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    Trader von Dresdner Bank Zertifikaten in 2008 dringend gesucht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.10 18:03:07 von
    neuester Beitrag 08.11.10 15:26:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.160.849
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      schrieb am 29.10.10 18:03:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe WO-Besucher,

      für die Klärung einer „Unstimmigkeit“ benötige ich dringend Eure Hilfe.
      Folgendes hat sich zugetragen:
      Im April 2008 versuchte ich um 20:46 Uhr Knock-Out-Zertifikate auf Gold der Dresdner Bank über meinen damaligen Online-Broker zu verkaufen.
      Leider wurde die Order nicht ausgeführt.
      Am übernächsten Tag, als die Zertifikate bereits wertlos verfallen waren, erhielt ich eine E-Mail von meinem Online-Broker, welche zum Inhalt hatte, dass die Zertifikate nur bis 20:30 Uhr gehandelt wurden.
      Ein Kurs des Wertpapiers wurde allerdings bis 22.00 Uhr gestellt und auf der Homepage meines Online-Brokers veröffentlicht.

      Daraufhin habe ich auf verschiedenen Internetseiten Broschüren und Werbungen entdeckt und festgestellt, dass verschiedene Online-Broker in 2008 offenbar alle Zertifikate der damaligen Dresdner Bank bis 22:00 Uhr handelten. So z.B. DAB, Flatex, Onvista,...

      In der folgenden Verhandlung vor dem Amtsgericht wurden die Internetseiten und Prospektangaben bedauerlicherweise nicht gewürdigt, stattdessen wurde einem ehemaligen Mitarbeiter der Dresdner Bank Glauben geschenkt.
      Dieser sagte aus, dass Zertifikate der Dresdner Bank auf Edelmetalle in 2008 nur bis 20:30 Uhr gehandelt wurden.

      Diese Aussage widerspricht eindeutig den Prospektangaben bzw. Werbungen und dem Chartverlauf.

      Mein Rechtsanwalt und ich vermuten, dass die damaligen Prospektangaben stimmten und der Zeuge sich vor Gericht offenbar nicht ganz richtig erinnert hat.

      Ich bitte Euch daher höflichst um eine kurze Recherche, ob Ihr in 2008 Dresdner Bank Zertifikate auf Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin, Palladium, Kupfer,...) nach 20:30 Uhr gehandelt habt.

      Wenn Ihr einen entsprechenden Beleg findet, bitte ich Euch unbedingt um Benachrichtigung.
      Gerne könnt Ihr euch auch im Bekanntenkreis erkundigen.
      Selbstverständlich lasse ich Euch dann eine großzügige Aufwandsentschädigung zukommen.

      Ich bedanke mich sehr herzlich für Eure Unterstützung und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen

      Ingenieur007
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 19:55:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      da die sache vor dem amtsgericht rechtshängig war oder ist, kann der schaden nicht besonders hoch gewesen sein, dennoch natürlich ärgerlich...du kannst von einem richter am amtsgericht nicht erwarten, dass er sich in diesen dingen auskennt...was mich aber wundert ist? wieso wurde der mitarbeiter der bank nicht mit den anderslautenden prospektangaben konfrontiert?
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:26:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo invest2002,
      der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend €, das Berufungsgericht (Landgericht) beabsichtigt, die Berufung durch unanfechtbaren Beschluss abzuweisen, da das Amtsgericht keinen Verfahrensfehler begangen hat, indem es der Aussage des "Zeugen" Glauben geschenkt hat und die Internetangaben ignorierte.
      Das Landgericht benötigt neue Beweise, um die Berufung zuzulassen.
      Daher wäre es mir sehr wichtig, einen entsprechenden Handel nach 20:30 Uhr nachzuweisen.

      Darum meine Bitte an alle Leser, sich umzuhören, ob jemand Dresdner Bank Zertifikate auf Edelmetalle in 2008 nach 20:30 Uhr gehandelt hat.

      Selbstverständlich honoriere ich diesen Nachweis mit einer adäquaten Aufwandsentschädigung.

      Gerne stehe ich telefonisch zur Verfügung.
      Viele Grüße
      Ingenieur007
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:47:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie kann denn der Zeuge seine Aussage belegen? Als Richter würd' ich doch sagen (müssen): G'schwätzt ist schnell was, wenn der Tag lang ist!

      Kennen sich der Richter und dieser Zeuge zufällig persönlich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:49:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.418.856 von ingenieur007 am 29.10.10 20:26:54zunächst folgendes: die berufung muss nicht zugelassen werden...sie ist schon anhängig...aber das landgericht will sich die sache einfach machen und die berufung nach 522 zpo zurückweisen...das erspart eine verhandlung aber auch weitere kosten....schon zuvor war es so dass das lg bei einem verfahren wie diesem die letzte instanz war....aber das müsste dir eigentlich dein anwalt sagen, nicht ich....ich kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich zu dem zeitpunkt mit keinen zertis gehandelt habe...aber ich wünsche dir viel glück,sehe aber leider in deinem fall schwarz

