AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 10481)
eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
neuester Beitrag 04.05.24 13:06:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.274 von Cambodunum1 am 31.08.18 09:10:23
Finde ich ja immer wunderbar praktisch und spart auch Zeit und Mühe, wenn man für Geschichten aus der Privatwelt nie eine überprüfbare Quelle angeben muss ... 8 Gläubige hast Du schon gefunden.
Zitat von Cambodunum1: Ich hatte neulich Gelegenheit, u. a. die Hauptstädte Polens und der baltischen Staaten zu besuchen. Ein Mitreisender, mit dem ich ins Gespräch kam, entpuppte sich als pensionierter hoher Polizeioffizier. In dieser Eigenschaft war er lange Zeit in Nordafrika im Einsatz und hierzulande auch für den Personenschutz (sehr) hoher Politiker verantwortlich (er nannte mir auch einige Namen). Er bestätigte manches von dem, was auch hier schon zu lesen war und gerne mal bestritten wird. So beschrieb er beispielsweise, wie arabische Muslime für einen „Einsatz“ in Deutschland ausgewählt und im Erfolgsfalle (u. a. Geldtransfer, Nachzug) von der Sippschaft bezahlt würden. Er erwähnte auch, dass in nordafrikanischen Staaten Gefängnisse geleert wurden und viele der Ex-Gefangenen nach Europa, vor allem nach Frankreich und Deutschland ausreisten.
Der frühere Polizeioffizier wohnt in einer deutschen Großstadt mit hohem Migrantenanteil. Dort habe er viele Freunde und Bekannte, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw. Nicht wenige von ihnen wählen inzwischen die AfD, wie sie zumindest dann einräumen, wenn sie unter sich sind. Und es würden immer mehr. Lauter dämliche Neubraune also oder Menschen ohne Hirn, wie AfD-Wähler ja hier auch schon tituliert worden sind.
Ich habe ihn gefragt, wie er denn die Situation bei der Polizei aus seiner jetzigen distanzierteren Sicht wahrnimmt. Nun, meinte er, er fahre regelmäßig nach Berlin und habe dort nach wie vor engen Kontakt mit Polizeiangehörigen. Seiner Wahrnehmung nach gebe es kaum noch einen Berliner Polizisten, der nicht die AfD wählen würde. Eine ähnliche Vermutung war, glaube ich, hier auch schon mal zu lesen.
Soweit ein kurzer Abriss dessen, was mir der gute Mann erzählt hat.
Ach ja, die eingangs erwähnten Hauptstädte lohnen übrigens auch dann einen Besuch, wenn man meint, auf Neubürger der in Deutschland bekannten Art nicht verzichten zu können. Ich habe gerade mal zwei gesehen (beide in Warschau).
Finde ich ja immer wunderbar praktisch und spart auch Zeit und Mühe, wenn man für Geschichten aus der Privatwelt nie eine überprüfbare Quelle angeben muss ... 8 Gläubige hast Du schon gefunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.436 von Doppelvize am 31.08.18 09:23:00
seit der Flüchtlingswelle 2015, 2016, 2017, 2018
die Frau Merkel
im schützen der deutschen Aussengrenze begeht
und der no-paper no-passport Einreise Politik
wo das Geburtsdatum falsch angegeben wird
wo der Name falsch angegeben wird
da hätte aber die Polizei und die Gericht noch viel zu tun
die Fehler bei der Identitätsfestellung durch BAMF und Polizei bei Flüchtlinge
die haben einfach nur die vom Flüchtling angegebenen Daten in den Computer eingegeben
ich konnte da nicht feststellen das die Polizei da eine intensive Identitätsfeststellung machte
sonst dürfte es keine Mehrfachidentität mit 10 und mehr Identität geben
aber bei der der Erfassung von Geschwindigkeitsübertretungen
da ist die Polizei sehr aktiv, da argumentiert die Polizei immer mit
Gefahrenstelle
die Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen
da sind die deutschen Richter besonders negativ aufgefallen.
