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    Immobilen kaufen ohne Grunderwerbsteurer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.08 14:22:03 von
    neuester Beitrag 13.09.08 19:53:02 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.144.168
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      schrieb am 12.09.08 14:22:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      habe demnächst vor 2-3 sanierungsbedürftige wohnungen zu kaufen und gewinnbringend weiter zu verkaufen. Da ich die Wohnungen nicht selber nutzen möchte meine frage, muß ich ebenfalls grunderwerbsteuer bezahlen, oder kann ich ein gewerbe anmelden wo das entfällt?
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 14:35:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo ,
      das geht leider nicht !
      Die Steuer ist immer zu zahlen .

      ausnahmen : du kaufst land , welches noch erschlossen und in baugrundstuecke eingeteilt werden muss . vorrausgesetzt du verkaufst diese baugrundstuecke anschliessend und baust nicht selber !!! dann kann von der steuer abgesehen werden .
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 14:37:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.076.749 von Carlito78 am 12.09.08 14:22:03Ich glaube sogar, dass eine Verfassungsklage anhängig ist, die die Rechtmässigkeit der Grunderwerbssteuer grundsätzlich in Frage stellt, zumindest dass diese 2 mal fällig wird oder wenn sich jekmand ein Grundstück mit einem projektierten EFH (Bauträger) kauft und dann aber nicht nur GESt auf den Grundstückspreis sondern auf das gesamte Paket inklus. des projektierten Hauses (Bauträgerbíndung!) fällig wird. Weiss da einer genaueres?
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 17:59:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.077.011 von Fruehrentner am 12.09.08 14:37:54Hallo,

      vor Jahren konnte man Einspruch einlegen gegen die Grunderwerbssteuer, habe selbst davon gebrauch gemacht, wurde aber vom Verfassungsgericht abgelehnt, das heißt das bei jedem Kauf oder Verkauf vom selben Objekt Grunderwerbssteuer fällig wird. :cry:
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 20:49:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei Kauf aus einer Insolvenz/Versteigerung entfällt meines Wissens
      die Grunderwerbsteuer.

      Beste Grüße

      sausebraus2000

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      schrieb am 12.09.08 22:21:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      das geht schon ohne Grunderwerbssteuer.

      aus Versteigerungen muss jedoch gezahlt werden, weiss nicht wie das bei Zwangsversteigerungen ist, bei normalen Versteigerungen muss gezahlt werden.

      Und zwar 3,5% von den Erwerbskosten

      Gibt jedoch eine Möglichkeit:

      Angenommen ich verkaufe Dir ein Objekt(denkmalgeschützt) 10.000€ Jahresmiete für 2500€.

      dann fällt keine GEst.an.

      vorher habe ich Dir die Einrichtung gegen bar für 58.000€ verkauft.

      zahlst Du nur die Notargebühren von ca. 150€ und ein paar andere Gebühren von ca. 100€ und gut is.

      Die Finanzämter sehen das jedoch nicht so gerne.

      Wer Interesse hat kann Objekte mit mindestens 12% Rendite (BAuernhöfe, etc.)günstig kaufen.Mit oder ohne Grunderwerbsteuer

      Bei Interesse Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 22:43:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist das dümmste was du machen kannst.

      an die falsche Person geraten bringt das nichts als Ärger.

      Das Gesetz schützt den Schwachen aber nicht den Dummen.
      Euer Vertrag ist bei so einem Spiel massiv gefärdet.
      Ob das Finanzamt nicht misstrauisch wird mal ganz außen vor gelassen.
      Und als Stadt würde ich bei so einem Schnäpchen das Vorkaufsrecht geltend machen.Und weg is das Grundstück.

      Ehrlich währst am längsten.

      so long Scorpio2002
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 09:25:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Servus,

      also Grunderwerbsteuer fällt (fast) immer an und liegt je nach Land zwischen 3,%% und 4,5%.

      Ich kenne nur zwei Fälle wo Grunderwerbsteuer nicht anfällt.
      1. Du kaufst Teile einer GBR und mindestens 5% verbleiben beim vorigen GbR Eigentümer. Geht auch bei GmbH.
      2. Ein Grundstück wird an Ehegatten vererbt.

      Beim normalen Kauf oder auch bei der Übertragung fallen ab einem KP von 2500€ immer steuer an.
      Wenn du Roberts idee umsetzt können Sie dich auch abweichend vom KP besteuern.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 09:39:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Objekt in eine KG einbringen und die KG Anteile verkaufen, fertig.

      Lohnt sich natürlich nicht bei Kleinstobjekten (<500k€)
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 19:53:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      :rolleyes:


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