Steinhoff International (Seite 1128)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Morgen Sanktionierung (Absegnung) des SOPdurch ein Gericht in Amsterdam.
Noch ist nichts abgesagt.
Würde abgesagt, würde es mir die gute Laune des heutigenTages
gründlich vermasseln.
Ich wüsste nicht mehr, wie ich mir das gutreden könnte.
Noch ist nichts abgesagt.
Würde abgesagt, würde es mir die gute Laune des heutigenTages
gründlich vermasseln.
Ich wüsste nicht mehr, wie ich mir das gutreden könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.331.540 von costascon am 15.09.21 13:42:30
Das ist a bisserl anders. Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen nicht zahlt, kann der Gläubiger vor Gericht einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit einreichen. Kann der Schuldner anschließend nachweisen, dass er die Forderung bezahlt hat oder die Forderung streitig ist, kann der Insolvenzantrag abgewiesen werden.
Bei dem von Dir zitierten §258 geht es um den Insolvenzplan, also um welche Forderungen überhaupt in die Insolvenztabelle aufgenommen werden. Gläubiger meldet Forderung an. Schuldner (ggf. Insolvenzverwalter) weist nach, dass bezahlt oder streitig. Forderung fliegt aus der Insolvenztabelle raus.
Zitat von costascon: Wenn ich dir etwas schulde und du dafür vor Gericht ziehst, dann kann ich zuvor ohne Urteil, die Schulden bezahlen ( natürlich mit Übernahme der Kosten des Gerichtes). Eine Verurteilung findet nicht statt, da das Gericht nur feststellt, das Antragsbegründung nichtig.
Anders ist es jedoch, bei Straftaten! Da kann man sich nicht aus der Affäre drücken🤗.
Das ist a bisserl anders. Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen nicht zahlt, kann der Gläubiger vor Gericht einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit einreichen. Kann der Schuldner anschließend nachweisen, dass er die Forderung bezahlt hat oder die Forderung streitig ist, kann der Insolvenzantrag abgewiesen werden.
Bei dem von Dir zitierten §258 geht es um den Insolvenzplan, also um welche Forderungen überhaupt in die Insolvenztabelle aufgenommen werden. Gläubiger meldet Forderung an. Schuldner (ggf. Insolvenzverwalter) weist nach, dass bezahlt oder streitig. Forderung fliegt aus der Insolvenztabelle raus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.331.138 von elrayo am 15.09.21 13:07:32
Zitat von elrayo:Zitat von pater-noster: ...
Und das steht jetzt wo? Also, wenn Du mir jetzt ein entsprechendes Gesetz oder ein Urteil nennst, bin ich sofort weg und komme nie wieder.
§ 258 der Insolvenzordnung
Der Schuldner kann die Löschung der Insolvenzdatei/Verfahrens beim Insolvenzgericht beantragen, wenn er den Zahlungsplan erfüllt hat. Schuldner muss die Erfüllung urkundlich nachweisen.
Mit anderen Worten:
Wenn ich dir etwas schulde und du dafür vor Gericht ziehst, dann kann ich zuvor ohne Urteil, die Schulden bezahlen ( natürlich mit Übernahme der Kosten des Gerichtes). Eine Verurteilung findet nicht statt, da das Gericht nur feststellt, das Antragsbegründung nichtig.
Anders ist es jedoch, bei Straftaten! Da kann man sich nicht aus der Affäre drücken🤗.
Ist Steini Überschuldet? Ja. Gibt es eine positive Fortführungsprognose seitens der Wirtschaftsprüfen? Nein."
Warten wir doch mal die neue Bilanz nach dem GS ab und die Einschätzungen der Wirtschaftsprüfer.
Vor dem GS war eine vernünftige Einschätzung der Risiken durch die Klagen und die hohen Zinsen gar nicht möglich.
Die Risiken waren auf jeden Fall gewaltig. Kein Wirtschaftsprüfer hätte sich hier durch eine positive Aussage zum Fortbestehen der SH die Finger verbrennen wollen. Er hätte die Aussage auch würfeln können. Im Grunde hätte die Prognose nur negativ ausfallen können oder eingeschränkt positiv mit sehr, sehr vielen wenn und aber.
Etwa so wie ich hier immer prognostiziert habe, sonst wäre ich hier ja nicht investiert.
Aber ein Wirtschaftsprüfer kann so was nicht offiziell festschreiben. Er will ja auch Künftig noch ernst genommen werden, etwas anders als ich.
