Der Name KUKA steht weltweit für Automationslösungen und intelligente Roboter - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 12.01.09 21:38:10 von
neuester Beitrag 18.10.23 11:05:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.750.838 von sergiodq am 28.04.23 10:25:35https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/spruchverfahren…
Zahlen von Kuka 2022: Umsatz 3,9 Mrd, JÜ 101 Mio, AE 4,5 Mrd. Q1 2023 auch weiter ansteigend. Zum Vergleich die Planungen im SO-Gutachten für 2022: Umsatz 3,4 Mrd, JÜ 76,9 Mio. Planung Umsatz 2023 mit 3,76 Mrd beim aktuellen AE auch viel zu niedrig!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.122.675 von MaiLing89 am 19.01.23 13:06:29
Läuft alles schon. Es ist nichts zu tun. 😉
Zitat von MaiLing89: Da ich noch nichts gelesen habe: Geht das mit der Spruchstelle eigentlich automatisch oder muss das überhaupt jemand anregen damit das nochmal überprüft wird?
Läuft alles schon. Es ist nichts zu tun. 😉
Da ich noch nichts gelesen habe: Geht das mit der Spruchstelle eigentlich automatisch oder muss das überhaupt jemand anregen damit das nochmal überprüft wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.758.495 von MaiLing89 am 15.11.22 16:18:58
Bei KUKA sieht Ziff. I Abs. 2 des im Bundesanzeiger vom 7. November 2022 veröffentlichten Vergleichs zu den Anfechtungsklagen folgende Regelung vor:
„Sollte das zuständige Gericht im Spruchverfahren eine Barabfindung bestimmen, die den Wert von EUR 80,77 übersteigt, wird Midea den Differenzbetrag zwischen EUR 80,77 und der vom Gericht bestimmten Barabfindung bereits ab dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 17. Mai 2022, und im Übrigen in Höhe der geschuldeten Verzinsung nach Maßgabe von § 327b Abs. 2 AktG verzinsen.“
Allein deswegen sollten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre um eine Nachbesserung kämpfen.
Verzinsung bei KUKA
Es gibt bei Squeeze-out-Fällen in der Tat eine sachlich nicht nachvollziehbare Verzinsungslücke zwischen dem Tag der Hauptversammlung (auf den bei der Bewertung abgestellt wird) und dem Tag der Eintragung (die bei Anfechtungsklagen ggf. erst erhebliche Zeit später erfolgt).Bei KUKA sieht Ziff. I Abs. 2 des im Bundesanzeiger vom 7. November 2022 veröffentlichten Vergleichs zu den Anfechtungsklagen folgende Regelung vor:
„Sollte das zuständige Gericht im Spruchverfahren eine Barabfindung bestimmen, die den Wert von EUR 80,77 übersteigt, wird Midea den Differenzbetrag zwischen EUR 80,77 und der vom Gericht bestimmten Barabfindung bereits ab dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 17. Mai 2022, und im Übrigen in Höhe der geschuldeten Verzinsung nach Maßgabe von § 327b Abs. 2 AktG verzinsen.“
Allein deswegen sollten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre um eine Nachbesserung kämpfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.758.480 von Bauglir am 15.11.22 16:16:42Okay danke. Dachte schon, dass das nicht sein kann. Sonst hätte der Betrag auch viel höher sein müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.757.466 von MaiLing89 am 15.11.22 14:09:53Leider nein, verzinst werden lediglich die paar Tage zwischen Handelsregister-Eintragung und Kontogutschrift.
Comdirect wurde bei mir heute auch ausgebucht. Buchungsanzeige ist auch da; Geld noch nicht. Plus ich habe eine Zinsgutschrift 0,0547 € pro Aktie bekommen.
Was hat es damit auf sich? Ist das die Verzinsung der Abfindung für den Zeitraum seit der HV oder wie?
Was hat es damit auf sich? Ist das die Verzinsung der Abfindung für den Zeitraum seit der HV oder wie?
Wie immer ist Consors am schnellsten und hat bereits ausgebucht und gutgeschrieben.
Auszahlung Abfindung voraussischtlich am 14.11.2022
Heute im Bundesanzeiger:"Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KUKA Aktiengesellschaft eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 14. November 2022 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. "
Alles klar. Dann ist meine Erwartung von vorgestern eingetroffen, dass mit dem Vergleich für KUKA die letzten Kurse über den Ticker laufen.
Auch ich habe auf der Zielgeraden nochmals nachgekauft. Ausschlaggebendes Argument waren nach die 9-M-Zahlen und die Prognoseanpassung.
Auch ich habe auf der Zielgeraden nochmals nachgekauft. Ausschlaggebendes Argument waren nach die 9-M-Zahlen und die Prognoseanpassung.
