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    Meravest Capital AG – Neuausrichtung, die X-te (Seite 7)

    eröffnet am 24.05.13 18:07:47 von
    neuester Beitrag 11.01.24 20:44:39 von
    Beiträge: 82
    ID: 1.182.179
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    ISIN: DE000A1PG979 · WKN: A1PG97 · Symbol: AEE1
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      schrieb am 04.02.14 15:57:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      die Deutsche Balaton hält nun die Mehrheit an AEE. Aus dem Bundesanzeiger:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      Veröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns im eigenen Namen und in Vertretung Folgendes mitgeteilt:
      a)

      Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG, mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelbar und gem. § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG unmittelbar.
      b)

      Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG gehört mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.
      c)

      Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.
      d)

      Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.



      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 16:34:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      aus der Regional-Presse (Veröffentlicht 13.01.14):

      Ahaus Enscheder Eisenbahn
      Aktie überdauert Zug der Zeit

      http://www.muensterlandzeitung.de/staedte/ahaus/Ahaus-Ensche…
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 16:18:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.090.808 von gnuldi am 20.12.13 15:27:06neue Beteiligung



      DGAP-Stimmrechte: Kremlin AG (deutsch)

      zurück

      Di, 07.01.14 16:16

      Kremlin AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Kremlin AG

      07.01.2014 16:16

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
      WpHG am 07.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin
      AG, Hamburg, Deutschland am 27.12.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
      überschritten hat und an diesem Tag 3,2% (das entspricht 12800
      Stimmrechten) betragen hat.



      07.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Kremlin AG
      Nordkanalstr. 52
      20095 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.kremlin-aktie.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 15:27:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich frag mich, warum balaton auf einmal an dem Mantel so interessiert ist.
      Warum nehmen die nicht ASS oder softmatic?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 15:06:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      aus dem Bundesanzeiger:

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
      Heidelberg
      (AG Mannheim HRB 338172)
      Angebot
      an die Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG
      Westendstraße 41, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland
      zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Stückaktien
      (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97)
      der AEE Ahaus-Enscheder AG
      (AG Coesfeld, HRB 14767)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,55 Euro je Stückaktie

      1. Präambel

      Die AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus („AEE“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 14767 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr Grundkapital in Höhe von 518.400,00 Euro ist eingeteilt in 518.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien der AEE sind im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Düsseldorf und Berlin notiert.

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 126.421 Aktien an der AEE. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 24,39%.

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der AEE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro („AEE-Aktien“), die unter der ISIN DE000A1PG979 und der WKN A1PG97 im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Düsseldorf und Berlin gehandelt werden.

      3. Angebot

      Die Deutsche Balaton AG („Deutsche Balaton“) bietet allen Inhabern von AEE-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots an, die AEE-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis je AEE-Aktie beträgt 1,55 Euro (in Worten: ein Euro fünfundfünfzig Cent).

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de am Freitag, 20. Dezember 2013, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am Freitag, 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Deutsche Balaton behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Deutsche Balaton unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingung und Mindestannahmeschwelle

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Deutsche Balaton mit den in dieses Angebot eingereichten AEE-Aktien unter Berücksichtigung der von ihr selbst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots gehaltenen 126.421 AEE-Aktien mindestens 259.201 AEE-Aktien und damit 50% sämtlicher AEE-Aktien und des Grundkapitals der AEE plus eine AEE-Aktie halten wird (die ʺMindestannahmeschwelleʺ). Die Mindestannahmeschwelle gilt als erreicht, soweit 132.780 AEE-Aktien zum Verkauf eingereicht wurden.

      Die Deutsche Balaton kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf die Mindestannahmeschwelle verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt der Mindestannahmeschwelle gleich.

      Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht eingetreten ist. Verträge, die im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots angedient wurden, kommen nicht zustande.

