Weltweites Leerverkaufsverbot in deutschen Aktien tritt am 27. Juli 2010 in Kraft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.07.10 13:44:17 von
neuester Beitrag 09.08.10 17:16:51 von
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist im Bundesgesetzblatt Nr. 38 das „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche
Wertpapier- und Derivategeschäfte“ verkündet worden. Dieses tritt
am Dienstag, den 27. Juli 2010 in Kraft.
Bitte beachten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zu Leerverkäufen in
Aktien, Renten und Kreditderivaten, insbesondere das weltweite Verbot für
ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien (wobei untertägige ungedeckte
Leerverkäufe erlaubt sind). Ausnahmen für Designated Sponsors, Liquidity
Providers sowie für Skontroführer und Specialists für betroffene Werte sind
gemäß BaFin vorgesehen – eine entsprechende Meldung ist unverzüglich an die
BaFin zu tätigen. Einzelheiten hierzu sowie ein entsprechendes Meldeformular
für besagte Ausnahmen finden Sie auf der BaFin-Website http://www.bafin.de
Umfassende Meldepflichten von Leerverkaufspositionen treten nach einem
Übergangszeitraum von 20 Monaten in Kraft – bis dahin bleibt die aktuelle
BaFin-Verordnung vom 4. März 2010 bestehen.
Nähere Informationen zum Gesetz haben wir – in englischer Sprache – in einem
beiliegenden Informationsblatt zusammengestellt sowie ein FAQ erstellt. Mit
diesem Zusatzservice schließen wir eine potentielle Informationslücke, die insbesondere
bei unseren internationalen Kunden entstehen könnte.
Hier noch eine Suchmaske für die Werte, die vom Shortverbot betroffen sind.
http://bit.ly/9rw0BS
heute ist im Bundesgesetzblatt Nr. 38 das „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche
Wertpapier- und Derivategeschäfte“ verkündet worden. Dieses tritt
am Dienstag, den 27. Juli 2010 in Kraft.
Bitte beachten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zu Leerverkäufen in
Aktien, Renten und Kreditderivaten, insbesondere das weltweite Verbot für
ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien (wobei untertägige ungedeckte
Leerverkäufe erlaubt sind). Ausnahmen für Designated Sponsors, Liquidity
Providers sowie für Skontroführer und Specialists für betroffene Werte sind
gemäß BaFin vorgesehen – eine entsprechende Meldung ist unverzüglich an die
BaFin zu tätigen. Einzelheiten hierzu sowie ein entsprechendes Meldeformular
für besagte Ausnahmen finden Sie auf der BaFin-Website http://www.bafin.de
Umfassende Meldepflichten von Leerverkaufspositionen treten nach einem
Übergangszeitraum von 20 Monaten in Kraft – bis dahin bleibt die aktuelle
BaFin-Verordnung vom 4. März 2010 bestehen.
Nähere Informationen zum Gesetz haben wir – in englischer Sprache – in einem
beiliegenden Informationsblatt zusammengestellt sowie ein FAQ erstellt. Mit
diesem Zusatzservice schließen wir eine potentielle Informationslücke, die insbesondere
bei unseren internationalen Kunden entstehen könnte.
Hier noch eine Suchmaske für die Werte, die vom Shortverbot betroffen sind.
http://bit.ly/9rw0BS
cool, deutsche aktien können von keinem mehr geshortet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.092 von PennyBee am 26.07.10 13:44:17und wer kontrolliert das? es wäre mir neu, dass ein deutsches gesetz auch im ausland wirkung hat bzw gilt
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.119 von ionmed am 26.07.10 13:48:46gibt es dann ab morgen noch shorts Optionsscheine und Hebelprodukte,oder sind die dann weg?
Ich kauf mal heute besser nichts mehr.
