Kindergartengebühren und betriebliche Altersversorgung bei Arbeitnehmern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.10 19:15:07 von
neuester Beitrag 05.07.10 22:22:00 von
neuester Beitrag 05.07.10 22:22:00 von
Beiträge: 2
ID: 1.158.661
ID: 1.158.661
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.389
Gesamt: 1.389
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 6608 | |
vor 40 Minuten | 5261 | |
vor 6 Minuten | 4419 | |
heute 18:26 | 4052 | |
vor 32 Minuten | 2862 | |
vor 1 Stunde | 2082 | |
heute 14:53 | 1965 | |
vor 7 Minuten | 1604 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.182,69 | +1,41 | 237 | |||
2. | 2. | 1,1300 | -18,12 | 110 | |||
3. | 3. | 0,1855 | -1,85 | 100 | |||
4. | 5. | 9,3750 | +1,41 | 65 | |||
5. | 4. | 167,62 | -1,50 | 55 | |||
6. | Neu! | 0,4250 | -1,16 | 39 | |||
7. | Neu! | 4,7940 | +6,89 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 32 |
Hallo,
eine Frage nach eurer Meinung zur Berechnung der Kindergartenbeiträge:
Gegeben sei eine Stadt in NRW, die Satzung zur Berechnung des Einkommens zur Einkommenseinstufung für die Kindergartenbeiträge setzt wie üblich an: Summe der pos. Einkünfte nach EStG zuzüglich steuerfreie Einkünfte
Weiter gibt es den beitragspflichtigen Arbeitnehmer A, der von seinen Bezügen Entgelt für eine Direktversicherung umgewandelt und sein Arbeitgeber Beiträge an eine betriebliche Altersversorgung abgeführt hat. Unter anderem diese beiden Beträge sind auf der Gehaltsabrechnung von A Summanden zum Posten "Gesamtbrutto".
Sind bei der Einstufung des Einkommens von A für die Kindergartenbeiträge diese beiden Posten vom Gesamtbrutto abzuziehen oder nicht ?
Danke.
Gruß,
Markus
eine Frage nach eurer Meinung zur Berechnung der Kindergartenbeiträge:
Gegeben sei eine Stadt in NRW, die Satzung zur Berechnung des Einkommens zur Einkommenseinstufung für die Kindergartenbeiträge setzt wie üblich an: Summe der pos. Einkünfte nach EStG zuzüglich steuerfreie Einkünfte
Weiter gibt es den beitragspflichtigen Arbeitnehmer A, der von seinen Bezügen Entgelt für eine Direktversicherung umgewandelt und sein Arbeitgeber Beiträge an eine betriebliche Altersversorgung abgeführt hat. Unter anderem diese beiden Beträge sind auf der Gehaltsabrechnung von A Summanden zum Posten "Gesamtbrutto".
Sind bei der Einstufung des Einkommens von A für die Kindergartenbeiträge diese beiden Posten vom Gesamtbrutto abzuziehen oder nicht ?
Danke.
Gruß,
Markus
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.778.409 von Marky_Mark am 05.07.10 19:15:07Interessannte Frage --
hochschieb
würde sagen - dein Einkommen vermindert sich dann-
warum sollte auch derjenige bestraft werden, der Altersvorsorge beteibt und neue Steuerzahler schafft und zudem Arbeitsplätze fördert
hochschieb
würde sagen - dein Einkommen vermindert sich dann-
warum sollte auch derjenige bestraft werden, der Altersvorsorge beteibt und neue Steuerzahler schafft und zudem Arbeitsplätze fördert
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
237 | ||
110 | ||
100 | ||
65 | ||
55 | ||
39 | ||
34 | ||
32 | ||
29 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
20 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
17 |