Klosterbrauerei Königsbronn AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.13 15:57:21 von
neuester Beitrag 30.12.21 18:04:51 von
neuester Beitrag 30.12.21 18:04:51 von
Beiträge: 54
ID: 1.180.065
ID: 1.180.065
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 6.627
Gesamt: 6.627
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 1008 | |
heute 04:32 | 714 | |
gestern 11:56 | 428 | |
vor 1 Stunde | 348 | |
gestern 21:36 | 334 | |
gestern 23:36 | 323 | |
vor 1 Stunde | 284 | |
vor 1 Stunde | 236 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.482,37 | -0,14 | 274 | |||
2. | 3. | 10,240 | -3,94 | 107 | |||
3. | 2. | 162,48 | -0,01 | 106 | |||
4. | 7. | 0,2520 | -73,75 | 73 | |||
5. | 4. | 0,1925 | -0,52 | 72 | |||
6. | 5. | 4,1700 | -0,12 | 61 | |||
7. | 6. | 1,1130 | -3,47 | 60 | |||
8. | 8. | 5,9820 | +0,23 | 46 |
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 07.02.2013 um 15.00 Uhr im Restaurant Weisses Rössle, Zanger Str. 1 in 89551 Königsbronn mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2011 in Höhe von EUR 105.209,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Heidenheim, im Dezember 2012
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
Anschrift
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-34269190
Internet: www.kk-aktie.de
E-Mail: info@kk-aktie.de
quelle ebundesanzeiger vom 21.12.2013
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 07.02.2013 um 15.00 Uhr im Restaurant Weisses Rössle, Zanger Str. 1 in 89551 Königsbronn mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2011 in Höhe von EUR 105.209,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Heidenheim, im Dezember 2012
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
Anschrift
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-34269190
Internet: www.kk-aktie.de
E-Mail: info@kk-aktie.de
quelle ebundesanzeiger vom 21.12.2013
Sind die überhaupt noch an irgendeiner Börse/Plattform notiert?
Gut zu wissen
Vermutlich bist Du der einzige den es interessiert
Vermutlich bist Du der einzige den es interessiert
Eine Aktie sollte man haben die HV ist immer interesant...
Treath eröffnung am 17.3.2013
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 07.02.2013 um 15.00 Uhr im Restaurant Weisses Rössle, Zanger Str. 1 in 89551 Königsbronn mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 07.02.2013 um 15.00 Uhr im Restaurant Weisses Rössle, Zanger Str. 1 in 89551 Königsbronn mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.262.451 von herrmannkrages am 17.03.13 09:31:57Billiger kann man sein Bier nicht trinken,
falls zur HV Bier gereicht wird.
falls zur HV Bier gereicht wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.263.460 von Goldbaba am 17.03.13 17:10:05Hallo Goldbaba
Der Name Klosterbrauerei täuscht
Hier handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft
Die Gesellschaft kauft Liegenschaften die im Konkus sind
Aber ein Bier sollte doch noch bei der HV drinliegen
Der Name Klosterbrauerei täuscht
Hier handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft
Die Gesellschaft kauft Liegenschaften die im Konkus sind
Aber ein Bier sollte doch noch bei der HV drinliegen
Das ist zwar alles richtig, aber beteiligen kann man sich an dem Unternehmen eh nicht, wenn man wollte.
es schadet nicht, in google mal nach:
Wolfgang Wilhelm Reich
zu suchen, und dann zu überlegen, ob man in Unternehmen investieren will, die von Herrn Reich als Vorstand geführt werden oder wo er Grossaktionär ist- was für die Klosterbrauerei Königsbronn zutrifft. Das mag jeder selbst entscheiden.
Ohne dass ich es werten will, so muss man doch feststellen, dass die meisten der AGs, die von Familie Reich beherrscht sind, heute nicht mehr börsennotiert sind.
Ich persönlich rechne damit, dass auch die jüngsten Reich-Beteiligungen GSC-Portfolio AG und Kremlin AG mittelfristig so enden werden.
