Neue Gesetze? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.18 18:28:07 von
neuester Beitrag 19.05.18 22:49:12 von
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Seit wann muß man Geburtsdatum und Geburtsort für eine Barüberweisung bekanntgeben? Der Angestellte bei der PSK Murau hat heutet, am 18.5.18 von einem Kunden für eine Barüberweisung sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort verlangt. Der Kunde gab ihm die Kontonummer, BIC, den Verwendungszweck sowie die Einzahlsumme bekannt und der Angestellte wollte von ihm sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort wissen. Der Angestellte fragte noch extra einen zweiten Angstellten um Rat (zur Bestätigung) und wollte wiederum Geburtsdatum und Geburtsort für die Barüberweisung wissen. Der Kunde fragte, warum er das braucht und wo das steht, daß er ihm das bekannt geben müßte, und der Angestellte sagte, daß würde am Bildschirm stehen. Normalerweise muß man nicht mal seinen Namen bekanntgeben für eine Barüberweisung. Neue Gesetze?
Mit Ösis haben wir in Deutschland nix am Hut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.792.100 von Moin27toGether am 18.05.18 18:28:07"Bareinzahlung zugunsten eines Dritten
Privatpersonen, es kann sich auch um Nichtkunden handeln, erledigen an der Kasse außerdem Bareinzahlungen zugunsten eines Dritten, um damit beispielsweise eine Rechnung zu begleichen. Für die Abwicklung wird das bundesweit einheitliche Formular „Zahlschein“ verwendet.
Die einzahlende Person beauftragt das Kreditinstitut, dem Empfänger den Betrag zu verschaffen, etwa durch Überweisung auf das in der Regel genannte Empfängerkonto oder durch Zahlungsanweisung. Die Bank bucht den Gegenwert des erhaltenen Bargeldbetrages zunächst auf ein internes Verrechnungskonto. Von dort erfolgt dann die Weiterleitung auf das Konto des Empfängers im Hause beziehungsweise an das kontoführende Kreditinstitut."
Geldwäschegesetzt und Nachvollziehbarkeit, wie sollte sonst bei einer Bareinzahlung der Empfänger wissen vom wem das Geld stammt (ok. vielleicht durch Kundennummer, Auftragsnummer usw) aber die Bank muss es ja auch bzgl. Gesetzgebungen so handhaben.
Privatpersonen, es kann sich auch um Nichtkunden handeln, erledigen an der Kasse außerdem Bareinzahlungen zugunsten eines Dritten, um damit beispielsweise eine Rechnung zu begleichen. Für die Abwicklung wird das bundesweit einheitliche Formular „Zahlschein“ verwendet.
Die einzahlende Person beauftragt das Kreditinstitut, dem Empfänger den Betrag zu verschaffen, etwa durch Überweisung auf das in der Regel genannte Empfängerkonto oder durch Zahlungsanweisung. Die Bank bucht den Gegenwert des erhaltenen Bargeldbetrages zunächst auf ein internes Verrechnungskonto. Von dort erfolgt dann die Weiterleitung auf das Konto des Empfängers im Hause beziehungsweise an das kontoführende Kreditinstitut."
Geldwäschegesetzt und Nachvollziehbarkeit, wie sollte sonst bei einer Bareinzahlung der Empfänger wissen vom wem das Geld stammt (ok. vielleicht durch Kundennummer, Auftragsnummer usw) aber die Bank muss es ja auch bzgl. Gesetzgebungen so handhaben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.793.261 von Chris_M am 18.05.18 22:02:03Das ist wohl aus dem Wikipedia-Artikel "Bareinzahlung" zitiert, in dem es unter Benennung der entsprechenden Paragraphen am Ende heißt, bei Einzahlungen ab 15.000 Euro oder Sorten ab 2.500 Euro sei in Deutschland eine Identifizierung des Einzahlers zwingend vorgeschrieben.
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