Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 44)
eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
neuester Beitrag 13.06.24 23:48:20 von
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(1) Genehmigtes oder Bedingtes Kapital. Die Aktien werden nach Durchführung der Wandlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin aus bedingtem Kapital oder aus der Ausübung eines genehmigten Kapitals stammen. Ferner ist die Anleiheschuldnerin auch berechtigt, anderweitig Aktien zu liefern, insbesondere aus eigenen Aktien gem. § 71 AktG oder aus Aktienleihe.
Was bedeutet das denn konkret?
Was bedeutet das denn konkret?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.058.119 von Gluese am 02.12.19 14:21:56
Die Aktienlieferung soll laut Publity IR aus bedingtem Kapital kommen. Insofern ist der Passus meinem Verständnis nach eher nicht relevant.
Zitat von Gluese: "Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
darf der Zeitraum zwischen Wandlung
und Lieferung der Aktien nicht mehr als
vierzehn (14) Tage betragen.
Mal sehen, ob die Frist eingehalten wird. Ansonsten kann man vielleicht auf Rückabwicklung klagen.
Die Aktienlieferung soll laut Publity IR aus bedingtem Kapital kommen. Insofern ist der Passus meinem Verständnis nach eher nicht relevant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.056.868 von SquishyLady am 02.12.19 11:48:18Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
(2) Delivery of Shares in absence of Conditional Capital. In the event that new
Shares are being delivered which do not
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heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
darf der Zeitraum zwischen Wandlung
und Lieferung der Aktien nicht mehr als
vierzehn (14) Tage betragen. Während
der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht.
Sowas ist unzulässig, siehe Auszug aus den Bedingungen:
"Ausschüttungen. Falls die Anleiheschuldnerin vor Ablauf des Ausübungszeitraums oder einem früheren Rückzahlungstag an ihre Aktionäre eine Bardividende ausschüttet, verteilt oder gewährt
(eine „Ausschüttung“), wird der Wandlungspreis gemäß der nachstehenden
Formel angepasst. Die Berechnung des
Wandlungspreises übernimmt die Berechnungsstelle in Abstimmung mit der Anleiheschuldnerin, wobei das Letztentscheidungsrecht die Berechnungsstelle hat."
bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
(2) Delivery of Shares in absence of Conditional Capital. In the event that new
Shares are being delivered which do not
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heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
darf der Zeitraum zwischen Wandlung
und Lieferung der Aktien nicht mehr als
vierzehn (14) Tage betragen. Während
der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht.
Sowas ist unzulässig, siehe Auszug aus den Bedingungen:
"Ausschüttungen. Falls die Anleiheschuldnerin vor Ablauf des Ausübungszeitraums oder einem früheren Rückzahlungstag an ihre Aktionäre eine Bardividende ausschüttet, verteilt oder gewährt
(eine „Ausschüttung“), wird der Wandlungspreis gemäß der nachstehenden
Formel angepasst. Die Berechnung des
Wandlungspreises übernimmt die Berechnungsstelle in Abstimmung mit der Anleiheschuldnerin, wobei das Letztentscheidungsrecht die Berechnungsstelle hat."
"Aktienlieferung ohne bedingtes Kapital. Für den Fall, dass Aktien nicht aus
bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
darf der Zeitraum zwischen Wandlung
und Lieferung der Aktien nicht mehr als
vierzehn (14) Tage betragen. Während
der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht."
Mal sehen, ob die Frist eingehalten wird. Ansonsten kann man vielleicht auf Rückabwicklung klagen.
bedingtem Kapital stammen, ist die Anlei-
heschuldnerin berechtigt, nach Durchführung der Wandlung Aktien zu von ihr festgelegten Zeitpunkten zu liefern. Hierbei
darf der Zeitraum zwischen Wandlung
und Lieferung der Aktien nicht mehr als
vierzehn (14) Tage betragen. Während
der Zeit zwischen Wandlung und Lieferung der Aktien werden die gewandelten
Schuldverschreibungen weiter gemäß § 2
verzinst. Rechte aus Aktien bestehen bis
zur Lieferung der Aktien für den Anleihegläubiger nicht."
Mal sehen, ob die Frist eingehalten wird. Ansonsten kann man vielleicht auf Rückabwicklung klagen.
Ich hänge auch fest mit der eingereichten Wandlungserklärung (Wandelanleihe ist gesperrt,
Aktien aus der Wandlung werden nicht geliefert).
Inzwischen fällt der Aktienkurs unter den Wandlungspreis von 37,55 €.
Bin am Überlegen,ob ich die Wandlungserklärung widerrufe (ist eigentlich unwiderruflich),aber
da publity die Aktien nicht liefern kann (schwerer Verstoss gegen die Anleihebedingungen),
könnte vielleicht ein Widerruf möglich sein.
