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    Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 44)

    eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
    neuester Beitrag 13.06.24 23:48:20 von
    Beiträge: 3.613
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      schrieb am 02.12.19 15:00:26
      Beitrag Nr. 3.183 ()
      (1) Genehmigtes oder Bedingtes Kapital. Die Aktien werden nach Durchführung der Wandlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin aus bedingtem Kapital oder aus der Ausübung eines genehmigten Kapitals stammen. Ferner ist die Anleiheschuldnerin auch berechtigt, anderweitig Aktien zu liefern, insbesondere aus eigenen Aktien gem. § 71 AktG oder aus Aktienleihe.

      Was bedeutet das denn konkret?
      publity | 36,40 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 14:58:18
      Beitrag Nr. 3.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.058.119 von Gluese am 02.12.19 14:21:56
      Zitat von Gluese: "Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
      bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
      heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
      darf der Zeitraum zwischen Wandlung
      und Lieferung der Aktien nicht mehr als
      vierzehn (14) Tage betragen.

      Mal sehen, ob die Frist eingehalten wird. Ansonsten kann man vielleicht auf Rückabwicklung klagen.


      Die Aktienlieferung soll laut Publity IR aus bedingtem Kapital kommen. Insofern ist der Passus meinem Verständnis nach eher nicht relevant.
      publity | 36,40 €
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 14:23:37
      Beitrag Nr. 3.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.056.868 von SquishyLady am 02.12.19 11:48:18Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
      bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
      (2) Delivery of Shares in absence of Conditional Capital. In the event that new
      Shares are being delivered which do not
      Seite 13 / 42
      heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
      darf der Zeitraum zwischen Wandlung
      und Lieferung der Aktien nicht mehr als
      vierzehn (14) Tage betragen. Während
      der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
      Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
      verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
      zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht.

      Sowas ist unzulässig, siehe Auszug aus den Bedingungen:
      "Ausschüttungen. Falls die Anleiheschuldnerin vor Ablauf des Ausübungszeitraums oder einem früheren Rückzahlungstag an ihre Aktionäre eine Bardividende ausschüttet, verteilt oder gewährt
      (eine „Ausschüttung“), wird der Wandlungspreis gemäß der nachstehenden
      Formel angepasst. Die Berechnung des
      Wandlungspreises übernimmt die Berechnungsstelle in Abstimmung mit der Anleiheschuldnerin, wobei das Letztentscheidungsrecht die Berechnungsstelle hat."
      publity | 36,40 €
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 14:21:56
      Beitrag Nr. 3.180 ()
      "Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
      bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
      heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
      darf der Zeitraum zwischen Wandlung
      und Lieferung der Aktien nicht mehr als
      vierzehn (14) Tage betragen. Während
      der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
      Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
      verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
      zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht."

      Mal sehen, ob die Frist eingehalten wird. Ansonsten kann man vielleicht auf Rückabwicklung klagen.
      publity | 36,40 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 13:15:56
      Beitrag Nr. 3.179 ()
      Ich hänge auch fest mit der eingereichten Wandlungserklärung (Wandelanleihe ist gesperrt,
      Aktien aus der Wandlung werden nicht geliefert).

      Inzwischen fällt der Aktienkurs unter den Wandlungspreis von 37,55 €.

      Bin am Überlegen,ob ich die Wandlungserklärung widerrufe (ist eigentlich unwiderruflich),aber
      da publity die Aktien nicht liefern kann (schwerer Verstoss gegen die Anleihebedingungen),
      könnte vielleicht ein Widerruf möglich sein.

      Auf jeden Fall rate ich dringend von der Zeichnung der neuen Preos-Wandelanleihe ab nach diesem unmöglichen Verhalten von publity.
      publity | 36,15 €

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      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 12:18:26
      Beitrag Nr. 3.178 ()
      DGAP-News: PREOS Real Estate AG: Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS zeichnet EUR 5 Mio. der neuen 7,50-%-PREOS-Wandelanleihe (deutsch)
      publity | 36,35 €
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 11:48:18
      Beitrag Nr. 3.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.961 von GGausB am 29.11.19 11:29:14
      Zitat von GGausB: Taktik unterstellt ja, dass mit Vorsatz passiert - aber eigentlich haben sie ja nicht mal einen Vorteil daraus.

      Scheint mir eher ein grundsätzliches Qualitätsproblem zu sein - nicht jeder ist eben für den Job qualifiziert, den er macht...


      Wie wäre folgendes:
      Kurs wird über Wandlungspreis gehalten bis nach dem Kupontag.
      Viele reichen die Wandlung ein... Vorstand kauft jetzt auch die Anleihe.

      Wandlung wird so lange verzögert bis die gelieferten Aktien für die Dividende 2019 nicht mehr berechtigt sind. Dann Ausschüttung 30€.

      Geht sowas? Wer würde profitieren, die Gesellschaft i.e. der Hauptaktionär?
      publity | 35,75 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 11:33:32
      Beitrag Nr. 3.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.056.736 von SquishyLady am 02.12.19 11:26:29Nein, das muss nicht sein.
      Adler z.B. hatte auch viele Wandler laufen, bei denen man immer die WKN 500800 geliefert bekommen hat.
      publity | 35,35 €
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 11:26:29
      Beitrag Nr. 3.175 ()
      §6 (4) Nichtausübungszeitraum. Die Ausübung des Wandlungsrechts ist während der nachfolgenden Zeiträume (jeweils ein „Nichtausübungszeitraum”) ausgeschlossen:

      (a) anlässlich von Hauptversammlungen der Anleiheschuldnerin während eines Zeitraums, der an dem achten Tag vor der Hauptversammlung beginnt und der an dem Geschäftstag nach der Hauptversammlung (jeweils ausschließlich) endet;

      Ist der Sinn hiervon nicht, dass alle Ausüber VOR der HV ihre Aktien noch cum-Dividende bekommen und die Ausüber NACH der HV eben ex-Dividende aber dafür eine größere Stückzahl, da angepasstes Wandlungsverhältnis?
      publity | 35,35 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 10:59:22
      Beitrag Nr. 3.174 ()
      gemäß Wandlungs-Ausübungserklärung gilt:

      Hiermit übe(n) ich/wir unwiderruflich mein/unser Wandlungsrecht nach §§ 6,7 der Anleihebedingungen … der o.g. Wandelschuldverschreibungen … in auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der publity AG (ISIN: DE0006972508/ WKN: 697250) (die "Aktien") aus.

      697250 wird hier explizit genannt. Auf § 10 (3) der publity-WA wird NICHT verwiesen.
      publity | 35,35 €
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