Clere - ein Hoffnungswert (Seite 116)
eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.181.345 von xcozmox am 21.06.17 21:33:56
Das sind Themen, die hier schon lange abgehandelt wurden. Ein Delisting hat theoretisch nichts mit dem Anteilsbesitz einzelner Aktionäre zu tun. Ein Delisting ist ein Beschluss der Geschäftsführung, über den nicht auf einer HV abgestimmt wrrden muss.
Zitat von xcozmox: ... jetzt vervollständige ich den vorigen Post... Kann vA ein delisting durchführen... Wenn er keine Mehrheit hat? Wird das Delisting auf jeden Fall durchgeführt? Oder gibt es noch eine Chance das nicht? Warum kann er das Durchführen? Braucht er da keine 50%?
Das sind Themen, die hier schon lange abgehandelt wurden. Ein Delisting hat theoretisch nichts mit dem Anteilsbesitz einzelner Aktionäre zu tun. Ein Delisting ist ein Beschluss der Geschäftsführung, über den nicht auf einer HV abgestimmt wrrden muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.181.345 von xcozmox am 21.06.17 21:33:56Die Elector GmbH hat schon lange sogar die 75 % Mehrheit auf der Hauptversammlung.
Wenn bei einer Aktiengesellschaft sagen wir jemand 5,1 % der Stimmrechte hat, aber an der Hauptversammlung nur 10 % der Stimmrechte teilnehmen, dann hat eben der mit 5,1 % das Sagen. Und mit 7,5x % sogar das absolute Sagen.
Deshalb ist es ja wichtig, das man als Aktionär sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung wahrnimmt. Man muss da heutzutage nicht selbst hingegen, sondern viele Gesellschaften bieten auch an, das man eine Stimmrecht per Brief wahrnehmen kann. Oder manche haben auch einen Online-Service dafür auf Ihrer IR-Seite verlinkt. Es ist also relativ einfach und oft auch kostenlos.
Wenn bei einer Aktiengesellschaft sagen wir jemand 5,1 % der Stimmrechte hat, aber an der Hauptversammlung nur 10 % der Stimmrechte teilnehmen, dann hat eben der mit 5,1 % das Sagen. Und mit 7,5x % sogar das absolute Sagen.
Deshalb ist es ja wichtig, das man als Aktionär sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung wahrnimmt. Man muss da heutzutage nicht selbst hingegen, sondern viele Gesellschaften bieten auch an, das man eine Stimmrecht per Brief wahrnehmen kann. Oder manche haben auch einen Online-Service dafür auf Ihrer IR-Seite verlinkt. Es ist also relativ einfach und oft auch kostenlos.
... jetzt vervollständige ich den vorigen Post... Kann vA ein delisting durchführen... Wenn er keine Mehrheit hat? Wird das Delisting auf jeden Fall durchgeführt? Oder gibt es noch eine Chance das nicht? Warum kann er das Durchführen? Braucht er da keine 50%?
Mal eine ganz dumme Frage... Vorstand und Aufsichtsrat sagen man sollte das Angebot nicht annehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.179.914 von RealJoker am 21.06.17 17:48:02
Es tut mir leid. Da bin ich unbelehrbar.
Der Aktionär wurde nicht durch die Verringerung des Eigenkapitals zur Kasse gebeten, da sich bilanziell das Eigenkapital pro Aktie um 6 € verringert, der Aktionär aber 6 € erhält.
Elector muss aber von der Dividende noch etwas für Transaktionskosten abgeben.
Auf einen anderen Blatt steht natürlich, dass elector für Aktien, die angedient werden, nur 16,33 € zahlen muss (plus anteilige Transaktionskosten) und dafür einen Wert von ca. 23 € erhält. Aber es wurde kein Aktionär zur Andienung gezwungen.
Zitat von RealJoker: Hast du van Aubels Machenschaften tatsächlich verstanden?!
Er finanziert die Abspeisung der Kleinaktionäre ausschließlich über die Clere AG und über die Dividende.
Selbstverständlich muss der Aktionär nicht extra von der Dividende abgeben, er würde ja bereits durch die Verringerung des Eigenkapitals zur Kasse gebeten.
Da könnte einige Hedgefonds noch was lernen, aber wahrscheinlich haben die Skrupel.
Es tut mir leid. Da bin ich unbelehrbar.
Der Aktionär wurde nicht durch die Verringerung des Eigenkapitals zur Kasse gebeten, da sich bilanziell das Eigenkapital pro Aktie um 6 € verringert, der Aktionär aber 6 € erhält.
Elector muss aber von der Dividende noch etwas für Transaktionskosten abgeben.
Auf einen anderen Blatt steht natürlich, dass elector für Aktien, die angedient werden, nur 16,33 € zahlen muss (plus anteilige Transaktionskosten) und dafür einen Wert von ca. 23 € erhält. Aber es wurde kein Aktionär zur Andienung gezwungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.179.821 von nikittka am 21.06.17 17:35:38Hast du van Aubels Machenschaften tatsächlich verstanden?!
Er finanziert die Abspeisung der Kleinaktionäre ausschließlich über die Clere AG und über die Dividende.
Selbstverständlich muss der Aktionär nicht extra von der Dividende abgeben, er würde ja bereits durch die Verringerung des Eigenkapitals zur Kasse gebeten.
Da könnte einige Hedgefonds noch was lernen, aber wahrscheinlich haben die Skrupel.
Er finanziert die Abspeisung der Kleinaktionäre ausschließlich über die Clere AG und über die Dividende.
