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    Außerordentliche Kündigung nach Projektaufbau - Grund:mangelnder Erfolg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.08 01:26:17 von
    neuester Beitrag 02.06.08 15:35:47 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.141.711
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      schrieb am 02.06.08 01:26:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bräuchte euere Hilfe bei einer ärgerlichen Angelegenheit, bitte lesen auch wenn die Darstellung etwas länger wurde.

      Geht um folgendes:

      Ich bin selbständig, betreibe eine Art Vertriebsagentur, welche Unternehmen sowohl strategisch unterstützt als auch die Vertriebmaßnahmen umsetzt.

      Eine meiner inzwischen grundsätzlich aussichtsreichsten Zusammenarbeiten begann Ende August 2007.
      Es geht um die Vermarktung eines Angebotes für Unternehmen.
      Das zu vermarktende Produkt überzeugt durch ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.

      Der Anbieter hatte wohl einige Monate vergeblich versucht eine Vertriebsagentur zu finden welche das Angebot rein auf Provisionsbasis vermarktet.

      Da ich das Angebot sowie den Markt als aussichtreich einschätzte und das bis heute auch tue, übernahm ich den Vertrieb auf reiner Provisionsbasis unter der Bedingung die Dienstleistung des Anbieters exklusiv zu vermarkten.
      Als Sicherheit für beide Seiten wurde bis zum Jahresende eine Klausel zur ordentlichen Kündigung eingeführt, welche von beiden ohne Angabe von Gründen bis zum 31.12.2007 kündbar war.
      Kommt es zu keiner Kündigung des Vertrages läuft der Vertrag und die exklusive Vermarktung auf unbestimmte Zeit. (Exklusivität und Vertragslaufzeit mit der eindeutigen Formulierung in zwei separaten Punkten aufgeführt)
      Das Projekt wurde mit bis zu 6 Telefonakquisiteuren angegangen. Das Angebot stieß zwar grundsätzlich auf Interesse, zu einem Abschluss kam es bis zum Jahresende 2007 dennoch nicht, da nach Zusenden des Werbematerials z.T. das Interesse nicht mehr so groß war, bzw. bei denen die weiter Interesse hatten wurden wir auf späteren Zeitpunkt vertröstet.
      Als Ursachen für den bis dahin ausbleibenden Erfolg sah ich auch das eher wenig professionelle Werbematerial rund um das Produkt.

      Trotz keines greifbaren Erfolges zum Jahresende machten beide Seiten, im Bewusstsein einer längeren Zeitspanne zur Platzierung eines Produktes im Geschäftskundenbereich, keinen Gebrauch von Ihrem Recht der ordentlichen Kündigung. Der Anbieter ging dies auch ein da er sich mit einem anderen Bereich über Wasser halten kann.

      Der dadurch verlängerte und erst jeweils zum Jahresende mit einer Einjahresfrist mit der exklusiven Vermarktung der angebotenen Dienstleistung kündbare Vertrag, gab mir die Planungssicherheit in das grundsätzlich aussichtsreiche Projekt noch mehr Zeit und Geld zu investieren.
      Zusammen wurde verbessertes Werbematerial erstellt
      Durch Umsetzung meiner Anregungen konnte bei dem Angebot einen erheblichen Qualitätssprung erreichen
      Durch meine Anregung konnte eine Variation als zweites, äußerst aussichtsreiches Angebot mit aufgenommen werden
      Ab Februar arbeitete ich ein Konzept einer genau auf das Angebot ausgerichteten Internetplattform aus. Die Funktionalität der Internetseite entwickelte ich in den Folgemonaten weiter und beauftragte eine professionelle Internetagentur welche in aufwendiger Zusammenarbeit dieses Konzept für einen niedrigen 4-stelligen Eurobetrag umsetzte, soweit dass es damit Ende nächster Woche für die breite Masse zugänglich gemacht wird.
      Zudem erarbeitete ich eine weitere Vertriebsstrategie, ein Konzept zum Aufbau eines Distributorennetzwerkes, Einstellung und Schulung freier zusätzlicher Außendienstmitarbeiter die bereits mit Gewinnung neuer Kunden begonnen haben.

      Sprich alles war darauf ausgerichtet das Projekt in Kombination mit der Internetplattform auf wesentlich höherem Qualitätsniveau neu durchzustarten.

      Die sehr zeitintensive Erstellung der Internetseite hat zwar länger gedauert als geplant, ist qualitativ dafür sehr gelungen. Da die Zusammenarbeit eigentlich auch zwischenmenschlich stimmte und ich als exklusiver Vertriebspartner mich auf der sicheren Seite sah, stellte ich dem Anbieter die Grobkonzepte der Internetseite und der Vermarktungsidee vor und teilte dem Anbieter vor knapp 3 Wochen den noch nicht offiziell zu sehenden link zur Vorabversion mit.