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      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:51:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.418.967 von tradepunk am 29.10.10 20:47:04vergiss es.... ein zeuge ist ein zeuge...und es kommt nur auf seine glaubwürdigkeit an und die wird zunächst unterstellt, es sei denn sie wird erschüttert...aber wir sind ja schon weiter der zug vor dem ag ist durch
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 21:11:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo tradepunk,
      die "Zeugen" wurden nur von der Beklagten bzw. dem Emittenten gestellt und stehen natürlich mit meinem damaligen Online-Broker in sehr enger Geschäftsbeziehung.
      Ich habe mich telefonisch beim Rechtsnachfolger des Emittenten nach der Handelszeit erkundigt und der Mitarbeiter bestätigte mir telefonisch, dass die Papiere in 2008 bis 22:00 Uhr gehandelt wurden.
      Darufhin ließ ich den Zeugen, von dem ich nur den Nachnamen kannte, laden und es passierte folgendes: die Beklagte schickte eine Aussage eines namensgleichen, externen Mitarbeiters, welcher natürlich keine Aussagen zu dem Telefonat und Handelszeiten machen konnte, da er erst kürzlich eingestellt wurde.
      Durch intensive Internetrecherche (Xing) fand ich den Vornamen des Gesprächspartners heraus - und siehe da, dieser Mitarbeiter arbeitet seit ca. 11 Jahren beim Emittenten. Er hat eine hohe Position inne und ist brachenweit bekannt, ist ein ausgewiesener Experte und gibt sogar Fernsehinterviews. Der Emittent konnte sich merkwürdigerweise anfangs nicht an diesen Mitarbeiter erinnern, sondern schickte einen namensgleichen externen Mitarbeiter vor.
      Natürlich wurde der richtige Zeuge nun geladen und konnte im Gerichtstermin "merkwürdigerweise" keine konkrete Aussage zu den damaligen Handelszeiten mehr machen.
      Stattdessen sagte ein mit ihm (Xing sei Dank) befreundeter Kollege aus, dass die Papiere nur bis 20:30 Uhr gehandelt wurden.
      Dieser Aussage hat das Gericht geglaubt.

      Mein Rechtsanwalt und ich vermuten, dass der Zeuge sich vor Gericht offenbar nicht ganz richtig erinnert hat.

      Darum erneut meine Bitte an alle Leser, sich umzuhören, ob jemand Dresdner Bank Zertifikate auf Edelmetalle in 2008 nach 20:30 Uhr gehandelt hat.

      Selbstverständlich honoriere ich diesen Nachweis mit einer adäquaten Aufwandsentschädigung.

      Gerne stehe ich telefonisch zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Ingenieur007
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 10:30:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      lso ,ich handel sehr oft Zertifikate, über Rohstoffzertifikate der Dresdner bank weiss ich nicht bescheid, aber ich weiss ,dass es oft vorkommt, dass Emittenten selbst während der regulären Handelszeit ihre Zertifikate ausschalten, z.B kann man Citibank des öfteren morgens nach 8 Uhr nicht handeln,oder in extremen Phasen heftiger Kursbewegungen schalten Emittenten aus. Ob du daraus irgendein Regressrecht hast, bezweifel ich. Es hätte ja auch sein können, dass du zwei tage später die zertifikate teurer hättest verkaufen können.
      Wenn du um 20:43 gemerkt,hast, das du den long(ich unterstelle mal ,das es ein long war) nicht verkaufen konntest, hättest du dich ja durch einen short von einem anderen Emittenten auf dasselbe Underlying,.z:b von dem Emittenten Trinkhaus & Burkhardt absichern können.
      Es hätte ja auch sein können, dass du zwei tage später die zertifikate teurer hättest verkaufen können. Hättest du dann auch die Dresdner Bank angerufen und gesagt, moment mal ich wollte schon gestern verkaufen ,und jetzt ist es viel teurer,ich möchte ihnen das zusätzliche geld zurückgeben..

      Trotzdem wnsche ich dir viel Erfolg dabei, es den Banken mal ordentlich heimzuzahlen.

      superdaytrader
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 11:35:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der beste Beleg scheint in der Tat eine Wertpapierabrechnung zu sein, da nach meinen Erfahrungen dort die Ausführungszeit ausgewiesen ist.

      Zu dem Gedankengang, man hätte vom Emittentenhandel ausgesetzte Papiere auch möglicherweise nach Wiedereinsetzung des Emittentenhandels teurer verkaufen können, bin ich der Auffassung, daß es dem Emittenten schlicht nicht zusteht, dem Zertifikatsinhaber die Möglichkeit zu nehmen, über sein Vermögen verfügen zu können. Dazu gehört, daß der Zertifikatsinhaber nicht "genötigt" werden kann, im Falle einer Handelsaussetzung für ihn kostenpflichtig Ersatzmaßnahmen wie das Eingehen einer Gegenposition vorzunehmen. Einzige Ausnahme dürften hier m. E. die Reglementierungen in den AGBs des Emittenten, Wertpapierverkaufsprospekts, ... sein.

      Viel Glück und Erfolg wünscht

      Silberpfeil
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 15:26:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.935 von Silberpfeil1 am 01.11.10 11:35:09Hallo Silberpfeil,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.
      Wie bereits berichtet, wurde der Handel nicht ausgesetzt, sondern es wurden Realtime-Kurse bis 22:00 Uhr veröffentlicht.
      Der Emittent behauptet dennoch, dass die Zertifikate nur bis 20:30 gehandelt wurden.
      Viele Online Broker z.B. DAB, Flatex, Onvista, Maxblue, direktanlage,... handelten nach deren Internetangaben ohne Einschränkung alle Zertifikate der Dresdner Bank bis 22:00 Uhr.

      Darum erneut meine Bitte an alle Leser, sich umzuhören, ob jemand Dresdner Bank Zertifikate auf Edelmetalle in 2008 nach 20:30 Uhr gehandelt hat.

      Selbstverständlich honoriere ich diesen Nachweis mit einer adäquaten Aufwandsentschädigung.

      Gerne stehe ich telefonisch zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Ingenieur007


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