Hausverwalter Gebühren absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.09 15:15:39 von
neuester Beitrag 08.03.09 21:43:07 von
neuester Beitrag 08.03.09 21:43:07 von
Beiträge: 11
ID: 1.148.863
ID: 1.148.863
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 21.388
Gesamt: 21.388
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 21:55 | 647 | |
15.05.11, 11:34 | 340 | |
gestern 23:58 | 317 | |
gestern 23:09 | 231 | |
heute 00:01 | 227 | |
vor 44 Minuten | 226 | |
09.07.21, 17:39 | 220 | |
20.04.24, 12:11 | 219 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.075,00 | +0,33 | 240 | |||
2. | 2. | 1,3800 | -1,43 | 98 | |||
3. | 3. | 0,1890 | -2,58 | 81 | |||
4. | 4. | 170,18 | +4,97 | 78 | |||
5. | 5. | 9,3325 | -3,69 | 75 | |||
6. | 6. | 7,0010 | +4,17 | 53 | |||
7. | 7. | 22,240 | -3,22 | 41 | |||
8. | 8. | 0,0160 | -24,17 | 38 |
Hallo zusammen.
Kann ich die Gebühren die ich für die Hausverwaltung zahle von der Steuer absetzten?
Zählt das zu den Instandhaltungssachen?
Kann ich die Gebühren die ich für die Hausverwaltung zahle von der Steuer absetzten?
Zählt das zu den Instandhaltungssachen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39soweit ich weiß nein...
aber ein persönlicher tip , einfach mal reinklatschen, wenn sie es streichen wollen machen die es eh
dafür lassen die andere pauschalen evtl drin
aber ein persönlicher tip , einfach mal reinklatschen, wenn sie es streichen wollen machen die es eh
dafür lassen die andere pauschalen evtl drin
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39als Vermieter sind die Kosten der HV absetzbar,gehören aber nicht zu den Instandhaltungen. Instandhaltungen sind wie der Name schon suggeriert, Reparaturen usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39Hausverwaltergebühren dürfen gar nicht auf den Mieter umgelegt werden. Insofern ist es die Sache des Vermieters. Dieser hat die Möglichkeit, die Kosten in der Anlage V abzusetzen.
Kann ich die Gebühren die ich für die Hausverwaltung zahle von der Steuer absetzten?
Ja.
Zählt das zu den Instandhaltungssachen?
Nein.
Die Kosten sind in Anlage V als Hausverwaltungskosten geltend zu machen.
Ja.
Zählt das zu den Instandhaltungssachen?
Nein.
Die Kosten sind in Anlage V als Hausverwaltungskosten geltend zu machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.907 von NATALY am 08.03.09 11:55:24Du sprichst jetzt aus der Sichtweise des Vermieters.
Hatte das in Posting so verstanden, das der Betroffene Mieter ist.
Häufig werden Verwaltergebühren auf den Mieter umgelegt.
Verwaltergebühren sind jedoch nicht umlagefähig.
Daher muß zuerst geprüft werden, aus welcher Sicht diese Frage gestellt wurde.
Hatte das in Posting so verstanden, das der Betroffene Mieter ist.
Häufig werden Verwaltergebühren auf den Mieter umgelegt.
Verwaltergebühren sind jedoch nicht umlagefähig.
Daher muß zuerst geprüft werden, aus welcher Sicht diese Frage gestellt wurde.
kiska: Im Eingangsposting wurde gefragt, ob die Hausverwalterkosten als Instandhaltungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Ein Mieter kann die Instandhaltungskosten seiner Wohnung nicht von der Steuer absetzten. Daher muss es sich bei choco um einen Vermieter handeln.
Ein Mieter kann die Instandhaltungskosten seiner Wohnung nicht von der Steuer absetzten. Daher muss es sich bei choco um einen Vermieter handeln.
Ich bein selber Eigentümer der Wohnung, und die Wohnung ist ausschließlich privat genutzt von mir.
Selbstnutzung ist "Privatsache", da kannst du steuerlich gar nichts geltend machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.172 von Choco2 am 08.03.09 18:17:02Absetzbar sind zwar nicht die Verwaltergebühren, Du bekommst aber vom Verwalter eine Bescheinigung über Deinen Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen. Steht aber alles auf der Bescheinigung drauf. Die fügst Du Deiner Steuererklärung bei und trägst die Summe mit den anderen vergleichbaren Kosten auf Seite 4 des Mantelbogens ein.
Stimmt. Für Selbstnutzer ist das die einzige Möglichkeit, Instandhaltungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Möglichkeiten dafür sind ab 2009 sogar verbessert worden. Hoffentlich weiß der Hausverwalter auch Bescheid darüber.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
98 | ||
81 | ||
78 | ||
75 | ||
53 | ||
41 | ||
38 | ||
36 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
30 | ||
28 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |