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    Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 16)

    eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
    neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
    Beiträge: 2.367
    ID: 1.154.208
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      Avatar
      schrieb am 17.08.21 10:10:16
      Beitrag Nr. 2.217 ()
      Richtig, 36,06 EUR wurden genannt und ich sehe ebenfalls keinen Grund, daran zu zweifeln.
      RIB Software | 40,23 
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 16:21:48
      Beitrag Nr. 2.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.063.497 von Gufu am 16.08.21 16:02:5936€ wurden hier von Usern genannt, die auf Bloomberg gucken. Warum dann einer auf einmal etwas von 38€ schrieb, habe ich auch nicht verstanden.
      RIB Software | 40,28 
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 16:02:59
      Beitrag Nr. 2.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.937.655 von catocencoris am 02.08.21 19:31:27
      Zitat von catocencoris: Soweit ich mich erinnere, betraf die Option auch alle weiteren Aktien, die Wolf und Sauer aus Aktienprogrammen noch enthalten.

      Schon erstaunlich, dass die Aktie so nahe an dem Mindestkurs eines Squeeze-Out bei irgendwo 38,xx notiert. Ich meine selbst wenn es am Ende 38,xx sind, dann wird der Kurs sich vermutlich auch ein paar Prozent höher einpendeln, da der Markt meistens eine gewisse Spruchverfahren-Prämie einpreist. Eigentlich eine ganz nette Spekulation gerade noch auf die 10-12 % bis 47 Euro fast ohne Risiko zu spekulieren.


      Muss noch mal nachfragen. Was ist denn nun der Mindestpreis? 36 oder 38 Euro?
      RIB Software | 40,28 
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 16:01:53
      Beitrag Nr. 2.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.732.699 von Hugo-Ehon-Balder am 09.07.21 12:04:28
      Zitat von Hugo-Ehon-Balder:
      Zitat von Aktienduffy: Wäre zwar nachzulesen, aber

      Hier muss niemand mehr irgendein Angebot annehmen. In ca 2 Monaten wird das Gutachten zum Squeeze Out vorliegen, welches einerseits den volumensgewichteten 3 monatsschnitt und andererseits ein ertragswertgutachten nach IDSW beinhaltet. Über den höheren Der beiden Preise beschließt die aoHV im Q4 den squeeze out (reine Formsache, da Schneider mehr als 95% hat) und zu diesem Preis werden die Aktien ausgebucht. Nachgelagert wird es mit 99,99999999% ein Spruchverfahren geben, darum kümmern sich schon die SdK und co. Bzgl Spruchverfahren braucht der ausgeschlossene Aktionär nix machen, da dieses für alle gilt und nicht nur für die Spruchverfahrenantragsteller. Sollte das OLG Stuttgart dann in ein paar Jahren in der 2ten Instanz (das ist halt aufgrund von Erfahrungswerten der ZONK an der Sache) eine Erhöhung beschließen, wird diese Erhöhung mit 5% über dem Basiszins seit SQO verzinst.
      Der 3 monatsvwap und somit die maximale Fallhöhe liegt bei 36,06 EUR, was für Annahmen der WP beim von Schneider beauftragten Gutachten trifft, weiß halt niemand, allerdings sind die von einigen mit dem gerechtigkeitsargument propagierten mindestens 47 EUR extremst sportlich und SQU erfahrene Marktteilnehmer glauben dies auf keinen Fall, sonst wurde der Kurs auch nicht dort stehen wo er aktuell steht sondern mindestens bei 46.



      Vielen Dank für die gute Zusammenfassung, was passieren wird.

      Die 47 Euro sind aus meiner Sicht nicht als zu sportlich anzusehen. Im Gegenteil.
      Schneider hat seinerzeit die Übernahme zu 29 Euro angekündigt und umgesetzt. Da hatte RIB einen Cash-Flow in Höhe von rund 35 Mio. Euro.
      Im letzten Jahr hatte RIB einen Cash-Flow von rund 80 Mio. Euro, wenn man die Sonderzahlung an SoftwareOne in Höhe von etwas mehr als 8 Mio. Euro heraus rechnet.