Ich kauf mal heute besser nichts mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.158 von superdaytrader am 26.07.10 13:57:10ich glaub Penny bee ist ein kleiner scheisser, ich finde keine meldung in den news, wegen diesem scheiss hab ich 15 minuten verloren. So ein sack
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.177 von superdaytrader am 26.07.10 14:01:39Natürlich bin ich ein kleiner Scheißer
bzgl. deiner 15 Minuten
Es kann ja keiner ahnen, dass du so lange zum Lesen und Begreifen brauchst.
Viel Spaß du superduperhighenddaytrader
bzgl. deiner 15 Minuten
Es kann ja keiner ahnen, dass du so lange zum Lesen und Begreifen brauchst.
Viel Spaß du superduperhighenddaytrader
uff, deutsch schwere Sprache
lies, les, older les es.
sucht euch was raus, und teilt mir das richtige bitte mit.
lies, les, older les es.
sucht euch was raus, und teilt mir das richtige bitte mit.
Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz zur Vorbeugung
gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte- und Derivategeschäfte am heutigen
Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Das Gesetz tritt mit Ausnahme des im Rahmen des Artikel 1 Nr. 5 neu geschaffenen § 30i WpHG
(Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen gem. Artikel 2 des Gesetzes) am 27. August 2010 in Kraft, die dort normierten Vorschriften sind damit einzuhalten.
Damit greifen zukünftig umfangreiche Änderungen die auch Sie betreffen
können - wir weisen daher darauf hin, dass Sie nunmehr gesetzlich
verpflichtet sind, entsprechende Positionen die hiervon betroffen sind,
rechtzeitig glattzustellen bzw. sich die benötigten Stücke vorher zu leihen.
Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenbetreuer, der Ihnen gerne
behilflich ist.
Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter
"http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BG… 2010,
Ausgabe Nr. 38 vom 26.7.2010.
sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz zur Vorbeugung
gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte- und Derivategeschäfte am heutigen
Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Das Gesetz tritt mit Ausnahme des im Rahmen des Artikel 1 Nr. 5 neu geschaffenen § 30i WpHG
(Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen gem. Artikel 2 des Gesetzes) am 27. August 2010 in Kraft, die dort normierten Vorschriften sind damit einzuhalten.
Damit greifen zukünftig umfangreiche Änderungen die auch Sie betreffen
können - wir weisen daher darauf hin, dass Sie nunmehr gesetzlich
verpflichtet sind, entsprechende Positionen die hiervon betroffen sind,
rechtzeitig glattzustellen bzw. sich die benötigten Stücke vorher zu leihen.
Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenbetreuer, der Ihnen gerne
behilflich ist.
Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter
"http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BG… 2010,
Ausgabe Nr. 38 vom 26.7.2010.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.877.257 von PennyBee am 26.07.10 16:32:29Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,
in der vorherigen Mitteilung hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Das Gesetz tritt am 27. Juli 2010 in Kraft und nicht wie im ersten Schreiben am 27. August 2010.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
sehr geehrte Kunden,
in der vorherigen Mitteilung hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Das Gesetz tritt am 27. Juli 2010 in Kraft und nicht wie im ersten Schreiben am 27. August 2010.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.877.391 von PennyBee am 26.07.10 16:50:391:0 für PennyBee bzw Spiel,Satz und Sieg
Dupertrader für dich
Dupertrader für dich
Super Gesetz. dann handelt bald niemand die deutschen Aktien mehr, weil wegen fehlender Liquidität viele prof. Marktteilnehmer nur noch ausl. Aktien, vor allem US-Aktien handeln (wenn sie es nicht sowieso schon größtenteils tun). Schäuble&Co. lesen wahrscheinlich keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Fehlen von Naked Shorts u, dessen Auswirkungen, sondern bedienen höchstens Stammtischparolen. Eine Transaktionssteuer würde dem ganzen dann den letzten Rest geben. . Börsenbeginndann in Zukunft 15:30 Uhr, Währung Dollar. Tausende Arbeitsplätze in der Finanzindustrie werden dann abgebaut, Steuereinnahmen sinken massiv. R-I-P Germany, DDR 2.0.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.879.975 von enuxx am 27.07.10 00:47:37Interessant ist aber die tatsache,dass pennybee einer der 610 sinotrader ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.880.223 von superdaytrader am 27.07.10 07:51:54aber ein ganz kleiner
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.092 von PennyBee am 26.07.10 13:44:17Die Nachricht mit dem fehler 27.august ist nämlich ne email von sino, der pennybee hat sich selbst geoutet. hahahahahaha
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.880.660 von superdaytrader am 27.07.10 09:27:57du bist sozusagen ein kollege von mir
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.877.257 von PennyBee am 26.07.10 16:32:2927.8. ist falsch, die Meldung wurde korrigiert auf den 27.7..
