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    Abgeltungssteuer 2010 - Verlustverrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.10 12:30:28 von
    neuester Beitrag 07.12.10 21:02:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.161.775
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      schrieb am 07.12.10 12:30:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe einen bestehenden verlustvortrag aus 2007 und einen bestehenden verlustvortrag aus aktien von 2009 beim finanzamt.

      ich habe in 2010 realisierte gewinne aus aktien, welche ich in 2010 auch gekauft hatte. weiterhin habe ich in 2010 realisierte gewinne aus zertifikaten welche ich in 2009 gekauft habe.

      FRAGE:
      kann ich beide gewinne aus aktien und zertifikaten ausschließlich mit den verlusten aus 2007 verrechnen lassen oder muss ich eine art oder beide mit den verlustvortrag aus 2009 verrechen in der einkommenssteuererklärung 2010?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 13:34:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.661.790 von JoePESCI am 07.12.10 12:30:28Hallo,

      ich gehe bei dem Verlustvortrag von 2009 von einem nach neuem Recht aus (sonst wäre es auch nur ein zusammengefasster Bescheid).

      Da Altverluste vorangig vor Neuverlusten sind, würde zuerst mit den 2007ern verrechnet (das war ja deine Frage).

      Wenn man möchte (warum auch immer), kann man die Altverlustverrechnung verhindern, indem man keinen entsprechenden Antrag stellt (KAP Zeile 59). Die Neuverlustverrechnung kann man nicht verhindern.

      Angemerkt sei noch, dass die Altverluste bekanntlich Ende 2013 praktisch verfallen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 13:44:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.661.790 von JoePESCI am 07.12.10 12:30:28Entscheidend ist, wann du die Verluste realisiert hast. Wenn du die Aktien 2007 gekauft hast und die Verluste 2007 realisiert hast, kannst du diese Verluste nicht mit Gewinnen aus 2010 verrechnen lassen !!:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 15:15:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.662.516 von WCMMaster am 07.12.10 13:44:03Hallo,

      >>>Entscheidend ist, wann du die Verluste realisiert hast. Wenn du die Aktien 2007 gekauft hast und die Verluste 2007 realisiert hast, kannst du diese Verluste nicht mit Gewinnen aus 2010 verrechnen lassen !!

      Das ist Unsinn, natürlich können vorgetragene Verluste aus den Vorjahren mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden.

      Bei Altverlusten (Kauf 2008 oder früher) gibt es die Einschränkung, dass nur mit aktuellen Kursgewinnen verrechnet werden kann (nicht mit Zinsen oder Dividenden). Und 2013 verfällt der Vortrag praktisch.

      Bei Neuverlusten (Kauf 2009 oder später) gibt es eine andere Einschränkung, nämlich dass Aktienverluste auch nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht aber mit Gewinnen aus Zertifikaten, Optionsscheinen, Anleihen etc.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 15:47:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      hört sich gut an. ich möchte nämlich möglichst meine altverluste noch aufbrauchen bis 2013. allerdings glaube ich, daß es verfassungswidrig ist, daß die altverluste ab 2013 nicht mehr mit wertpapiergewinnen verrechnet werden können, da hier der bestandsschutz verletzt wird.
      1 Antwort

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      schrieb am 07.12.10 21:02:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.663.824 von JoePESCI am 07.12.10 15:47:26Solche Änderungen bei Systemumbrüchen sollten -insbesondere durch die in dem Fall ja geltenden längeren Übergangsfristen- nicht zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften führen.


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