Frage zum Erbrecht, Erbfolge.. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.08 15:58:55 von
neuester Beitrag 17.06.08 10:54:46 von
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Also Frage ist zum Erbrecht..:
Situation: Mutter ist gestorben, Vater lebt, 3 gemeinsame Kinder.
Meine Frage geht speziell darum, wer erbt den Grundbesitz der Mutter, den sie bereits VOR der Ehe selbst von Ihren Eltern geerbt hat..?.. (und auch ausschließlich auf Ihren Namen lautet, sogar noch Mädchenname)
Vorab Danke für die Antworten..!..
Situation: Mutter ist gestorben, Vater lebt, 3 gemeinsame Kinder.
Meine Frage geht speziell darum, wer erbt den Grundbesitz der Mutter, den sie bereits VOR der Ehe selbst von Ihren Eltern geerbt hat..?.. (und auch ausschließlich auf Ihren Namen lautet, sogar noch Mädchenname)
Vorab Danke für die Antworten..!..
Falls kein Testament: 50% Ehemann und 50 % Kinder (jedes Kind 16,6%)
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.516 von zweitmarktabstauber am 16.06.08 16:13:16Falls kein Testament: 50% Ehemann und 50 % Kinder (jedes Kind 16,6%)
wie gesagt.. Bei dem angesprochenen Grundbesitz handelt es sich NICHT um Zugewinn während der Ehe.
wie gesagt.. Bei dem angesprochenen Grundbesitz handelt es sich NICHT um Zugewinn während der Ehe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.740 von Deni1968 am 16.06.08 16:33:43Schauste hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErb…
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErb…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.740 von Deni1968 am 16.06.08 16:33:43Hallo Deni,
ob das Grundstück Zugewinn während der Ehe war oder die Mutter das Grundstück schon in die Ehe mit eingebracht hat, ist bei Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft egal.
In allen drei Fällen fällt es in den Nachlass (mit der Folge, dass der Ehemann 1/4 oder 1/2 (bei Zugewinngemeinschaft) erbt).
Rene
P.S.: Im übrigen macht es wenig Sinn, dieselbe Frage direkt hintereinander in zwei Foren zu stellen.
ob das Grundstück Zugewinn während der Ehe war oder die Mutter das Grundstück schon in die Ehe mit eingebracht hat, ist bei Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft egal.
In allen drei Fällen fällt es in den Nachlass (mit der Folge, dass der Ehemann 1/4 oder 1/2 (bei Zugewinngemeinschaft) erbt).
Rene
P.S.: Im übrigen macht es wenig Sinn, dieselbe Frage direkt hintereinander in zwei Foren zu stellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.313.004 von ReneBanker am 16.06.08 23:38:10P.S.: Im übrigen macht es wenig Sinn, dieselbe Frage direkt hintereinander in zwei Foren zu stellen.
Jedenfalls DANKE mal für die Antwort! Ich bekam nur erst nachträglich den Tipp, die Frage mal ins "RICHTIGE" Forum einzustellen - also eben in "Recht und Steuern".., daher das 2. mal..
Verstehen tu ich das aber trotzdem nicht ganz.., wenn es doch z.B. kein Grundstück wäre, sondern z.B. ein PKW oder eine Geldsumme.. wie wäre es denn dann..?..
Jedenfalls DANKE mal für die Antwort! Ich bekam nur erst nachträglich den Tipp, die Frage mal ins "RICHTIGE" Forum einzustellen - also eben in "Recht und Steuern".., daher das 2. mal..
Verstehen tu ich das aber trotzdem nicht ganz.., wenn es doch z.B. kein Grundstück wäre, sondern z.B. ein PKW oder eine Geldsumme.. wie wäre es denn dann..?..
die ehefrau wird vom ehemann und den kindern beerbt. egal, woher das vermögen kommt oder was es ist....
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