Besteuerung des Kapitals bei Verkauf von Zertifikat (Pauschalmethode) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.09 18:48:18 von
neuester Beitrag 07.03.09 14:21:43 von
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Hallo zusammen,
vor kurzem verkaufte ich mein Garantiezertifikat vorzeitig zum aktuellen Kurs.
Die Zinszahlungen dieses Zertifikates sind jährlich, und werden anschließend ausbezahlt.
Als ich die Verkaufsabrechnung zu sehen bekam, glaubt ich, mich laust der Affe.
Wurden von meinem Grundkapital 30% hergenommen und mit 25% Zinsabschlagsteuer plus Soli-Zuschlag besteuert.
Die Bank begründet dies:
AUFGRUND GESETZLICHER VORGABEN SIND WIR VERPFLICHTET; IN DIESEM FALL DIE PAUSCHALMETHODE ANZUWENDEN; D.H. ES MÜSSEN PAUSCHAL 30% DES VERKAUFSERLÖSES BZW. DES EINLÖSUNGSBETRAGES DER ZINSABSCHLAGSTEUER UNTERWORFEN WERDEN. SIE KÖNNEN DIESES IM RAHMEN IHRER EINKOMMENSSTEUER GELTEND MACHEN:
Ich kann das nicht verstehen.
Das grenzt ja an Raubverbrechen.
Das Finanzamt nimmt mein Kapital (Geld) bis zur nächsten Steuererklärung.
Ist das Rechtens.
Hat von euch jemand damit Erfahrung?
vor kurzem verkaufte ich mein Garantiezertifikat vorzeitig zum aktuellen Kurs.
Die Zinszahlungen dieses Zertifikates sind jährlich, und werden anschließend ausbezahlt.
Als ich die Verkaufsabrechnung zu sehen bekam, glaubt ich, mich laust der Affe.
Wurden von meinem Grundkapital 30% hergenommen und mit 25% Zinsabschlagsteuer plus Soli-Zuschlag besteuert.
Die Bank begründet dies:
AUFGRUND GESETZLICHER VORGABEN SIND WIR VERPFLICHTET; IN DIESEM FALL DIE PAUSCHALMETHODE ANZUWENDEN; D.H. ES MÜSSEN PAUSCHAL 30% DES VERKAUFSERLÖSES BZW. DES EINLÖSUNGSBETRAGES DER ZINSABSCHLAGSTEUER UNTERWORFEN WERDEN. SIE KÖNNEN DIESES IM RAHMEN IHRER EINKOMMENSSTEUER GELTEND MACHEN:
Ich kann das nicht verstehen.
Das grenzt ja an Raubverbrechen.
Das Finanzamt nimmt mein Kapital (Geld) bis zur nächsten Steuererklärung.
Ist das Rechtens.
Hat von euch jemand damit Erfahrung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.718.374 von Lukkaa am 06.03.09 18:48:18http://www.dab-bank.de/angebote-produkte/aktuelle-angebote/a…
Hast Du das Zertifikat vorher bei einer anderen Bank gehabt?
Dann hättest Du einfach den Orginalkaufbeleg der neuen Bank vorlegen brauchen und alles wäre gut.
Ist kein Fehler des Gesetzgebers. Darauf hätte Dich die Bank aufmerksam machen müssen.
Einen Vorwurf muß ich Dir machen. Kümmer Dich auch bei Geldanlagen um die steuerlichen Belange. Dann mußt Du anschließend nicht rumwettern.
Ansonsten geht alles aus dem Link hervor.
Hast Du das Zertifikat vorher bei einer anderen Bank gehabt?
Dann hättest Du einfach den Orginalkaufbeleg der neuen Bank vorlegen brauchen und alles wäre gut.
Ist kein Fehler des Gesetzgebers. Darauf hätte Dich die Bank aufmerksam machen müssen.
Einen Vorwurf muß ich Dir machen. Kümmer Dich auch bei Geldanlagen um die steuerlichen Belange. Dann mußt Du anschließend nicht rumwettern.
Ansonsten geht alles aus dem Link hervor.
der leser kann nur den kopfschütteln und sich sagen, dass es sicher wieder den richtigen geldsack getroffen hat.
1 jahr lang wurde darauf hingewiesen alle einlagen zum Jahreswechsel glattzustellen.
1 jahr lang wurde darauf hingewiesen alle einlagen zum Jahreswechsel glattzustellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.718.846 von kiska am 06.03.09 19:40:20Hallo kiska,
danke für den Beitrag!
Sagt alles aus.
danke für den Beitrag!
Sagt alles aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.718.846 von kiska am 06.03.09 19:40:20Hallo Kiska,
Deien Erklärung ist richtig, aber mit der Vorlage des Originalbelegs ist es nicht getan.
Die Banken mussten vor 2009 die Einstandsdaten nicht automatisch übertragen (seit 2009 schon).
Die Banken durften (!) Originalbelege nicht als Nachweis akzeptieren.
Rene
Deien Erklärung ist richtig, aber mit der Vorlage des Originalbelegs ist es nicht getan.
Die Banken mussten vor 2009 die Einstandsdaten nicht automatisch übertragen (seit 2009 schon).
Die Banken durften (!) Originalbelege nicht als Nachweis akzeptieren.
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