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    Steuervorauszahlungen auf Gewinne aus dem Ausland??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.13 13:34:54 von
    neuester Beitrag 30.06.13 23:06:25 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.183.357
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      schrieb am 28.06.13 13:34:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe im Jahr 2012 Gewinne bei einem auslaendischen Broker erzielt
      (CFDs bei IG markets), und diese in meiner Steuerklaerung in voller Hoehe angegeben.

      IG Markets erhebt bekannterweise keine Abgeltungssteuer.

      Nun wurden diese Gewinne in meinem Steuerbescheid 2012 zwar beruecksichtigt, aber mehr noch, das Finanzamt verlangt nun die Steuervorauszahlungen im Jahr 2013 und 2014 in Hoehe von 25% von den im Jahr 2012 erzielten Gewinne.

      Dazu habe ich drei Fragen:

      1. ist es grundsaetzlich korrekt, in solchen Faellen eine Steuervorauszahlung zu verlangen
      2. ist es rechtens, dass der Gewinn aus dem Jahr 2012 auch fuer das Jahr 2013 und 2014 automatisch in gleicher Hoehe vorausgesetzt wird, insbesondere wenn man beruecksichtigt, dass die Gewinne aus solchen Instrumenten wie CFD grossen Schwankungen unterliegen.

      3. und wenn die Antwort auf die beiden ersten Fragen positiv ist, besteht fuer mich die Moeglichkeit, die Hoehe der festgesetzten Vorauszahlungen zu vermindern, wenn ich nachweisen kann, dass ich in diesem Jahr bisher keine vergleichbaren Gewinne erzielt habe (die Halbjahresbilanz ist sogar leicht negativ)

      Vielen Dank!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 06:48:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu 1. Es ist korrekt
      Zu 2. Was sollten sie denn sonst annehmen als den Gewinn von 2012

      Das Ganze ist wie bei selbstständiger Arbeit zum Beispiel.

      Zu 3. Für 2013 wird es sehr wahrscheinlich nicht klappen, da die Gewinnmöglichkeit nach wie vor gegeben ist.

      Zu 3. Für 2014 könnte es gehen, wenn du dein zuständiges Finanzamt anrufst und die dann ja feststehenden Gewinne ihm erklärst. Zumindest hat das bei mir geklappt als ich meine Selbstständigkeit Schritt für Schritt aufgab vor einigen Jahren. Am besten natürlich gleich eine schriftliche Aufstellung faxen/mailen. Rückzahlung für 2013 gibt es natürlich trotz allem erst nach der Steuererklärung.

      Sollte es nicht klappen, die Gewinne viel niedriger sind als 2012 dann solltest du so schnell es geht die 2013er Steuererklärung abgeben, da dann ja für 2014 die Vorauszahlungen neu berechnet werden aufgrund der 2013er Angaben.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 07:09:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.944.117 von xela7 am 28.06.13 13:34:54:(:(

      grundsätzlich solltest du bis ins jahr 2167 jedes jahr gewinne machen und darauf steuern im voraus bezahlen -wenn jeder deinem Beispiel folgt wäre der Bundeshaushalt baldigst schuldenfrei

      :rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 07:12:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.944.117 von xela7 am 28.06.13 13:34:54zu punkt 3 :cool:
      schade das du keine frage hast ob dir das Finanzamt zinsen zahlt solltest du im abschluss des jahres eine negative Bilanz nachweisen musst und eine steuerrückzahlungsforderung stellst :rolleyes:

      man man man ist des verrottet des system
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 07:53:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.725 von 1erhart am 29.06.13 06:48:37vielen dank fuer die antworten!


      aber was passiert, wenn ich die vorauszahlungen einfach nicht leiste?

      fuer jeden angefangenen monat sollte zwar ein saeumniszuschlag von 1% entrichtet werden.

      aber wenn es sich am ende des jahres herausstellt, dass kein gewinn vorlag,
      wird dieser saeumniszuschlag trotzdem faellig?
      6 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:00:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von 1erhart: Zu 2. Was sollten sie denn sonst annehmen als den Gewinn von 2012

      Das Ganze ist wie bei selbstständiger Arbeit zum Beispiel.


