CELESIO nach dem DocMorris Urteil trotzdem optimistisch und mit neuem Plan (Seite 12)
eröffnet am 25.05.09 13:04:01 von
neuester Beitrag 14.09.23 04:14:58 von
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Bei Celesio dürfte das Spruchverfahren vor dem LG bzw. OLG Stuttgart stattfinden.
Es gibt sicher aussichtsreichere Plätze.
Es gibt sicher aussichtsreichere Plätze.
Der Börsenkurs deutet jetzt doch eher darauf hin, dass hier wohl nur VWAP zu erwarten ist. Eine etwaige Überraschung lässt sich für den geneigten Anleger jetzt aber ganz ohne nennenswerte Prämie darstellen. Brief 20,50. 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.767.816 von sergiodq am 16.11.22 21:01:22
...und zwar nach meinem Kenntnisstand der Rechtsprechung auch nicht zeitanteilig.
Zitat von sergiodq: Ergänzung: Zahlung war am 1.8.22. Eine weitere werden wir nicht mehr erleben nach aktuellem Sachstand.
...und zwar nach meinem Kenntnisstand der Rechtsprechung auch nicht zeitanteilig.
Noch als Ergänzung: Ich würde vermuten, dass der Großaktionär gar nicht aktiv zugekauft hatte, sondern ihm die Stücke mit der Beendigung des Spruchverfahrens angedient wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.769.106 von sergiodq am 17.11.22 07:37:03
Schon in der Solventis-Studie von Oktober 2021 stand, dass der Anteilsbesitz des Großaktionärs bei etwa 95% lag.
Zitat von sergiodq: Mich würde zusätzlich brennend interessieren, wo McKesson die fehlenden Aktien zugekauft hat. Vor allem zu welchen Preisen?
Schon in der Solventis-Studie von Oktober 2021 stand, dass der Anteilsbesitz des Großaktionärs bei etwa 95% lag.
Mich würde zusätzlich brennend interessieren, wo McKesson die fehlenden Aktien zugekauft hat. Vor allem zu welchen Preisen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.767.963 von affenkopp am 16.11.22 21:29:51
Die Anzahl der Handelstage und das Volumen sollten passen.
Zitat von affenkopp: Seid ihr euch sicher mit dem volumengewichteten durchschnittskurs als verbindliche Untergrenze? Hamburg zählt ja meines wissens nicht als "echte" Börse im rechtliche Sinne
Die Anzahl der Handelstage und das Volumen sollten passen.
Wenn die Kursbildung nicht gestört ist, dann wird der Schnitt der Börse HH für gewöhnlich hrrangezogen.Es gab regelmäßige Kurse. Insofern sollte der VWAP gelten, allerdings weiß man ja, wie kreativ hier einige sind. Durch den katastrophalen Gerichtsstandort gäbe es auch keine Garantie, dass eine Korrektur stattfände.
Seid ihr euch sicher mit dem volumengewichteten durchschnittskurs als verbindliche Untergrenze? Hamburg zählt ja meines wissens nicht als "echte" Börse im rechtliche Sinne
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.767.780 von sergiodq am 16.11.22 20:55:11
Sicher bin ich mir nicht. Eigentlich müsste es so sein.
Zitat von sergiodq:Zitat von straßenköter: Danke. Ich finde eine Bewertung ist kaum möglich. Man wird sich aus Risikogründen an der Untergrenze orientieren müssen, also VWAP plus Ausgleichszahlung plus leichter Aufschlag for Spruchstelle.
So meinte ich. Durchaus Überraschungspotenzial beim Gutachten möglich wegen intransparenter Planzahlen. Wird die Ausgleichszahlung noch einmal gezahlt in den nächsten 3 Monaten? Dann wird das CRV ja noch ein bisschen besser...
Sicher bin ich mir nicht. Eigentlich müsste es so sein.