Auf jeden Fall rate ich dringend von der Zeichnung der neuen Preos-Wandelanleihe ab nach diesem unmöglichen Verhalten von publity.
Aktien aus der Wandlung werden nicht geliefert).
Inzwischen fällt der Aktienkurs unter den Wandlungspreis von 37,55 €.
Bin am Überlegen,ob ich die Wandlungserklärung widerrufe (ist eigentlich unwiderruflich),aber
da publity die Aktien nicht liefern kann (schwerer Verstoss gegen die Anleihebedingungen),
könnte vielleicht ein Widerruf möglich sein.
Auf jeden Fall rate ich dringend von der Zeichnung der neuen Preos-Wandelanleihe ab nach diesem unmöglichen Verhalten von publity.
DGAP-News: PREOS Real Estate AG: Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS zeichnet EUR 5 Mio. der neuen 7,50-%-PREOS-Wandelanleihe (deutsch)
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.961 von GGausB am 29.11.19 11:29:14
Wie wäre folgendes:
Kurs wird über Wandlungspreis gehalten bis nach dem Kupontag.
Viele reichen die Wandlung ein... Vorstand kauft jetzt auch die Anleihe.
Wandlung wird so lange verzögert bis die gelieferten Aktien für die Dividende 2019 nicht mehr berechtigt sind. Dann Ausschüttung 30€.
Geht sowas? Wer würde profitieren, die Gesellschaft i.e. der Hauptaktionär?
Zitat von GGausB: Taktik unterstellt ja, dass mit Vorsatz passiert - aber eigentlich haben sie ja nicht mal einen Vorteil daraus.
Scheint mir eher ein grundsätzliches Qualitätsproblem zu sein - nicht jeder ist eben für den Job qualifiziert, den er macht...
Wie wäre folgendes:
Kurs wird über Wandlungspreis gehalten bis nach dem Kupontag.
Viele reichen die Wandlung ein... Vorstand kauft jetzt auch die Anleihe.
Wandlung wird so lange verzögert bis die gelieferten Aktien für die Dividende 2019 nicht mehr berechtigt sind. Dann Ausschüttung 30€.
Geht sowas? Wer würde profitieren, die Gesellschaft i.e. der Hauptaktionär?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.056.736 von SquishyLady am 02.12.19 11:26:29Nein, das muss nicht sein.
Adler z.B. hatte auch viele Wandler laufen, bei denen man immer die WKN 500800 geliefert bekommen hat.
Adler z.B. hatte auch viele Wandler laufen, bei denen man immer die WKN 500800 geliefert bekommen hat.
§6 (4) Nichtausübungszeitraum. Die Ausübung des Wandlungsrechts ist während der nachfolgenden Zeiträume (jeweils ein „Nichtausübungszeitraum”) ausgeschlossen:
(a) anlässlich von Hauptversammlungen der Anleiheschuldnerin während eines Zeitraums, der an dem achten Tag vor der Hauptversammlung beginnt und der an dem Geschäftstag nach der Hauptversammlung (jeweils ausschließlich) endet;
Ist der Sinn hiervon nicht, dass alle Ausüber VOR der HV ihre Aktien noch cum-Dividende bekommen und die Ausüber NACH der HV eben ex-Dividende aber dafür eine größere Stückzahl, da angepasstes Wandlungsverhältnis?
(a) anlässlich von Hauptversammlungen der Anleiheschuldnerin während eines Zeitraums, der an dem achten Tag vor der Hauptversammlung beginnt und der an dem Geschäftstag nach der Hauptversammlung (jeweils ausschließlich) endet;
Ist der Sinn hiervon nicht, dass alle Ausüber VOR der HV ihre Aktien noch cum-Dividende bekommen und die Ausüber NACH der HV eben ex-Dividende aber dafür eine größere Stückzahl, da angepasstes Wandlungsverhältnis?
gemäß Wandlungs-Ausübungserklärung gilt:
Hiermit übe(n) ich/wir unwiderruflich mein/unser Wandlungsrecht nach §§ 6,7 der Anleihebedingungen … der o.g. Wandelschuldverschreibungen … in auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der publity AG (ISIN: DE0006972508/ WKN: 697250) (die "Aktien") aus.
697250 wird hier explizit genannt. Auf § 10 (3) der publity-WA wird NICHT verwiesen.
Hiermit übe(n) ich/wir unwiderruflich mein/unser Wandlungsrecht nach §§ 6,7 der Anleihebedingungen … der o.g. Wandelschuldverschreibungen … in auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der publity AG (ISIN: DE0006972508/ WKN: 697250) (die "Aktien") aus.
697250 wird hier explizit genannt. Auf § 10 (3) der publity-WA wird NICHT verwiesen.
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