Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 4611)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
Beiträge: 66.537
ID: 1.152.884
ID: 1.152.884
Aufrufe heute: 1
Gesamt: 8.236.574
Gesamt: 8.236.574
Aktive User: 0
ISIN: DE0006046113 · WKN: 604611
0,3260
EUR
-3,55 %
-0,0120 EUR
Letzter Kurs 13.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
06.05.24 · 4investors |
14.09.23 · IRW Press |
21.06.23 · IRW Press |
06.06.23 · IRW Press |
Werte aus der Branche Biotechnologie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
13,050 | +41,08 | |
3,0100 | +40,65 | |
2,5300 | +38,25 | |
2,5150 | +37,73 | |
0,9999 | +31,55 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,4800 | -19,57 | |
2,4100 | -20,98 | |
0,9900 | -27,21 | |
2,9500 | -30,83 | |
0,6162 | -56,61 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.756.579 von borsalin am 04.07.16 09:42:52Gab es nicht irgendwann mal die Aussage das die amerikanische Tochter eine eigene Webseite bekommen soll? Bin mir gerade nicht sicher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.756.486 von greenhorn1929 am 04.07.16 09:35:13greenhorn
Ja aber auf den Inhalt der Tube schon!
Ja aber auf den Inhalt der Tube schon!
Die HP von Biofrontera sollte wieder einmal rund erneuert werden!
Die amerikanische Tochter aufgelistet und zwar mitsamt ihrer eigenen Unternehmensstruktur (es gilt amerikanisches Recht) und die Seite mit den Partnerunternehmen ist auch nicht mehr aktuell (Markteintritt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsrecht_der_Vereini…
in Amerika sind die Möglichkeiten weit besser als in EU! na ja Missbrauchsmöglichkeit incl.
Inwieweit Biofrontera die Kontrolle über den lukrativsten Markt der Firma behält?
Vielleicht muss einmal der Firmensitz nach USA verlagert werden .. die etwas progressive Frage
Die amerikanische Tochter aufgelistet und zwar mitsamt ihrer eigenen Unternehmensstruktur (es gilt amerikanisches Recht) und die Seite mit den Partnerunternehmen ist auch nicht mehr aktuell (Markteintritt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsrecht_der_Vereini…
in Amerika sind die Möglichkeiten weit besser als in EU! na ja Missbrauchsmöglichkeit incl.
Inwieweit Biofrontera die Kontrolle über den lukrativsten Markt der Firma behält?
Vielleicht muss einmal der Firmensitz nach USA verlagert werden .. die etwas progressive Frage
Vergesst meine letzten Beitrag, ist Blödsinn. Die 1g bzw. 2g beziehen sich ja auf die Wirkstoffmenge und daran kann Biofrontera sicher nichts ändern.
Sorry
Sorry
Auf ariva hat jemand von seiner AK-Behandlung mit einer Apothekermischung berichtet. Der Arzt hat sich offenbar u.a. auch aufgrund der Menge für die Mischung entschieden denn es kam das Argument 1g (statt 2g wie bei Ameluz) wäre genug und man könnte Kosten sparen.
Finde ich ganz interessant denn vielleicht wäre es eine Überlegung wert Ameluz auch in einer 1g Tube zur Verfügung zu stellen um so den Apothekerrezepturen auch auf diese Weise Konkurrenz zu machen.
Ich hoffe ich habe das so richtig wiedergegeben.
Finde ich ganz interessant denn vielleicht wäre es eine Überlegung wert Ameluz auch in einer 1g Tube zur Verfügung zu stellen um so den Apothekerrezepturen auch auf diese Weise Konkurrenz zu machen.
Ich hoffe ich habe das so richtig wiedergegeben.
Empfehlung von letzter Woche.
http://www.deraktionaer.de/aktie/biofrontera-mit-kraeftigem-…
http://www.deraktionaer.de/aktie/biofrontera-mit-kraeftigem-…
Ich finde die Diskussion interessant kann aber nichts dazu beitragen da ich mich mit diesen Dingen nicht auskenne. In einem Punkt gebe ich Best-Invest aber recht. Man sollte die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Wenn die Refinanzierung der Anleihe gelänge und man eine KE zu 3€ mit einem seriösen US-Investor platzieren könnte sollten wir - gerade nach den Erfahrungen der Vergangenheit - mehr als zufrieden sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.754.164 von Best-Invest am 03.07.16 19:46:28
Wenn ich diesen Satz höre, weiß ich immer, dass derjenige, der ihn verwendet, sich seiner Rechtsansicht alles andere als sicher ist.