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.880.811 von enuxx am 27.07.10 09:46:39Ach, sorry, ich war auf Threadseite 2. Hast du ja korrigiert. Schöne, neue kaputte Traderwelt in Germany ab heute.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.880.811 von enuxx am 27.07.10 09:46:39ich wweiss,aber anscheinend ist die meldung irrelevant, da sie nirgendwo in den news auftaucht. es hat sich also wahrscheinlich nichts geändert
Völliger Blödsinn, was Schäuble da auf seinem Misthaufen wieder ausgebrütet hat. Einfach ein Gesetz raushauen ohne die geringste Möglichkeit seine Einhaltung zu kontrollieren. Klar, die deutschen Broker müssen sich wegen dem Petzenfaktor dran halten, bei landesfernen Brokern erkenne ich noch keinen Unterschied. Warum auch. An der Börse wird nicht unterschieden zwischen Verkauf und einem Leerverkauf, zumindest bis zum realen Liefertag.
Wie ist das jetzt eigentlich bei CFD´S werden da auch alle Shorts gekillt? Habe jetzt mal bei IG Markets angerufen und da kann man angeblich alle betroffenen Aktien nicht mehr shorten, auch nicht intraday, bspw. Praktiker AG.
Wie sieht es bei euren evtl. CFD-Dealern aus?
Wie sieht es bei euren evtl. CFD-Dealern aus?
Möchte echt mal wissen, welche Auswirkungen/Verwerfungen das Ganze auf die Futeres hat, bspw. den fdax.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.881.213 von enuxx am 27.07.10 10:44:29Die Dame von IG Markets hatte keine Ahnung, man kann nach wie vor viele Aktien aus dem regulierten Markt shorten, da die CFD´s Derivate sind. Na das ist ja verschärft für die Underlyings, treibt der Schäuble die Schäfchen ins Unregulierte, was ja gerade verhindert werden sollte. Unfähigkeit pur!
http://www.igmarkets.de/content/files/shares_list.pdf#page=1…
21.05.2010
CFDs vom Short-Selling-Verbot ausgeschlossen
CMC Markets, einer der führenden Anbieter von Contracts for Difference (CFDs) in Deutschland, weist darauf hin, dass sich das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19. Mai ausgesprochene Verbot von ungedeckten Leerverkäufen (Short-Selling) nicht auf die Eröffnung von entsprechenden Shortpositionen auf CFDs bezieht.
Seit dem 19. Mai sind ungedeckte Leerverkäufe auf zehn deutsche Finanzaktien nicht mehr erlaubt. „Anleger können aber auch in Zukunft Shortpositionen über CFDs auf die genannten 10 Finanzaktien eingehen“, sagt Stefan Riße, der Geschäftsleiter und Chefstratege von CMC Markets in Deutschland.
Das am 19. Mai bekannt gegebene Verbot der BaFin bezieht sich nur auf physische Aktien und nicht auf Derivate. „Da das Verbot im nationalen Alleingang von der Bundesregierung initiiert wurde, ergibt sich die Situation, dass auf anderen Märkten wie dem britischen nach wie vor Aktien jener zehn Unternehmen für die Wertpapierleihe zur Verfügung stehen.“ Solange dies der Fall ist kann CMC Markets eingegangene Short-Positionen der Kunden entsprechend hedgen, also absichern.