      Den Eintritt oder den Ausfall der Mindestannahmeschwelle wird die Deutsche Balaton unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben. Ebenso wird die Deutsche Balaton einen etwaigen Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle unverzüglich nach Entscheidung über einen Verzicht auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben.

      7. Durchführung des Angebots

      7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

      Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre AEE-Aktien oder einen Teil ihrer AEE-Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
      a)

      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)

      die AEE-Aktien (DE000A1PG979 / WKN A1PG97), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die AEE-Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden AEE-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.

      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 20. Dezember 2013 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten AEE-Aktien im Depot der Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten AEE-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten AEE-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die AEE-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
      a)

      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Montag, 13. Januar 2014) der Deutsche Balaton zur Feststellung der Annahme des Angebots die Anzahl der AEE-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)

      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der AEE-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)

      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen AEE-Aktien mit der ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien auf das Depot Nummer 90130782 der Deutsche Balaton bei der NATIONAL-BANK AG, BLZ 360 200 30, KV-Nummer: 40 29, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
      (1)

      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots) und
      (2)

      die Mitteilung der Erreichung der Mindestannahmeschwelle durch die Deutsche Balaton an die depotführenden Institute und
      (3)

      die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird von der Deutsche Balaton voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Dienstag, 14. Januar 2014, per Banküberweisung beauftragt).

      Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen. Die depotführenden Institute werden gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen, um Rückfragen und die Abwicklung zu erleichtern.

      Die Deutsche Balaton ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die Deutsche Balaton wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die Deutsche Balaton über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der jeweiligen AEE-Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

      7.3 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

      7.4 Handelbarkeit der AEE-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

      Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97) ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer fehlenden Erreichung der Mindestannahmeschwelle oder der Übertragung der Aktien an die Deutsche Balaton wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die AEE-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise zurückgegeben werden. Der Handel der AEE-Aktien bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsangebot unberührt.

      8. Keine Abwicklung bei Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle

      Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wird oder nicht auf die Erreichung der Mindestannahmeschwelle verzichtet wird. Gleichzeitig werden die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, dann unwirksam. In diesem Fall wird die Deutsche Balaton die depotführenden Institute über die Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle unterrichten und diese bitten, den Sperrvermerk für die zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien unverzüglich aufzuheben.

      9. Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

      10. Veröffentlichungen

      Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsangebots auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de veröffentlichen.

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit diesem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht oder es nicht anders in dieser Angebotsunterlage festgelegt ist, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de.

      11. Fragen

      Wir stehen Ihnen für Fragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

      Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deutsche-balaton.de.



      Heidelberg, im Dezember 2013

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft


      Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
      Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
      der Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
      an die Inhaber von Aktien der AEE Ahaus-Enscheder AG
      (nachfolgend „AEE-Aktien“)
      (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,55 Euro
      je AEE-Aktie

      Die Deutsche Balaton AG (Deutsche Balaton) hat durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de und im Bundesanzeiger am 20. Dezember 2013 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der AEE-Aktien zum Erwerb von auf den Inhaber lautende AEE-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1,55 Euro je AEE-Aktie veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Annahmefrist endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.
      Ich / Wir (*) …………………………………………..…………………………………………..……………...………........
      (Name, Vorname)
      wohnhaft in …………………………………………..………………
      (Straße und Hausnummer) ……………………………..………………
      (PLZ und Ort)
      Bankverbindung …………………………………………..………………
      (Name und Ort der Bank) ……………………………..………………
      (Depotnummer)
      …………………………………………..………………
      (Bankleitzahl) ……………………………..………………
      (Kontonummer)

      nehme(n) das Angebot der Deutsche Balaton an, von mir / uns (*) ……………………………………

      Stück Aktien der AEE Capital AG, ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97, zu einem Kaufpreis von je 1,55 Euro je AEE-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 20. Dezember 2013 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG veröffentlicht wurde, zu erwerben.

      Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die AEE-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der AEE-Aktien an die Deutsche Balaton von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden und ich / wir (*) die AEE-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe / haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann / können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten AEE-Aktien berücksichtigt werden können.