      Finde den Vergleich nicht ganz korrekt. Spekulationsgeschaefte sind fuer mich kein Beruf, sondern Hobby. Theoretisch koennte ich 2012 durch Glueck 1 Mio Euro mit CFDs verdienen, und ab 2013 mein CFD-Konto aufloesen, um nicht in Versuchung zu kommen, das gewonnene Geld erneut aufs Spiel zu setzen.

      Es waere doch unsinnig, in diesem Fall Steuervorauszahlungen zu leisten auf Gewine, die gar nicht mehr entstehen koennen.

      Die Selbstständigkeit gibt man dagegen nicht von heute auf morgen auf (in der Regel)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:01:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.799 von xela7 am 29.06.13 07:53:53fragen über fragen :( am besten gar nichts machen :cool:

      überlege mal du hättest im jahre mit 500000euro eigenkapital 500000euro gewinn gemacht -so zahlst du fürs jahr 2012 250000 euro steuer und für 2013 250000euro im voraus :rolleyes: und am besten gleich noch 250000euro für 2014 :rolleyes: so hast du bereits 750000euro steuer gezahlt :rolleyes: rein rechnerisch wärst in paar jahren dann pleite :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:11:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.799 von xela7 am 29.06.13 07:53:53korrekterweise müsst es so laufen -du zahlst zu beginn des jahres 2013 deine steuer auf die 2012 gemachten gewinne und die steuer fliesst erst 2014 in den Bundeshaushalt ein -bei einem rein deutschen Dienstleister erfolgt ja die abgeltungssteuer zeitnah bzw die Verrechnung von verlusten auf gewinne
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:14:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.811 von Manaserv am 29.06.13 08:01:39Am besten wäre es für dich nicht mehr zu schreiben. Entweder Quatschbeiträge wie #3 und #4 oder Unsinn wie #7

      Seit Einführung der Abgeltungssteuer zahlt keiner mehr diese Steuersumme, also auch nur die Hälfte von deiner idiotischen Berechnung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:22:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.809 von xela7 am 29.06.13 08:00:52Hier unterscheidet das Finanzamt aber nicht ob das Beruf, Hobby, Vermietung und Verpachtung oder was auch immer für Einnahmen sind.

      Bei Auflösung des Auslandskontos natürlich auch sofort das FA verständigen mit Kopien usw., dann stellt das FA auch sofort die weiteren Steuerforderungen ein.

      Man kann wie schon geschrieben nur sofort bei klar erkennbaren Rückgängen der Gewinne sein zuständiges FA benachrichtigen und das ganze am besten in schriftlicher Form.

      Wie das ganze bei Nichtzahlung der vierteljährlichen Vorauszahlungen ist solltest du einen Steuerberater fragen, genauso mit den Säumniszuschlägen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:28:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.811 von Manaserv am 29.06.13 08:01:39:rolleyes: ja gut pleite sein klingt heutzutage vllt nicht mehr so schrecklich wie in den zwanziger jahren :rolleyes: aber folge diesem Beispiel der alten weisen chinesischen Wirtschaftslehre :rolleyes: die besagt nehme dem reisbauern nur soviel steuer an Reiskorn vom ertrag wie er und seine Familie nicht für Nahrung und Aussaat benötigt :rolleyes:

      folgt man hingegen des schäubeles Beispiel wäre der berliner hauptstadtflughafen gänzlich aus reis gebaut und du könntest 2013 nur 250000 Reiskörner ernten :( da müsstest schon zusehen des des Reiskorn um 125% an grösse zunimmt um noch satt zu werden :rolleyes: und dann folgt schon 2015 und 2016 -wären dann bloss noch 125000 Reiskörner :( aber halt grösser :rolleyes: nur irgendwann wär ein Reiskorn so gross des es den schäubele im Rollstuhl von der erde schubst
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:28:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Manaserv: fragen über fragen :( am besten gar nichts machen :cool:

      überlege mal du hättest im jahre mit 500000euro eigenkapital 500000euro gewinn gemacht -so zahlst du fürs jahr 2012 250000 euro steuer und für 2013 250000euro im voraus :rolleyes: und am besten gleich noch 250000euro für 2014 :rolleyes: so hast du bereits 750000euro steuer gezahlt :rolleyes: rein rechnerisch wärst in paar jahren dann pleite :D


      Selten solchen Blödsinn gelesen wie diesen Beitrag

      Er würde in diesem Fall nachzahlen

      Für 2012 125000 Euro plus Soli

      Und für 2013

      März 2013 31250,00 plus Soli
      Juni 2013 31250,00 plus Soli
      Sept 2013 31250,00 plus Soli
      Dez. 2013 31250,00 Plus Soli

      Genauso für 2014 wie 2013, je nach Zeitpunkt der Steuererklärung für 2013 würden die 2014er Vorauszahlungen sofort neu errechnet und angeglichen.

      März 2014 31250,00 plus Soli
      Steuererklärung
      Juni 2014 neue Vorauszahlung oder sogar Rückzahlung der zuviel geleisteten Vorauszahlung vom März bzw. Verrechnung mit 2013 usw.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:30:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.859 von Manaserv am 29.06.13 08:28:18Wieder einer mehr auf der Liste der Unlesbaren.
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:33:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.833 von 1erhart am 29.06.13 08:14:13:confused: wieviel sind 25 mal drei :confused:

      ..Die Eckpunkte der Abgeltungssteuer sind von der Bundesregierung bereits per Gesetz festgelegt. Demnach wird ab 2009 jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparer-Pauschbetrag hinausgeht pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
      .. http://www.abgeltungssteuer.net/ und wir reden hier über steuer über drei jahre Zeitraum
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:38:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.865 von 1erhart am 29.06.13 08:28:55nur 125000euro :confused: i dachte des eigenkapital kann man gleich mitversteuern damits sich richtig lohnt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 08:41:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.865 von 1erhart am 29.06.13 08:28:55es geht auch darum des sich des Finanzamt hier Geld leiht und bei einer steuerrückerstattung keine zinsen zahlt- von der im vorausgezahlten steuer hätte man auch im falle des falles Kursverluste ausgleichen bzw mindern können..
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 10:52:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      xela7,
      von einfach nicht zahlen, rate ich ab. Kostet Nerven und zusätzliches Geld. Lieber Einspruch gegen die Vorauszahlungen. Begründung vielleicht (Zahlen von mir einfach gegriffen):

      Als Grundlage für die Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne darf nicht das ausnahmsweise gut gelaufene Jahr 2012 genommen werden. Das erste Halbjahr 2013 lief schon schlecht. Im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2012 habe ich einen Spekulationsgewinn von jährlich EUR 987,- erzielt. Ich bin bereit, darauf vierteljährlich EUR 60,- Steuer vorauszuzahlen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 12:05:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      aber was passiert, wenn ich die vorauszahlungen einfach nicht leiste?
      Dann wird das Geld eingetrieben, was denkst du denn? Die Vorauszahlung ist fällig, eine Verrechnung mit zukünftigen Erstattungen ist - zumindest nicht einfach so, indem du nicht zahlst - unzulässig.

