Steinhoff International (Seite 3857)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.736.255 von ramirezifan am 29.01.19 14:51:21
es weiss doch gar niemand, ob ein Notar, ein Anwalt, nur Jooste und Seifert oder deren Putzfrauen die Verträge geschrieben haben. noch ob das Board beteiligt war. A l l e Verträge waren sicher nicht beim Notar, da bin ich mir s e h r sicher und deswegen widerspreche ich Werner hier auch, denn sonst würde es das Verfahren um die Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nicht geben. Hier behauptet Seifert, Verträge über die Übertragung von Markenrechten nicht selbst unterschrieben zu haben, das wäre bei notarieller Beuurkundung ausgeschlossen.
Zitat von ramirezifan: Es passiert ziemlich oft Mist, wenn man es selbst nicht überprüft und auf einen Notar vertraut.
Da sollte man bei Verträgen selbst gut aufpassen bzw. es einem Rechtsverdreher übergeben
es weiss doch gar niemand, ob ein Notar, ein Anwalt, nur Jooste und Seifert oder deren Putzfrauen die Verträge geschrieben haben. noch ob das Board beteiligt war. A l l e Verträge waren sicher nicht beim Notar, da bin ich mir s e h r sicher und deswegen widerspreche ich Werner hier auch, denn sonst würde es das Verfahren um die Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nicht geben. Hier behauptet Seifert, Verträge über die Übertragung von Markenrechten nicht selbst unterschrieben zu haben, das wäre bei notarieller Beuurkundung ausgeschlossen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.735.772 von freixenetter am 29.01.19 13:59:48Es passiert ziemlich oft Mist, wenn man es selbst nicht überprüft und auf einen Notar vertraut.
Da sollte man bei Verträgen selbst gut aufpassen bzw. es einem Rechtsverdreher übergeben
Da sollte man bei Verträgen selbst gut aufpassen bzw. es einem Rechtsverdreher übergeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.735.727 von rollo_tomasi am 29.01.19 13:50:13
doch das ist bei jedem Hauskauf zB so
dort überwacht der Notar den ganzen Verkaufsprozess. Seine Aufgabe ist es darauf zu achten, dass der Verkauf ordnungsgemäß durchgeführt wird. Das bedeutet, dass er im Vorfeld prüft, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind. Zum Beispiel prüft er, ob keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen. Weiterhin leitet er die notwendigen Aktivitäten für die weiteren Schritte ein, z.B. die Eintragung der Grundschuld oder der Eigentumsvormerkung ins Grundbuch ein, etc.
d.h. er kümmert sich durchaus auch inhaltlich um das Geschäft.
anders bei solchen Verträgen wie hier, dort wird nur die Unterschrift beglaubigt
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden
Zitat von rollo_tomasi: ich habe noch nie gehört, dass notare sich um den inhalt kümmern. das machen wenn, die anwälte.
und ob ein vertrag nichtig ist oder nicht, ist dem egal. habe ich bei meiner erbe erlebt
doch das ist bei jedem Hauskauf zB so
dort überwacht der Notar den ganzen Verkaufsprozess. Seine Aufgabe ist es darauf zu achten, dass der Verkauf ordnungsgemäß durchgeführt wird. Das bedeutet, dass er im Vorfeld prüft, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind. Zum Beispiel prüft er, ob keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen. Weiterhin leitet er die notwendigen Aktivitäten für die weiteren Schritte ein, z.B. die Eintragung der Grundschuld oder der Eigentumsvormerkung ins Grundbuch ein, etc.
d.h. er kümmert sich durchaus auch inhaltlich um das Geschäft.
anders bei solchen Verträgen wie hier, dort wird nur die Unterschrift beglaubigt
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.735.577 von freixenetter am 29.01.19 13:27:58ich habe noch nie gehört, dass notare sich um den inhalt kümmern. das machen wenn, die anwälte.
und ob ein vertrag nichtig ist oder nicht, ist dem egal. habe ich bei meiner erbe erlebt
und ob ein vertrag nichtig ist oder nicht, ist dem egal. habe ich bei meiner erbe erlebt
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.731.764 von WernaWillsWissen am 28.01.19 22:45:34Wenn da etwas notariell beglaubigt ist, dann bestenfalls die Unterschriften, ganz sicher nicht der Inhalt des Vertrages
Und die Auswirkung auf das CVA?