------------------
in Deutschland klären Polizei und Gerichte die Fakten
die Rechtsbrücheseit der Flüchtlingswelle 2015, 2016, 2017, 2018
die Frau Merkel
im schützen der deutschen Aussengrenze begeht
und der no-paper no-passport Einreise Politik
wo das Geburtsdatum falsch angegeben wird
wo der Name falsch angegeben wird
da hätte aber die Polizei und die Gericht noch viel zu tun
die Fehler bei der Identitätsfestellung durch BAMF und Polizei bei Flüchtlinge
die haben einfach nur die vom Flüchtling angegebenen Daten in den Computer eingegeben
ich konnte da nicht feststellen das die Polizei da eine intensive Identitätsfeststellung machte
sonst dürfte es keine Mehrfachidentität mit 10 und mehr Identität geben
aber bei der der Erfassung von Geschwindigkeitsübertretungen
da ist die Polizei sehr aktiv, da argumentiert die Polizei immer mit
Gefahrenstelle
die Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen
da sind die deutschen Richter besonders negativ aufgefallen.
------------------
Zitat von Doppelvize: Ich möchte, dass die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen. Ich möchte, dass die gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt.“
Ein ausgemachter Trottel, denn in Deutschland klären Polizei und Gerichte die Fakten und kein Haftbefehl.
Mit seinem Job bezahlt? Er ist beurlaubt bei vollen Bezügen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.991 von Doppelvize am 31.08.18 09:57:47
Ist das so?
Seid Ihr Spezialisten für solche Verurteilungen?
§ 353b StGB weist ein Strafmaß bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe aus. Bei einem Ersttäter ist mit Geldstrafe zu rechnen.
Und ob er seinen Job behält, ist fraglich. Dies stellt dieser Beamte selbst so dar: ...Mir war dabei klar, dass ich damit Dienstpflichten verletze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job verlieren werde. Mir war allerdings nicht klar, dass ich mich mit dem Veröffentlichen dieses Dokuments möglicherweise auch strafbar gemacht habe....
https://www.journalistenwatch.com/2018/08/30/ein-chemnitzer-…
Man wird sehen, wie der Strafrichter darüber entscheidet.
Sein Dienstherr war jedenfalls nicht amused.
Zitat von Doppelvize:Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat:
Der "Arme Kerl" wird ; ie bei Beamtenm üblich; trotz Suspendierung sein volles Gehalt bis zum endgültigen Urteil weiter beziehen. Der arme Kerl könnte eine Weltreise machen oder nebenbei Versicherungen verkaufen. Scheint ein gutes Geschäft zu sein, zwischendurch mal suspendiert zu werden.
Die Strafe wird vermutlich so gering ausfallen (meine Schätzung 10 Monate bedingt), dass er im Staatsdienst weiter machen kann. So läuft das idR ab.
Exakt so läuft das!!!
Ist das so?
Seid Ihr Spezialisten für solche Verurteilungen?
§ 353b StGB weist ein Strafmaß bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe aus. Bei einem Ersttäter ist mit Geldstrafe zu rechnen.
Und ob er seinen Job behält, ist fraglich. Dies stellt dieser Beamte selbst so dar: ...Mir war dabei klar, dass ich damit Dienstpflichten verletze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job verlieren werde. Mir war allerdings nicht klar, dass ich mich mit dem Veröffentlichen dieses Dokuments möglicherweise auch strafbar gemacht habe....
https://www.journalistenwatch.com/2018/08/30/ein-chemnitzer-…
Man wird sehen, wie der Strafrichter darüber entscheidet.
Sein Dienstherr war jedenfalls nicht amused.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.703 von derdieschnautzelangsamvollhat am 31.08.18 09:37:52
Nein, das waere die Version mit Blockparteibuch. Fuer Oppositionelle gibt es eine andere Messlatte, siehe Lehrer die alleine wegen AfD Mitgliedschaft entlassen werden oder Journalisten, die im Staats- wie im Privatfunk ratz-fatz aussortiert werden, wenn sie nicht auf Linie sind.
Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: Nur wird im Gegensatz zu Merkel & Co. der arme Kerl sofort wegen Rechtsbruch aus dem Staatsdienst entfernt, was den aktuellen Zustand unserer "Demokratie" wieder deutlich aufzeigt.
Der "Arme Kerl" wird ; ie bei Beamtenm üblich; trotz Suspendierung sein volles Gehalt bis zum endgültigen Urteil weiter beziehen. Der arme Kerl könnte eine Weltreise machen oder nebenbei Versicherungen verkaufen. Scheint ein gutes Geschäft zu sein, zwischendurch mal suspendiert zu werden.
Die Strafe wird vermutlich so gering ausfallen (meine Schätzung 10 Monate bedingt), dass er im Staatsdienst weiter machen kann. So läuft das idR ab.
Nein, das waere die Version mit Blockparteibuch. Fuer Oppositionelle gibt es eine andere Messlatte, siehe Lehrer die alleine wegen AfD Mitgliedschaft entlassen werden oder Journalisten, die im Staats- wie im Privatfunk ratz-fatz aussortiert werden, wenn sie nicht auf Linie sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.502 von Doppelvize am 31.08.18 09:26:30
...wenn die mutmaßlichen Täter Ausländer sind
Was Du Dir immer für einen Unsinn aus den Fingern saugst ist schon fast unfassbar.
§ 353b StGB
Ein Haftbefehl gehört zu den Dienstgeheimnissen i.S. dieser Vorschrift.
Wenn ein Haftbefehl veröffentlicht wird, können ganze Strafverfahren "platzen", denn auf dem Haftbefehl sind die Namen und Anschriften von Zeugen aufgeführt. Einer Bedrohung oder Beeinflussung dieser Zeugen ist Tür und Tor geöffnet, wenn jeder sehen kann, wer Zeuge der Straftat ist und sogar noch dessen oder deren Anschrift hat.
Und wer schuldhaft Dienstgeheimnisse i.S. des § 353b StGB offenbart, wird nicht nur strafrechtlich verurteilt, sondern verliert im Normalfall auch seinen Job.
Zitat von Doppelvize: @57:
By the way: Meinst du das veröffentlichen von Haftbefehlen macht Sinn?
Ich nehme an du möchtest das nur wenn die mutmaßlichen Täter Ausländer sin richtig?
...wenn die mutmaßlichen Täter Ausländer sind
Was Du Dir immer für einen Unsinn aus den Fingern saugst ist schon fast unfassbar.
§ 353b StGB
Ein Haftbefehl gehört zu den Dienstgeheimnissen i.S. dieser Vorschrift.
Wenn ein Haftbefehl veröffentlicht wird, können ganze Strafverfahren "platzen", denn auf dem Haftbefehl sind die Namen und Anschriften von Zeugen aufgeführt. Einer Bedrohung oder Beeinflussung dieser Zeugen ist Tür und Tor geöffnet, wenn jeder sehen kann, wer Zeuge der Straftat ist und sogar noch dessen oder deren Anschrift hat.
Und wer schuldhaft Dienstgeheimnisse i.S. des § 353b StGB offenbart, wird nicht nur strafrechtlich verurteilt, sondern verliert im Normalfall auch seinen Job.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.703 von derdieschnautzelangsamvollhat am 31.08.18 09:37:52
Exakt so läuft das!!!
Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: Nur wird im Gegensatz zu Merkel & Co. der arme Kerl sofort wegen Rechtsbruch aus dem Staatsdienst entfernt, was den aktuellen Zustand unserer "Demokratie" wieder deutlich aufzeigt.