      Aktuell liegt RIB bei den Neuaufträgen rund 100% über Vorjahr! Das bedeutet, der Cash-Flow wird wohl 2021 wohl mindestens auf rund 130 Mio. Euro steigen!
      Das wäre also das 3,7 fache des Cash-Flows, welcher dem 29 Euro Übernahme-Angebots aus 2020 zugrunde lag. Ergibt dann 107 Euro je Aktie. Entspräche einer Marktkapitalisierung in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro.

      Darin nicht enthalten die offenbar nun funktionierende internationale Expansion. Zuletzt Aufträge aus China und Australien!

      Mittelfristig hatte RIB ursprünglich selbst ein EBITDA in Höhe von rund 500-700 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Auch das ist nicht unrealistisch, weil viele Kunden (siehe dazu die Auftragsmeldungen) erst teilweise die Software von RIB nutzen. Hier besteht also noch erhebliches Wachstumspotenzial!

      Insofern ist RIB selbst zu den 47 Euro für Schneider ein Schnäppchen!

      Es wird auf jeden Fall mehr als nur spannend!


      Muss noch mal nachfragen. Was ist denn nun der Mindestpreis? 36 oder 38 Euro?
      RIB Software | 40,28 
      Avatar
      schrieb am 12.08.21 17:40:17
      Beitrag Nr. 2.213 ()
      ...da stehen jetzt aber schöne Blöcke in F und St. zu 40.1 € im Geld....da möchte einer aber gerne kaufen !
      Schneider selbst ...?oder SqueezeOut Haie / Profis ?

      LG Starter87
      RIB Software | 40,25 

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      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.08.21 10:03:52
      Beitrag Nr. 2.212 ()
      Auch heute wieder massiv Material da bei 40.10€. Interessant.

      Bezüglich der Preiserwartung muß ich meine Überlegungen ggf. etwas präzisieren.

      Ja, im SqueezeOut gibt es idR einen GutachterPreis und eine Überprüfung dessen durch einen zweiten WP. Diese Ergebnisse sind die Ausgangs-Basis für den SO-Preis was immer das Gericht dann aus diesen Erkenntnissen macht. Die jüngsten Geschäfte werden aber zumindest zur Kenntnis genommen werden, ich nenne es mal so.

      (Spätestens) Bei der Spruchstelle könnten diese Geschäfte dann sehrwohl mit einen Einfluß auf die Preisfindung haben, Begründungen wurden aufgeführt.

      Oder anders: möglicher Einfluß der jüngsten Geschäfte auf die Spruchstelle sehe ich deutlich höher als auf den SqueezeOut, aber auch da würde ich das Thema nicht zu 100% ausschließen.
      Wir werden sehen die Tage/Wochen/Monate/Jahre 😎😎
      RIB Software | 40,03 
      Avatar
      schrieb am 11.08.21 09:55:16
      Beitrag Nr. 2.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.017.495 von pistachio am 11.08.21 09:15:12
      Zitat von pistachio: Hier ein interessanter Link zum Thema:

      https://bewertung-im-recht.de/blog/zur-beruecksichtigung-von…


      Danke. Klasse Link. Kannte ich noch gar nicht. Bislang ist das ja die Ausnahme von der Regel. Das LG Frankfurt hat ja auch sonst eine sehr eigene Sichtweise, wenn es trotz höherer Gegengutachterwerte auf den Marktpreis abstellt. Insofern erschließt sich, dass das LG Frankfurt auch eine andere Sichtweise zu außerbörslichen Transaktionen zu Vorerwerben haben könnte. Mal sehen, wie das hier weiter gehen wird.
      RIB Software | 40,03 
      Avatar
      schrieb am 11.08.21 09:28:50
      Beitrag Nr. 2.210 ()
      Zitat von catocencoris: Solange hier keiner konkrete Fälle anführt, in denen Vor- oder Nebenerwerbspreise plötzlich relevant sind, wenn diesen kein strategischer Charakter beigemessen wird, ist viel eher dies Wunschdenken. Zu guter Letzt zählt das, was sich aus dem Gutachten auf Basis des Ertragswertverfahrens ergibt. Welche Preise irgendwer und irgendwie begründet anhand von Nebenerwerben dem Unternehmen bemisst, ist laut aktueller Rechtsprechung vollkommen egal und weitgehend auch freie Interpretation.



      Auch diesen Aussagen muss man klar widersprechen!

      1. wurden hier schon Links gepostet, wo Gerichte die Preise von Vorerwerben berücksichtigt haben.
      2. je öfter diese 47 Euro jetzt bezahlt werden, desto wahrscheinlicher wird dies die Preisuntergrenze für das Angebot von Schneider - was auch durch Rechtssprechung gedeckt ist.
      3. das Gutachten ist nicht unbedingt der letzte Stand. Denn alle Parameter in dem Gutachten können überprüft und angefochten werden. Kommt dann eben hauptsächlich darauf an, welche Parameter dort angesetzt sind.

      Wir werden es sehen....
      RIB Software | 40,03 
      Avatar
      schrieb am 11.08.21 09:20:36
      Beitrag Nr. 2.209 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Hugo-Ehon-Balder: Kannst Du Deine These von der Abnahmeverpflichtung beweisen? ;)

      Falls nicht, ist dies wohl Wunschdenken oder Traumdeuterei? ;)


      Man muss nicht unbedingt hochbegabt sein, um nachvollziehen zu können, dass eine Abnahmeverpflichtung vorliegen muss. Ansonsten stünde der Kurs wohl nicht da, wo er steht. Klar kann das keiner belegen, aber faktenorientierter Realismus macht in der Aktienanlage deutlich mehr Sinn als ein Tiefschlaf mit angenehmen Träumen.



      Man muss wohl nicht unbedingt Hochbegabt sein, um nachvollziehen zu können, dass eine mögliche Abnahmeverpflichtung nichts mit dem aktuellen Kurs zu tun haben muss!

      Ich stelle nun auch mal eine These auf:

      Der Kurs von RIB is quasi seit der Übernahme irgendwie gemanagt. Von wem auch immer!
      Die Xetra-Notiz wurde offenbar ganz bewusst eingestellt!
      Damit man das Orderbuch nicht mehr sieht!
      Hatte seinerzeit ganz bewusst auf Xetra so um die 28 mitunter alle Stücke weggekauft!
      Es dauerte keine 2 Minuten und schon waren wieder größere Pakete im Verkauf sichtbar. Die natürlich mitunter am nächsten Tag verschwunden waren.

      Wir hatten hier auch schon Links von Gerichtsurteilen gepostet, wo Preise von Vorerwerben berücksichtigt wurden!

      Letztlich kommt es im Spruchverfahren auf den Richter an. Denn der kann letztlich entscheiden, was er für richtig hält.

      Und gespannt auf das Gutachten bin ich ohnehin.
      Denn da wird man ja auch mal die eigenen Prognosen mit aufnehmen müssen.....die da ein EBITDA in Höhe von rund 1,5 Mrd. vorsehen - was der aktuellen Marktkapitalisierung entspricht.
      Genau deswegen sind die 47 Euro noch viel zu niedrig!
      RIB Software | 40,03 
      Avatar
      schrieb am 11.08.21 09:15:12
      Beitrag Nr. 2.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.016.187 von straßenköter am 11.08.21 07:07:24Hier ein interessanter Link zum Thema:

      https://bewertung-im-recht.de/blog/zur-beruecksichtigung-von…
      RIB Software | 40,03 
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