      Ich erkläre / Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten AEE-Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die Deutsche Balaton frei von Rechten Dritter sind.

      Die Deutsche Balaton nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.
      ……………………………….
      Ort, Datum ……………………………….
      Unterschrift

      (*) Nichtzutreffendes bitte streichen

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      Avatar
      schrieb am 18.12.13 20:06:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      ach so... alles klar, danke :)
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 17:47:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      von wegen falsches Thema:

      Zitat aus der Pressemitteilung von AEE:

      "Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus aus einer Position von rund 80.000 Anteilen an dem Fonds Morgan Stanley P2 Value"
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 17:02:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      sehe jetzt nicht so ganz den Bezug... wahrscheinlich falsches Thema erwischt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:47:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      passend hierzu folgende Pressemeldung von gestern:


      Auszahlung im Dezember 2013 und Verkauf des niederländischen Portfolios
      16. Dezember 2013 19:40

      Morgan Stanley P2 Value wird am 20. Dezember 2013 an seine Anteileigner 2,35 Euro pro Anteilschein ausschütten
      Der Fonds verkauft niederländisches Portfolio
      Nach Abschluss der Transaktion werden dem Fonds rund 28,5 Millionen Euro zufließen
      Für die beiden verbleibenden Immobilien wurden Mietverträge verlängert

      Der Fonds wird am 20. Dezember 2013 die siebte Auszahlung seit Bekanntgabe der Auflösungsentscheidung an seine Anteileigner durchführen. Per Anteilschein werden 2,35 Euro ausgezahlt, was in Summe rund 72,7 Millionen Euro sind. Für im Inland unbegrenzt steuerpflichtige Personen sind hiervon 87,77 Prozent steuerfrei bzw. nicht steuerbar, soweit die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Inklusive der sechs vorausgegangenen Ausschüttungen konnten den Anteileignern somit im Rahmen der Auflösung bisher rund 585 Millionen Euro ausgezahlt werden.

      Ermöglicht wurde diese Ausschüttung im Wesentlichen durch die zurückliegenden Verkäufe der asiatischen Objekte Ever (Logistik, Hong Kong), Bespia Sakai (Retail, Japan), Octus Shukugawa (Wohnen, Japan) sowie den heutigen Verkauf der drei niederländischen Bürogebäude.

      Für letztere wurde heute der Kaufvertrag unterzeichnet. Die Transaktion umfasst die Büroobjekte Domus Medica, Flight Forum und Zoetermeer. Käufer sind Gesellschaften, die mit TPG Capital, L.P. und Patron Capital, L.P. IV verbunden sind. Die Käufer übernahmen die bestehende Finanzierung für die Immobilie Domus Medica und zahlten gleichzeitig den Kaufpreis, damit geht auch das Eigentum am heutigen Tage über.

      „Domus Medica“ wurde im Jahr 2007 fertiggestellt. Es liegt ungefähr sechs Kilometer südwestlich des Stadtzentrums von Utrecht im Businesspark Papendorp. Das Objekt hat eine Mietfläche von rund 15.500 Quadratmetern und ist zu 100 Prozent vermietet.

      „Flight Forum“ hat eine Nutzfläche von mehr als 11.500 Quadratmetern und ist vollständig vermietet. Das Objekt wurde im Jahr 2007 erstellt und befindet sich in Eindhoven, im Business Park "Flight Forum". Der Business Park grenzt an den Flughafen von Eindhoven.

      Das voll vermietete Bürogebäude „Zoetermeer“ wurde im Jahr 2007 erbaut. Das Gebäude liegt in der 14 Kilometer östlich von Den Haag gelegenen Stadt Zoetermeer im Büropark Rokkeveen und verfügt über eine Nutzfläche von rund 16.300 Quadratmetern.

