Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 322)
eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
neuester Beitrag 10.05.24 07:40:33 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 52.706.014 von Rainolaus am 27.06.16 17:01:25Wir werden die 22€ nicht mehr erreichen, siehe die heutige Adhoc, es muss jedem aufgefallen sein, das der Kurs nicht wie immer abstürzt sondern eher steigt.
Der Verkäufer dürfte so gut wie fertig sein;
Der Verkäufer dürfte so gut wie fertig sein;
nicht mehr weit bis 22€
publity erwirbt Karstadt-Zentrale in Essen-Bredeney // Neuer Mietvertrag: Karstadt gelingt Rettung seines Service Centers
Montag, 27.06.2016
Die publity AG hat die Landmark-Immobilie der Karstadt-Zentrale, inklusive 12 Jahresmietvertrag in Essen-Bredeney erworben.
„Das Objekt bietet für Investoren und Projektentwickler viel Potenzial für die weitere Nutzung als Bürostandort oder sogar die Umnutzung zum attraktiven Wohnstandort. Essen-Bredeney ist darüber hinaus eine stark nachgefragte Lage für Gewerbenutzungen als auch Wohnraum“, so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG.
Karstadt-CEO Dr. Stephan Fanderl erklärte: „Wir haben im letzten Geschäftsjahr nicht nur erstmals seit Jahren wieder Geld über die Ladenkasse verdient, sondern wir konnten auch drei Karstadt-Standorte retten: Dessau, Mönchengladbach und Neumünster. Ich kann Ihnen heute sagen, dass wir auf Basis eines neuen Mietvertrages auch unser Service Center am Standort Essen retten konnten. Das ist eine gute Nachricht für die Mitarbeiter, deren Arbeitsweg sich damit nicht verändert, und für die weitere Gesundung des Unternehmens, für die Kosteneinsparungen eine wichtige Rolle spielt. Ich bin froh, dass wir diese gute Nachricht in dem Jahr überbringen können, in dem Karstadt seinen 135. Geburtstag feiert, denn Essen ist seit den 50er Jahren Standort von Teilen der Karstadt-Hauptverwaltung und damit Teil unserer Geschichte.
Das Büro- und Verwaltungsobjekt verfügt über knapp 109.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und bietet erhebliches Potenzial für eine mögliche Quartierentwicklung im gefragten Stadtteil Brede-ney. Das nunmehr 561. Objekt der publity AG, erbaut im Jahr 1969/1975 ist in der Zwischenzeit mehrmals modernisiert worden und entstand auf einem knapp 108.000 Quadratmeter großen Grund-stück. Das Objekt besteht aus 4 Gebäudeteilen, einem offenen Parkhaus sowie einem eingeschossi-gen Garagengebäude mit 1.780 Stellplätzen. Publity schloss während des Ankaufsprozesses mit der Karstadt Warenhaus GmbH einen Nachnutzungsvertrag über insgesamt ca. 30.000 m² Mietfläche ab. Dieser Mietvertrag hat eine Laufzeit von 12 Jahren.
Das Objekt ist ideal an den Nah- und Fernverkehr des Ruhrgebiets angeschlossen durch die ideale Lage an der B52, die das Rheinland mit dem Ruhrgebiet verbindet. Der Standort Essen ist zudem Zentrum der drittstärksten Metropolregion Europas. Der erstklassige Standort im Essener Süden bietet über die aktuelle Nutzung hinaus großes Potenzial für eine hochwertige Quartiersentwicklung.
Die Kanzlei CMS Hasche Sigle hat mit einem Team um Lead Partner Frank Schneider die umfas-sende rechtliche Beratung bei der Transaktion, darunter die Projektsteuerung und die Legal Due Diligence, übernommen. Die albrings + müller ag war verantwortlich für die technische Projektorgani-sation und die Erstellung der technischen Due Diligence.
Pressekontakt
Karstadt Unternehmenskommunikation
presse@karstadt.de
02 01 / 727 20 30
Finanzpresse und Investor Relations
edicto GmbH
Axel Mühlhaus/ Peggy Kropmanns
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: publity@edicto.de
http://www.publity.de/de/investor/news-und-medien/publity-pr…
Montag, 27.06.2016
Die publity AG hat die Landmark-Immobilie der Karstadt-Zentrale, inklusive 12 Jahresmietvertrag in Essen-Bredeney erworben.
