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    Mitarbeiter-Videoüberwachung verboten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.10 11:10:13 von
    neuester Beitrag 27.08.10 11:59:47 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 25.08.10 11:10:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne deren Wissens soll zukünftig verboten werden.

      Die Regierung reagiert mit dem Gesetzentwurf auf die Skandalfälle der letzten Monate, bei denen Mitarbeiter per Video überwacht wurden ohne vorab darüber informiert worden zu sein.

      Bei Arbeitnehmern kommen die neuen Regelungen zum Datenschutz gut an. Arbeitgeber und der Einzelhandel äußern hingegen Kritik. Die geheime Überwachung sei durchaus sinnvoll, um Straftäter zu ermitteln. Vor allem in Lagerräumen sei es notwenig. Toiletten und Umkleideräume können jedoch weiterhin unbewacht bleiben. Na immerhin!

      Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,713615,00.h…

      Videoüberwachungen, die der Sicherheit dienen (z.B. im Eingangsbereich und auf Parkplätzen) sehe ich ja ein. Aber die eigenen Mitarbeiter verdeckt zu überwachen, zeugt schon von einem sehr hohen Misstrauen gegenüber die eigenen Angestellten. Ist das denn die richtige Basis für ein gemeinsames Arbeiten?
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      schrieb am 25.08.10 11:49:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man kann vermuten, dass es Angestellte gibt, die klauen, Pornos gucken oder Firmengeheimnisse verraten. Sicher nicht alle und nicht mal die Mehrheit aber wie viel Gangster darf man tolerieren?

      Gute Mitarbeiter, die Allgemeinheit und Deutschland profitiert von einer objektiven Überwachung für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit.

      Praktischer Vorschlag: automatische Überwachung mittels Computeranalyse der Bilder. Von der Software gemeldetes verdächtiges Verhalten (bzw. die verschlüsselte Videoaufzeichnung davon) kann dann gezielt von befugten Staatsbeamten analysiert werden (vorher schaut sich kein Mensch die Daten an).

      Große Unternehmen, wie z.B. Siemens, VW, usw. können dazu sogar für staatliche Ermittlungsbeamte ein eigenes Büro im Unternehmen einrichten. Der staatliche Ermittlungsbeamte hat nur die Aufgabe einer neutralen Erstanalyse - Straftaten müssen von der Staatsanwaltschaft und vor Gericht untersucht werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 14:10:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sagte im ZDF, der Entwurf müsse nachgebessert werden. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürften nicht erschwert werden. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe. Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. "Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen."

      Dieter Hundt, Chef des BDA, meinte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, er habe "drei grundsätzliche Mängel: 1. Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung wird behindert; 2. die betriebliche Gestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat wird abgeschafft und 3. wird mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen neue Rechtsunsicherheit statt praxisgerechter Klarheit geschaffen." Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte dem Radiosender MDR Info, eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitnehmer-Datensch…

      Gerade eMails kann man prima automatisch überwachen und nur im Verdachtsfall von befugten Menschen analysieren lassen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 09:56:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auch befugte Menschen missbrauchen Daten.
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 11:59:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man kann jede nähere Kontrolle der Überwachungsdaten durch Menschen automatisch protokollieren und die Ermittlungsbeamten kontrollieren lassen (siehe auch "Kontrollbehörde" in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge, Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2)).

      Mit Sicherheit verbessert es aber nicht die Lage, wenn nicht nach Straftaten gesucht wird, wenn es keine ordentliche und gute Überwachung/Kontrolle gibt.

      Was ist wohl schlimmer: der ein oder andere Polizist guckt sich mal ein Überwachungsvideo zu viel an oder es passieren zig Tausende Straftaten pro Jahr mehr?

      Nach wie vor wird doch von Gerichten anhand der Beweislage geurteilt und eine elektronische Überwachung (verschlüsselt, mit Zeitstempel) sorgt für objektive Beweise.

      Verbrecher scheuen eine gute staatliche Überwachung wie der Teufel das Weihwasser. Die Mafia setzt alle Hebel in Bewegung, um dass es ja keine effiziente Bekämpfung der Mafia gibt. Überall schwere Mißstände aber der Staat soll nicht danach suchen dürfen? Mann, wir stehen nur noch wenige Jahrzehnte vor einem neuen Unrechtsregime, wenn das so weitergeht.

      Ich kann ja verstehen, dass eine Auszubildende nicht von einem schmierigen perversen Chef live auf dem Klo beobachtet werden will aber gegen eine automatische Überwachung per Computerscans und eine verschlüsselte Aufzeichnung für Gerichte gibt es keinen guten Grund. Ist klar, dass vor einem Gerichtsverfahren erstmal ein staatlicher Ermittlungsbeamte die Aufzeichnung prüfen können muss. Ebenso klar ist, dass es dafür Sicherheitsmaßnahmen, Regeln und Kontrollen geben muss:
      - Datenschutz (Daten dürfen nicht verfälscht werden)
      - Informationssicherheit (nur befugte gute Menschen dürfen wichtige Informationen einsehen)
      - Protokollierung aller Vorgänge und Kontrollen

      Das kann doch gar nicht so schwierig sein. (alles imho)


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