Wer mit solchen Aktien jemals Geld verdient hat, möge es hier schreiben, das würde mich interessieren, ich kenne nämlich keinen.
Wolfgang Wilhelm Reich
zu suchen, und dann zu überlegen, ob man in Unternehmen investieren will, die von Herrn Reich als Vorstand geführt werden oder wo er Grossaktionär ist- was für die Klosterbrauerei Königsbronn zutrifft. Das mag jeder selbst entscheiden.
Ohne dass ich es werten will, so muss man doch feststellen, dass die meisten der AGs, die von Familie Reich beherrscht sind, heute nicht mehr börsennotiert sind.
Ich persönlich rechne damit, dass auch die jüngsten Reich-Beteiligungen GSC-Portfolio AG und Kremlin AG mittelfristig so enden werden.
Wer mit solchen Aktien jemals Geld verdient hat, möge es hier schreiben, das würde mich interessieren, ich kenne nämlich keinen.
!
Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: unterstellender Inhalt, fehlende Quellen
Nix neues hier....
!
Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: VerleumdungZitat von MONOTONI: ...und das ist für jeden Anleger, der sein Geld nicht verbrennen will, auch gut, solange folgende Personen dabei sind:
Aufsichtsrat
Wolfgang Erhard Reich
RA / StB / WP
Aufsichtsratsvorsitzender
Georg Engels,
Groß- und Außenhandelskaufmann
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
da stimme ich Dir zu !!!!!!!!
wie geht es weiter
Kommt mal eine Hauptversammlung ?
Die Frage ist wann kommt mal eine HV oder News zu der Firma....
!
Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Schmähkritische Verleumdung
Es gibt einen neuen 25 jährigen Vorstand. Wohl ein Lehrling in Reich´s Reich
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 19.02.2016, um 09:00 Uhr,
im Hotel RIU Plaza Berlin,
Raum WAGNER, 1. Etage,
Martin-Luther-Str. 1, 10777 Berlin
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 08:30 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 22, § 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 zu ändern und § 22, § 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 wie folgt neu zu fassen:
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht dazuzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats, als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
§ 27 der Satzung wird aufgehoben.
§ 28 der Satzung wird zu § 27.
Kontakt:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: (07321) 34269-190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 19.02.2016, um 09:00 Uhr,
im Hotel RIU Plaza Berlin,
Raum WAGNER, 1. Etage,
Martin-Luther-Str. 1, 10777 Berlin
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 08:30 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 22, § 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 zu ändern und § 22, § 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 wie folgt neu zu fassen:
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht dazuzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats, als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
§ 27 der Satzung wird aufgehoben.
§ 28 der Satzung wird zu § 27.
Kontakt:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: (07321) 34269-190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Hier steht auch was zu Gesellschaft drin
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Heidenheimer…
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Heidenheimer…
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.633.157 von Huusmeister am 02.02.16 08:20:37...gute Recherche
...guter Artikel
...gut, dass immer mehr Personen über die Machenschaften Bescheid wissen
...schlecht, dass nichts ernsthaftes unternommen wird
...guter Artikel
...gut, dass immer mehr Personen über die Machenschaften Bescheid wissen
...schlecht, dass nichts ernsthaftes unternommen wird
Die Gretchenfrage findet die Hauptversammlung am 19.02.2016 in Berlin statt
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.674.239 von Huusmeister am 06.02.16 11:42:38bei der VCI steht auch eine HV im Februar an....))
Ist wer Heute in Berlin zur HV ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.782.881 von Huusmeister am 19.02.16 06:24:27
Meinst du, die findet statt?
Schliesslich gibt es einen Gegenantrag zur HV, den es zu verhindern gilt, auch wenn ich den für reichlich dumm halte.
Zitat von Huusmeister: Ist wer Heute in Berlin zur HV ?
Meinst du, die findet statt?
Schliesslich gibt es einen Gegenantrag zur HV, den es zu verhindern gilt, auch wenn ich den für reichlich dumm halte.
Demnächst stehen dann auch noch Hauptversammlungen bei VCI und VAP an...
