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    Griechenlandklagen: Ansätze & Status - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.13 15:06:05 von
    neuester Beitrag 15.07.13 19:39:35 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 24.04.13 15:06:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      nachdem das Thema mit dem Swiss law bond jetzt nahezu durch ist und ich meine Verluste aus den Altanleihenen mehr als ausgeglichen haben, möchte ich jetzt mal das Thema "Griechenlandklagen" intensivieren. Hierzu würde ich mich gerne mit Interessierten austauschen.

      Das Forum würde ich aber gerne nur hierzu benutzen, also bitte keine Grundsatzdiskusionen oder sonstiges, sondern nur ein sinnhafter Austausch über die verschiedenen Klagemodellen und den Stand der Dinge.

      Folgende 5 Ansätze könnten hier interessant sein:

      1) Klage auf Schadenersatz gegen die Depotbank wegen rechtwiedriger Ausbuchung der Depotbestände (siehe Musterschreiben sdk)
      2) Klage auf Schadenersatz gegen die BRD auf Tätigwerden bzgl. des Investitionsschutzabkommens (siehe Investitionsschutzabkommen von 27.03.1961)
      3) Klage auf Schadenersatz gegen die EU wegen Insiderhandel
      4) Klage auf Schadenersatz gegen die EIB (Europäische Investitionsbank) in Luxemburg wegen Insiderhandel
      5) Klage auf Schadenersatz gegen die EZB/Budensbank in Frankfurt wegen direkter Staatsfinanzierung

      Gibt es da schon irgendwo greifbare Erfolge?

      Freue mich auf eine interessante Diskussion....
      Avatar
      schrieb am 12.07.13 13:51:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      German court rules in Argentina favour against 'Vulture Funds'
      German courts have rejected a petition from bondholders related to the Argentine debt 'default', using a similar interpretation based in the 'pari passu' clause that vulture funds pursued in New York which was accepted by Judge Thomas Grieta.

      "The German judiciary today (Thursday) rejected the first petition from holders of defaulted Argentine bonds," read an official government statement confirming the ruling.

      On Wednesday, a Belgian court had ordered the lifting of the embargo on Argentine diplomatic bank accounts, which had been requested by financial speculators NML, whose request to cash in their 'defaulted' bonds was rejected.

      The German bondholders, identified under the name 'Laxhuber', had recently managed a "favourable judgement for the payment of 1.5 million Euros plus interest," the government recalled.

      The German creditors asked for additional payments on top of the sentence in their favour, which were rejected.

      Argentina restructured 93 percent of its debt due to the moratorium of almost $100bn declared in the middle of the 2001 crisis, but a remnant of 7 percent of creditor and bondholders that took the country to trial, in order to recover 100% of capital plus interest, in one single payments without refinancing.
      Comment
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 07:18:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 14.07.13 07:25:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 14.07.13 08:00:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      „Durch die rechtzeitige Einreichung eines inhaltlich ausreichenden Güteantrages bei einer anerkannten Gütestelle kann die Hemmung der Verjährung der im Rahmen des Güteantrages geltend gemachten Ansprüche erreicht werden. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens tritt grds. für die Dauer des Güteverfahrens selbst sowie für weitere sechs Monate ein, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde.“ erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

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      Avatar
      schrieb am 15.07.13 19:39:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was macht eigentlich die Sdk Klage wegen verb. Eigenmacht (Griechenland) von Herrn Braun, CLLB, die läuft doch nun schon ein Jahr?
      Da müsste doch mittlerweile mal was vorzeigbares vorliegen...


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