Der "Arme Kerl" wird ; ie bei Beamtenm üblich; trotz Suspendierung sein volles Gehalt bis zum endgültigen Urteil weiter beziehen. Der arme Kerl könnte eine Weltreise machen oder nebenbei Versicherungen verkaufen. Scheint ein gutes Geschäft zu sein, zwischendurch mal suspendiert zu werden.
Die Strafe wird vermutlich so gering ausfallen (meine Schätzung 10 Monate bedingt), dass er im Staatsdienst weiter machen kann. So läuft das idR ab.
Exakt so läuft das!!!
Im Kampf gegen "Rechts" greift der öffentlich rechtliche Propaganda-Staatsverdummungsrundfunk nun zur Massenvernichtungswaffe und lässt das "Böhmermänchen" auf´s Volk los
"Am 2. November startet Jan Böhmermann im ZDF-Hauptprogramm"
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-bekommt-aben…
"Am 2. November startet Jan Böhmermann im ZDF-Hauptprogramm"
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-bekommt-aben…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.574.699 von gate4share am 30.08.18 19:00:41soweit ich mich erinnern kann, wurde er von einer Statistikerin aus dem Ministerium ziemlich auseinander genommen, was die angeblich empirischen Daten betraf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.502 von Doppelvize am 31.08.18 09:26:30
Natuerlich macht das Sinn, wenn die Bevoelkerung von den Medien belogen wird.
So berichtete z.B. der ARD Funk ueber den brutalen Raubmord zunaechst unwahr wie folgt:
Auslöser der Demonstration war der Tod eines 35-jährigen Deutschen in der Nacht zum Sonntag. Der 35-Jährige war nach dem Chemnitzer Stadtfest bei einem Streit zwischen Menschen mehrerer Nationalitäten ums Leben gekommen.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rechte-demo-n…
Auch andere Printmedien haben diese unwahre Darstellung uebernommen:
Nach einem tödlichen Streit in Chemnitz sind am Sonntagnachmittag Hunderte Menschen durch die Innenstadt gezogen. Hintergrund ist der Tod eines 35-jährigen Deutschen nach einem Streit zwischen Menschen mehrerer Nationalitäten in der Nacht zu Sonntag nach dem Stadtfest.
http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Rechter-Au…
Zitat von Doppelvize: By the way: Meinst du das veröffentlichen von Haftbefehlen macht Sinn?
Natuerlich macht das Sinn, wenn die Bevoelkerung von den Medien belogen wird.
So berichtete z.B. der ARD Funk ueber den brutalen Raubmord zunaechst unwahr wie folgt:
Auslöser der Demonstration war der Tod eines 35-jährigen Deutschen in der Nacht zum Sonntag. Der 35-Jährige war nach dem Chemnitzer Stadtfest bei einem Streit zwischen Menschen mehrerer Nationalitäten ums Leben gekommen.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rechte-demo-n…
Auch andere Printmedien haben diese unwahre Darstellung uebernommen:
Nach einem tödlichen Streit in Chemnitz sind am Sonntagnachmittag Hunderte Menschen durch die Innenstadt gezogen. Hintergrund ist der Tod eines 35-jährigen Deutschen nach einem Streit zwischen Menschen mehrerer Nationalitäten in der Nacht zu Sonntag nach dem Stadtfest.
http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Rechter-Au…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.452 von Doppelvize am 31.08.18 07:59:24
Hier ist dein "Held"
Man achte auf die Aufschrift von seinem Shirt
Zitat von Doppelvize: Auch der bayrische AfD-Abgeordnete Stephan Protschka soll den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen auf Twitter verbreitet haben. Das berichtet "t-Online" und zeigt ein Foto des Post. Protschka twitterte demnach Bilder des Dokuments ohne die Namen zu schwärzen. Kurze Zeit später löscht Protschka den Post wieder.
Dem kleinen Tolpatsch ist sicher nur die Maus ausgerutscht....
Hier ist dein "Held"
Man achte auf die Aufschrift von seinem Shirt