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    VIB Vermögen AG- eine aussichtsreiche Anlage (Seite 276)

    eröffnet am 07.06.10 17:16:11 von
    neuester Beitrag 03.05.24 09:48:51 von
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      Avatar
      schrieb am 26.11.12 20:34:40
      Beitrag Nr. 1.311 ()
      Zitat von infomi: Wäre es nicht überlegenswert, beide AG´s zu fusionieren ?

      im Einbringungsfall BBI AG in VIB AG müssten vermutlich stille Reserven realisiert werden, die zu besteuen wären - oder nicht?


      Scheint, juristisch und auch steuertechnisch gesehen, ziemlich unproblematisch möglich zu sein:

      Die Grundprinzipien aller Verschmelzungsvorgänge sind:

      Vereinigung eines oder mehrerer Rechtsträger,

      Übergang (ausnahmslos) aller Aktiva und Passiva in einem Akt kraft Gesetzes (Gesamtrechtsnachfolge) mit Eintragung der Verschmelzung in das öffentliche Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, etc.),

      verbunden mit dem liquidationslosen Untergang des übertragenden Rechtsträgers und

      dem Tausch von Anteilen dadurch, dass die Anteilseigner des übertragenden und somit erlöschenden Rechtsträgers kraft Gesetzes Anteile an dem neu gegründeten oder dem übernehmenden Rechtsträger erhalten (Ausnahmen möglich bei Verschmelzung zur Aufnahme).



      Stille Reserven müssten nicht aktiviert werden und würden bei der VIB weiterschlummern.

      Alles sehr detailiert beschrieben und zum Nachlesen (für Interessierte ) unter:

      http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/Verschmelzung.htm…

      Müsste man mal bei der IR anfragen bzw. im Kreise der interessierten VIB-Aktionäre bei einer schönen, kühlen HERRENBRÄU-Weissen nächstes Jahr in Neuburg diskutieren :lick:

      Gruß Fozzybaer
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 16:59:59
      Beitrag Nr. 1.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.862.470 von infomi am 26.11.12 15:52:08Vermutlich eine Frage der Gestaltung:

      Quelle: http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Kapitalgesellschaften_koenne…

      Grundsätzlich steht der übertragenden Gesellschaft bei einer Verschmelzung nach Maßgabe des Umwandlungssteuerrechts ein Wahlrecht darüber zu, ob sie die so genannten Buchwerte ihres übergehenden Betriebsvermögens fortführen oder ob sie die stillen Reserven, die in dem Betriebsvermögen enthalten sind, ganz oder teilweise aufdecken will. Hierzu wird sich die Gesellschaft entscheiden, wenn sie Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste können dann "steuersparend" mit den aufgedeckten stillen Reserven verrechnet werden. Nach handelsrechtlichen Vorschriften besteht ein solches Wahlrecht allerdings nicht. Hiernach sind die Buchwerte stets fortzuführen.

      Die handelsrechtlichen Grundsätze waren nach der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung auch für das Umwandlungssteuerrecht maßgeblich, so dass kein Bewertungswahlrecht bei einer Verschmelzung bestand. Der BFH folgt dieser Verwaltungspraxis nicht, weil die umwandlungssteuerrechtlichen Regelungen gegenüber dem Handelsrecht als vorrangig einzustufen sind. Denn seit der Reform des Umwandlungssteuerrechts im Jahr 2006 wird im Gesetz ausdrücklich auf die Maßgeblichkeit des Handelsrechts für das umwandlungssteuerrechtliche Wahlrecht verzichtet.


      Gruß Fozzybaer
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 15:52:08
      Beitrag Nr. 1.309 ()
      Wäre es nicht überlegenswert, beide AG´s zu fusionieren ?

      im Einbringungsfall BBI AG in VIB AG müssten vermutlich stille Reserven realisiert werden, die zu besteuen wären - oder nicht?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 15:10:02
      Beitrag Nr. 1.308 ()
      Yipiiiiiih , endlich alles geschafft bevor der " Winter " kommt;;)

      Dach saniert; Heizung optimiert; Mieterbestand neu strukturiert und Mieterträge verbessert( leider nicht explodiert ) Fassade maliert, ( maliert :confused: ) Blödsinn, gestrichen ( gemalert ) natürlich; Garten winterfertig gemacht.....

      jetzt kann ich mir wieder mehr Zeit nehmen für VIB und Euch :kiss: .


      Hab gerade mal ein bisschen auf den Homepages von VIB und BBI ( unserer 91,27 % Tochter )
      gestöbert.

      Also bis auf die Endnummern von Telefon und Fax und den Umsatz- bzw. Erlöszahlen sind da kaum Unterschiede zu erkennen.

      Gleiches Geschäftsmodell, gleicher Vorstand, gleicher Aufsichtsrat, gleiche Postadresse....

      Ne, halt...

      Listinggebühren, Abschlußprüfungsgebühren, Vorstands- bzw. Aufsichtsratvergütungen, HV-Kosten (BBI-HV können unsere 2 ja fast in ihrem Büro machen, oder ) und noch diverse andere Ausgaben,

      alles bzw. vieles doppelt :(

      Bei den Investitionen ( Nürnberg, Regensburg etc. ) wird optimiert und bei der / den Firmenstruktur(en) ?

      Wäre es nicht überlegenswert, beide AG´s zu fusionieren ?

      Dürfte doch eigentlich kein Problem sein, den Freefloatern bei BBI ( 8,73 % ) den Umtausch in VIB-Aktien schmackhaft zu machen, ändert sich für die doch eigentlich ( fast ) nichts.