      Theoretisch koennte ich 2012 durch Glueck 1 Mio Euro mit CFDs verdienen, und ab 2013 mein CFD-Konto aufloesen, um nicht in Versuchung zu kommen, das gewonnene Geld erneut aufs Spiel zu setzen.
      Und das teilst du dem Finanzamt dann mit, und die Vorauszahlung wird auf Null gesetzt, so einfach ist das.

      es geht auch darum des sich des Finanzamt hier Geld leiht und bei einer steuerrückerstattung keine zinsen zahlt- von der im vorausgezahlten steuer hätte man auch im falle des falles Kursverluste ausgleichen bzw mindern können..
      Erstens hatte der TE 2012 genau diesen Zinsvorteil auf seiner Seite. Zweitens kann man jederzeit Verluste von der Vorauszahlung abziehen, dazu muss man dem Finanzamt nur mitteilen, dass atypische Kursverluste angefallen sind, auch hier wird die Vorauszahlung gesenkt oder ganz gestrichen.
      Und drittens ist der Zinsverlust aktuell doch gar kein Thema, es könnte sich rein wirtschaftlich sogar lohnen, mit der Steuererklärung über 15 Monate zu warten, ab dann wird nämlich verzinst (bei dem TE besthet aber Pflichtveranlagung, also bis zum 31. Mai, nur so nebenbei).

      und wir reden hier über steuer über drei jahre Zeitraum
      Ja klar, und Vorauszahlungen muss man auch für Jahre im Voraus leisten, oder wie?

      Übrigens verstehe ich die ganze Aufregung nicht, die Festsetzung der Vorauszahlung ist ein automatischer Vorgang, da hat kein Sachbearbeiter mit zu tun gehabt. Und daher wurde auch nicht gepürft, ob es regelmäßige Erträge sind oder eben nicht. Mit einem Einspruch kann man eine solche Prüfung aber jederzeit anstoßen.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.06.13 10:03:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      versteh ich das richtig, als selbstständiger muss man 25% des erwarteten Gewinns für das kommende Steuerjahr im vorraus bezahlen? Was ist wenns weniger wird, bekommt man dann auf die zuviel bezahlte Kohle auch Zinsen?
      Avatar
      schrieb am 30.06.13 10:39:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      versteh ich das richtig, als selbstständiger muss man 25% des erwarteten Gewinns für das kommende Steuerjahr im vorraus bezahlen?
      Nee, warum 25%? Es wird eine Vorauszahlung in Höhe der Steuer aus dem Vorjahr verlangt, und das können Null bis 45% sein, je nach dem.

      Was ist wenns weniger wird, bekommt man dann auf die zuviel bezahlte Kohle auch Zinsen?
      Dann bekommt man erst einmal die zuviel gezahlte Steuer zurück (ebenso wie man zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen muss).
      Und verzinst wird - wie schon angedeutet - ab dem 16. Monat (automatisch, in beide Richtungen).

      Sorry, aber ich verstehe die Aufregung immer noch nicht. Beispielsweise zahle ich persönlich jedes Jahr ein paar Tausend Euro Abgeltungsteuer zu viel und muss bis Mitte des Folgejahres auf die Erstattung warten. Die Abgeltungsteuer ist - in Fällen der Günstigerprüfung - auch nichts anderes als eine Vorauszahlung, allerdings mit dem Unterschied, dass sie pauschal 25% beträgt. Wenn, dann müsste ich mich beschweren, nicht aber die einigermaßen realistisch Geschätzen.

      Vielleicht sollte ich mal eine negative Vorauszahlung beantragen?:laugh:

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.06.13 23:06:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von alzwo: xela7,
      von einfach nicht zahlen, rate ich ab. Kostet Nerven und zusätzliches Geld. Lieber Einspruch gegen die Vorauszahlungen. Begründung vielleicht (Zahlen von mir einfach gegriffen):

      Als Grundlage für die Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne darf nicht das ausnahmsweise gut gelaufene Jahr 2012 genommen werden. Das erste Halbjahr 2013 lief schon schlecht. Im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2012 habe ich einen Spekulationsgewinn von jährlich EUR 987,- erzielt. Ich bin bereit, darauf vierteljährlich EUR 60,- Steuer vorauszuzahlen.


      Recht vielen Dank. Der Einspruch ist bereits unterwegs.


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