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    Kirchensteuer glaubensverschiedenen Ehe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.16 20:23:21 von
    neuester Beitrag 28.01.16 15:44:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.225.533
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      schrieb am 27.01.16 20:23:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir bei der Frage helfen?

      Faktenlage:

      Frau hat keine Aktien und ich dafür umso mehr.
      Frau ist Konfessionslos, ich katholisch.
      Seit 11.12.2015 verheiratet.
      Bundesland Hessen

      Was würde passieren, wenn ich alle Aktienpositionen auf das neu eingerichtete Konto meiner Frau übertragen würde. Demzufolge müsste die keine Kirchensteuer bezahlen. Was würde aber in dem Fall das Finanzamt sagen, bzw. das Kirchenamt? Wie würde es sich dann bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung verhalten. Wir dann der Aktiengewinn durch 2 geteilt und nur die Hälfte wird als Kirchensteuer berechnet oder es wir kein Kirchensteuer erhoben?

      Würde mich über Antworten sehr freuen.

      PS: Webrecherche hat leider keine Antwort gebracht.

      Gruß
      kalpchen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.16 11:14:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.595.221 von kalpchen am 27.01.16 20:23:21Bin in einer ähnlichen Situation, nur schon länger verheiratet.

      Meine Frau ist katholisch, ich bin konfessionslos.
      Aktiendepot läuft auf meinen Namen.
      Bundesland NRW

      Auf meine Aktiengewinne und Dividenden musste ich bisher keine Kist zahlen, weder Einbehalt durch die Bank noch in der Einkommensteuererklärung. Im letzten Jahr wurde lediglich auf das gemeinsame Tagesgeldkonto auf der Hälfte der Zinsen Kist für meine Frau berechnet. Sehr geringer Betrag, wird daher wohl mit dem Ausgleich wieder entfallen, wenn es wie bisher läuft.

      Gruß
      Linkshänder
      Avatar
      schrieb am 28.01.16 14:20:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.595.221 von kalpchen am 27.01.16 20:23:21vielleicht vorab eine Grundsatzfrage: Kosten eines Depotübertrages im Verhältnis
      zur ersparten Kirchensteuer...ansonsten kein Problem,da auch bei
      gemeinsamer Veranlagung (Splitting) die Einkünfte bei Kapitalvermögen
      im Steuerbescheid einzeln erfasst werden. Also Einkünfte Ehemann,
      Einkünfte Ehefrau
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.16 14:32:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.601.033 von oscarello am 28.01.16 14:20:25Was mir dazu noch einfällt, ich allerdings nicht beantworten kann: Was passiert bei einem Depotübertrag mit den bisher aufgelaufenen Gewinnen resp. Verlusten der Vergangenheit? Könnte wie Verkauf mit anschließendem Kauf gewertet werden. Wie handhabt das die Bank? vlt. nachfragen. Hier würde ich nur entsprechend der steuerlichen Gegebenheiten aktiv werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.16 14:49:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.601.123 von linkshaender am 28.01.16 14:32:20meines Wissens ergeben sich bei einem Übertrag nur dann steuerliche
      Nachteile,wenn Wertpapiere aus sog."Altbeständen" (Anschaffung VOR
      1.1.2009) übertragen werden.Desweitern erfolgt eine Meldung der Bank
      bei Übertrag an das zustädige FA.Grund: evtl.schenkungssteuerpflichtige
      Vermögensverschiebungen unter Ehegatten.
      1 Antwort

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      schrieb am 28.01.16 15:44:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.601.354 von oscarello am 28.01.16 14:49:48unter Ehegatten scheint das korrekt zu sein. Vorsicht ist lt. folgendem Link beim Übertrag zu einer anderen Bank geboten zu sein.

      http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36281.xhtm…


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