Die Seifert Klage umfasst deutlich weinger als 25 % der im Feuer stehenden Schulden.
Die 75 % Mehrheit der Zustimmer ist dadurch nicht in Gefahr.
Habe hier kürzlich eine mit Google gefundene Stelle eingestellt, nach der für ein CVA eine Zustimmung für 75 % der im Feuer stehenden Schulden vorliegen muss.
Also hundertpozentige Zustimmung ist nicht erforderlich.
Steinhoff schreibt von Challange.
Es hier mit Herausforderung zu übersetzen, führt in die Irre.
Es kann auch mit Einspruch übersetzt werden.
Wenn man es so übersetzt, erfasst man den Sinn wohl richtig.
Die Seifert Klage umfasst deutlich weinger als 25 % der im Feuer stehenden Schulden.
Die 75 % Mehrheit der Zustimmer ist dadurch nicht in Gefahr.
Habe hier kürzlich eine mit Google gefundene Stelle eingestellt, nach der für ein CVA eine Zustimmung für 75 % der im Feuer stehenden Schulden vorliegen muss.
Also hundertpozentige Zustimmung ist nicht erforderlich.
Steinhoff schreibt von Challange.
Es hier mit Herausforderung zu übersetzen, führt in die Irre.
Es kann auch mit Einspruch übersetzt werden.
Wenn man es so übersetzt, erfasst man den Sinn wohl richtig.
Ich maße mir nicht an, noch schlauer zu sein aks die Rechtsabteilung von Dteinhoff. Sie werden ihre Gründe haben, Seiferts Anmsßungen zu widersprechen.
Der Richter sieht die Klsge offenbar such als gelinde gesagt etwas zweifelhaft, sonst hätte er Steinhoffs Weigerung, der Klage nachzugeben, längst eine Absage erteilt und Seifert Recht grgeben, wenn alles so eindeutig wäre.
Trotzdem würde ich mich nicht wundern, wenn jetzt im Hintergrund ein Vergleich ausgehandelt wird.
Offenbar ist diese Klsge kein echter Grund, keine testierte Bilsnz zu haben.
Man kann Rückstellungen machen.
Der Richter sieht die Klsge offenbar such als gelinde gesagt etwas zweifelhaft, sonst hätte er Steinhoffs Weigerung, der Klage nachzugeben, längst eine Absage erteilt und Seifert Recht grgeben, wenn alles so eindeutig wäre.
Trotzdem würde ich mich nicht wundern, wenn jetzt im Hintergrund ein Vergleich ausgehandelt wird.
Offenbar ist diese Klsge kein echter Grund, keine testierte Bilsnz zu haben.
Man kann Rückstellungen machen.
Im Anhang des testierten Jahresabschlusses der Steinhoff Europe AG zum 30.09.2016 unterzeichnet am 28.06.2017 wurden die Klagen wie folgt gewürdigt.
http://www.steinhoffinternational.com/downloads/2017/01_JA_S…
"Die Klägerin begehrt, die Steinhoff Europe AG müsse ihre Gesellschafterrechte an der Steinhoff Holding Beta GmbH so ausüben, dass der Klägerin im Rahmen einer Kapitalerhöhung in der AIH Investment Holding AG eine Beteiligung in Höhe von 50% an letzterer eingeräumt wird. Die Steinhoff Holding Beta GmbH ist Alleinaktionärin der AIH Investment Holding AG. Die Klägerin stützt sich auf einen Wandlungskreditvertrag sowie einen Rahmenvertrag, der diesen Anspruch begründen soll.
