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    Ausländische Quellensteuer per ADS/ADR umgehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.17 23:05:14 von
    neuester Beitrag 12.08.17 15:36:15 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 09.08.17 23:05:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich möchte mir ein passives Einkommen per Dividenden aufbauen.

      Oft sind Aktien, die ich gerne kaufen möchte allerdings in einem Land das eine höhere nationale Quellensteuer einzieht, als per Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für die Berechnung der Kapitalertragssteuer anrechenbar ist.

      Eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern ist hier zu finden: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…

      Kurzes Beispiel: Frankreich, siehe Seite 7, hier zieht der französische Staat auf Dividenden 21% Quellensteuer ein, Deutschland rechnet aber maximal 15% an.

      Ich weiß, manche Broker erstellen den Antrag auf Rückerstattung, das ist aber nicht immer ganz billig und loht sich dann oft nicht. (Ich glaub Consors macht es in Frankreich gar nicht und Comdirect verlangt pro Dividende 80 Euro ...)

      Nehmen wir nun mal den Energiekonzern Total SA, ich weiß aus dem Kopf nicht wie hoch deren Quartalsdividende in EUR ist, die ISIN FR0000120271 ist französisch (WKN 850727), der Konzern sitzt in Frankreich, 21% Quellensteuer fallen an, nur 15% werden angerechnet.

      Was aber wenn wir nun anstatt der "echten" Aktie eine "American Depository Receipt" kurz ADR kaufen? (Mal von den Nachteilen von ADS/ADR abgesehen) in dem Beispiel hier also Total ADR, die ISIN US89151E1091 ist nun us-amerikanisch (WKN 882930)

      Wie läuft nun die steuerliche Behandlung der Dividendenzahlung? Das Wertpapiert ist aus den USA, hier ist ja glaub ich eigentlich auch 25% nationale Quellensteuer von denen wieder nur 15% angerechnet werden aber per W8BEN-Formular kann man die Quellensteuer als US-Ausländer ja auf 15% reduzieren lassen und die werden bei der Kapitalertragssteuer ja angerechnet.
      Also hätten wir über eine ADR hier dann nur die 25% Kapitalertragssteuer (zzgl. Soli)?
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 01:28:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Consors kann laut Homepage durchaus die Quellensteuererstattung in Frankreich beantragen, aber nur nachträglich und pro Dividende werden fast 100 Euro Kosten (eigene und fremde Kosten) fällig.

      Bei der Schweiz geht es offenbar auch ohne Bankunterstützung unkompliziert mit eigenem Antrag und ohne Kosten.

      Ob es mit den ADRs günstiger und einfacher wird? Da habe ich keine Ahnung.
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 01:43:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo semiretired,

      für Deine Fragen ist die Distributions-Seite der BoNY sehr hilfreich:

      https://www.adrbnymellon.com/directory/distributions-dsf

      Bei französischen ADRs - Total finde ich in deren Liste nicht, vielleicht werden die von einer anderen Bank emittiert - werden anscheinend 15% Quellensteuer abgezogen.
      Beispiele:
      Alstom https://www.adrbnymellon.com/publicSiteProxyExport.jsp?resou…
      Pernod-Ricard https://www.adrbnymellon.com/publicSiteProxyExport.jsp?resou…

      Bei italienischen ADRs werden die italienischen 26% abgezogen, z. B.
      Autogrill https://www.adrbnymellon.com/publicSiteProxyExport.jsp?resou… oder
      Enel https://www.adrbnymellon.com/publicSiteProxyExport.jsp?resou…

      Bei Schweizer ADRs werden die schweizerischen 35% abgezogen, z. B.
      Swatch Group https://www.adrbnymellon.com/publicSiteProxyExport.jsp?resou…

      Den über der deutschen Anrechnungsgrenze liegenden Teil der nationalen Quellensteuern kann man per ADR also im Allgemeinen nicht umgehen, stattdessen zahlt man zusätzlich "Dividend Fee" an die BoNY als ADR-Emittenten, das taucht dann als "Fremde Spesen" auf der Abrechnung auf.

      Frankreich scheint ein Sonderfall zu sein, möglicherweise gibt es da einen Sondertarif in einem französisch-amerikanischen DBA. Laut der von Dir verlinkten Tabelle gelten die 21% für natürliche Personen mit Sitz in einem EWR-Staat. Die von mir verlinkten BoNY-Dokumente sind allgemein gehalten ohne Aussage über Art und Wohnsitz des Empfängers, nennen im Fall Frankreich aber auch alternative Steuertarife von 0% bzw. 30% und im Fall von Alstom Tax Election at DTC via CA Web.
      Avatar
      schrieb am 11.08.17 07:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe schweizer Aktien und beim Kauf habe ich entschieden die ADR zu kaufen. Es konnte ja höchstens besser sein. Hat leider nichts gebracht. Es wurde trotzdem die hohe Quellensteuer einbehalten. Obwohl die Ausschüttung aus den USA ausgezahlt wurden über 30% Quellensteuer.
      Avatar
      schrieb am 12.08.17 13:17:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rückforderung isrelischer Quellensteuer für Übernahme Pelican Merger Holdings Frist versäumt Wegen eines Auslandsaufenthaltes habe ich die Fristen 11.07.2017 versäumt und Barabfindung erhalten vom Veräußerungsgewinn wurde die übliche deutsche Kapitalertragssteuer einbehalten. 2 Tage später wurden vom Verkaufspreis 25 % israelische Quellensteuer in Rechnung gestellt. Gibt es eine Möglichkeit, trotz Fristversäumnis, die Quellensteuer noch erstattet zu bekommen? Wer kann helfen?

      Wir alle kaufen Advanced Vision Technology | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1178061-121-130/…
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      schrieb am 12.08.17 15:36:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.511.985 von Krommenie am 12.08.17 13:17:00Wenn Israel das wie eine Dividende behandelt, müssten entsprechend der im Beitrag #1 verlinkten Liste von den 25%, die Israel abzieht, 10% anrechenbar sein und 15% erstattet werden können. Es sollte also die deutsche Kapitalertragsteuer unter Anrechnung der 10% nur weitere 15% betragen.

      Ich würde mal das Erstattungsformular Israels anschauen, das es hier geben sollte:
      (ist mir jetzt zu mühsam)
      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      Außerdem wäre bei der Gesellschaft anzufragen, um welche Art Ausschüttung (tasächlich Dividende?) es sich handelte.


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