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    Lottogewinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.17 15:10:10 von
    neuester Beitrag 25.08.17 23:08:29 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.260.154
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      schrieb am 24.08.17 15:10:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchter vorausschicken: Ich habe leider nicht im Lotto gewonnen.
      Aber nehmen wir mal an, ich hätte 3 Millionen gewonnne, davon möchte ich eine Million behalten, die anderen zwei Millionen meine Kindern zukommen lassen. Da habe ich (falls ich das richtig sehe) zwei Möglichkeiten.
      1. Ich schenke jedem Kind eine Million. Da der Freibetrag überschritten ist, wird Schenkungssteuer fällig.
      2. Ich behaupte, dass ich mit meinen Kindern eine Wettgemeinschaft gebildet habe, d.h. die Kinder bekommen ihre Million steuerfrei.

      Frage: Da die Wettscheine ja nun mal völlig annonym sind, gibt es keinerlei Möglichkeit nachzuweisen, wer überhaupt gewettet hat, und ob das eine Person ist oder ob das mehrere Personen sind, die den Gewinn unter sich aufteilen (es ist ja auch nich klar in welchemn Verhätnis).
      Wie verhält sich das Finazamt zu diesem diffusen Sachverhalt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 16:09:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.590.835 von quotiks am 24.08.17 15:10:10Kinder unter 18 Jahren dürfen an keinen Glücksspielen teilnehmen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 19:27:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.591.306 von Inderhals am 24.08.17 16:09:48Nehmen wir an, die sind volljährig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 22:37:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      willst du jetzt echt eine Anleitung zur Steuerhinterziehung?

      Ich werde jedenfalls nicht schreiben wie das Finanzamt in solchen Fällen vorgeht (weiß ich auch nicht, kann es mir aber vorstellen).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 07:03:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum gibst du den beiden Kindern jetzt die maximalen 400.000 steuerfrei und in 10 Jahren noch einmal. Zumindest würde ich es so machen. Kommt natürlich darauf an wie alt man selbst ist.

      Zumindest sollte man sich im steuerrechtlichen Rahmen bewegen.

      Alles andere wäre wie im Beitrag zuvor ganz klar Steuerhinterziehung.

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      Avatar
      schrieb am 25.08.17 09:51:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also drehen wir die Ausgangssituation einfach um:
      Ich bilde zusammen mit meinen erwachsenen Kindern eine Wettgemeinschaft, z.B. in dem wir uns am Sonntagnachmittag beim Kaffeetisch aus einer spontanten Laune heraus dazu entschließen, einmal im Leben Lotto zu spielen woraufhin jeder 5€ auf den Tisch legt.
      Wie weist man nun im Fall eines hohen Gewinns das Bestehen einer Wettgemeinschaft nach?
      Jetzt ist die Behauptung, es bestehe eine Wettgemeinschaft, ja eine Tatsache und keine Betrugsversuch.

      @ader: Das ist keine Antwort auf die Ausgangsfrage.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 11:14:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.592.971 von quotiks am 24.08.17 19:27:11Dann ist der Gewinn steuerfrei- dies gilt auch für Tippgemeinschaften.
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 11:24:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.595.830 von quotiks am 25.08.17 09:51:47Dann frag ganz einfach bei deinem Finanzamt an.
      Avatar
      schrieb am 25.08.17 23:08:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      >>>Also drehen wir die Ausgangssituation einfach um:

      Das ändert nichts, du hast dich schon geoutet wohin die Reise gehen soll.

      Ähnliche könnte es dir beim Finanzamt ergehen, wenn du eine Frage stellst und später soll alles ganz anders gewesen sein.

      Stefan


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