„Das Objekt bietet für Investoren und Projektentwickler viel Potenzial für die weitere Nutzung als Bürostandort oder sogar die Umnutzung zum attraktiven Wohnstandort. Essen-Bredeney ist darüber hinaus eine stark nachgefragte Lage für Gewerbenutzungen als auch Wohnraum“, so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG.
Karstadt-CEO Dr. Stephan Fanderl erklärte: „Wir haben im letzten Geschäftsjahr nicht nur erstmals seit Jahren wieder Geld über die Ladenkasse verdient, sondern wir konnten auch drei Karstadt-Standorte retten: Dessau, Mönchengladbach und Neumünster. Ich kann Ihnen heute sagen, dass wir auf Basis eines neuen Mietvertrages auch unser Service Center am Standort Essen retten konnten. Das ist eine gute Nachricht für die Mitarbeiter, deren Arbeitsweg sich damit nicht verändert, und für die weitere Gesundung des Unternehmens, für die Kosteneinsparungen eine wichtige Rolle spielt. Ich bin froh, dass wir diese gute Nachricht in dem Jahr überbringen können, in dem Karstadt seinen 135. Geburtstag feiert, denn Essen ist seit den 50er Jahren Standort von Teilen der Karstadt-Hauptverwaltung und damit Teil unserer Geschichte.
Das Büro- und Verwaltungsobjekt verfügt über knapp 109.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und bietet erhebliches Potenzial für eine mögliche Quartierentwicklung im gefragten Stadtteil Brede-ney. Das nunmehr 561. Objekt der publity AG, erbaut im Jahr 1969/1975 ist in der Zwischenzeit mehrmals modernisiert worden und entstand auf einem knapp 108.000 Quadratmeter großen Grund-stück. Das Objekt besteht aus 4 Gebäudeteilen, einem offenen Parkhaus sowie einem eingeschossi-gen Garagengebäude mit 1.780 Stellplätzen. Publity schloss während des Ankaufsprozesses mit der Karstadt Warenhaus GmbH einen Nachnutzungsvertrag über insgesamt ca. 30.000 m² Mietfläche ab. Dieser Mietvertrag hat eine Laufzeit von 12 Jahren.
Das Objekt ist ideal an den Nah- und Fernverkehr des Ruhrgebiets angeschlossen durch die ideale Lage an der B52, die das Rheinland mit dem Ruhrgebiet verbindet. Der Standort Essen ist zudem Zentrum der drittstärksten Metropolregion Europas. Der erstklassige Standort im Essener Süden bietet über die aktuelle Nutzung hinaus großes Potenzial für eine hochwertige Quartiersentwicklung.
Die Kanzlei CMS Hasche Sigle hat mit einem Team um Lead Partner Frank Schneider die umfas-sende rechtliche Beratung bei der Transaktion, darunter die Projektsteuerung und die Legal Due Diligence, übernommen. Die albrings + müller ag war verantwortlich für die technische Projektorgani-sation und die Erstellung der technischen Due Diligence.
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presse@karstadt.de
02 01 / 727 20 30
Finanzpresse und Investor Relations
edicto GmbH
Axel Mühlhaus/ Peggy Kropmanns
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: publity@edicto.de
http://www.publity.de/de/investor/news-und-medien/publity-pr…
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Revier-fuers-Mertonviert…
hier mal noch ne info, von einer anderen Quelle,
alles kann also nicht erfunden sein, sonst wäre es schon ziemlich doof, an die Polizei zu vermieten ;-)
hier mal noch ne info, von einer anderen Quelle,
alles kann also nicht erfunden sein, sonst wäre es schon ziemlich doof, an die Polizei zu vermieten ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.677.389 von Hiberna am 23.06.16 12:26:54Aktiengesetz
§ 20 Mitteilungspflichten
(1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4.
(2) Für die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 rechnen zu den Aktien, die dem Unternehmen gehören, auch Aktien,
A
1.
deren Übereignung das Unternehmen, ein von ihm abhängiges Unternehmen oder ein anderer für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens verlangen kann;
2.
zu deren Abnahme das Unternehmen, ein von ihm abhängiges Unternehmen oder ein anderer für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens verpflichtet ist.
