steuerfreibetrag bei gemeinschaftskonto - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.10.08 20:43:45 von
neuester Beitrag 23.10.08 08:31:05 von
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meine lebensgefährtin und ich haben jeweils ein konto bei der comdirect. natürlich haben wir jeder auch einen Freistellungsauftrag eingereicht. nun haben wir ein gemeinschaftskonto, ebenfalls bei der comdirect, eingerichtet. für das tagesgeldkonto wurden nun ertragssteuern abgeführt. begründung der bank: "Aus steuerlichen Gründen ist die Einreichung eines Steuerfreibetrages nur möglich, wenn die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos miteinander verheiratet sind. Es ist uns daher nicht möglich, für Ihr Gemeinschaftskonto einen Freistellungsauftrag zu akzeptieren, bzw. vorliegende mit dem Gemeinschaftskonto zu verknüpfen."
eigentlich heißt es doch, der Freistellungsauftrag gilt für alle konten beim jeweiligen institut. was denn nun? hat die bank recht?
eigentlich heißt es doch, der Freistellungsauftrag gilt für alle konten beim jeweiligen institut. was denn nun? hat die bank recht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.665.859 von sonnenpeter am 22.10.08 20:43:45Hallo sonnenpeter,
die Bank hat Recht. Nur als verheirateter bist du gemeinsam Veranlagbar bei der Steuererklärung. In einer Partnerschaft, auch wenn ihr zusammenlebt und auch gemeinsam Kinder habt, gebt ihr getrennte Steuererklärungen ab. Leider ist das so
Viele Grüße
rainers
die Bank hat Recht. Nur als verheirateter bist du gemeinsam Veranlagbar bei der Steuererklärung. In einer Partnerschaft, auch wenn ihr zusammenlebt und auch gemeinsam Kinder habt, gebt ihr getrennte Steuererklärungen ab. Leider ist das so
Viele Grüße
rainers
versteh' ich immer noch nicht. spätestens wenn wir jeder unsere steuererklärung machen, müssen doch diese bezahlten steuern verrechnet werden. dann muß das doch auch irgendwie auseinander klamüsert werden. müssen wir dann etwa nachweisen, wer wieviel eingezahlt hat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.666.228 von sonnenpeter am 22.10.08 21:06:39http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting
"Der Begriff Splittingtarif stammt aus dem Einkommensteuerrecht und beschreibt den für Ehepaare anwendbaren Steuertarif. Rechtsgrundlage sind die §§ 26 bis 26b EStG"
Für nähere Informationen fragen Sie ihren Steuerberater.
"Der Begriff Splittingtarif stammt aus dem Einkommensteuerrecht und beschreibt den für Ehepaare anwendbaren Steuertarif. Rechtsgrundlage sind die §§ 26 bis 26b EStG"
Für nähere Informationen fragen Sie ihren Steuerberater.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.666.228 von sonnenpeter am 22.10.08 21:06:39Hallo Peter,
die Bank hat Recht - so ist halt das deutsche Steuerrecht.
Rene
die Bank hat Recht - so ist halt das deutsche Steuerrecht.
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.667.466 von ReneBanker am 22.10.08 22:22:12Wie soll es auch anders sein
Handelt es sich überhaupt um ein Gemeinschaftskonto? Oder handelt es sich um einen Irrtum der comdirect, die solche "Konstrukte" normalerweise in ihrem Geschäftsmodell nicht berücksichtigen?
Werdet Ihr ggf. (bzw. wegen des besonderen Konstrukts) als GbR behandelt (seid also beide Gesellschafter einer Kapitaleinkünfte erzielenden BGB-Gesellschaft)?
Im Falle einer GbR müßtet Ihr m. E. eine gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt durchführen lassen, in der Euch die anteiligen Steuerabzugsbeträge zugewiesen werden. Dann dürften keine Steuerabzugsbeträge verlorengehen, denn diese würden dann bei Eurer jeweils getrennt abzugebenden Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gruß
Silberpfeil
Werdet Ihr ggf. (bzw. wegen des besonderen Konstrukts) als GbR behandelt (seid also beide Gesellschafter einer Kapitaleinkünfte erzielenden BGB-Gesellschaft)?
Im Falle einer GbR müßtet Ihr m. E. eine gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt durchführen lassen, in der Euch die anteiligen Steuerabzugsbeträge zugewiesen werden. Dann dürften keine Steuerabzugsbeträge verlorengehen, denn diese würden dann bei Eurer jeweils getrennt abzugebenden Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gruß
Silberpfeil
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