Consus, neuer Immobilienwert (Seite 8)
eröffnet am 06.07.17 09:23:43 von
neuester Beitrag 19.10.23 15:06:10 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.401.523 von Meraldus am 05.01.22 11:58:00Ist das diese Nummer, die einer anderen Firma gehört und in der letzten adhoc stand?
Jetzt steht keine Telefonnummer als IR Kontakt mehr auf der Homepage.
Investor Relations
investors@Consus.ag
+49 30 965 357 90 264
Schick halt ein mail?
Oder hier mal bei Adler Group IR anfragen:
T +352 278 456 710
F +352 203 015 00
E investorrelations@adler-group.com
Und berichte uns, was Du herausgefunden hast!
Ist ja nun keine Neuigkeit, dass bei Consus derzeit Funkstille herrscht.
Jetzt steht keine Telefonnummer als IR Kontakt mehr auf der Homepage.
Investor Relations
investors@Consus.ag
+49 30 965 357 90 264
Schick halt ein mail?
Oder hier mal bei Adler Group IR anfragen:
T +352 278 456 710
F +352 203 015 00
E investorrelations@adler-group.com
Und berichte uns, was Du herausgefunden hast!
Ist ja nun keine Neuigkeit, dass bei Consus derzeit Funkstille herrscht.
Telefonnummer
Gibt es eine Telefonnummer von der AG? Im Internet gibt es eine, die geehört aber zu einer anderen Firma, die völlig genervt sind.Ich würde da gerne mal anrufen.
Danke.
VG
M
das Amt wird vermutlich mit einer kleinen Strafe anfangen, wenn Consus im Verlauf von 2022 aber weiterhin keinen Jahresabschluss 2020 liefert, dann werden die Strafen größer. Es gibt keinen Weg ohne JA davonzukommen. Er ist Voraussetzung für die weitere Existenz des Unternehmens.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.173.605 von DOBY am 09.12.21 19:16:48Mindestens 2.500 Euro für große Kapitalgesellschaften, kann aber auf 1.000 Euro herabgesetzt werden.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_V…
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_V…
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.173.137 von honigbaer am 09.12.21 18:33:52nene, das kann deutlich mehr sein, siehe z.B.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…
HGB § 325 Offenlegung
(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen:
1.
den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie
2.
den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung.
Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.
(1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…
HGB § 325 Offenlegung
(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen:
1.
den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie
2.
den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung.
Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.
(1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen.
Ja, 250 Euro, oder was das beim Bundesamt für Justiz dann kostet.
Lustiger ist da schon, was das Handelsblatt gestern und heute schreibt.
Bei dem Entwicklungsprojekt in Offenbach seien 7 Mio mit unklarer Verwendung über Lohnzettel abgerechnet worden, indem ein Teil der Rohbauarbeiten angeblich doppelt bezahlt wurde, bei mehreren Firmen. Und es hätte da auch schon personelle Konsequenzen bei Consus gegeben.
Wird schon was dran sein, aber dass so Immobilienprojektierer auch mal gewisse unerklärliche Kostenaufwendungen haben, überrascht mich jetzt nicht wirklich.
Lustiger ist da schon, was das Handelsblatt gestern und heute schreibt.
Bei dem Entwicklungsprojekt in Offenbach seien 7 Mio mit unklarer Verwendung über Lohnzettel abgerechnet worden, indem ein Teil der Rohbauarbeiten angeblich doppelt bezahlt wurde, bei mehreren Firmen. Und es hätte da auch schon personelle Konsequenzen bei Consus gegeben.
Wird schon was dran sein, aber dass so Immobilienprojektierer auch mal gewisse unerklärliche Kostenaufwendungen haben, überrascht mich jetzt nicht wirklich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.927.089 von honigbaer am 15.11.21 23:36:25eine fristenkonforme HV zum GJ 2020 ist nun nicht mehr realistisch. Morgen sinds 21 Tage bis Jahresende.
Wahrscheinlich nächstes Kapitel: Strafe durch Bundesamt für Justiz wegen Nichtvorlage Jahresabschluss spät. 1 Jahr nach GJ-Ende.
Wahrscheinlich nächstes Kapitel: Strafe durch Bundesamt für Justiz wegen Nichtvorlage Jahresabschluss spät. 1 Jahr nach GJ-Ende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.534.327 von Muckelius am 07.10.21 17:15:27
Laut Adler Group Halbjahrsbericht war der Anteil zum 30. Juni höher, die angegebene Aktionärsstruktur also überholt.
"Im zweiten Quartal 2021 erhöhte die Adler Group ihren Anteil an Consus von 93,9 % auf 96,9 %. Der Konzern hat die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile jedoch berichtigt, um die Änderungen der relativen Anteile an der Tochtergesellschaft entsprechend darzustellen."
Wie noch vor Jahresende Geschäftsbericht und Hauptversammlung möglich sein sollen, frage ich mich allerdings auch.
Zitat von Muckelius: ich habe ganz vergessen: die ADLER Group S.A. ist ja der Großaktionär (mit fast 94% der Aktien, siehe https://www.consus.ag/aktionaersstruktur Stand 23.09.21
...
Laut Adler Group Halbjahrsbericht war der Anteil zum 30. Juni höher, die angegebene Aktionärsstruktur also überholt.
"Im zweiten Quartal 2021 erhöhte die Adler Group ihren Anteil an Consus von 93,9 % auf 96,9 %. Der Konzern hat die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile jedoch berichtigt, um die Änderungen der relativen Anteile an der Tochtergesellschaft entsprechend darzustellen."
Wie noch vor Jahresende Geschäftsbericht und Hauptversammlung möglich sein sollen, frage ich mich allerdings auch.
Der Jahresabschluss für 2020 ist (nach Scale Regeln) mittlerweile seit 4 Monaten überfällig, der Halbjahresbericht seit 2 Wochen. Außerdem entspricht der Finanzkalender nicht mehr den Vorgaben der Dt. Börse für Scale.
Es darf also eine Strafe durch die Dt. Börse erwartet werden. Sollte der Jahresabschluss 2020 auch bis Ende 2021 nicht vorliegen, steht zusätzlich eine Strafe des Bundesamts für Justiz bevor (Verstoß gg HGB-Pflichten). Aus dem Verhalten des Consus Vorstands (Ignorierung zahlreicher Pflichten) schließe ich, dass man sich in einer Schieflage befindet. Anscheinend hält man es (trotz auch für Consus geltender AdHoc-Pflicht) nicht für notwendig die Anleger über die Lage zu informieren.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-…
Es darf also eine Strafe durch die Dt. Börse erwartet werden. Sollte der Jahresabschluss 2020 auch bis Ende 2021 nicht vorliegen, steht zusätzlich eine Strafe des Bundesamts für Justiz bevor (Verstoß gg HGB-Pflichten). Aus dem Verhalten des Consus Vorstands (Ignorierung zahlreicher Pflichten) schließe ich, dass man sich in einer Schieflage befindet. Anscheinend hält man es (trotz auch für Consus geltender AdHoc-Pflicht) nicht für notwendig die Anleger über die Lage zu informieren.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-…
sowohl der Geschäftsbericht 2020 alsauch der Halbjahresbericht 2021 der Adler Group beinhalten einige Info's zu Consus.