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    Kindergartengebühren und betriebliche Altersversorgung bei Arbeitnehmern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.10 19:15:07 von
    neuester Beitrag 05.07.10 22:22:00 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.158.661
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      schrieb am 05.07.10 19:15:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Frage nach eurer Meinung zur Berechnung der Kindergartenbeiträge:

      Gegeben sei eine Stadt in NRW, die Satzung zur Berechnung des Einkommens zur Einkommenseinstufung für die Kindergartenbeiträge setzt wie üblich an: Summe der pos. Einkünfte nach EStG zuzüglich steuerfreie Einkünfte

      Weiter gibt es den beitragspflichtigen Arbeitnehmer A, der von seinen Bezügen Entgelt für eine Direktversicherung umgewandelt und sein Arbeitgeber Beiträge an eine betriebliche Altersversorgung abgeführt hat. Unter anderem diese beiden Beträge sind auf der Gehaltsabrechnung von A Summanden zum Posten "Gesamtbrutto".

      Sind bei der Einstufung des Einkommens von A für die Kindergartenbeiträge diese beiden Posten vom Gesamtbrutto abzuziehen oder nicht ?

      Danke.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 22:22:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.778.409 von Marky_Mark am 05.07.10 19:15:07Interessannte Frage --

      hochschieb

      würde sagen - dein Einkommen vermindert sich dann-

      warum sollte auch derjenige bestraft werden, der Altersvorsorge beteibt und neue Steuerzahler schafft und zudem Arbeitsplätze fördert


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