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    vPE WertpapierhandelsBank - Erweiterung der Geschäftstätigkeit (Seite 16)

    eröffnet am 29.12.13 10:30:48 von
    neuester Beitrag 01.07.22 09:06:36 von
    Beiträge: 158
    ID: 1.189.867
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      Avatar
      schrieb am 21.05.14 19:48:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.022.384 von Diva am 21.05.14 18:23:34Der vollständige Artikel:

      http://www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/kredite-und-a…


      Sollte das mit den Investoren der 500 Mio € Anleihen demnächst klappen,
      dann aber Haalllloooo.
      Dann sollte einer Vollbanklizenz von VPE rein gar nix mehr im Wege stehen.

      Fazit: halten und waaarten.:cool:

      imho natürlich
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 18:23:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.finanzen.net/nachricht/anleihen/Zinszahlung-in-Ve…


      MBB Clean Energy zahlt Zins nicht



      Der Solar- und Windparkinvestor MBB Clean Energy hat die Anfang Mai fälligen Zinsen für seine Mittelstandsanleihe nicht gezahlt.
      von Thomas Strohm, Euro am Sonntag

      Aus "technischen Gründen", wie das Unternehmen betont. Die Anleihe ist zeitweise vom Handel ausgesetzt worden. Mit ihr wurden voriges Jahr 72 Millionen Euro eingesammelt, angestrebt waren 300 Millionen. Nun sollen Investoren weiteres Kapital zur Verfügung gestellt und auf die anteiligen Zinsen fürs erste Jahr verzichtet haben. Das soll die Probleme bei der Auszahlung an die anderen Gläubiger verursacht haben.

      Deren Zinsen seien aber auf ein Treuhandkonto überwiesen worden, beteuert MBB. Selbst wenn sich das als zutreffend erweisen sollte, bleibt ein schlechter Eindruck. Der Kurs der Anleihe (ISIN: DE 000 A1T  M7P 0) ist relativ stabil geblieben, zuletzt notierte sie bei rund 90 Prozent. Anleger sollten den Bond meiden. "



      das wird noch spannend ..... :O
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 12:07:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.958.944 von smallcapsinvestments am 10.05.14 23:03:49guten tag

      das hört sich ja soweit gut an , der Termin soll am 20.05 sein , habe ich
      irgendwo gelesen, ob das 100 % stimmt weiß ich natürlich nicht ,
      habe aber keinen Mut zum nachlegen , obwohl ich damit meinen ek. senken könnte bin bei 9,20 euro

      warten wir mal ab ,
      achso danke für die info , habe auch nichts darüber gefunden

      gruß und glück auf
      Avatar
      schrieb am 10.05.14 23:03:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.856.174 von gradow am 22.04.14 15:46:46Es gibt dazu zwar keine bzw. noch keine Meldung. Die Anfechtungsklage soll zurückgenommen worden sein. Tja, der Gäbler hat es versucht und dann wohl keine Erfolgsaussichten gesehen. Jetzt wird es Zeit, dass die mal die Sache umsetzen. Der BaFin-Termin müsste mittlerweile doch schon gewesen sein. Den Termin haben die hoffentlich nicht schon wieder verschieben lassen und der Autounfall der MBB Jungs in Italien ist jetzt ja auch schon eine zeitlang her. Mal warten, ob die es jetzt im 1. HJ noch gebacken bekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.04.14 15:46:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Naja , mal zur info


      Alle Bereiche Amtlicher Teil Gerichtlicher Teil Gesellschaftsbekanntmachungen Kapitalmarkt Nichtamtlicher Teil Rechnungslegung/Finanzberichte Verschiedene Bekanntmachung
      V.-Datum


      vPE WertpapierhandelsBank AG
      München Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG 28.03.2014





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      .








      vPE WertpapierhandelsBank AG

      München

      ISIN DE0006911605
      WKN 691 160



      Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Die vPE WertpapierhandelsBank AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage erhoben hat gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Februar 2014 zum einzigen Tagesordnungspunkt 1:

      Beschluss über eine Barkapitalerhöhung

      Die Klage ist anhängig beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4456/14. Bislang ist kein Termin für eine mündliche Verhandlung bestimmt worden, vielmehr hat das Gericht ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.

      .
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      schrieb am 14.01.14 16:50:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      hier ein Nachtrag

      der bericht ist auf seite 10
      Avatar
      schrieb am 14.01.14 16:47:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo
      habe ich heute gefunden , ich hoffe es klappt bald

      http://www.anlegerplus.de/news/aktuelle-ausgabe

      gruß und glück auf
      Avatar
      schrieb am 29.12.13 10:30:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der BaFIN scheinen jetzt endlich alle Unterlagen des neuen "Gesellschafters" eingegangen zu sein.