Wir können es eh nicht entscheiden, aber die rechtlichen Berater von Biofrontera werden hoffentlich in alle Richtungen prüfen, was rechtlich machbar ist und was nicht. Außergewöhnliche Zeiten erfordern manchmal eben außergewöhnliche Maßnahmen. Interesse an weiteren gewöhnlichen Kapitalerhöhungen ohne jegliche Alternativen können aber nur diejenigen haben, die nochmal billig zum Zug kommen wollen.
Zitat von Best-Invest: Das wird auch jedes Gericht so sehen.
Wenn ich diesen Satz höre, weiß ich immer, dass derjenige, der ihn verwendet, sich seiner Rechtsansicht alles andere als sicher ist.
Wir können es eh nicht entscheiden, aber die rechtlichen Berater von Biofrontera werden hoffentlich in alle Richtungen prüfen, was rechtlich machbar ist und was nicht. Außergewöhnliche Zeiten erfordern manchmal eben außergewöhnliche Maßnahmen. Interesse an weiteren gewöhnlichen Kapitalerhöhungen ohne jegliche Alternativen können aber nur diejenigen haben, die nochmal billig zum Zug kommen wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.753.924 von biene463 am 03.07.16 18:34:18Ich kann in deinen Ausführung nur sprachliche Differenzen erkennen. De facto sprechen wir vom gleichen Sachverhalt. Strukturell sind Geschäftsanteile und Aktien das gleiche. Bei GmbHs spricht man von Geschäftsanteilen, bei AGs von Aktien. In beiden Fällen veräußert die Biofrontera AG Anteile an einem ihrer Hauptgeschäftsfelder. Wie man buder-nikolaus' Hinweis entnehmen kann ist dafür die Zustimmung der HV notwendig. Das von dir beschriebene Verkaufen bereits bestehender Anteile ist nichts anderes als eine Kapitalerhöhung, oder, wenn du so willst, das Einwerben von Eigenkapital. Das wird auch jedes Gericht so sehen.
Auch bei der Verpartnerung machst du lediglich einen sprachlichen Kunstgriff. So wie du diese "Verpartnerung" beschreibst, entspricht sie exakt dem Sinn von Genussscheinen. Bei Genussscheinen erhält der Käufter Anteile an einer Firma, mit denen er zwar an den Gewinnen partizipiert, jedoch keine Stimmrechte hält. Inwiefern man das als Verpartnerung bezeichnenn kann erschließt sich mir nicht, aber vielleicht habe ich dein Konzept noch nicht richtig verstanden. Allerdings hat sich der Vorstand ja bereits gegen eine Verpartnerung ausgesprochen.
Bei einer Biotech-Vertriebs-Verpartnerung erhält der Vertriebspartner (ein anderes eigenständiges Unternehmen) normalerweise das alleinige Recht das Produkt zu vertreiben und wird dafür an den Gewinnen beteiligt. Wie das jetzt mit der Tochterfirma zusammenpasst müsstest du noch erklären.
Ich glaube wir sollten realistisch bleiben. Die Annahme, dass man mit irgendwelchen Unternehmensstrukturtricks einen Mehrwert schaffen kann, halte ich für irrig. Biofrontera braucht Investoren, die vom Erfolg von Ameluz überzeugt sind und Anteile über eine gewöhnliche KE beziehen wollen. Je mehr potentielle Interessenten es gibt, desto höher kann die KE angesetzt werden. Mit Balaton hat man einen Investor, der bereits Interesse bekundet hat. Man kann Balaton also gut als Argument zum Pokern benutzen.
Auch bei der Verpartnerung machst du lediglich einen sprachlichen Kunstgriff. So wie du diese "Verpartnerung" beschreibst, entspricht sie exakt dem Sinn von Genussscheinen. Bei Genussscheinen erhält der Käufter Anteile an einer Firma, mit denen er zwar an den Gewinnen partizipiert, jedoch keine Stimmrechte hält. Inwiefern man das als Verpartnerung bezeichnenn kann erschließt sich mir nicht, aber vielleicht habe ich dein Konzept noch nicht richtig verstanden. Allerdings hat sich der Vorstand ja bereits gegen eine Verpartnerung ausgesprochen.
Bei einer Biotech-Vertriebs-Verpartnerung erhält der Vertriebspartner (ein anderes eigenständiges Unternehmen) normalerweise das alleinige Recht das Produkt zu vertreiben und wird dafür an den Gewinnen beteiligt. Wie das jetzt mit der Tochterfirma zusammenpasst müsstest du noch erklären.