Das wars. Nichts geht mehr. Wir hören dann von der Spruchstelle. 😅
Kurz vor Toresschluss habe ich hier jetzt doch nochmal nach oben "aufgerundet". 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.716.147 von straßenköter am 09.11.22 08:52:18
Danke, steht jetzt auch auf der Website von Kuka:
https://www.kuka.com/de-de/unternehmen/presse/news/2022/11/s…
Zitat von straßenköter: Gestern Abend habe ich von einem User die Info bekommen, dass die Eintragung des SO bereits gestern erfolgt ist. Seine Quelle ist Bloomberg. Der Handel sollte also recht zeitnah enden.
Danke, steht jetzt auch auf der Website von Kuka:
https://www.kuka.com/de-de/unternehmen/presse/news/2022/11/s…
Gestern Abend habe ich von einem User die Info bekommen, dass die Eintragung des SO bereits gestern erfolgt ist. Seine Quelle ist Bloomberg. Der Handel sollte also recht zeitnah enden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.706.748 von straßenköter am 07.11.22 19:17:25
Da hast Du recht. Allerdings hätte Kuka dann die aktuellen Zahlen nicht mehr veröffentlichen müssen wenn schon gesqueezed wurde. Jetzt waren sie noch am geregelten Markt und somit wurde durch Veröffentlichung der Quartalszahlen offensichtlich, dass die Planung im Gutachten schon zum Zeitpunkt der Erstellung zu niedrig war!
Zitat von straßenköter: Spielt es denn eine Rolle, ob eine Prognoseerhöhung vor oder nach einer HR-Eintragung vorgenommen wurde? Es wird doch auf den Zeitpunkt der SO-HV abgestellt.
Da hast Du recht. Allerdings hätte Kuka dann die aktuellen Zahlen nicht mehr veröffentlichen müssen wenn schon gesqueezed wurde. Jetzt waren sie noch am geregelten Markt und somit wurde durch Veröffentlichung der Quartalszahlen offensichtlich, dass die Planung im Gutachten schon zum Zeitpunkt der Erstellung zu niedrig war!
Spielt es denn eine Rolle, ob eine Prognoseerhöhung vor oder nach einer HR-Eintragung vorgenommen wurde? Es wird doch auf den Zeitpunkt der SO-HV abgestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.705.680 von Bauglir am 07.11.22 16:48:42
Insgesamt mehr Detail-Theater und nicht mal ne leichte Aufstockung der Abfindung. Ziel wurde trotzdem erreicht, nämlich das Hinauszögern und somit noch die Meldepflicht der konkreten Zahlen für die letzten Monate. Somit wird die 10 %ige Mindestbesserung auch für jeden blinden Richter leicht sichtbar. 😉
Zitat von Bauglir: Sehr schön, danke für den Hinweis. Damit erleben wir gerade vermutlich die letzten Umsätze in der KUKA-Aktie, und die Barquote des Depots darf bald aufatmen.
Die Frage nach dem korrekten Bewertungsstichtag wurde also in das Spruchverfahren verschoben. Ein weiteres Detail des Prozessvergleichs bezieht sich auf die Verzinsung eines eventuellen Erhöhungsbetrages im Spruchverfahren. Stichtag hierfür soll statt des Datums der HR-Eintragung bereits das Datum der Hauptversammlung vom 17.05.2022 sein - immerhin ein halbes Jahr früher.
Insgesamt mehr Detail-Theater und nicht mal ne leichte Aufstockung der Abfindung. Ziel wurde trotzdem erreicht, nämlich das Hinauszögern und somit noch die Meldepflicht der konkreten Zahlen für die letzten Monate. Somit wird die 10 %ige Mindestbesserung auch für jeden blinden Richter leicht sichtbar. 😉
Danke Straßenköter. Da lag ich dann ja gut im Rennen. Wird noch im November was werden. Hatte durch Zufall heute vormittag nochmal aufgestockt. Optimal. 😅
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.705.632 von 176 am 07.11.22 16:43:27
Nein. Das sollte maximal ein Monat dauern.
Zitat von 176: muss man dann ab heute nochmal 3 monate warten bis das endgültige delisting stattfindet oder meint ihr das es schneller geht
Nein. Das sollte maximal ein Monat dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.705.116 von straßenköter am 07.11.22 15:28:49Sehr schön, danke für den Hinweis. Damit erleben wir gerade vermutlich die letzten Umsätze in der KUKA-Aktie, und die Barquote des Depots darf bald aufatmen.
Die Frage nach dem korrekten Bewertungsstichtag wurde also in das Spruchverfahren verschoben. Ein weiteres Detail des Prozessvergleichs bezieht sich auf die Verzinsung eines eventuellen Erhöhungsbetrages im Spruchverfahren. Stichtag hierfür soll statt des Datums der HR-Eintragung bereits das Datum der Hauptversammlung vom 17.05.2022 sein - immerhin ein halbes Jahr früher.