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.633.157 von Huusmeister am 02.02.16 08:20:37Der Inhalt des Artikels dürfte der Schlüssel zum
Unternehmensverlauf und Aktionärsbehandlung einer
Vielzahl von Klein-AGs aus dem ""Netzwerk"" sein:
www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Heidenheimer-Untern…
Unternehmensverlauf und Aktionärsbehandlung einer
Vielzahl von Klein-AGs aus dem ""Netzwerk"" sein:
www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Heidenheimer-Untern…
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.633.157 von Huusmeister am 02.02.16 08:20:37Nachtrag:
"Reich(er) wird dabei nur einer ...."
"Reich(er) wird dabei nur einer ...."
!
Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: falsche Tatsachenbehauptung
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.873.144 von Zwangsliquidator2 am 01.03.16 15:52:09VCI AG , Klosterbrauerei AG und viele, viele weiteren Gesellschaften aus dem "Reich"-Netzwerk stehen derzeit ja auch unter besonderer Beobachtung des Gerichts in Ulm..... wenn man den Aussagen des Gerichtssprechers trauen darf.
Vermutlich kommen da in kommender Zeit noch weitere interessante, weiterführende Presseartikel in der schwäbischen Lokalpresse.
Vermutlich kommen da in kommender Zeit noch weitere interessante, weiterführende Presseartikel in der schwäbischen Lokalpresse.
!
Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Schmähkritische Verleumdung
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim an der Brenz
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 08.07.2016 um 11:00 Uhr
im Restaurant Weisses Rössle
Zanger Str.1, 89551 Königsbronn
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
Top 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
Top 3
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
Top 4
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015
Top 5
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2012 in Höhe von EUR 314.035,69 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2013 in Höhe von EUR 311.558,71 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 7
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2014 in Höhe von EUR 289.011,66 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 8
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2015 in Höhe von EUR 466.045,42 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand (Herren Georg Engels und Steffen Saur) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 13
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 14
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 15
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 16
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 17
Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der für den 8. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Auch hat die VCI Venture Capital und Immobilien AG von ihrem Entsenderecht nach § 15 Abs. 6 der Satzung keinen Gebrauch gemacht. Deshalb ist eine Neuwahl sämtlicher drei Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die auch sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen, nachdem die VCI Venture Capital und Immobilien AG von ihrem Entsenderecht in Bezug auf ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder nach § 15 Abs. 6 der Satzung keinen Gebrauch gemacht hat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
•
Herrn Wolfgang Erhard Reich, Heidenheim, selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
•
Herrn Gerhard Proksch, Herbrechtingen, Rechtsanwalt in der Kanzlei Siegle & Kollegen in Heidenheim
•
Herrn Georg Engels, Groß- und Außenhandelskaufmann, Steinheim
mit Wirkung ab Beendigung der für den 8. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, zu beschließen:
•
Frau Aniko Köpf, Vorstand der Karwendelbahn AG sowie der VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Gerhard Proksch und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Frau Aniko Köpf ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Frau Aniko Köpf ihre Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.
•
Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Gerhard Proksch und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.
Frau Aniko Köpf ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Willy Bublitz ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.
TOP 18
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
1.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 7. Juli 2021. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.
2.
Der Erwerb erfolgt über die Börse, wenn dort Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
a)
Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Börse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10 % unterschreiten.
b)
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der niedrigste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 0,50 und der höchste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 1,50 nicht überschreiten.
3.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse, wenn Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden, zu veräußern.