Selbstverständlich muss der Aktionär nicht extra von der Dividende abgeben, er würde ja bereits durch die Verringerung des Eigenkapitals zur Kasse gebeten.
Da könnte einige Hedgefonds noch was lernen, aber wahrscheinlich haben die Skrupel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.179.788 von RealJoker am 21.06.17 17:31:16Das ist doch falsch. Durch die Erwerbsnebenkosten wird lediglich die Höhe der Dividende beeinflusst.
Elector verwendet dann einen Teil seiner Dividende für die Bezahlung dieser Nebenkosten.
Der Kleinaktionär muss von seiner Dividende davon nichts abgeben.
Elector verwendet dann einen Teil seiner Dividende für die Bezahlung dieser Nebenkosten.
Der Kleinaktionär muss von seiner Dividende davon nichts abgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.179.722 von nikittka am 21.06.17 17:24:33Ist das dein Ernst ? Der Winkeladvokat drückt doch sämtlichen Aktionären die Erwerbsnebenkosten auf, indem er sie auf die Erwerbskosten draufschlägt und anschließend die Höhe der Dividende davon abhängig macht. Letztlich wird alles von Clere bezahlt, sogar die Abfindung der Kleinanleger zum jämmerlichen gesetzlichen Mindestpreis !
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.179.458 von Kalchas am 21.06.17 16:53:36Das ist keine Antwort auf meine Frage: Warum nützt niemanden die Dividende ?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Besteuerung der Dividende zu vermeiden. Ich will dir nur ein konkretes Beispiel nennen:
Nachdem bekannt war, dass man Clere Aktien zu 16,33 € andienen kann, kauft vor einigen Wochen Herr A 1.000 Clere Aktien (Börsenkurs 16,17 €) für seinen 12 jährigen Sohn. Der Substanzwert einer Clere Aktie liegt bei ca. 23 €.
In 2017 erhält der Sohn (für den eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt) pro Aktie 6 € Dividende, also 6.000 € ohne Steuerabzug ausgezahlt.
Danach hat er eine Aktie mit einem Substanzwert von nur noch ca. 17 €. Dafür musste im Endeffekt nur 10,17€ (16,17€ - 6 €) gezahlt werden.
Liegt keine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so wird zwar Abgeltungssteuer zunächst einbehalten; im Wege der Einkommensteuerveranlagung 2017 wird diese jedoch zurückerstattet (Günstigerprüfung).
Übrigens: die gesamten Nebenkosten für das Erwerbsangebot Transaktionskosten 1,7 Mio €) hat allein elector zu tragen (und nicht der Kleinanleger).
Mit diesem Beispiel will ich nur deine Aussage entkräften, dass eine Dividende niemanden nützt.
Weitere Möglichkeiten können u.a. sein:
-Übertragungen von Aktien an Familienangehörige, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (Kinder, Enkel) vor der Dividendenauszahlung
- Nach dem Dividendenvorschlag steigt der Kurs der Aktie. Man verkauft vor dem Dividendenbeschluss.
- Dividende führt zu Abgeltungssteuer; nach dem Dividendenabschlag verkauft man mit steuerlichem Veräußerungsverlust; dies führt zu einer Verlustverrechnung mit vorhandenen Veräußerungsgewinnen und damit zu einer Rückerstattung von Abgeltungssteuern.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Besteuerung der Dividende zu vermeiden. Ich will dir nur ein konkretes Beispiel nennen:
Nachdem bekannt war, dass man Clere Aktien zu 16,33 € andienen kann, kauft vor einigen Wochen Herr A 1.000 Clere Aktien (Börsenkurs 16,17 €) für seinen 12 jährigen Sohn. Der Substanzwert einer Clere Aktie liegt bei ca. 23 €.
In 2017 erhält der Sohn (für den eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt) pro Aktie 6 € Dividende, also 6.000 € ohne Steuerabzug ausgezahlt.
Danach hat er eine Aktie mit einem Substanzwert von nur noch ca. 17 €. Dafür musste im Endeffekt nur 10,17€ (16,17€ - 6 €) gezahlt werden.
Liegt keine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so wird zwar Abgeltungssteuer zunächst einbehalten; im Wege der Einkommensteuerveranlagung 2017 wird diese jedoch zurückerstattet (Günstigerprüfung).
Übrigens: die gesamten Nebenkosten für das Erwerbsangebot Transaktionskosten 1,7 Mio €) hat allein elector zu tragen (und nicht der Kleinanleger).
Mit diesem Beispiel will ich nur deine Aussage entkräften, dass eine Dividende niemanden nützt.
Weitere Möglichkeiten können u.a. sein:
-Übertragungen von Aktien an Familienangehörige, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (Kinder, Enkel) vor der Dividendenauszahlung
- Nach dem Dividendenvorschlag steigt der Kurs der Aktie. Man verkauft vor dem Dividendenbeschluss.
- Dividende führt zu Abgeltungssteuer; nach dem Dividendenabschlag verkauft man mit steuerlichem Veräußerungsverlust; dies führt zu einer Verlustverrechnung mit vorhandenen Veräußerungsgewinnen und damit zu einer Rückerstattung von Abgeltungssteuern.
Ist doch ganz klar bei €6 Dividende bekomme ich ca. €4,50 ausbezahlt €1,50 ist mein Verlust
da kaufe ich lieber ex Dividende mit und spare mir die €1,50 an den Schäuble !
da kaufe ich lieber ex Dividende mit und spare mir die €1,50 an den Schäuble !