Die Frage nach dem korrekten Bewertungsstichtag wurde also in das Spruchverfahren verschoben. Ein weiteres Detail des Prozessvergleichs bezieht sich auf die Verzinsung eines eventuellen Erhöhungsbetrages im Spruchverfahren. Stichtag hierfür soll statt des Datums der HR-Eintragung bereits das Datum der Hauptversammlung vom 17.05.2022 sein - immerhin ein halbes Jahr früher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.705.116 von straßenköter am 07.11.22 15:28:49muss man dann ab heute nochmal 3 monate warten bis das endgültige delisting stattfindet oder meint ihr das es schneller geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.647.186 von sergiodq am 27.10.22 10:52:51Der Eintragung steht nichts mehr im Wege. Heute wurde im Bundesanzeiger ein Vergleich veröffentlicht. Das Verfahren ist somit beendet
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.649.874 von uuoc am 27.10.22 17:19:22
In der Tat nur Erfahrungswerte.
Zitat von uuoc: Ist der Termin November/Dezember basierend auf Erfahrungswerten, oder konkreten Infos? Mein letzter Stand (vor 4 Wochen) war, dass die Gerichte es nicht innerhalb der üblichen 3 Monate schaffen .- wäre ja auch Ende des Monats abgelaufen.
In der Tat nur Erfahrungswerte.
Ist der Termin November/Dezember basierend auf Erfahrungswerten, oder konkreten Infos? Mein letzter Stand (vor 4 Wochen) war, dass die Gerichte es nicht innerhalb der üblichen 3 Monate schaffen .- wäre ja auch Ende des Monats abgelaufen.
Die aktuellen Zahlen bei Kuka sind sehr stark und liegen ca. 10 % oberhalb der Planung im Gutachten. Zuzüglich der vorherigen Annahme eines 10 % Potenzials in der Spruchstelle ist nunmehr auch diese Entwicklung sicherlich noch zusätzlich zu berücksichtigen. Dieser Case sieht sehr deutlich nach einem schönen Potenzial in der Spruchstelle aus...Bleibe hier dabei und schaue mir die Möglichkeit einer Aufstockung an.
Bzgl. des Termines der Abfindungszahlung gibt es noch nichts Neues. Der November sollte es aber noch sein. Wenn es Dezember wird, dann ist das aber natürlich auch hinzunehmen.
Bzgl. des Termines der Abfindungszahlung gibt es noch nichts Neues. Der November sollte es aber noch sein. Wenn es Dezember wird, dann ist das aber natürlich auch hinzunehmen.
KUKA
Starkes Wachstum in den ersten neun Monaten GJ 2022 und Anpassung der Prognosehttps://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-10/5740590…
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.051.617 von honigbaer am 25.07.22 17:09:13
Vielleicht für den einen oder anderen hier relevant: Laut Auskunft des Gerichts gibt es dort bisher keinen Termin für eine mündliche Verhandlung.
Zitat von honigbaer: Im Bundesanzeiger wurden nun die Anfechtungsklagen bestätigt:
"KUKA AktiengesellschaftAugsburg- ISIN DE0006204407 -Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktGGemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG), hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), erhoben haben. Die Klagen richten sich gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft vom 17. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KUKA Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG) gefassten Beschluss.Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7039/22 anhängig.
Augsburg, im Juli 2022 KUKA Aktiengesellschaft
Der Vorstand"
Vielleicht für den einen oder anderen hier relevant: Laut Auskunft des Gerichts gibt es dort bisher keinen Termin für eine mündliche Verhandlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.543.283 von e2v am 08.10.22 12:18:43Ich bestätige die Annahme!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.853.803 von sergiodq am 24.06.22 20:29:58
Du scheinst Recht gehabt zu haben. Magst Du Deine Prognose zu Oktober/November bestätigen oder wie siehst Du jetzt den weiteren Ablauf ? Danke !
Zitat von sergiodq:Zitat von stillundleise: Das hatte ich ebenfalls gehofft, aber Herr Arendts schreibt auf seiner Seite bei den anstehenden Maßnahmen, dass es Anfechtungsklagen gegeben haben soll. Sehr nervig, könnte das Cash gut brauchen.
Ok. Das wusste ich noch nicht. Dann erhöhe ich auf Oktober/November.
Vielleicht garnicht verkehrt, dass ein Teil des Kapitals der Spekulation entzogen wird. 😉
Könnte mir vorstellen, dass etliche noch nicht realisiert haben, dass wir am Markt möglicherweise erst die Hälfte des drawdowns gesehen haben...Das erinnert mich aktuell vom Verlauf und den Begleitumständen alles sehr an die Jahre 2000 bis 2003....Wenn das so auch tatsächlich eintritt, bist Du nächstes Jahr über weiters Cash froh und kannst dann noch billiger kaufen. Schaun mer mal.
Du scheinst Recht gehabt zu haben. Magst Du Deine Prognose zu Oktober/November bestätigen oder wie siehst Du jetzt den weiteren Ablauf ? Danke !
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