      Eine Woche später erhielt ich eine mail der Begeisterung über das Internetangebot und samt Gratulation über meine Arbeit und man freue sich auf die zu erwartenden umfangreichen Aufträge und werde alle Informationen und Dokumente bereit stellen die den Start der Seite erleichtern.

      Vor drei Tagen erhielt ich dann eine mail, in der der Anbieter darum bat aus seiner Stadt selbst Kunden anzugehen, der restliche Bereich bleibt davon uneingeschränkt bei mir - zudem sprach man etwas unverständlich von neuen Kontakten die gewonnen wurden.
      Zu meiner größten Überraschung entdeckte ich am gleichen Tag eine Internetseite die konzeptionell genau an die von mir erstellte angelehnt ist, -- mit Impressum des besagten Anbieters. Allerdings wohl nicht von einer Agentur erstellt.

      Ich antwortete auf die Frage der obigen mail, dass ich ihm grundsätzlich keine Steine in den Weg lege, aber genaue Bedingungen besprochen werden müssen. Zudem erwähnte ich wertungsneutral und beiläufig den Namen der Domain unter der die von ihm erstelle Internetseite zu finden ist.

      Am nächsten Tag funktionierte mein Internetkonto über den Anbieter nicht mehr und zu meiner noch größeren Überraschung hatte ich eine „außerordentliche Kündigung“ im Briefkasten. Begründung: mangelnder Geschäfterfolg und er müsse Geld verdienen

      Die Gründe für eine „außerordentliche Kündigung“ sehe ich nicht als geben.

      (Diese sind: Ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) ist generell aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele für einen
      Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vertragspartner, unberechtigte fristlose Kündigung des anderen,
      (für den Unternehmer)
      Verletzung des Wettbewerbsverbots durch den Handelsvertreter, Konkurs des Handelsvertreters,

      (für den Handelsvertreter)
      Abwerbung von Kunden durch den Unternehmer, unzulässige einseitige Gebietsverkleinerung oder Provisionskürzung durch den Unternehmer.
      Wichtige Gründe aus Sicht des Unternehmens sind beispielsweise:
      • grobeigennützige Missachtung der Interessen des Unternehmers,
      • versuchte Abwerbung eines anderen Handelsvertreters zugunsten eines Mitbewerbers,
      • Nichtbefolgung von berechtigten Weisungen des Unternehmers,
      • Beleidigung des Unternehmers oder leitender Angestellter,
      • heimliche Verhandlung des Handelsvertreters mit Dritten zwecks vorzeitiger Vertragsbeendigung,
      • Nichtmeldung von Geschäftsabschlüssen und Sachverhalten, die für den Unternehmer von besonderer Wichtigkeit sind,
      • nachhaltige Verletzung des Konkurrenzverbots,
      • Gewährung unzulässiger Preisnachlässe oder Entgegennahme zusätzlicher Provisionen von Kunden,
      • Verbreitung kreditschädigender Gerüchte über das Unternehmen. (Link)




      Da in dem Vertrag keine Umsatzziele aufgenommen wurden, ich mir nicht in Ansätzen etwas zu Schulde habe kommen lassen und enorme Anstrengungen unternommen habe das Projekt mit auf ein Niveau zu bringen, dass der Erfolg greifbar wird - - sehe ich einen wichtigen Grund in keiner Weise als gegeben.
      Wie beschrieben war die Zusammenarbeit vertrauensvoll – ist jetzt natürlich stark angeknackst (Auch aufgrund der Form – mit mir kann man reden)
      Gehe davon aus, dass der Anbieter trotz uneingeschränkten exklusiven Vertriebsrechts heimlich eine andere Zusammenarbeit eingegangen ist und das Internetprojekt selbst umsetzen möchte. Als dem Anbieter bewusst wurde, dass ich die Seite entdeckt habe kam postwendend sein Schreiben.


      Wie gehe ich am besten vor?
      Die außerordentliche Kündigung akzeptiere nicht, ebenso verzichte ich nicht auf mein exklusives Vertriebsrecht.
      Wie kann ich überprüfen ob bereits an mir vorbei gegen das Vertriebsrecht verstoßen wird und wie kann ich dagegen vorgehen?