Ich glaube wir sollten realistisch bleiben. Die Annahme, dass man mit irgendwelchen Unternehmensstrukturtricks einen Mehrwert schaffen kann, halte ich für irrig. Biofrontera braucht Investoren, die vom Erfolg von Ameluz überzeugt sind und Anteile über eine gewöhnliche KE beziehen wollen. Je mehr potentielle Interessenten es gibt, desto höher kann die KE angesetzt werden. Mit Balaton hat man einen Investor, der bereits Interesse bekundet hat. Man kann Balaton also gut als Argument zum Pokern benutzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.752.718 von Best-Invest am 03.07.16 12:50:09Nein, nochmal, ich rede nicht von der Ausgabe von Aktien oder Geschäftsanteilen an der US-Tochter, sondern von einem Teilverkauf bereits gehaltener Anteile.
Biofrontera hält derzeit 100% der Geschäftsanteile der US-Tochter (sagen wir fiktiv 10000 Anteile, ich kenne die genaue Anteilszahl nicht). Hiervon könnten sie zB 24,99% (also fiktiv 2499 Anteile) an US-Investoren verkaufen, ohne dass man neue Anteile ausgeben muss. Nach diesem Verkauf hielte Biofrontera 75,01% und die neuen Investoren 24,99%.
Genauso wäre eine alternative vertragliche Regelung kein Genussschein. Hast Du jemals davon gehört, dass eine Verpartnerung eines Biotech-Unternehmens mit einem Pharmakonzern über Genussscheine erfolgt?
Für eine 24,99%-Beteiligung von US-Investoren an der US-Tochter (sei es vertraglich oder Verkauf von Anteilen) wäre auch sicher keine HV erforderlich, sonst müssten ja sämtliche Verpartnerungen bei Biotechs (bei denen es oft um 50% und mehr der Einnahmen geht) von der HV beschlossen werden. Ist aber nicht der Fall, sieht zuletzt vor ein paar Tagen US-Verpartnerung von Paion ohne jegliche HV Zustimmung.
Und mit einem Spin-Off oder Carve-Out hat das auch nichts zu tun (auch wenn es im Ergebnis wirtschaftlich sicher ein ähnliches Resultat ist).
Ich bleibe dabei, für eine Veräußerung von zB 24,99% der US-Tochter bzw. vertragliche Regelung der Teilung von US-Einnahmen muss die HV der Biofrontera nicht zustimmen. Mit diesem (Alternativ-)Szenario könnte der Vorstand aber darauf hinwirken, dass wesentliche Player ein Interesse an niedrigen Börsenkursen der Biofrontera verlieren. Wenn dann aber der Börsenkurs steigen sollte, kann man sich auch wieder problemlos vernünftig über eine KE bei der Biofrontera AG mit Bezugsrechten finanzieren.
Biofrontera hält derzeit 100% der Geschäftsanteile der US-Tochter (sagen wir fiktiv 10000 Anteile, ich kenne die genaue Anteilszahl nicht). Hiervon könnten sie zB 24,99% (also fiktiv 2499 Anteile) an US-Investoren verkaufen, ohne dass man neue Anteile ausgeben muss. Nach diesem Verkauf hielte Biofrontera 75,01% und die neuen Investoren 24,99%.
Genauso wäre eine alternative vertragliche Regelung kein Genussschein. Hast Du jemals davon gehört, dass eine Verpartnerung eines Biotech-Unternehmens mit einem Pharmakonzern über Genussscheine erfolgt?
Für eine 24,99%-Beteiligung von US-Investoren an der US-Tochter (sei es vertraglich oder Verkauf von Anteilen) wäre auch sicher keine HV erforderlich, sonst müssten ja sämtliche Verpartnerungen bei Biotechs (bei denen es oft um 50% und mehr der Einnahmen geht) von der HV beschlossen werden. Ist aber nicht der Fall, sieht zuletzt vor ein paar Tagen US-Verpartnerung von Paion ohne jegliche HV Zustimmung.
Und mit einem Spin-Off oder Carve-Out hat das auch nichts zu tun (auch wenn es im Ergebnis wirtschaftlich sicher ein ähnliches Resultat ist).
Ich bleibe dabei, für eine Veräußerung von zB 24,99% der US-Tochter bzw. vertragliche Regelung der Teilung von US-Einnahmen muss die HV der Biofrontera nicht zustimmen. Mit diesem (Alternativ-)Szenario könnte der Vorstand aber darauf hinwirken, dass wesentliche Player ein Interesse an niedrigen Börsenkursen der Biofrontera verlieren. Wenn dann aber der Börsenkurs steigen sollte, kann man sich auch wieder problemlos vernünftig über eine KE bei der Biofrontera AG mit Bezugsrechten finanzieren.
06.05.24 · 4investors · Biofrontera |
14.09.23 · IRW Press · Biofrontera |
21.06.23 · IRW Press · Biofrontera |
06.06.23 · IRW Press · Biofrontera |