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    Vom Beherrschungsvertrag zum Squeeze out, was ist da zu beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.13 11:55:14 von
    neuester Beitrag 12.12.13 18:50:38 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 12.12.13 11:55:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Fragen an die User

      1)...mich würde interessieren ob man bei einer AG die durch einen Gewinn und Beherrschungsvertrag kontrolliert wird kalt Enteignet werden kann, indem der Großaktionär stückchenweise die Aktien aufkauft und dann für die restlichen Aktionäre den Handel an der Böse einfach Einstellt?

      2.) Wie wird der Wert berechnet wenn es nach Jahrzehnten zum Squeeze out kommt Bsp. UESTRA HANN.VERKEHRSB.AG WKN: 825000 und dabei vom Großaktionär durch schlechtes wirtschaften Verluste Gemacht werden? Zählt dann der Buchwert oder was?

      3.) Muß der Großaktionär irgentwann Zwangsweise ein Squeeze out einleiten?

      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      :cool:GrußdeSade:cool:
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:50:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du bei einem Squeeze out die Aktien nicht andienst entscheidet letztendlich ein Gutachter über den Abfindungspreis.
      Das kann sich aber Jahre hinziehen.
      Wie bei einem Verkehrsunternehmen ein entsprechender Abfindungspreis errechnet wird ist eine interesante Frage.


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