(3) Ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, so hat es, sobald ihm ohne Hinzurechnung der Aktien nach Absatz 2 mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, auch dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Sobald dem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1) gehört, hat es auch dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Besteht die Beteiligung in der nach Absatz 1, 3 oder 4 mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr, so ist dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(6) Die Gesellschaft hat das Bestehen einer Beteiligung, die ihr nach Absatz 1 oder 4 mitgeteilt worden ist, unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen; dabei ist das Unternehmen anzugeben, dem die Beteiligung gehört. Wird der Gesellschaft mitgeteilt, daß die Beteiligung in der nach Absatz 1 oder 4 mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, so ist auch dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
(7) Rechte aus Aktien, die einem nach Absatz 1 oder 4 mitteilungspflichtigen Unternehmen gehören, bestehen für die Zeit, für die das Unternehmen die Mitteilungspflicht nicht erfüllt, weder für das Unternehmen noch für ein von ihm abhängiges Unternehmen oder für einen anderen, der für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens handelt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 58 Abs. 4 und § 271, wenn die Mitteilung nicht vorsätzlich unterlassen wurde und nachgeholt worden ist.
(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten nicht für Aktien eines Emittenten im Sinne des § 21 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Hier zieht ja wohl (5).
§ 20 Mitteilungspflichten
(1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4.
(2) Für die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 rechnen zu den Aktien, die dem Unternehmen gehören, auch Aktien,
A
1.
deren Übereignung das Unternehmen, ein von ihm abhängiges Unternehmen oder ein anderer für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens verlangen kann;
2.
zu deren Abnahme das Unternehmen, ein von ihm abhängiges Unternehmen oder ein anderer für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens verpflichtet ist.
(3) Ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, so hat es, sobald ihm ohne Hinzurechnung der Aktien nach Absatz 2 mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, auch dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Sobald dem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1) gehört, hat es auch dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Besteht die Beteiligung in der nach Absatz 1, 3 oder 4 mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr, so ist dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(6) Die Gesellschaft hat das Bestehen einer Beteiligung, die ihr nach Absatz 1 oder 4 mitgeteilt worden ist, unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen; dabei ist das Unternehmen anzugeben, dem die Beteiligung gehört. Wird der Gesellschaft mitgeteilt, daß die Beteiligung in der nach Absatz 1 oder 4 mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, so ist auch dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
(7) Rechte aus Aktien, die einem nach Absatz 1 oder 4 mitteilungspflichtigen Unternehmen gehören, bestehen für die Zeit, für die das Unternehmen die Mitteilungspflicht nicht erfüllt, weder für das Unternehmen noch für ein von ihm abhängiges Unternehmen oder für einen anderen, der für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmens handelt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 58 Abs. 4 und § 271, wenn die Mitteilung nicht vorsätzlich unterlassen wurde und nachgeholt worden ist.
(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten nicht für Aktien eines Emittenten im Sinne des § 21 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Hier zieht ja wohl (5).
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.676.597 von Kalchas am 23.06.16 11:17:09Da das Unternehmen nur im Freiverkehr notiert, sind Stimmrechtmittelungen nach dem WpHG nicht notwendig. Es gilt dann aber §20 AktG. Die entsprechende Meldung fehlt. So etwas muss nicht sein.
für mich sind die Regeln bezüglich der Meldepflichten nur schwer verständlich.
Bezieht sich der von Dir genannte § 20 AktG nicht nur auf die 25 Prozent-Schwelle? Was und warum genau hat publity denn nicht richtig gemeldet?
für mich sind die Regeln bezüglich der Meldepflichten nur schwer verständlich.
Bezieht sich der von Dir genannte § 20 AktG nicht nur auf die 25 Prozent-Schwelle? Was und warum genau hat publity denn nicht richtig gemeldet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.673.831 von Hiberna am 22.06.16 22:25:25Ich kenne die Leute nicht.
Ich habe mich nur durch die hauseigenen Pressemeldungen der letzten Jahre auf der HP durchgeklickt.
Da werden auch personelle Neuzugänge mit einer Meldung vermerkt.
Die von mir genannten Leute sind zwischen 40 und 50
mit einem CV im Banken- oder Immo-Bereich und dann entsprechenden Netzwerken,
die der Kampfkater den 30jährigen Neuzugängen (2 * 3 Personen) berechtigt absprach.