Die Gesellschaft hat bei beiden Klagen fristgerecht Klagebeantwortung erstattet und die Klagebegehren zur Gänze bestritten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Abbildung der Rechtsstreitigkeiten basiert daher auf der derzeitigen Einschätzung der Verfahrensstände. Die Steinhoff Europe AG geht davon aus, dass die Klage zurückgewiesen wird und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist (der vom Kläger über den gewährten Betrag hinaus geforderte Betrag an Zinsen, Verzugszinsen und Finanzierungskosten beläuft sich auf EUR 137 Mio)."
http://www.steinhoffinternational.com/downloads/2017/01_JA_S…
"Die Klägerin begehrt, die Steinhoff Europe AG müsse ihre Gesellschafterrechte an der Steinhoff Holding Beta GmbH so ausüben, dass der Klägerin im Rahmen einer Kapitalerhöhung in der AIH Investment Holding AG eine Beteiligung in Höhe von 50% an letzterer eingeräumt wird. Die Steinhoff Holding Beta GmbH ist Alleinaktionärin der AIH Investment Holding AG. Die Klägerin stützt sich auf einen Wandlungskreditvertrag sowie einen Rahmenvertrag, der diesen Anspruch begründen soll.
Die Gesellschaft hat bei beiden Klagen fristgerecht Klagebeantwortung erstattet und die Klagebegehren zur Gänze bestritten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Abbildung der Rechtsstreitigkeiten basiert daher auf der derzeitigen Einschätzung der Verfahrensstände. Die Steinhoff Europe AG geht davon aus, dass die Klage zurückgewiesen wird und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist (der vom Kläger über den gewährten Betrag hinaus geforderte Betrag an Zinsen, Verzugszinsen und Finanzierungskosten beläuft sich auf EUR 137 Mio)."
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.731.764 von WernaWillsWissen am 28.01.19 22:45:34
Im Verfahren gehts ja um die Einräumung der Beteiligung. Der Richter schätzt den Vertrag als Scheingeschäft ein, Scheingeschäfte sind nichtig= von Anfang an unwirksam, da muss gar keine Anfechtung wegen Irrtum vorliegen, das ist rechtlich etwas anderes. Die Argumentation von SNH im Verfahren war ja ohnehin eine ganz andere, worauf sich diese stützt ist mir unbekannt. Bezüglich der mangelhaften Kommunikation und der Folgen für Glaubwürdigkeit u.a. gebe ich dir vollumfänglich recht
Zitat von WernaWillsWissen:Zitat von freixenetter: Ein nichtiger Vertrag ist auch in Österreich von Anfang an unwirksam, völlig egal, wer daran beteiligt war. Wenn der Richter in einem Rechtsgespräch als seine Auffassung kundtut kann man als Außenstehender auch in Betracht ziehen, dass er so entscheiden wird. Das Verfahren läuft seit 10/17, wenn der Vertrag eindeutig wäre, an was scheitert eine Entscheidung???
Warum sollte der Vertrag nichtig sein?
Er wurde einvernehmlich geschlossen und notariell beglaubigt.
Es besteht auch bis heute keine Anfechtung wegen „Irrtum“ oder?
Der Jooste und das Steinhoff Board dachten schlauer zu sein als die Seiferts. Nur die Seiferts sind eben „bauernschlau“ und haben sich auf diese Art schon viele Möbelhäuser gekrallt.
Schlimm finde ich nur, dass über ein halbes Jahr die Dramatik in dieser Causa von Steinhoff verschwiegen wurde! Das ist echt ein Problem für die Glaubwürdigkeit...
WWW
Im Verfahren gehts ja um die Einräumung der Beteiligung. Der Richter schätzt den Vertrag als Scheingeschäft ein, Scheingeschäfte sind nichtig= von Anfang an unwirksam, da muss gar keine Anfechtung wegen Irrtum vorliegen, das ist rechtlich etwas anderes. Die Argumentation von SNH im Verfahren war ja ohnehin eine ganz andere, worauf sich diese stützt ist mir unbekannt. Bezüglich der mangelhaften Kommunikation und der Folgen für Glaubwürdigkeit u.a. gebe ich dir vollumfänglich recht
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.732.829 von thereitis am 29.01.19 08:09:48Na das hört sich aber gut an. Bei ganz starken Aktien haben die 50% wie ich mich erinnere und sonst 30% in der Regel. Das ist schon auch ein starker Indikator wie sie die Aktie einschätzen, da Flatex das logischerweise sehr konservativ macht mit dem Geld is verleihen.
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