Erfahren Sie mehr über CFDs vom Short-Selling-Verbot ausgeschlossen - Meldungen & Aktionen von CFD Broker vom 21.05.2010 by www.broker-test.de
Das Verbot greift also weder rechtlich, da die Reglementierung sich allein auf Aktien selbst bezieht und nicht auf Derivate und auch praktisch nicht, da es nur Geschäfte innerhalb von Deutschland betrifft und nicht diejenigen von in Großbritannien tätigen Instituten. Diese unterliegen nicht der BaFin, sondern weiterhin der britischen Finanzmarktaufsicht FSA“, ergänzt Riße.
http://www.igmarkets.de/content/files/shares_list.pdf#page=1…
21.05.2010
CFDs vom Short-Selling-Verbot ausgeschlossen
CMC Markets, einer der führenden Anbieter von Contracts for Difference (CFDs) in Deutschland, weist darauf hin, dass sich das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19. Mai ausgesprochene Verbot von ungedeckten Leerverkäufen (Short-Selling) nicht auf die Eröffnung von entsprechenden Shortpositionen auf CFDs bezieht.
Seit dem 19. Mai sind ungedeckte Leerverkäufe auf zehn deutsche Finanzaktien nicht mehr erlaubt. „Anleger können aber auch in Zukunft Shortpositionen über CFDs auf die genannten 10 Finanzaktien eingehen“, sagt Stefan Riße, der Geschäftsleiter und Chefstratege von CMC Markets in Deutschland.
Das am 19. Mai bekannt gegebene Verbot der BaFin bezieht sich nur auf physische Aktien und nicht auf Derivate. „Da das Verbot im nationalen Alleingang von der Bundesregierung initiiert wurde, ergibt sich die Situation, dass auf anderen Märkten wie dem britischen nach wie vor Aktien jener zehn Unternehmen für die Wertpapierleihe zur Verfügung stehen.“ Solange dies der Fall ist kann CMC Markets eingegangene Short-Positionen der Kunden entsprechend hedgen, also absichern.
Erfahren Sie mehr über CFDs vom Short-Selling-Verbot ausgeschlossen - Meldungen & Aktionen von CFD Broker vom 21.05.2010 by www.broker-test.de
Das Verbot greift also weder rechtlich, da die Reglementierung sich allein auf Aktien selbst bezieht und nicht auf Derivate und auch praktisch nicht, da es nur Geschäfte innerhalb von Deutschland betrifft und nicht diejenigen von in Großbritannien tätigen Instituten. Diese unterliegen nicht der BaFin, sondern weiterhin der britischen Finanzmarktaufsicht FSA“, ergänzt Riße.
...und wer proftiert? Die Engländer wieder einmal, als die größten CFD-Anbieter. Mal schauen, wie viele deutsche Arbeitsplätze das kostet... Vll. untersucht das ja mal jemand.
Im gesamten Tradingverhalten konnte ich bisher keine Unterschiede feststellen. Den ausländischen Brokern scheint es eh egal zu sein. Die Aktien, die man vor dem Verbot overnight shorten konnte, kann man immer noch dafür nehmen.
Den Eigenhändlern der Banken wirds ebenfalls schnuppe sein, es gibt ja einfach keine Möglichkeit an den Börsen festzustellen, obs nun eine gedeckter oder ungedeckter Leerverkauf war solange man in 2-3 Tagen liefert.
Die Einzigen, die genervt sind, sind die deutschen Broker, die teils bis auf weiteres den Leerverkauf dicht gemacht haben oder intraday so weiter machen und sich demnächst einem Leihepool für overnight anschliessen werden.
Den Eigenhändlern der Banken wirds ebenfalls schnuppe sein, es gibt ja einfach keine Möglichkeit an den Börsen festzustellen, obs nun eine gedeckter oder ungedeckter Leerverkauf war solange man in 2-3 Tagen liefert.
Die Einzigen, die genervt sind, sind die deutschen Broker, die teils bis auf weiteres den Leerverkauf dicht gemacht haben oder intraday so weiter machen und sich demnächst einem Leihepool für overnight anschliessen werden.
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