      Welche Schadensersatzansprüche (habe neben Geld auch viele hundert Stunden an strategischer Ausrichtung - bin Akademiker Ausrichtung in diesem Bereich - in das Projekt investiert , außerhalb der eigentlichen Akquise)
      ergeben sich generell und speziell falls er anderweitig vertragsbrüchig anderen Vertriebler einsetzte bzw. sich weigert seinen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei dem Anbieter handelt es sich um eine Limited.

      Grüße und Danke für eure Einschätzung!
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 01:38:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zuviel Text. Sorry. :keks:
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 05:59:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      sprich mit einem anwalt, der sich auf vertragsrecht spezialisiert hat ...
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 07:11:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.619 von rublo am 02.06.08 01:26:17
      Ihr scheint fast ausschliesslich per Mail zu kommunizieren ... warum suchst du nicht das direkte Gespräch mit deinem Kunden? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 08:41:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.742 von Schlappekicker am 02.06.08 07:11:58Es gab dazu regelmäßig Gespräche - per mail kann man aber nachweisen. Dass, der Kunde den Dialog nicht suchte und mir einfach einen Brief sendet, finde ich angesichts der Lage sehr daneben.
      HAt jemand konkrete Tips wie ich vorgehen kann - ohne Anwalt.
      Wenn mir die Rechtslage klar ist, werde ich den Dialog suchen.

      DAnke + Grüße,

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      schrieb am 02.06.08 09:24:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.215.014 von rublo am 02.06.08 08:41:39
      Deine Grundlagenarbeit scheint so gut gewesen zu sein, dass dein Kunde jetzt meint, das Ganze auch alleine erledigen zu können.

      Deine Aufgabe sollte nun sein, ihn davon zu überzeugen, dass es viel zu schlicht gedacht ist, sich einzelne erfolgsversprechende Brocken rauszupicken, sondern nur mit dir ein erfolgversprechendes Gesamtszenario möglich ist.

      Gelingt dir das nicht, bleibt dir wohl nur der Anwalt ...
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 10:46:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.215.014 von rublo am 02.06.08 08:41:39rublo,

      die Rechtslage ist alles andere als klar, sie wird es auch bei längerer Diskussion nicht mehr.

      Grundsätzlich ist es bei derlei Streitigkeiten so, der eine will Geld sehen, der andere dieses nicht hergeben. Dann muß derjenige, der haben will, beweisen, daß es ihm vertraglich zusteht. Ein nur moralischer Anspruch reicht dazu keinesfalls. Und so bedauerlich es auch ist, aus einem freiwillig eingegangenen Risiko lassen sich erstmal keine Schadensersatzansprüche herleiten.

      Der Beklagte hat es zudem in der Hand, zu seinen Gunsten auch die unsinngsten Behauptungen aufzustellen. Beweisen, daß sie nicht zutreffen, muß normalerweise der Kläger, gelingt ihm das nicht, hat er ein Problem.

      Ich kann daher nur dringend empfehlem, baldmöglichst einen als Fachmann ausgewiesenen Anwalt zu konsultieren und Details mit ihm zu besprechen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 14:13:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.619 von rublo am 02.06.08 01:26:17Eine meiner inzwischen grundsätzlich aussichtsreichsten Zusammenarbeiten begann Ende August 2007.
      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

      Ich bin zwar kein Akademiker, aber den Satz begreife ich trotzdem nicht.



      Bei dem Anbieter handelt es sich um eine Limited.

      Ich bin zwar immer noch kein Akademiker, aber DAS kapiere selbst ich :D


      Sage einfach DIESEN letzten Satz beim ersten Gespräch mit Deinem Anwalt als ERSTES!!!

      Trotzdem viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 15:18:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auch von mir noch einmal der dringende Rat sich einen Anwalt zu suchen der sich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechtes (denn das ist die fragliche Materie) auskennt.

      Das ist ein Spezialgebiet und kein alltägliches Geschäft in einer Anwaltspraxis. Ich muss es wissen ich bin selbst einer :)

      Was ich nicht verstehe ist der Geiz der davon abhält zum Anwalt zu gehen. Das kann sich böse rechen.

      Sie gehen ja auch zum Zahnarzt wenn es weh tut.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 15:35:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.218.313 von vob2006 am 02.06.08 15:18:35Sie gehen ja auch zum Zahnarzt wenn es weh tut.

      Ich gehe nur zum Zahnarzt wenn ich Zahnschmerzen habe ;)


      Und bevor ich den Zahnarzt dann lustig vor sich hinbohren lasse, sage ich ihm auch genau, wo die Schmerzen sind und lasse ihn nicht erst unten rechts und unten links und oben rechts bohren, wenn es oben links weh tut.


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