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    Finanzinnovationen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.08 17:35:26 von
    neuester Beitrag 27.05.08 12:07:45 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.141.337
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      Avatar
      schrieb am 18.05.08 17:35:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zum Thema Finanzinnovatioen, bei der mir vielleicht jemand hier weiterhelfen kann.
      Als Beispiel seinen hier mal folgende beiden Anleihen angeführt:

      A0C4RP, Hornbach, halbjährlicher Kupon, Kündigungsrecht für den Emittenten ab 2009

      TUAG05, Tui, erst jährlicher Kupon, später vierteljährlicher, unendliche Laufzeit mit Kündigungsrecht für den Emittenten

      Wenn ich die beiden Anleihen auf der Homepage der Börse in Düsseldorf suche, dann steht bei beiden, dass es sich um Finanzinnovationen handelt. Weiß jemand warum das so ist? Liegt das an den unterjährigen Zinsen, am Kündigungsrecht, an beidem oder an etwas ganz anderem?

      Vielen Dank für alle Antworten!
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 07:40:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.119.794 von Student84 am 18.05.08 17:35:26Meines Wissens sind bei Finanzinnovationen die Kursgewinne nach einem Jahr nicht steuerfrei sondern generell Steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 11:00:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      student,
      alles, was von einer stinknormalen Anleihe abweicht, ist eine FI. Mein Merksatz.

      Bei A0A8CY gab es die Bedingung, daß der Zins erhöht wird, wenn die Anleihe 1 Jahr nach Emission noch kein Rating hat. Die Anleihe erhielt das Rating, Zins wurde nicht geändert. Nur wegen dieser theoretischen Zinsänderung ist A0A8CY eine FI.

      Bei A0C4RP kann eigentlich nur das vorzeitige Kündigungsrecht zur FI geführt haben. Weitere "schädliche" Bedingungen sind: unendlich, variabler Zins, Stufenzins, Nullkupon, zu hohes Disagio und weißnichwasnoch.
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 20:34:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lieber Student,
      Ist deine Frage zu deiner Zufriedenheit beantwortet worden?
      Ich persönlich denke eher nicht. Der zweite punkt ist Innovation und selbiges verbindet man irgendwie mit Fortschritt.

      Fortschritt ist Klasse Bsp.:D
      Eine Waschmaschine die mit kaltem Wasser genauso sauber wäscht wie mit heißem Wasser.
      Ein KFZ, welches ohne Benzin oder Diesel fährt.
      Ein Medikament, welches gegen alle Krankheiten nützlich ist.
      Das wären Innovationen, wo doch fast jeder sagen würde:
      Super, Juchhe, Fortschritt!:D
      Bei den Finnahnzinnovationen ist dieses in der Regel etwas anders, da es durch das Finanzministerium :mad:festgelegt wird ob es eine Innovation ist oder nicht.
      Die haben zu Innovationen ein anderes Verhältnis.:confused:

      Bsp. Die wollen Kohle und zwar für Zinsen.
      1.000.000 Euro 18Jahre angelegt zu 4Prozent ergibt ca. 2.000.000 Euro, wenn die Steuer nicht wäre.
      Bei einer Million wären es 40.000 Zinsertrag pro Jahr, welche nach bisheriger Regelung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern wäre.

      Nun gibt es aber auch die Möglichkeit der Nullkuponanleihe meist Zerobond genannt.
      In diesem Fall investiert man bei 4Prozent Zinsen.
      Wieder eine Million und erhält nach 18 Jahren 2.000.000.

      Beim zweiten Fall könnte man glauben, dass die eine Million komplett steuerfrei wäre, ist es aber verständlicherweise nicht.
      So doof sind die einfach nicht.

      Erklärung Wikipedia
      Finanzinnovation ist die Sammelbezeichnung der deutschen Finanzverwaltung für Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Der Begriff ist seit dem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums 1994 gebräuchlich.
      Zu deinen Beispielen kenn ich mich nicht aus, da ich bisher „meistens“ nur Aktien gekauft
      habe. Der Innovationsanteil deiner Bonds ist jedoch meiner Ansicht nach, nach eines flüchtigen Blickes relativ gering, und wenn es anders wäre umso besser.
      Wenn du auf deine Anfrage keine befriedigenden Antworten erhältst folgende Empfehlung:
      Ruf doch mal an.(Bei TUI Investor Relations), oder die Frage noch mal wiederholen oder präzisieren.

      Garantiezertifikate sind auch Finanzinnovationen, ich könnt kotzen so ein Scheiß!:mad:

      Hab ich auf deine Frage angemessen geantwortet?


      Alles Gute:yawn:
      piepo
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 06:46:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.119.794 von Student84 am 18.05.08 17:35:26Die TUAG05 zaehlt als Floater (auch wenn sie es erst ab 2013 ist, sofern nicht gekuendigt), das macht sie zur FI.

      Bei der A0C4RP ist das vorzeitige Kuendigungsrecht mit Kursen ueber-pari der Grund.

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      Avatar
      schrieb am 22.05.08 16:40:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die vielen Antworten. Bin leider nicht früher dazugekommen hier nochmal was zu schreiben.
      Es ging mir nur darum zu verstehen, wann eine Anleihe als Innovation gilt. Das sie deshalb nicht gleich innovativ ist, ist wohl leider war. Aber jetzt weiß ich, dass ich bei Kündigungsrechten und bei Floatern immer aufpassen muss.
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 12:07:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.152.509 von Student84 am 22.05.08 16:40:08Auch wenn das Wertpapier als Finanzinnovation geschlüsselt ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch steuerlich als FI gilt. Floater gelten steuerlich nicht als FI, hier sind Kursgewinne und -verluste nach Ablauf der Jahresfrist noch steuerfrei. Gleiches gilt für die meisten Anleihen mit Rating-Vorbehalt.

      Allerdings wird diese Rechtsprechung des BFH nicht vollständig von der Finanzverwaltung übernommen, so dass man natürlich versuchen kann, Verluste geltend zu machen.


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