verfüge, leiste die Firma Beihilfe zur Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel. Die Verantwortlichen handelten gewerbsmäßig, weil sie „ihren Lebensunterhalt damit verdienen“. Für die gewerbsmäßige Veranstaltung eines illegalen Glücksspiel sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft vor.
      Am 16. September 2015 verfügte der zuständige Staatsanwalt dann jedoch, die Vorermittlungen mangels Anfangsverdachts einzustellen. Ein Bezug zu deutschem Strafrecht sei „derzeit nicht mit dem für weitere Ermittlungen erforderlichen Verdachtsgrad gegeben“, notierte er in seiner Verfügung. Zudem sei Click2Pay seit 2014 nicht mehr aktiv.“


      Was sofort auffällt: Solange die Kriminalpolizei den Fall in der Hand hatte, wurde ermittelt, da passierte etwas. Sobald die Staatsanwaltschaft übernahm, wurde das Verfahren eingestellt, mangels Anfangsverdachts, WIE IMMER! Und ich habe da gaaaaaaaaaaaaaaaaaaar keinen Verdacht, dass das bayerische Justizministerium etwas mit zu tun hat /ironieoff.

      Aus dem PUA Bericht ergibt sich, dass aus eben dem Grunde des mangelnden Anfangsverdachts jede von außen angestoßene Aktivität in Richtung Aufklärung von Wirecard Kriminalität eingestampft wurde.

      Ob irgendwann von Seiten des Bundes diesem unwürdigen Treiben Einhalt geboten wird? Der PUA hat bzgl der StA München zu viel liegen lassen.

      Das ist nur noch eine Farce!

      Entschädigung her!
      Wirecard | 0,043 €
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