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    Falsch prognostizierte Ablaufleistung einer LV bei einer Baufinanzierung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.12 10:29:21 von
    neuester Beitrag 02.02.12 08:05:52 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.171.946
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      Avatar
      schrieb am 26.01.12 10:29:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein guter Bekannter berichtete mir von folgendem Fall:

      Im Jahre 1999 wurde ein MFH gebaut.
      Bei der swiss life wurde eine Darlehn 566 TEUR
      aufgenommen. Zu Tilgung wurde eine LV abgeschlossen,
      welche prognostiziert nach 25 Jahren das Darlehn
      komplett tilgen soll.
      Zwischenzeitlich wurden also nur Zinsen und Versicherung-
      beiträge bezahlt.

      Bei einer Veranstaltung über den Jahreswechsel sprachen
      wir kurz hierüber und ich regte an, er solle sich mal die
      aus heutiger Sicht berechenbare Ablaufleistung -als Szenario-
      mitteilen lassen.

      Dieses Szenario liegt nun vor. Sollten von heute an all
      Rahmenbedingungen unverändert weiter bestehen - und es sind
      ja nur noch 12 Jahre - (wer glaubt schon an deuitlich höhere
      Zinsen...??) so besagt dieses Szenario, dass ein Fehlbetrag
      in Höhe von sage und schreibe 235.000 Euro zu erwarten ist.
      Mithin ca. 41% der Finanzierungssumme.

      Im Ergenis ist seine finanzielle Ruhestandsplanung komplett über
      den Haufen gworden.

      Handelt es sich hier noch um eine seriöse Finanzierung und
      Beratung? Könnten möglicherweise Regressansprüche gegen die
      vermittelnde Bank oder den Berater geltend gemacht werden?

      Wer hat Erfahrung und kann ggf. helfen.
      Info gerne via BM.

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 10:59:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.650.018 von alexmay am 26.01.12 10:29:21man hätte die garanierte ablaufleistung auf 566 T. machen müssen


      wahrscheinlich hat man es nur mit den überschüssen gerechnet die früher bei 6 % waren oder mehr jetzt sind ja manche froh ,wenn sie 1,75 % erwitschaften



      jetzt ist er leider schlauer ,wenn er kann sollte er sondertilgung machen von sich aus damit er am ende fertig ist


      nur meine meinung
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 11:03:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, dumm gelaufen. So wie deinem Bekannten geht es in nächster Zeit vielen Bauherren,die zur Finanzierung eines Bauvorhabens eine LV abgeschlossen haben. Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Ansprüche aus einer LV ist ein Modell, dass oft empfohlen und auch von des Häuslebauern gewählt wird. Das Risko, dass die Leistung der LV bei Fälligkeit unter Umständen deutlich unter der ehemals vorhergesagten liegt, liegt einzig und allein beim Versicherungsnehmer. Wer "nicht blind durch die Gegend läuft" und die Entwicklung der Zinsen bzw. des von den Lebensversicherungen gezahlten Garantiezins in den letzten Jahren verfolgt hat, muss sich darüber im klaren sein, dass von diesen Unternehmen seit geraumer Zeit keine großen Gewinne mehr am Kapitalmarkt zu erzielen sind und folgerichtig auch nur ein verringerter Gewinn an die Kunden weiter gegeben werden kann (deshalb niedrigere Ablaufleistung bei Fälligkeit z. B. nach 25 Jahren). Es ist ja bei deinem Bekannten erst knapp die Hälfte der Laufzeit um, also ist es noch nicht zu spät, neben den Beiträgen für die LV ein weiteres Guthaben aus den Mieterträgen für das Mehrfamilienhaus anzusparen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 11:09:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.650.238 von Stockbroker1 am 26.01.12 11:03:39es kommt auch immer auf den berater an und was die kunden ausgeben wollen



      ich kenne viele die haben sie 1 zu 1 hinterlegt ,aber konnten das auch
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 13:34:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von alexmay: eine LV abgeschlossen,
      welche prognostiziert nach 25 Jahren das Darlehn
      komplett tilgen soll.


      Hallo,

      das Modell ist nicht neu. Es wurde in diesen Jahren sehr oft an Kapitalanleger verkauft.

      Die Gründe waren:
      - Man hat eine reine konstante Zinsbelastung die man gegen die Mieteinnahmen stellen kann
      - Die LV ist nicht Zweckgebunden und damals steuerbefreit
      - Die berühmten super Prognosen

      Es mag sein das es damals solche guten Ablaufleistungen gab. Nur mittlerweile gab es mehrere große Kriesen. Ihr Bekannter hätte spätestens 2008 mal nachhören müssen. Er hatte die Internetbalse, 9/11 , Finanzkrise und nun die Staatskrisen.