      Die Ende September 2013 im Rahmen des Übergangs des Verwaltungsrechtes auf die Depotbank CACEIS Bank Deutschland angefallene niederländische Grunderwerbsteuer von rund drei Millionen Euro wurde im Zuge der Transaktion zu mehr als 90 Prozent durch die Erwerber vergütet.

      Der Fonds hat die Immobilien in einem Bieterprozess vermarktet. Über die Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart. Dem Fonds fließen nach Transaktionskosten und Übernahme des Darlehens durch die Erwerber rund 28,5 Millionen Euro Liquidität zu. Im Ergebnis führt der Verkauf zu einem Anteilpreisrückgang von 0,57 Euro auf 6,49 Euro.

      Damit reduziert sich der verbleibende Objektbestand des Fonds auf insgesamt zwei Objekte. Für das Objekt „Santa Hortensia“ in Madrid konnte im November 2013 mit dem alleinigen Mieter IBM eine Mietvertragsverlängerung geschlossen werden. Der Mietvertrag umfasst rund 47.000 Quadratmeter und hat eine Laufzeit von zehn Jahren mit einem Sonderkündigungsrecht nach sieben Jahren. Auch für das Wiener Bürogebäude „Brehmstraße“ konnte ein auslaufender Mietvertrag über rund 2.200 Quadratmeter neu gefasst werden. Der jetzige Mietvertrag ist unbefristet und kann frühestens zum 30. Dezember 2015 gekündigt werden.

      Für weitere Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung:
      Telefon: 069 2166 2800
      E-Mail: info-p2value@morganstanley.com

      (Quelle:http://www.morganstanley-p2value.de/Mitteilungen/Auszahlung+…
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:32:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...auch nicht schlecht....

      :eek:

      AEE Ahaus-Enscheder AG: Geschäftsverlauf 2013

      AEE Ahaus-Enscheder AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      17.12.2013 / 19:30

      Corporate News der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus

      Frankfurt am Main, 17. Dezember 2013 - Die AEE Ahaus-Enscheder AG hat im Verlauf des zweiten Halbjahres des laufenden Geschäftsjahres 2013 einen Gewinn in Höhe von etwa 200 TEuro durch die Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG erzielt. Der Gewinn aus dieser Veräußerung wird deutliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der AEE Ahaus-Enscheder AG haben. Die Gesellschaft erwartet unter der Annahme stabiler Börsenkurse und der erfolgreichen Abwicklung eines zur Zeit noch laufenden Auftragsfinanzierungsgeschäfts in Höhe von rund 150 TEuro mit einem zur Zeit insolventen Unternehmen ein Jahresergebnis 2012 in Höhe von mehr als 200 TEuro.

      Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus aus einer Position von rund 80.000 Anteilen an dem Fonds Morgan Stanley P2 Value, die Anschaffungskosten von rund 5 Euro je Anteil und einen Nettoinventarwert nach Marktwerten von rund 6,50 Euro je Anteil aufweisen, über stille Reserven von über 100 TEuro. Es bestehen weitere kleinere Aktienpositionen mit stillen Reserven.

      Unternehmensprofil AEE Ahaus-Enscheder AG:
      Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Aktiengesellschaft seit 1899, blickt auf eine mehr als 113jährige Geschichte zurück. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen und investiert in Aktien, Anleihen und Sachwerte mit dem Fokus auf die Region Deutschland.

      Zwischenzeitlich firmierte sie unter Meravest Capital AG mit Sitz in Karlsruhe.


      Weitere Informationen zum Unternehmen: www.meravest.de.

      Kontakt:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Rolf Birkert
      Westendstraße 41
      60325 Frankfurt am Main
      Tel.: +49 (069) 78 90 470
      Fax: +49 (069) 78 90 47 10
      E-Mail: info@meravest.de
      Internet: www.meravest.de

      ISIN: DE000A1PG979
      WKN: A1PG97

      Börsen: Düsseldorf, Berlin (Freiverkehr)

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      Ende der Corporate News

      17.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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