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    PKV & steuerliche Behandlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.11 21:19:58 von
    neuester Beitrag 14.12.11 10:03:00 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.171.036
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      schrieb am 13.12.11 21:19:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      eine Frage zu PKV. Ich bin das erste Jahre PKV Versichert. Bitte nicht an die Gesellschaft verweisen ;)

      Ich habe das erste Mal eine Bescheinigung über gezahlte Biträge für den Arbeitgeber bekommen ( ich vermute als Abgleich als Steuerliche Vorwegnahme).


      1- Kriege Ich so eine Bescheingung für das Finanzamt ?

      2- Ich erhakte nächstes Jahre eine Beitragsrückerstattung für 2011 ( keine Rechnungen eingereicht). Wird dieser gezahlte Beitrag um diese Rückzahlung in der Bescheinigung 2012 gemindert ?

      Danke !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.11 22:23:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.475.941 von Latinl am 13.12.11 21:19:581. Nein, der ist zum Vorzeigen beim nächsten Single-Treff (erhöht die Chancen in der Damenwelt).

      2. Das Finanzamt läßt sich von solch einer Minderung der gezahlten Beiträge nicht beirren und setzt die gesamte Summe steuermindernd fest. (Verarschen lassen die sich nicht)

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.11 23:16:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      erstmal einen :keks: für den Vorposter.

      Steuerlich begünstig bei der PKV ist nicht der Gesamtbetrag (incl. meinetwegen Einzelzimmer, Chefarzt etc) sondern nur die Basis/Grundversicherung.

      Darüber bekommst du eine extra Bescheinigung welche Arbeitnehmer dem AG weiterleiten damit dies in der laufenden Lohnberechnung berücksichtigt wird.

      Selbständige brauchen dies nicht (weil kein AG) denn sie erhalten im Folgejahr eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

      Eine Beitragrückerstattung kommt in das Jahr der Rückzahlung und mindert den steuerlich abzugsfähigen Beitrag im Folgejahr.

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 08:14:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      @sause

      vielen Dank für deine Antwort !

      Würde es für mich im Umkehrschluß nicht Sinn machen für 2012 einen gemeinderten Betrag für die Lohnabrechnung zu berücksichtigen ?

      Mein Arbeitgeber hat mich schon letztes Jahr gefragt.

      @ catia

      in der tat steigt mein Hormonspiegel von tag zu tag, dam ich die legger Schnitte im Wartezimmer immer so geil anguggt :keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 08:32:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      nochmal eine kurze Frage zu der steuerlichen behandlung.

      Die Rückzahlung bekomme ich dank nicht eingereichter Rechnungen( ist ja ein "rechenexpempel")

      Wenn jetzt die steuerlichen Beiträge um diese Rückzhalung gemindert werden, kann man die Rechnungen wieder "draufschlagen" ?

      Ansonsten müssten die Arztkosten Ausgaben SO sein und da auch im "zumutbaren" Bereich die nichts bringen.

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      Avatar
      schrieb am 14.12.11 09:09:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Latinl: nochmal eine kurze Frage zu der steuerlichen behandlung.

      Die Rückzahlung bekomme ich dank nicht eingereichter Rechnungen( ist ja ein "rechenexpempel")

      Wenn jetzt die steuerlichen Beiträge um diese Rückzhalung gemindert werden, kann man die Rechnungen wieder "draufschlagen" ?

      Ansonsten müssten die Arztkosten Ausgaben SO sein und da auch im "zumutbaren" Bereich die nichts bringen.


      Hallo habe meine PKV angerufen. Es stehten nur noch die einbehaltenen Rechnungen im Raum.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 09:43:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.477.097 von Latinl am 14.12.11 08:14:17Du hast hier wenig Handlungsspielraum, nichts ist mit "gemindert berücksichtigen".

      Zum Jahresende meldet der AG seine bei der Lohnabrechnung berücksichtigten Daten elektr. an das FA. Das Gleiche macht die PKV welche die steuerl. zu berücksichtigten Daten meldet. Da kannst du in die Erklärung auch neine Null oder Dausend reinschreiben - genommen werden die dem FA gemeldeten.

      Nicht eingereichte Rechnungen sind außergewöhnl. Belastungen. Da es dort einen hohen Betrag gibt welcher dir zugemutet wird, bringt dies dort vermutl. nichts.


      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 10:03:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von sausebraus2000: Du hast hier wenig Handlungsspielraum, nichts ist mit "gemindert berücksichtigen".

      Zum Jahresende meldet der AG seine bei der Lohnabrechnung berücksichtigten Daten elektr. an das FA. Das Gleiche macht die PKV welche die steuerl. zu berücksichtigten Daten meldet. Da kannst du in die Erklärung auch neine Null oder Dausend reinschreiben - genommen werden die dem FA gemeldeten.

      Nicht eingereichte Rechnungen sind außergewöhnl. Belastungen. Da es dort einen hohen Betrag gibt welcher dir zugemutet wird, bringt dies dort vermutl. nichts.


      sausebraus2000


      Hallo Sause, ja das mit den Rechnungen sehe ich ähnlich.

      Danke Dir dennoch


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