Die Frage der Besoldung bleibt (Kalchas sei für die Recherche gedankt).
Solche Leute gehen nicht mit 50K brutto nach Hause.
Vielleicht sind das alles moderne Teilzeitarbeiter...
#380:
23 Mitarbeiter in 2015 laut Jahresabschluss, Gehaltskosten 2,1 Mio Euro, davon 1,1 Mio für die Vorstände,
bleibt 1 Mio für 20 Mitarbeiter und die Sozialkosten sind auch schon drin.
Ich habe mich nur durch die hauseigenen Pressemeldungen der letzten Jahre auf der HP durchgeklickt.
Da werden auch personelle Neuzugänge mit einer Meldung vermerkt.
Die von mir genannten Leute sind zwischen 40 und 50
mit einem CV im Banken- oder Immo-Bereich und dann entsprechenden Netzwerken,
die der Kampfkater den 30jährigen Neuzugängen (2 * 3 Personen) berechtigt absprach.
Die Frage der Besoldung bleibt (Kalchas sei für die Recherche gedankt).
Solche Leute gehen nicht mit 50K brutto nach Hause.
Vielleicht sind das alles moderne Teilzeitarbeiter...
#380:
23 Mitarbeiter in 2015 laut Jahresabschluss, Gehaltskosten 2,1 Mio Euro, davon 1,1 Mio für die Vorstände,
bleibt 1 Mio für 20 Mitarbeiter und die Sozialkosten sind auch schon drin.
naja, es sind aber neben dem olek ja immer noch ein paar mehr Leute im Aufsichtsrat drin,
da diese juristen sind, sollten die schon wissen auf was sie sich da einlassen, nach der letzten VW Affäre
sollte ja jedem bekannt sein, welches persönliche risiko man trägt, wenn man im Aufsichtsrat sitzt.
da diese juristen sind, sollten die schon wissen auf was sie sich da einlassen, nach der letzten VW Affäre
sollte ja jedem bekannt sein, welches persönliche risiko man trägt, wenn man im Aufsichtsrat sitzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.671.371 von Hiberna am 22.06.16 16:20:37Ja, danke. Sicher ist man sich eigentlich ja nie.
Ich muss ja gestehen, dass ich gewisse Zweifel am Geschäftsmodell habe. Des Öfteren wenn bildlich gesprochen das Geld einfach nur auf der Strasse liegt und man es nur aufheben muss, bin ich in Schwierigkeiten. So einfach, wie das hier sein soll, habe ich das selten gesehen.
Den Geschäftsbericht finde ich dann reichlich schwach. Der hilft mir nicht weiter.
Aber zum Geschäftsmodell lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Es gibt dann noch weitere Dinge, die ich nicht mag. Mit der KE hat der Großaktionär, so wie ich das sehe, die 50 %-Schwelle Anteilsbesitz unterschritten. Da das Unternehmen nur im Freiverkehr notiert, sind Stimmrechtmittelungen nach dem WpHG nicht notwendig. Es gilt dann aber §20 AktG. Die entsprechende Meldung fehlt. So etwas muss nicht sein.
Ich muss ja gestehen, dass ich gewisse Zweifel am Geschäftsmodell habe. Des Öfteren wenn bildlich gesprochen das Geld einfach nur auf der Strasse liegt und man es nur aufheben muss, bin ich in Schwierigkeiten. So einfach, wie das hier sein soll, habe ich das selten gesehen.
Den Geschäftsbericht finde ich dann reichlich schwach. Der hilft mir nicht weiter.
Aber zum Geschäftsmodell lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Es gibt dann noch weitere Dinge, die ich nicht mag. Mit der KE hat der Großaktionär, so wie ich das sehe, die 50 %-Schwelle Anteilsbesitz unterschritten. Da das Unternehmen nur im Freiverkehr notiert, sind Stimmrechtmittelungen nach dem WpHG nicht notwendig. Es gilt dann aber §20 AktG. Die entsprechende Meldung fehlt. So etwas muss nicht sein.
Unglaublich was hier geschieht: "Bei Emission des Titels wurde die Publity AG Aktie zu einem Kurs von 28,50 Euro gehandelt."
Quelle: https://www.scoredex.com/aktuelles/tag/publity-ag/
Quelle: https://www.scoredex.com/aktuelles/tag/publity-ag/
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