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    Denkmal Afa 60 % möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.08 17:06:41 von
    neuester Beitrag 25.11.08 19:58:50 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 04.10.08 17:06:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leerstehende, denkmalgeschützte Immobilie in ostdeutscher Großstadt.

      Haus wird von einem Projektentwickler für uns zu Gewerbezwecken saniert.

      Wir wären Käufer und in einer ersten Beispielrechnung geht der Projektentwickler von einer Denkmalschutz Afa von 65 % aus. Erste Gespräche und Begutachtung mit Denkmalamt gab es auch.

      Ist solch ein Wert realistisch?

      Fassade unterliegt wohl in jedem Fall dem Denkmalschutz, wie auch Treppenhaus und Türen innen. Fenster müssen in jedem Fall erneuert werden, bzw. sind aufgrund DDR-Zeit/Wende ohnehin nicht mehr orginal.

      Worauf sollte man achten?
      Wie zuverlässig sind Berechnungen bei Denkmalschutz-Afa?

      Im Gewerbebereich waren wir bis jetzt nur Mieter, privat habe ich zwei kleine ETW´s vermietet.

      Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 05.10.08 10:52:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servus,

      also habe das chon ungute Erfahrungen mit dem FA gemacht.
      Grundsätzlich hält sich das FA beim denkmalobjekt eher an die vorgaben der örtlichen ämter als bei objekten im sanierungsgebiet. Hier ist inzwischen eine weit verbreitete meinung unter den FAs dass zu hohe sanierungsanteile zu einem steuerlichen neuen oder anderen wirtschaftsgut führen und somit die sanierungskosten nicht mehr mit der erhöhten afa abgesschrieben werden können.

      Im denkmalbereich ist das meist noch anders. Ich würde mal beim FA anklopfen. Allerdings sind die aussagen nicht indend. Wir hatten ein projekt zu 100% mit dem FA abgesprochen und dann wechselte der Sachbearbeiter und wir streiten uns nun seit 4 jahren wegen diese angeblichen steuerlich neuen / anderen wirtschaftsgutes.

      Aber grundsätzlich sind 60-65% dei einem einzeldenkmal gut möglich.
      Du musst nur bedenken, dass wenn ihr den charakter / die nutzung des gebäudes ändert, die denkmalämter diese kosten rausstreichen.

      Also Balkone, aufzüge(wenn neu angebaut), Dachterassen, AUsbau eines bisher nicht genutzten DG oder ähnliches.
      Anerkannt werden in der regel nur die kosten die der erhaltung des denkmales dienen. Dach, Fenster, fassade, und bei IEnzeldenkmal auch innenbereich.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 05.10.08 18:28:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke dir für die Antwort und Hinweise!

      DG wird tatsächlich ausgebaut, Fahrstuhl oder Balkone werden aber nicht ein- bzw. angebaut. Der Ursprungscharakter bleibt (bis aufs DG) also schon erhalten.

      Dass die Aussagen des FA nicht wirklich bindend sind, habe ich auch schon gehört und sind natürlich ein nicht zu ungterschätzender Faktor ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 13:43:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      schlier hat schon recht. mit dem fa plaudern und mit dem entsprechenden denkmalschutzamt. smalltalk, idee und situation schildern. aller erfahrung nach ist das "amt" nicht unbedingt fressfeind. kann auch ein brauchbarer berater sein. manchmal sogar vor blödsinn schützen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 19:58:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.423.746 von Gammelfleischer am 05.10.08 18:28:18Hallo Gammelfleischer,

      habe mit Interesse Deinen Thread gelesen. Ich bin selbst in diesem Bereich beruflich tätig und arbeite mit einem Projektentwickler zusammen. Hauptstandort in den neuen Bundesländern ist Leipzig. Wir haben schon diverse Sanierungen durchgeführt und die Denkmal-Afa betrug immer zwischen 74% und ca. 79%. Vielleicht hast Du ja Interesse das wir uns mal austauschen.

      Herzliche Grüsse

      Martin B.


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