CELESIO nach dem DocMorris Urteil trotzdem optimistisch und mit neuem Plan (Seite 11)
eröffnet am 25.05.09 13:04:01 von
neuester Beitrag 14.09.23 04:14:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.965.759 von honigbaer am 22.12.22 19:56:36Ja mal schauen. An die 24 glaub ich ja selber nicht, weil ich nicht sehe, dass beim aktuellen Zinsniveau ne 3,50 herangezogen wird. Selbst geprüft hab ich diesen Satz für Mckesson auch nicht. Trotzdem möchte ich mal schauen, was sich da im Gutachten so zurecht gelegt wird. Und natürlich wäre auch die 24 möglich. Bin ja selbst auch, wenn auch nur mit einer sehr kleinen Posi, hier mit an Bord.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.965.171 von sergiodq am 22.12.22 18:37:43
Drei Beiträge zurück hast Du aber noch 24 Euro ausgerechnet für den Fall, dass für die Kapitalisierung der Ausgleichszahlung der Anleihezins von McKesson anzusetzen wäre. Das wäre ja einiges mehr als der Börsendurchschnittskurs in den 3 Monaten vor Ankündigung der Maßnahme.
Wäre der Durchschnittskurs maßgeblich, gibt es meines Wissens weder eine anteilige Zahlung des Ausgleichs, noch Zinsen auf den Durchschnittskurs, es sei denn, die Bewertung und die Beschlussfassung würden sich außergewöhnlich lange verzögern.
Zitat von sergiodq: Genau. Deswegen glaube ich ja auch VWAP plus anteilige Ausgleichszahlung plus Zinsen. Dürfte dann bei 21 Auslaufen. Um/bei.
Drei Beiträge zurück hast Du aber noch 24 Euro ausgerechnet für den Fall, dass für die Kapitalisierung der Ausgleichszahlung der Anleihezins von McKesson anzusetzen wäre. Das wäre ja einiges mehr als der Börsendurchschnittskurs in den 3 Monaten vor Ankündigung der Maßnahme.
Wäre der Durchschnittskurs maßgeblich, gibt es meines Wissens weder eine anteilige Zahlung des Ausgleichs, noch Zinsen auf den Durchschnittskurs, es sei denn, die Bewertung und die Beschlussfassung würden sich außergewöhnlich lange verzögern.
Genau. Deswegen glaube ich ja auch VWAP plus anteilige Ausgleichszahlung plus Zinsen. Dürfte dann bei 21 Auslaufen. Um/bei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.951.284 von honigbaer am 20.12.22 21:18:16
McKesson Europe AG (früher: Celesio)
Soweit auch ich es sehen kann, gibt es den BuG noch. Insoweit dürfte die kapitalisierte Ausgleichszahlung eine Untergrenze für eine angemessene Barabfindung darstellen. Bei einer Kündigung des BuG besteht ein Andienungsrecht der Minderheitsaktionäre (zwei Monate ab Bekanntmachung).
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.950.651 von sergiodq am 20.12.22 19:33:53Meines Wissens hatte es nur die Entscheidung im Spruchverfahren gegeben, wodurch die Annahme der Barabfindung letztmalig im Juni 2021 möglich war. Aber der Beherrschungsvertrag läuft weiter. Sonst wären ja auch die Aufspaltungstransaktionen im Rahmen des Verkaufs an Phoenix problematisch.
Also der Barwert von 0,83 wäre bei einem Zinssatz von 5 % (Phönix) 17 und ein bisschen. Bei 3,5 % Zinsen (Mckesson) 24 und ein bisschen usw. Nun ist der BuG meines Wissens aber ja gekündigt? Insofern kann das in der Spruchstelle nicht mehr geltend gemacht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.947.936 von sergiodq am 20.12.22 14:01:03Es wurde für die angedienten Aktien nur der Preis aus dem Beherrschungsvertrag bezahlt. Mit Zinsen unter Anrechnung gezahlter Ausgleichszahlungen. 1 Mrd USD ergibt sich nur wegen des damals 2021 noch hohen USD Kurses von etwa 1,20.