      Die Menschen unterscheiden nicht zwischen Prognose und Garantierten Abläufen. Genauso hätte er 12 % als Prognose bekommen können. Ich glaub nicht das er was machen kann.

      Seriöse Banken haben das Problem frühzeitig erkannt und eine Tilgung zugestimmt.

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      Avatar
      schrieb am 26.01.12 13:46:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz AZ:15 U 8/02.Wenn die Bank die LV als Tilgungsinstrument des Kredites dem Kunden vorstellt,darf der Kreditnehmer davon ausgehen,dass der Kredit dann auch durch die LV vollständig zurückbezahlt wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 13:53:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Orofino: Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz AZ:15 U 8/02.Wenn die Bank die LV als Tilgungsinstrument des Kredites dem Kunden vorstellt,darf der Kreditnehmer davon ausgehen,dass der Kredit dann auch durch die LV vollständig zurückbezahlt wird. Das Urteil ist rechtskräftig.


      das Problem ist doch hierbei das LV und Finanzierung voneinander getrennt sind. Ich bin mir ziemlich sicher das der Kredit nicht von der Swiss Life ist. Oftmals hat die Bank eine kleine Provision bekommen & war froh das der Kredit nicht getilgt wurde. Man hat an den Zinsen mehr verdient.

      Es wird schwierig
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 14:27:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.651.448 von Latinl am 26.01.12 13:53:59@ all BESTEN DANK für die bisherigen Ausführungen/Infos.

      Ich habe nachgefragt: Doch, Kreditgeber ist auch
      die swiss life in MUC.

      Das zitierte Urteil ist interessant; werde es daher mal
      im Detaill anfordern.

      Wer weiter helfen kann: Gerne !!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 15:41:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      interessant !

      Viel Erfolg ! Wird aber nicht einfach & Urteil ist vom 2002
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 19:12:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Empfehle Rechtsanwalt Tilp
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 22:55:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.651.706 von alexmay am 26.01.12 14:27:53Nach 489BGB kann ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist gekündigt werden, es kann also ohne Vorfälligkeitsentschädigung umgeschuldet werden.

      Nicht nur der Anlagezins der LV, sondern auch der Darlehenszins können also im Vergleich zu 1999 gesenkt werden. Die Ersparnis ist nunmehr natürlich als Tilgung zu vereinbaren, ferner sollten dorthin auch alle Steuervorteile fließen.

      Vorteil: Vorgehensweise entspricht Recht und Gesetz und muss nicht erst mit extrem hohen Prozess- und Kostenrisiken erstritten werden.

      Grüße,
      billy-the-kid
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.01.12 11:00:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.655.113 von billy-the-kid am 26.01.12 22:55:42Vor einiger Zeit - nach Ablauf der ersten 10jährigen Zinsbindung- wurde
      eine neue Zinsbindung (5J.) eingegangen.
      Ansonsten ist deine Vorgehensweise auch mein erster Gedanke gewesen.
      Ich würde noch weitergehen:
      Vers. kündigen, Rückkauf-Werte in sofortige Tilgung einfließen lassen.
      Rest neues Annuitäten-Darl. mit 98% der Mieteinnahmen neu finanzieren.
      Nach einer ersten Modellrechnung könnte das Haus dann in ca. 14 Jahren
      abbezahlt sein. Im übrigen steuerneutral. Derzeit wird ein Überschuss
      von rd. 10 TEUR p.a. erzielt.
      Mensch, wo war hier die -steuerliche- Beratung????????

      Weitere Meinungen sind willkommen.

      Ansonsten DANKE - schönes WE !!
      Avatar
      schrieb am 02.02.12 08:05:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.650.018 von alexmay am 26.01.12 10:29:21Guten Morgen zusammen,

      zur allgemeinen Info!

      ortfolio-assekuranz-bibbert-vor-bgh-urteil-zur-lebensversicherung/60162081.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:portfolio-assekuranz-bibbert-vor-bgh-urteil-zur-lebensversicherung/60162081.html

      http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:rueckzug-cleri…

      Macht was draus!

      Ich möchte nicht wissen, wieviele LV Gesellschaften jetzt schon auf der Kippe stehen.

      Schon die heimliche Änderung des $ 89 VAG, Abs.2 zum27.7.2010 muss jeden stutzig machen!

      Grüße

      as99


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