VIB Vermögen AG- eine aussichtsreiche Anlage (Seite 272)
eröffnet am 07.06.10 17:16:11 von
neuester Beitrag 03.05.24 09:48:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.889.815 von Fozzybaer am 04.12.12 16:52:59da wir ein Freiverkehrswert sind, gelten für uns die Meldepflichten nicht
Wenn´s nicht mal Wikipedia weiß wie soll es dann ich armer Bär wissen
Fozzybaer
( der nie AUS- aber gerne dazulernt )
Wenn´s nicht mal Wikipedia weiß wie soll es dann ich armer Bär wissen
Fozzybaer
( der nie AUS- aber gerne dazulernt )
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.889.780 von Fozzybaer am 04.12.12 16:45:08Schnell nochmal in´s Postfach geschaut; aber Hallo, sowas von schnell geantwortet !
Danke IR
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
da wir ein Freiverkehrswert sind, gelten für uns die Meldepflichten nicht, insofern bilden wir in unserer Aktionärsstruktur nur die Unternehmen ab, die uns hierzu autorisieren.
Ich habe den Link im Blog ebenfalls gesehen. Die Information ist richtig.
Beste Grüße
Petra Riechert
@ himalayan432
S O R R Y für meine Zweifel , bin aber ( gottseidank ) ein lernfähiger
Fozzybaer
Danke IR
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
da wir ein Freiverkehrswert sind, gelten für uns die Meldepflichten nicht, insofern bilden wir in unserer Aktionärsstruktur nur die Unternehmen ab, die uns hierzu autorisieren.
Ich habe den Link im Blog ebenfalls gesehen. Die Information ist richtig.
Beste Grüße
Petra Riechert
@ himalayan432
S O R R Y für meine Zweifel , bin aber ( gottseidank ) ein lernfähiger
Fozzybaer
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.889.768 von SiebterSinn am 04.12.12 16:41:25Hab ich noch keine Rückantwort auf meine Anfrage, sag Euch aber Bescheid
Tja, und wenn man sich mal mit Ennismore etwas näher befasst stellt man fest, sie machen schon ihre Stimmrechtsmitteilungen, nur zu VIB und WMF find ich im " ganzen Netz " nichts
Gruß Fozzybaer
Tja, und wenn man sich mal mit Ennismore etwas näher befasst stellt man fest, sie machen schon ihre Stimmrechtsmitteilungen, nur zu VIB und WMF find ich im " ganzen Netz " nichts
Gruß Fozzybaer
Und was sagt die IR in Neuburg dazu?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.889.138 von Fozzybaer am 04.12.12 14:22:31Und bei WMF halten sie, lt. ihren Unterlagen ca 15 % der Vorzüge, aber auf der WMF-Homepage ( IR ) findet sich nicht der geringste Hinweis auf die bzw. auch keine Stimmrechtsmitteilung
Die sind wohl so geheim, die wissen wohl selbst nicht, was die machen
Fozzybaer
Die sind wohl so geheim, die wissen wohl selbst nicht, was die machen
Fozzybaer
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.130 von himalayan432 am 03.12.12 21:02:24Und wenn Du es noch zigmal korrigierst und es auf weißgottwieviel Seiten geduldigen Papieres steht:
Fakt für mich ist:
Bei einem Anteil von 5,6 % des Aktienbestandes, egal von wem auch immer gehalten; ist/wäre eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 WpHG nötig !
Siehe auch unter:http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
Stimmrechtsmitteilungspflicht
In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen.
Da ich bisher nirgends eine diesbezügliche Stimmrechtsmitteilung finden konnte und ich nicht davon ausgehe, daß Vorstand bzw. Aufsichtsrat der VIB einen Verstoß gegen die Meldepflicht ( s.o.) seit über einem Jahr " unter der Decke " halten bist Du den anderen VIB-Interessierten gegenüber immer noch in der " Beweispflicht ".
@ himalayan432
Ist jetzt Dir persönlich gegenüber nicht böse gemeint, aber in vielen Foren wird halt " Vieles einfach mal was so in den Raum gestellt".
Könnte ja eventuell auch ein " Musterdepot " sein, da besteht dann keine Meldepflicht
Gruß
( ein zweifelnder ) Fozzybaer
Fakt für mich ist:
Bei einem Anteil von 5,6 % des Aktienbestandes, egal von wem auch immer gehalten; ist/wäre eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 WpHG nötig !
Siehe auch unter:http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
Stimmrechtsmitteilungspflicht
In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen.
Da ich bisher nirgends eine diesbezügliche Stimmrechtsmitteilung finden konnte und ich nicht davon ausgehe, daß Vorstand bzw. Aufsichtsrat der VIB einen Verstoß gegen die Meldepflicht ( s.o.) seit über einem Jahr " unter der Decke " halten bist Du den anderen VIB-Interessierten gegenüber immer noch in der " Beweispflicht ".
@ himalayan432
Ist jetzt Dir persönlich gegenüber nicht böse gemeint, aber in vielen Foren wird halt " Vieles einfach mal was so in den Raum gestellt".
Könnte ja eventuell auch ein " Musterdepot " sein, da besteht dann keine Meldepflicht
Gruß
( ein zweifelnder ) Fozzybaer
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.069 von Fozzybaer am 03.12.12 20:39:08Korrektur:
Es sind 1'195'442 Aktien per 30.6.2012 nicht per 31.12.2011 siehe auf Seite 15 des Berichtes im pdf auf Seite 16http://www.ennismorefunds.com/documents/OEIC/Reports/OEIC%20…
Es sind 1'195'442 Aktien per 30.6.2012 nicht per 31.12.2011 siehe auf Seite 15 des Berichtes im pdf auf Seite 16http://www.ennismorefunds.com/documents/OEIC/Reports/OEIC%20…
Zitat von himalayan432: Der Wert ist aber auch durchaus auf einer internationalen Platform bekannt (Mirabaud, Petercam), aber -ungewöhnlich genug- mir ist kein internationaler Fund bekannt, der einen `sizeablen´ Anteil am Unternehmen hätte.
Für diebezügliche Aufklärung wäre ich dankbar.
Ennismore European Smaller Companies Fund
Per 31.12.2011 hielten die 1'195'442 Aktien
Ende Oktober 2012 war es die 4. grösste Position im Fondhttp://www.ennismorefunds.com/oeic.html
Kann ja sein, daß meine " bärige " Rechenmaschine nicht so richtig funktioniert:
Also Bestand 1.195.442 Aktien ?
Bei einer Gesamtaktienzahl der VIB von 21.328.828 wäre das ein Anteil an der VIB von 5,6 %.
Da würde dann wohl seit Oktober die Stimmrechtsmitteilung fehlen, oder seh ich da was falsch
Gruß Fozzybaer
Neuer Finanzvorstand im Rennen!
Zitat von himalayan432: Der Wert ist aber auch durchaus auf einer internationalen Platform bekannt (Mirabaud, Petercam), aber -ungewöhnlich genug- mir ist kein internationaler Fund bekannt, der einen `sizeablen´ Anteil am Unternehmen hätte.
Für diebezügliche Aufklärung wäre ich dankbar.
Ennismore European Smaller Companies Fund
Per 31.12.2011 hielten die 1'195'442 Aktien
Ende Oktober 2012 war es die 4. grösste Position im Fondhttp://www.ennismorefunds.com/oeic.html
Danke, das war mir nicht bekannt.
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