      Die Vorstands- bzw. Aufsichtsratvergütungen könnte man ja an die neue Umsatz/Ertragsgröße anpassen, ist ja eh eine identische Tätigkeit.
      ( sollen nicht darben, die Jungs, machen ja einen GUTEN JOB .)

      Daraus würde sich m.E. eine bessere Wahrnehmung des Unternehmens am Kapitalmarkt ergeben, da höhere Umsätze ( VIB + BBI = )mehr wahrgenommen würden.

      Und eine ( gemeinsame ) höhere Marktkapitalisierung würde die Aktie in Richtung S-Dax auch besser voranbringen, was wiederum allen VIB bzw. ex-BBI-Aktionären zugute käme, da die BBI als Aktiengesellschaft am Kaptialmarkt als Unternehmen ja kaum wahrgenommen wird.

      So, war jetzt nur mal so angedacht, bin gespannt, was Ihr dazu meint ?

      Gruß Fozzybaer
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 12:47:28
      Beitrag Nr. 1.307 ()
      Zitat von SiebterSinn: Hallo allerseits,


      und wieder ist es mit dem Kursausbruch über die 9,50 Euro-Schwelle nichts geworden!

      Offenbar kennen diese Gesellschaft noch immer zu wenige größere Anleger, denn welchen Grund sollte es bei den folgenden Fundamentaldaten sonst geben?

      Das 2012er Ergebnis läuft in Richtung 1,00 Euro/Aktie, der FFO zu 90 Cent, der NAV in den Bereich um die 13 Euro und die Dividende dürfte trotz erhöhter Aktienzahl um wieder 5 Cent auf dann 40 Cent angehoben werden.

      Warten wir also weiter geduldig darauf, dass der Knoten zu zweistelligen Kursen endlich platzt...


      :) SiebterSinn


      Die Börse ist meiner Erfahrung nach in den seltensten Faellen eine Einbahnstraße. Der Kursanstieg über die 9,4 EUR war ein Ausflug, um mal diese Region zu testen. Jetzt kam erstmal der erwartbare Rücksetzer, aber offenbar haben genug Leute über 9,4 verkauft, um sich jetzt wieder einzukaufen. Die gieren alle nach Kursen unter 9 EUR.

      Dieses Treiben an der Börse hat aber wenig bis nichts mit der realen Geschäftsentwicklung von VIB zu tun. Meinetwegen kann es gerne bei dieser langen Leine zwischen Hund und Herrchen bleiben. Der neue CFO mag sich bei Gelegenheit um Visibilitaet bemühen, Hauptaufgabe ist aber m. E.:
      - ein weiterhin funktionierendes gutes Rechnungswesen und sicheres Spielen auf der Klaviatur des Accounting
      - erreichen günstiger Kreditkonditionen
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      Avatar
      schrieb am 26.11.12 11:07:19
      Beitrag Nr. 1.306 ()
      Wobei man dort im Vergleich zur VIB auch gewisse Abschläge machen sollte (Div./FFO)! :)
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 11:04:41
      Beitrag Nr. 1.305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.813 von SiebterSinn am 24.11.12 12:22:38Nun ja, dass gleich Schicksal teilt auch KWG! ;)
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 13:04:12
      Beitrag Nr. 1.304 ()
      ja, ich dachte auch letzte Woche nun geht es in den Bereich über die 10 €, zumal die Seitwärtsphase um 9 € doch schon ziemlich lange andauert. ich zweifle auch überhaupt nicht daran, daß wir ein Kursniveau zwischen 11-12 € erreichen werden, bin aber dennoch ambivalent.
      Zum einen denke ich, gehört der Kurs dahin, zum anderen hoffe ich aber immer noch, nochmal unter 9 € zugreifen zu können, sollte mal ein extrem schwacher Tag auftauchen.
      Anyway, VIB ist für mich ohnehin keine Trading-Position sondern dank der relativ planbaren Erträge ein Anleihe-Ersatz mit günstigerem Risikoprofil und eingebautem Inflationschutz.

      Das `Haupthindernis´(es ist ja kein echtes Problem) für höhere Kurse dürfte die mangelnde Sichtbarkeit des Titels im Markt sein. Aber das ist einer der Erwartungen an den neuen CFO (ist der jetzt gefunden?) die ich hätte, sich dieser Frage zu widmen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 12:22:38
      Beitrag Nr. 1.303 ()
      Hallo allerseits,


      und wieder ist es mit dem Kursausbruch über die 9,50 Euro-Schwelle nichts geworden!

      Offenbar kennen diese Gesellschaft noch immer zu wenige größere Anleger, denn welchen Grund sollte es bei den folgenden Fundamentaldaten sonst geben?

      Das 2012er Ergebnis läuft in Richtung 1,00 Euro/Aktie, der FFO zu 90 Cent, der NAV in den Bereich um die 13 Euro und die Dividende dürfte trotz erhöhter Aktienzahl um wieder 5 Cent auf dann 40 Cent angehoben werden.

      Warten wir also weiter geduldig darauf, dass der Knoten zu zweistelligen Kursen endlich platzt...


      :) SiebterSinn
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.12 12:57:39
      Beitrag Nr. 1.302 ()
      Hallo infomi,


      VIB und die KWG sind einfach so nett und warten auf unser gedankliches Vollinvestment!

      Aber Spass beiseite, natürlich hast Du damit recht, dass beide Werte in ihren Vergleichsgruppen absolute Spitzenwerte zeigen, besonders die VIB.

      Und nur deswegen stellt dieser Wert ja mein größtes Einzelinvestment dar...


      :)
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