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    Freistellungsaufträge an Banken verteilen ab 2009 zwingend erforderlich ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.08 14:49:01 von
    neuester Beitrag 31.05.09 22:29:17 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 29.12.08 14:49:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bisher habe ich keine Freistellungsaufträge an die Banken gegeben und mir erst am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung die zu viel abgeführten Steuern (Freibeträge 801,-/1602,- Euro) wieder zurückgeholt.
      Hatte den Vorteil, dass ich nicht übers Jahr die Freistellungsaufträge immer wieder neu verteilen mußte.
      Nun sagte mein Steuerberater diese sei ab 2009 nicht mehr möglich. Ich muß wieder freistellungsaufträge an die Banken verteilen.
      Das kann ich aber noch nicht so richtig glauben. Wisst ihr mehr darüber ?
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 14:58:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.274.663 von Hallo12345678 am 29.12.08 14:49:01http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article4487852.html
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 17:15:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.274.663 von Hallo12345678 am 29.12.08 14:49:01Auch nach neuem Recht kann eine sog. Antragsveranlagung vorgenommen werden, bei der fehlerhafte Berechnungen der AbgSt, Verlustvorträge oder Freibeträge berücksichtigt werden können. Das FA prüft dann von Amts wegen, was günstiger ist

      Dann ist es natürlich mit der Veinfachung durch die AbgSt vorbei.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 17:45:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Welche Vereinfachung :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 31.05.09 19:06:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Guten Tag,

      ist es sinnvoll für Erwerbslose, einen Freistellungsauftrag bei der Eröffnung eines Girokontos mit Dispositionskredit zu erteilen?

      Von welchen Faktoren hängt es ab, in welcher Höhe ich den Auftrag erteilen sollte? Ein kleines Beispiel dazu wäre sehr nett.

      Ist ein Freistellungsauftrag auch mit Kosten verbunden?


      Vielen Dank schonmal für Antworten! :-)


      ps: und bitte nicht gemein sein, weil ich im Moment noch nicht erwerbstätig bin, das kommt ja noch und vielleicht gibt es hier ja auch einige Leute, denen es auch geht;)

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      Avatar
      schrieb am 31.05.09 19:34:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.291.579 von stepson am 31.05.09 19:06:16ist es sinnvoll für Erwerbslose, einen Freistellungsauftrag bei der Eröffnung eines Girokontos mit Dispositionskredit zu erteilen?

      Ob erwerbslos oder nicht ist völlig irrelevant!



      Von welchen Faktoren hängt es ab, in welcher Höhe ich den Auftrag erteilen sollte?

      Es hängt davon ab, mit wieviel Zinseinnahmen du rechnest!


      Ist ein Freistellungsauftrag auch mit Kosten verbunden?


      Nein!
      Avatar
      schrieb am 31.05.09 22:29:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank, also wenn die Jahreszinseinnahmen zb 250,- betragen, dann muss ich auch 250,- freistellen lassen richtig?:)


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      Freistellungsaufträge an Banken verteilen ab 2009 zwingend erforderlich ??