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eröffnet am 10.10.08 15:48:24 von
neuester Beitrag 10.10.08 19:16:13 von
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Aus Sicht der shortseller ist das verlängerte wochenende ein risikofaktor. die wahrscheinlichkeit ist hoch, dass heute abend einige positionen glatt gestellt werden. man weiss nicht, welche massnahmen sich die politik über das wochenende einfallen lässt.
geht es nach steinbrück, würde sogar das leerverkaufen von aktien bis auf weiteres verboten. bei den finanzaktien hatte das vor kurzen heftige ausschläge nach oben zur folge. natürlich wissen auch aktieninhaber nicht, ob es nicht zu weiteren katastrophen im finanzbereich kommt, trotzdem bin ich der meinung, dass die letzten stunden heute an der wallstreet keine großen abschläge vorweisen werden.
geht es nach steinbrück, würde sogar das leerverkaufen von aktien bis auf weiteres verboten. bei den finanzaktien hatte das vor kurzen heftige ausschläge nach oben zur folge. natürlich wissen auch aktieninhaber nicht, ob es nicht zu weiteren katastrophen im finanzbereich kommt, trotzdem bin ich der meinung, dass die letzten stunden heute an der wallstreet keine großen abschläge vorweisen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.517.607 von karluno am 10.10.08 15:48:24jo, wenn die Großen die ganze Sache abgewickelt haben, dann darf Steibrück auch das Shortselling verbieten...und sich als Ritter und Beschützer der kleinen darstellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.517.607 von karluno am 10.10.08 15:48:24mann o mann,
"Shortseller" machen vielleicht 1% aus.
Mal darüber nachdenken. In letzter Zeit könnte man ja den Eindruck gewinnen, dass Shortseller der marktbestimmende Faktor sind. Überall Shorties
"Shortseller" machen vielleicht 1% aus.
Mal darüber nachdenken. In letzter Zeit könnte man ja den Eindruck gewinnen, dass Shortseller der marktbestimmende Faktor sind. Überall Shorties
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.518.398 von FANNIEMAE am 10.10.08 16:19:35Halt Dich da raus, Du bist verstaatlicht
wer shortet steckt häuser an und frisst kleine kinder
dsi
dsi
Alle Hedge Funds shorten, daher sind 1 % wohl ein Witz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.518.398 von FANNIEMAE am 10.10.08 16:19:35find ich gut, verkauf im richtigen Leben mal was dir rechtlich nicht gehört, dann kommt die Polizei !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.519.049 von fotsirch am 10.10.08 16:50:11Falsch, ich könnte dir die Lufthansa oder Merkels gebrauchtes Unterhöschen verkaufen. Der Vertrag ist gültig. Anschließend kannst du wahlweise Erfüllung oder Schadensersatz verlangen. Ich würde zu letzerem raten - in beiden Fällen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.520.393 von derbewunderer am 10.10.08 18:00:17
Nicht ganz logisch!
Erfüllung dürfte unmöglich sein.
Also ist die Alternative nicht gegeben.
Da Dir als Verkäufer dies aber bewußt ist,
ist § 163 StGB tangiert.
Nicht ganz logisch!
Erfüllung dürfte unmöglich sein.
Also ist die Alternative nicht gegeben.
Da Dir als Verkäufer dies aber bewußt ist,
ist § 163 StGB tangiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.521.074 von plantana am 10.10.08 18:35:38Ausser du bist der Ehemann von diesem Getier
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.521.074 von plantana am 10.10.08 18:35:38Nö, weder objektiv und subjektiv unmöglich, viele Studies fallen darauf rein.
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