      Das Thema "Beantragung einer Vollbank-Lizenz" ist jedoch nicht neu und mir auch schon eine zeitlang bekannt, wohl aber an allen anderen bisher vorbei gegangen. Ein "Börsenbrief" bzw. "Vermittler" hatte die vPE eine zeitlang in seinen Mailings, aber auch immer etwas von einer Roadshow geschrieben, wenn die Lizenz erteilt wird. Der hat aber vor kurzem "aufgegeben", da sich nichts getan hat. Eine Roadshow wird es wohl nicht geben, da die anstehende Kapitalerhöhung fest an einen Investor geht. Auf der HV wurde der Name des Investors nicht genannt. Es wurde nur von einem strategischen Investor, der in einem Konzernverbund ist und aus dem Bereich "erneuerbare Energien" kommt, gesprochen. Der möchte dann die vPE für seine Finanzierungen verwenden. Seit dem 27.12.2013 ist der Investor jetzt bekannt "MBB Projects GmbH mit Sitz in Ottobrunn (Landkreis München)".

      Im letzten Geschäftsbericht wurde zur anstehenden Kapitalerhöhung schon etwas geschrieben und auch auf der letzten ordentlichen HV ist das Thema angesprochen worden. Damals hat es noch geheißen, bei der BaFIN fehlen noch Unterlagen des "neuen Gesellschafters", die aufgrund dessen Einbindung in eine Konzernstruktur länger dauern als ursprünglich gedacht. Das scheint jetzt passiert zu sein, da die aoHV zum Beschluss der Kapitalerhöhung einberufen wurden.

      GB 2012: http://www.vpeag.com/presse-und-investoren/Jahresabschluss-2…
      1. HJ 2013 : http://www.vpeag.com/presse-und-investoren/Zwischenabschluss…

      Einladung ao HV: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
      vPE WertpapierhandelsBank AG
      München
      ISIN DE0006911605
      WKN 691 160
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung der
      vPE WertpapierhandelsBank AG, München, ein.
      Sie findet statt am
      Dienstag, den 4. Februar 2014, um 10:00 Uhr,
      im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München.
      Tagesordnung
      1.

      Beschluss über eine Barkapitalerhöhung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 767.500,00, eingeteilt in 767.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00, wird um € 327.500,00 durch Ausgabe von 327.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von € 15,27 je Aktie ausgegeben.

      Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die MBB Projects GmbH mit Sitz in Ottobrunn (Landkreis München) (Anschrift: Willy-Messerschmitt-Str. 1, 85521 Ottobrunn), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 127 008, wird zur Zeichnung von 327.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 zugelassen; das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

      c) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 1.095.000,00 (in Worten: Euro eine Million fünfundneunzigtausend). Es ist eingeteilt in 1.095.000 Stückaktien ohne Nennbetrag.“

      Der Vorstand hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Bezugsrechtsausschluss zugänglich gemacht.

      Der Bericht liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der vPE WertpapierhandelsBank AG, Maximiliansplatz 17, 80333 München, und während der gesamten Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Berichts übersandt. In der Hauptversammlung wird der Vorstand weitere Einzelheiten zum vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsbeschluss vortragen.
      Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss

      Die vPE WertpapierhandelsBank AG ist ein global tätiges Finanzunternehmen mit Spezialisierung auf den börslichen und außerbörslichen Handel für private Anleger, professionelle Trader und Finanzinstitutionen.

      Der Vorstand der Gesellschaft hat zu Beginn des Jahres 2012 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), eine Lizenzerweiterung zur Vollbank beantragt. Durch die Erweiterung der Lizenz wird die Gesellschaft innerhalb ihres Geschäftsbereiches deutlich flexibler und kann besser auf Kundenwünsche eingehen. Ebenso wird die Gesellschaft durch die erweiterten Handlungsspielräume unabhängiger von anderen bis dato benötigten Partnern. Letztendlich geht der Vorstand der Gesellschaft auch davon aus, dass durch die Erweiterung der Geschäftstätigkeit zur Vollbank das Image der Gesellschaft deutlich steigt und mit einer Umsatz- und Gewinnsteigerung in Zukunft gerechnet werden kann.

      Derzeit befindet sich der Antrag auf Lizenzerweiterung in der Endphase der Billigung. Als Voraussetzung zur Erteilung der Lizenz ist der Nachweis eines Kernkapitals im Sinn des Gesetz über das Kreditwesen von mindestens € 5 Mio. notwendig. Mit der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung würde die Gesellschaft diese Voraussetzung erfüllen und mehr als EUR 5 Mio. Kernkapital nachweisen können. Ein Kapitalnachweis durch die Aufnahme von Fremdkapital würde das angestrebte Ziel der Erteilung einer Vollbanklizenz nicht erreichen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Festlegung der Höhe der Kapitalerhöhung und des Bezugspreises je Aktie wurde vor dem Hintergrund des notwendigen Nachweises des Kernkapitals getroffen. Der Umfang der Kapitalmaßnahme wurde mit dem potenziellen Investor bereits abgestimmt.