Ich wollte da keine Verwirrung stiften.
Wie man den Wert der Ausgleichszahlung für die Barabfindung berechnet, verstehe ich leider nicht ganz. Bei Verallia wurde im Gutachten ein Wert der Ausgleichszahlungen berechnet, der das 19fache der Ausgleichszahlung betrug. Man habe sich dabei auf Anleiherenditen des Verallia Mutterkonzerns gestützt, die mit 4,1% rentierten. Leider wurde das nicht genau dargestellt, man rechnet eigentlich halb mit dem Basiszins und halb mit dem Zins des Schuldners, aber auch mit der Ausgleichszahlung und dem Zins nach persönlichen Steueren des Aktionärs. McKesson Anleihen auf Euro rentieren derzeit mit etwa 3,5%, also das wäre ja eigentlich besser.
Aber dass man von 83 Cent Ausgleich auf über 20 Euro Wert der Ausgleichszahlungen käme, glaube ich nach dieser näheren Betrachtung auch nicht. Wobei es mit Phoenix, deren Anleihen eher über 5% rentieren, noch schlechter wäre.
Müsste nicht auch das Wiederaufleben des Barabfindungsanspruchs bei Kündigung des Beherrschungsvertrags berücksichtigt werden? Bei Verallia lag die Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag weit unter dem Unternehmenswert, aber bei der Bewertung der Ausgleichszahlung als ewige Rente, würde doch eine vorzeitige Kündigung des Beherrschungsvertrags eine vorzeitige Rückzahlung zum Abfindungspreis des Beherrschungsvertrags bedeuten und somit eine zusätzliche Zahlung.
Ich wollte da keine Verwirrung stiften.
Wie man den Wert der Ausgleichszahlung für die Barabfindung berechnet, verstehe ich leider nicht ganz. Bei Verallia wurde im Gutachten ein Wert der Ausgleichszahlungen berechnet, der das 19fache der Ausgleichszahlung betrug. Man habe sich dabei auf Anleiherenditen des Verallia Mutterkonzerns gestützt, die mit 4,1% rentierten. Leider wurde das nicht genau dargestellt, man rechnet eigentlich halb mit dem Basiszins und halb mit dem Zins des Schuldners, aber auch mit der Ausgleichszahlung und dem Zins nach persönlichen Steueren des Aktionärs. McKesson Anleihen auf Euro rentieren derzeit mit etwa 3,5%, also das wäre ja eigentlich besser.
Aber dass man von 83 Cent Ausgleich auf über 20 Euro Wert der Ausgleichszahlungen käme, glaube ich nach dieser näheren Betrachtung auch nicht. Wobei es mit Phoenix, deren Anleihen eher über 5% rentieren, noch schlechter wäre.
Müsste nicht auch das Wiederaufleben des Barabfindungsanspruchs bei Kündigung des Beherrschungsvertrags berücksichtigt werden? Bei Verallia lag die Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag weit unter dem Unternehmenswert, aber bei der Bewertung der Ausgleichszahlung als ewige Rente, würde doch eine vorzeitige Kündigung des Beherrschungsvertrags eine vorzeitige Rückzahlung zum Abfindungspreis des Beherrschungsvertrags bedeuten und somit eine zusätzliche Zahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.947.102 von honigbaer am 20.12.22 12:19:33
Ich gehe davon aus, dass wir fürs Erste um/bei 21 EUR auslaufen werden all in. Grundlage wird der VWAP plus Ausgleichszahlung sein. Mehr sehe ich derzeit auch noch nicht. Nehme mir dann aber noch das Gutachten vor.
Phoenix heranzuziehen macht wenig Sinn, da eine Kapitalisierung der Ausgleichszahlung bei den derzeit stark gestiegenen Marktzinsen auf jeden Fall unter 20 EUR bleiben wird. Ich denke, daran wird sich auch nächstes Jahr nichts dramatisches ändern. Wir müssten schon einen Kap.zins mit ner 2 vorne sehen, damit das überhaupt in unsere Richtung gehen würde.