Warten wir doch mal die neue Bilanz nach dem GS ab und die Einschätzungen der Wirtschaftsprüfer.
Vor dem GS war eine vernünftige Einschätzung der Risiken durch die Klagen und die hohen Zinsen gar nicht möglich.
Die Risiken waren auf jeden Fall gewaltig. Kein Wirtschaftsprüfer hätte sich hier durch eine positive Aussage zum Fortbestehen der SH die Finger verbrennen wollen. Er hätte die Aussage auch würfeln können. Im Grunde hätte die Prognose nur negativ ausfallen können oder eingeschränkt positiv mit sehr, sehr vielen wenn und aber.
Etwa so wie ich hier immer prognostiziert habe, sonst wäre ich hier ja nicht investiert.
Aber ein Wirtschaftsprüfer kann so was nicht offiziell festschreiben. Er will ja auch Künftig noch ernst genommen werden, etwas anders als ich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.330.649 von elrayo am 15.09.21 12:31:14
Ein wesentlicher Punkt ist dabei, daß diese Überschuldung auch bewiesen werden muss.
Dabei ist dann ein wichtiger Gesichtspunkt die Bewertung der Aktiva und der Passiva.
.....und hätte , wenn und aber sind dann relativ unwichtig.
Also ich denke, daß kann ma drehen und wenden wie ma will einen gerichtsfähigen Beweis
einer Überschuldung wird aktuell niemand hin bekommen.
Grüsse aus dem Allgäu
Zitat von elrayo:Zitat von Moebiusx: Insolvent ist jemand, der Forderungen seiner Gläubiger nicht begleichen kann.
Lies mal die Insolvenzordnung. Leute es macht keinen Sinn, wenn ich nicht mal über das kleinste Grundwissen verfügt. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ist Steini Überschuldet? Ja. Gibt es eine positive Fortführungsprognose seitens der Wirtschaftsprüfen? Nein.
Boah. Mühsam.
Ein wesentlicher Punkt ist dabei, daß diese Überschuldung auch bewiesen werden muss.
Dabei ist dann ein wichtiger Gesichtspunkt die Bewertung der Aktiva und der Passiva.
.....und hätte , wenn und aber sind dann relativ unwichtig.
Also ich denke, daß kann ma drehen und wenden wie ma will einen gerichtsfähigen Beweis
einer Überschuldung wird aktuell niemand hin bekommen.
Grüsse aus dem Allgäu
Aber wir sind auf dem richtigen Weg...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.331.060 von pater-noster am 15.09.21 12:59:51
Zitat von pater-noster:Zitat von costascon: solange ein schuldner sich mit seinen gläubigern einigt, braucht es ja auch keine insolvenz.
Und das steht jetzt wo? Also, wenn Du mir jetzt ein entsprechendes Gesetz oder ein Urteil nennst, bin ich sofort weg und komme nie wieder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.331.069 von elrayo am 15.09.21 13:00:27
Sehr gut👍
Dann danke ich dir für deine Bemühungen und Ausführungen,und wenn du versprichst das Thema Insolvenzrecht hier nicht mehr zu erwähnen, gebe ich dir einfach Recht, und wir widmen uns unserem Investment (oder Zock, wie einige hier sagen)
Zitat von elrayo: So, jetzt muss ich Mittagsschlaf halten.
Sehr gut👍
Dann danke ich dir für deine Bemühungen und Ausführungen,und wenn du versprichst das Thema Insolvenzrecht hier nicht mehr zu erwähnen, gebe ich dir einfach Recht, und wir widmen uns unserem Investment (oder Zock, wie einige hier sagen)
sooooo viel Sinnvolles
Ja jaaaa , hier wird sooooo viel Sinnvolles und Nachhaltiges erzählt , wie halt auch in der BILD steht......nun wenn's um 11:30 Uhr heut "LOS" geht ? Es wär jetzt schon 12:30Uhr, hab nich gemerkt, daß irgendwas los gegangen is..... wobei es geht eventuell nach Afriaca-Time
*lach*
Ich persönlich denke, daß vor Gericht bei SH nix besonderes passieren wird. Das geht aus wie das Hornberger-Schießen.
Wobei ich aber auch denke, daß trotzedem mit dem Kurs nur wenig passieren wird.....
das war bisher immer so *grins*
viele Grüße aus Wörishofen/Bayern
So, jetzt muss ich Mittagsschlaf halten.
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