      Aus vorgenannten Gründen schlägt der Vorstand der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung um € 327.500,00 durch Ausgabe von bis zu 327.500 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlage vor. Damit wird das Grundkapital von derzeit € 767.500,00 auf € 1.095.000,00 erhöht. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 15,27 ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2013 voll gewinnberechtigt.

      Das Bezugsrecht der Altaktionäre auf die Neuen Aktien soll im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Aufgrund von Regularien der Europäischen Kommission und einer damit einhergehenden Änderung der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) werden Bezugsangebote an Altaktionäre im Gegensatz zur früheren Auffassung nunmehr als öffentliche Angebote im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) betrachtet. Dies hat zur Folge, dass vor Durchführung eines Bezugsangebotes die Erstellung und Billigung eines Wertpapierprospektes notwendig ist, auf dessen Basis das öffentliche Angebot/Bezugsangebot durchgeführt werden kann und darf.

      Die Erstellung eines Wertpapierprospektes benötigt in aller Regel eine Vorlaufzeit von 4–5 Monaten. Da die Gesellschaft derzeit einen Investor für die Platzierung der Kapitalerhöhung gefunden hat und die Lizenzerweiterung in Aussicht steht, hat die Gesellschaft keine Zeit auf die Erstellung eines Wertpapierprospektes zu warten. Es besteht die Gefahr, dass der Investor zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht oder die Aufsichtsbehörde zusätzliche Anforderungen an das Änderungsverfahren stellt.

      Zudem würden während der Zeit der Erstellung des Wertpapierprospektes Personalressourcen für die Zuarbeit zu einem Wertpapierprospekt blockiert sein, die nicht für das operative Geschäft der Gesellschaft zur Verfügung stehen.

      Der Vorstand ist darüber hinaus der Auffassung, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Kapitalerhöhung nicht mehr oder nicht mehr im notwendigen Umfang platziert werden kann.

      Außerdem führen die Erstellung eines Wertpapierprospektes sowie die Durchführung eines Bezugsangebots zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Gesellschaft. Die Kosten für die Erstellung des Wertpapierprospektes sowie für die Durchführung eines Bezugsangebotes im Rahmen der Kapitalerhöhung stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zueinander.

      Aufgrund dieser zeitlichen Brisanz und der geringen finanziellen Belastung ist der Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre gerechtfertigt. Die schnelle Lizenzerweiterung zur Vollbank liegt insbesondere im Eigeninteresse der Altaktionäre, da die Gesellschaft dann die geschilderten Vorteile nutzen kann, was sich positiv auf die Geschäftslage auswirkt.

      Zudem erfolgt die Kapitalerhöhung deutlich über dem aktuellen Börsenkurs. Aktionäre, die nicht verwässert werden wollen, haben so die Möglichkeit, ohne Nachteile entsprechende Aktien über die Börse zu erwerben und somit ihre relative Beteiligungsquote zu halten.

      Der Eingriff in die Rechte der Altaktionäre ist daher im Verhältnis zum Interesse der Gesellschaft verhältnismäßig und gerechtfertigt.
      Vorlagen an die Aktionäre

      Die auslegungspflichtigen Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unter www.vpeag.de dort unter Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der vPE WertpapierhandelsBank AG, Maximiliansplatz 17, 80333 München, während der Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.
      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
      zur Ausübung des Stimmrechts

      Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der Adressen insbesondere für Anmeldung und Anträge von Aktionären verpflichtet.

      Nachfolgende Hinweise – mit Ausnahme der angegebenen Adressen – erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 28. Januar 2014 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft bei nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben:

      vPE WertpapierhandelsBank AG
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      Fax: +49 (0)89 30903 74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Der Nachweis des Aktienbesitzes hat ebenfalls in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages, d. h. auf den 14. Januar 2014 (0:00 Uhr), vor dem Tag der Versammlung beziehen (Record Date). Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, so darf die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
      Stimmrechtsvertretung

      Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
      Anträge und Wahlvorschläge

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20. Januar 2014 (24:00 Uhr) zu richten:

      vPE WertpapierhandelsBank AG
      Herrn Lars Ewaldsen
      Maximiliansplatz 17
      80333 München
      Fax: +49 (0)89 225 060
      E-Mail: le@vpeag.de

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.vpeag.com, dort unter Investor Relations/Hauptversammlung, unverzüglich veröffentlicht.

      München, im Dezember 2013

      vPE WertpapierhandelsBank AG

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