Deine Zahlen würden ja mal ganz platt gerechnet bedeuten, dass Sie all in annähernd 30 EUR gezahlt haben? Ich denke, die BuG-Konditionen werden wir mit dem SO nicht mehr erreichen.
Zitat von honigbaer: Wie müsste man denn derzeit die Ausgleichszahlung von 83 Cent bewerten?
Könnte dabei nicht etwas mehr als 20,50 Euro herauskommen.
Indirekt hat doch inzwischen Phoenix die Mehrheit erworben.
Falls die Bonität des Schuldners der Ausgleichszahlung eine Rolle spielt, könnte sich das vielleicht auswirken.
Erfolgt die Berechnung nicht mit einem Zinssatz, der sich halb am Marktzins und halb an der Bonität des Schuldners der ausgleichszahlung orientiert?
2021 hatte McKesson nach Ende des Beherrschungsvertrags 34,5 Mio Aktien angedient bekommen, in der Cashflowrechnung wurden dafür 1,031 Mrd USD ausgewendet. Ende der Andienungsfrist war im Juni 2021.
Ich gehe davon aus, dass wir fürs Erste um/bei 21 EUR auslaufen werden all in. Grundlage wird der VWAP plus Ausgleichszahlung sein. Mehr sehe ich derzeit auch noch nicht. Nehme mir dann aber noch das Gutachten vor.
Phoenix heranzuziehen macht wenig Sinn, da eine Kapitalisierung der Ausgleichszahlung bei den derzeit stark gestiegenen Marktzinsen auf jeden Fall unter 20 EUR bleiben wird. Ich denke, daran wird sich auch nächstes Jahr nichts dramatisches ändern. Wir müssten schon einen Kap.zins mit ner 2 vorne sehen, damit das überhaupt in unsere Richtung gehen würde.
Deine Zahlen würden ja mal ganz platt gerechnet bedeuten, dass Sie all in annähernd 30 EUR gezahlt haben? Ich denke, die BuG-Konditionen werden wir mit dem SO nicht mehr erreichen.
Wie müsste man denn derzeit die Ausgleichszahlung von 83 Cent bewerten?
Könnte dabei nicht etwas mehr als 20,50 Euro herauskommen.
Indirekt hat doch inzwischen Phoenix die Mehrheit erworben.
Falls die Bonität des Schuldners der Ausgleichszahlung eine Rolle spielt, könnte sich das vielleicht auswirken.
Erfolgt die Berechnung nicht mit einem Zinssatz, der sich halb am Marktzins und halb an der Bonität des Schuldners der ausgleichszahlung orientiert?
2021 hatte McKesson nach Ende des Beherrschungsvertrags 34,5 Mio Aktien angedient bekommen, in der Cashflowrechnung wurden dafür 1,031 Mrd USD ausgewendet. Ende der Andienungsfrist war im Juni 2021.
Könnte dabei nicht etwas mehr als 20,50 Euro herauskommen.
Indirekt hat doch inzwischen Phoenix die Mehrheit erworben.
Falls die Bonität des Schuldners der Ausgleichszahlung eine Rolle spielt, könnte sich das vielleicht auswirken.
Erfolgt die Berechnung nicht mit einem Zinssatz, der sich halb am Marktzins und halb an der Bonität des Schuldners der ausgleichszahlung orientiert?
2021 hatte McKesson nach Ende des Beherrschungsvertrags 34,5 Mio Aktien angedient bekommen, in der Cashflowrechnung wurden dafür 1,031 Mrd USD ausgewendet. Ende der Andienungsfrist war im Juni 2021.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.803.624 von Felsenschwalbe am 23.11.22 17:10:25
Es gibt immer wieder Überraschungen. 😉
Zitat von Felsenschwalbe: Bei Celesio dürfte das Spruchverfahren vor dem LG bzw. OLG Stuttgart stattfinden.
Es gibt sicher aussichtsreichere Plätze.
Es gibt immer wieder Überraschungen. 😉