Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.04.12 21:50:00 von
neuester Beitrag 24.04.12 12:04:16 von
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Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.
Bei den Kunden tauchen immer mal wieder folgende Themen zum Steuerrecht auf.
1.
Ich habe aktuell den Fall, dass Kunden im Jahre 2010 Elterngeld bekommen haben. Durch den Progressionsvorbehalt würde es bei denen wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen.
Komischerweise sind die bis jetzt aber auch vom Finanzamt nicht aufgefordert worden, die Steuererklärung abzugeben.
Was passiert, wenn sie diese nicht abgeben? Wann verjährt das Steuerjahr 2010 bei Nichtabgabe der Steuererklärung?
2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?
Vielen Dank
Choco
Bei den Kunden tauchen immer mal wieder folgende Themen zum Steuerrecht auf.
1.
Ich habe aktuell den Fall, dass Kunden im Jahre 2010 Elterngeld bekommen haben. Durch den Progressionsvorbehalt würde es bei denen wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen.
Komischerweise sind die bis jetzt aber auch vom Finanzamt nicht aufgefordert worden, die Steuererklärung abzugeben.
Was passiert, wenn sie diese nicht abgeben? Wann verjährt das Steuerjahr 2010 bei Nichtabgabe der Steuererklärung?
2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?
Vielen Dank
Choco
Zitat von Choco2: Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.
2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?
Da würde nicht nur das Finanzamt "Steuerhinterziehung" zu sagen.
Zitat von Choco2: Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.
Bei den Kunden tauchen immer mal wieder folgende Themen zum Steuerrecht auf.
Choco
Ich denk du bist selbstständiger Finanzberater, und kein Steuerberater.
Steuerhinterziehung verjahrt erst nach 10 Jahren, und die Frist läuft bei Nichtabgabe erst spät an.
...egal ob Punkt eins oder zwei.
Warum meldest du dich eigentlich nicht um?
Hallo Choco,
zum Elterngeld: Bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro besteht Erklärungspflicht. Die Verjährungsfrist ist hier uninteressant, weil die Aufforderung imho ganz bestimmt kommt.
zu den Fahrtkosten: Klare Steuerhinterziehung.
MfG Stefan
zum Elterngeld: Bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro besteht Erklärungspflicht. Die Verjährungsfrist ist hier uninteressant, weil die Aufforderung imho ganz bestimmt kommt.
zu den Fahrtkosten: Klare Steuerhinterziehung.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.077.882 von Choco2 am 23.04.12 21:50:00Man beachte als "Finanzberater"
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
"Schuster bleib bei deinen Leisten......"
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