CURSOR Software Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.18 10:26:27 von
neuester Beitrag 24.06.19 14:42:10 von
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CURSOR Software Aktiengesellschaft
Gießen
– WKN 542 950 –
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
19. Juni 2018, um 17:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft, Friedrich-List-Str. 33, 35398 Gießen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 2.767.580,62 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20
je dividendenberechtigter Aktie EUR 300.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 2.467.580,62
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Juli 2018.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 12.06.2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.
Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wahrnehmen lassen.
Gießen, den 24. April 2018
CURSOR Software AG
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 08.05.2018
Gießen
– WKN 542 950 –
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
19. Juni 2018, um 17:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft, Friedrich-List-Str. 33, 35398 Gießen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 2.767.580,62 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20
je dividendenberechtigter Aktie EUR 300.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 2.467.580,62
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Juli 2018.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 12.06.2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.
Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wahrnehmen lassen.
Gießen, den 24. April 2018
CURSOR Software AG
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 08.05.2018
Ist wer morgen bei der HV ?
Bisher wohl keiner investiert maybe ist dies auch besser
Bisher wohl keiner investiert maybe ist dies auch besser
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