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, also spätestens bis zum Ablauf des 1. Juli 2016, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgender Adresse der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, also spätestens bis zum Ablauf des 4. Juli 2016, bei der Gesellschaft unter vorstehender Adresse einzureichen.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kk-aktie.de im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Mai 2016
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
Quelle Bundesanzeiger vom 23.05.2016
Heidenheim an der Brenz
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 08.07.2016 um 11:00 Uhr
im Restaurant Weisses Rössle
Zanger Str.1, 89551 Königsbronn
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
Top 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
Top 3
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
Top 4
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015
Top 5
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2012 in Höhe von EUR 314.035,69 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2013 in Höhe von EUR 311.558,71 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 7
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2014 in Höhe von EUR 289.011,66 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 8
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2015 in Höhe von EUR 466.045,42 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand (Herrn Hans-Jochen Grüninger) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand (Herren Georg Engels und Steffen Saur) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 13
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 14
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 15
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 16
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Herren Wolfgang Erhard Reich, Gerhard Proksch und Georg Engels) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Top 17
Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der für den 8. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Auch hat die VCI Venture Capital und Immobilien AG von ihrem Entsenderecht nach § 15 Abs. 6 der Satzung keinen Gebrauch gemacht. Deshalb ist eine Neuwahl sämtlicher drei Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die auch sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen, nachdem die VCI Venture Capital und Immobilien AG von ihrem Entsenderecht in Bezug auf ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder nach § 15 Abs. 6 der Satzung keinen Gebrauch gemacht hat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
•
Herrn Wolfgang Erhard Reich, Heidenheim, selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
•
Herrn Gerhard Proksch, Herbrechtingen, Rechtsanwalt in der Kanzlei Siegle & Kollegen in Heidenheim
•
Herrn Georg Engels, Groß- und Außenhandelskaufmann, Steinheim
mit Wirkung ab Beendigung der für den 8. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, zu beschließen:
•
Frau Aniko Köpf, Vorstand der Karwendelbahn AG sowie der VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Gerhard Proksch und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Frau Aniko Köpf ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Frau Aniko Köpf ihre Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.
•
Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Gerhard Proksch und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.
Frau Aniko Köpf ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Willy Bublitz ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.
TOP 18
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
1.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 7. Juli 2021. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.
2.
Der Erwerb erfolgt über die Börse, wenn dort Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
a)
Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Börse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10 % unterschreiten.
b)
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der niedrigste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 0,50 und der höchste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 1,50 nicht überschreiten.
3.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse, wenn Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden, zu veräußern.
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, also spätestens bis zum Ablauf des 1. Juli 2016, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgender Adresse der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, also spätestens bis zum Ablauf des 4. Juli 2016, bei der Gesellschaft unter vorstehender Adresse einzureichen.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kk-aktie.de im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Mai 2016
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
Quelle Bundesanzeiger vom 23.05.2016
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.642.331 von Huusmeister am 17.06.16 21:08:43Wenn da ein paar engagierte Aktionäre erscheinen würden, dann wäre das Pensum der HV sicherlich nicht an einem Tag zu bewältigen.
Da soll ja offensichtlich über die Geschäftsvorfälle fast eines halben Jahrzents Rechenschaft abgelegt werden..
Zu jedem Geschäftsjahr eine Fragerunde von 2-3 Stunden
Da soll ja offensichtlich über die Geschäftsvorfälle fast eines halben Jahrzents Rechenschaft abgelegt werden..
Zu jedem Geschäftsjahr eine Fragerunde von 2-3 Stunden
Geht wer am Freitag zur HV ?
Schade hat wohl keiner Infos zu der HV
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.803.304 von Huusmeister am 10.07.16 21:08:52Es wird sicherlich einen Bericht über die HV
von GSC-Research geben.
Passend zum Vorstand:
www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Eine-Gesellschaft-s…
von GSC-Research geben.
Passend zum Vorstand:
www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Eine-Gesellschaft-s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.808.473 von Merrill am 11.07.16 18:23:43War GSC Research auf der Hauptversammlung vertreten.....??
Wenig los hier....
Hm..
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Jemand morgen in München bei der HV ?
War ne kurze HV.......
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 19.04.2018, um 10:00 Uhr,
im Tagungszentrum im Kolpinghaus München-Zentral GmbH,
Adolf-Kolping-Straße 1,
80336 München,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz der Aktionärin VCI Venture Capital und Immobilien AG vom 26.02.2018. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).
Tagesordnung
TOP 1 Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung in § 26 Satz 2 und § 27 Abs. 1, 2 und 3
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG schlägt vor zu beschließen:
1.
§ 26 Satz 2 und § 27 Abs. 1, 2 und 3 der Satzung werden aufgehoben
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Februar 2018
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 07.03.2018
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 19.04.2018, um 10:00 Uhr,
im Tagungszentrum im Kolpinghaus München-Zentral GmbH,
Adolf-Kolping-Straße 1,
80336 München,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz der Aktionärin VCI Venture Capital und Immobilien AG vom 26.02.2018. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).
Tagesordnung
TOP 1 Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung in § 26 Satz 2 und § 27 Abs. 1, 2 und 3
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG schlägt vor zu beschließen:
1.
§ 26 Satz 2 und § 27 Abs. 1, 2 und 3 der Satzung werden aufgehoben
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Februar 2018
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 07.03.2018
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 04.05.2018, um 12:00 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 11:45 Uhr.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im März 2018
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 26032018
Heidenheim
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 04.05.2018, um 12:00 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 11:45 Uhr.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im März 2018
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 26032018
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.388.190 von Huusmeister am 26.03.18 15:39:47Auch hier darf man auf die vielen noch ausstehenden Jahresabschlüsse gespannt sein......
Die Hauptversammlung dürfte sehr interessant werden.......
Die Hauptversammlung dürfte sehr interessant werden.......
Hat wer seine Karte bekommen ?
Besucht wer die HV und kann berichten ?
Besucht wer die HV und kann berichten ?
Ist jemand bei der HV ?
Hat wer schon seine Karte ?
Mal sehen ob die SDK hin geht
Hat wer schon seine Karte ?
Mal sehen ob die SDK hin geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.654.864 von Huusmeister am 29.04.18 09:44:12
Auch hier erneut ergebnislos abgebrochene Hauptversammlung.
Auch hier erneut ergebnislos abgebrochene Hauptversammlung.
Wann wird die ergebnislos abgebrochene HV wiederholt?
Neues aus dem Hause Reich Reich im Puff
https://boerse.ard.de/boersenwissen/anlegerschutz/reich-im-p…
https://boerse.ard.de/boersenwissen/anlegerschutz/reich-im-p…
Wann kommen die Zahlen?? Wann kommt die HV??
Hier steht demnächst auch eine Hauptversammlung an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim an der Brenz
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 25.11.2019, um 10:00 Uhr,
im Schlosshotel Park Consul,
Hugo-Rupf-Platz 2, 89522 Heidenheim an der Brenz,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:45 Uhr.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 937.859,07 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR 39.200,00
b)
Der Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 898.659,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Klosterbrauerei Königsbronn AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Klosterbrauerei Königsbronn AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Klosterbrauerei Königsbronn AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Klosterbrauerei Königsbronn AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Klosterbrauerei Königsbronn AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klosterbrauerei Königsbronn AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
info@kk-aktie.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Klosterbrauerei Königsbronn AG unter
www.kk-aktie.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Heidenheim an der Brenz
WKN 795821
ISIN DE0007958217
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 25.11.2019, um 10:00 Uhr,
im Schlosshotel Park Consul,
Hugo-Rupf-Platz 2, 89522 Heidenheim an der Brenz,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:45 Uhr.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 937.859,07 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR 39.200,00
b)
Der Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 898.659,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.kk-aktie.de
im Bereich "Investor" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Klosterbrauerei Königsbronn AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Klosterbrauerei Königsbronn AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Klosterbrauerei Königsbronn AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Klosterbrauerei Königsbronn AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Klosterbrauerei Königsbronn AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klosterbrauerei Königsbronn AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
info@kk-aktie.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 34269190
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Klosterbrauerei Königsbronn AG unter
www.kk-aktie.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
Klosterbrauerei Königsbronn AG
Der Vorstand
War wer in Hamburg zu der HV und kann was berichten ?
Ich finde ja Gesellschaft spannend wo diese Herrschaften drin sind jedoch eher zum ansehen als zum investieren
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
274 | ||
107 | ||
106 | ||
73 | ||
72 | ||
61 | ||
60 | ||
46 | ||
44 | ||
40 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
27 | ||
26 | ||
25 | ||
22 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
18 |