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    NORDLB belässt Wirecard auf 'Kaufen' (Seite 6) | Diskussion im Forum

    eröffnet am 05.02.19 14:12:23 von
    neuester Beitrag 20.02.24 10:29:38 von
    Beiträge: 1.577
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      schrieb am 12.02.23 08:39:55
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      Auch gute Infos , wer mal Zeit hat u. das mal lesen will , wie es bei Gericht so zu geht.
      https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/-blog-zum-wire…

      Und wie immer eine Schweizer Bank mit im Boot. ;) einen schönen Sonntag
      Wirecard | 0,016 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.23 01:36:57
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      Wirecard | 0,016 €
      Avatar
      schrieb am 12.02.23 01:06:16
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      OLG Frankfurt
      https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/keine-h…

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden(1). Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar.(2) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.
      Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG(3). Er nimmt die BAFin wegen behaupteter Aufsichts- und Informationsversäumnisse sowie Amtsmissbrauch auf Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste in Anspruch. Die 1999 gegründete Wirecard AG unterlag der Finanzaufsicht der Beklagten. Im April 2020 gab ein vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragter Sonderprüfer bekannt, dass über die Existenz eines Bankguthabens auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. € keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen gewesen seien.
      Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Dem Kläger stünde kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte zu, bestätigte das OLG.
      Die Beklagte habe nicht gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen. Nach damaliger Rechtslage erfolgte die Bilanzkontrolle in einem zweistufigen System: zunächst durch eine private Prüfstelle und danach durch eine staatliche Instanz (die Beklagte)(4). Die Beklagte habe dieses System eingehalten und im Februar 2019 eine Sonderprüfung durch eine private Prüfstelle veranlasst(5). Der Kläger habe keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen, dass die Beklagte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine solche Sonderprüfung hätte beauftragen müssen(6). Ebenso habe der Kläger keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Beklagte die Prüfstelle nicht hinreichend überwacht habe oder wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung die Prüfung hätte an sich ziehen müssen.(7) Im Übrigen fehle es am Verschulden der Beklagten. Es sei schließlich nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten der Beklagten nicht eingetreten wäre.(8)
      Einem Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung stehe zudem entgegen, dass die Beklagte bei der Wahrnehmung der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig werde. (9)Der einzelne Anleger werde grundsätzlich nicht durch die bankaufsichtsrechtliche Tätigkeit der Beklagten geschützt. Der Senat halte auch unter Berücksichtigung jüngster Rechtsprechung des EuGH und der Transparenz-Richtlinien an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Schadensersatzansprüche Dritter gegen die BAFin, etwa wegen unzureichender Aufsichtstätigkeit (10)ausgeschlossen seien.
      Der Kläger könne auch nicht wegen Amtsmissbrauchs Schadensersatz verlangen. Es sei kein amtsmissbräuchliches Verhalten der Mitarbeiter der Beklagten feststellbar. Dass Mitarbeiter Aktien der Wirecard AG besessen hätten, sei nicht sittenwidrig. Die von der Beklagten seit 2019 ergriffenen Maßnahmen seien pflichtgemäß erfolgt.(11)
      Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision begehrt werden.
      Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 28.11.2022 und Beschluss vom 6.2.2023, Az. 1 U 173/22
      (vorausgehend LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.0.2022, Az. 2-10 O 60/22)
      Die Entscheidung ist in Kürze unter
      www.rv.hessenrecht.hessen.de einsehbar


      (1) da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden
      Im LVV gab die BaFin an, die Stabilität des Gesamtmarktes sei ein Grund für das Leerverkaufsverbot. Diese Entscheidung geschah also laut BaFin "im öffentlichen Interesse". Wenn man nun aber die Entstehungsgeschichte des LVV analysiert, ergeben sich daran doch Zweifel. s.a. @wiebittee (auch hier im Thread z.B. hier)
      Hat die BaFin nicht sogar ein "öffentliches Interesse", nämlich die "Stailität des Finanzmarkts" eher als "Schutzbehauptung" missbraucht, um nicht zuzugeben, dass eine halbseidene nicht unterschriebene unsinnige Erklärung eines Drogendealers das LVV auslöste, das an einem Wochenende (!) durchgepeitscht wurde?

      (2) Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar.
      Da würde mich interessieren, was dem Gericht als Argument dafür vorgelegt wurde. Es ist durch den PUA bekannt, welche Informationen die BaFin hatte. Nach meiner Einschätzung habe ich persönlich zurecht die BaFin darauf aufmerksam gemacht, dass sie doch bitte die Neutralität wahren soll (schon 2017). Das hat die BaFin nicht gemacht, sie hat selektiv Informationen pro Wirecard oder contra Kritiker genutzt, bis hin zur schmalosen Strafanzeige gegen McCrum.

      (3)Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG
      Das ist tatsächlich schwierig und da spielt der Einzelfall eine Rolle. Auch ein eher unaufmerksamer Anleger konnte 2019 und 2020 kaum an kritischen Artikeln auch in deutscher Sprache vorbei (z.B. WiWo zum Dax-Eintritt, SZ zu Singapur und viele andere). Wenn das Gericht aber (und das gilt es unbedingt zu beachten) quasi sagt, ein sich-Verlassen auf die BaFin sei kein relevantes Kriterium, dann könnte man kritisch fragen, ob das Gericht die BaFin nicht für ein entscheidendes Element im Finanzmarkt hält...

      (4)in einem zweistufigen System: zunächst durch eine private Prüfstelle und danach durch eine staatliche Instanz (die Beklagte) Es ist umstriten, ob das Vorgehen der BaFin, die DPR mit ihrer bekanntlich schwachen Ausstattung auf den Fall loszulassen, sachlich angemessen war und nicht vielmehr die BaFin selbst hier hätte eingreifen müssen. Spätestens dann, als nach der Entscheidung für das KPMG-Gutachten laut wiebittee die DPR nichts mehr unternahm, sondern auf KPMG wartete und nicht etwa weiterforschte, um NACH KPMG schneller agieren zu können. Das sieht mir eher aus wie eine weitere Schutzbehauptung der Behörden.

      (5) im Februar 2019 eine Sonderprüfung durch eine private Prüfstelle veranlasst Abgesehen davon, dass im Februar 2019 genug Ansatzpunkte vorhanden waren, wenn man denn der FT nicht zu Unrecht prinzipiell misstraute wie die BaFin, stellt sich die Frage, ob es nicht zu einer Änderung der Auffassung der BaFin hätte kommen müssen, spätestens als weitere Medien die FT unterstützten (Strait Times in Singapur oder als deutsches Beispiel die SZ). Und erneut stellt sich die Frage, warum man nach der Ankündigung der KPMG- Prüfung nicht weiter untersucht hat, um (wie bereits oben gesagt) schnell reagieren zu können, wenn das KPMG-Ergebnis da ist. Auch hierzu verweise ich auf @wiebittee

      (6) keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen, dass die Beklagte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine solche Sonderprüfung hätte beauftragen müssen
      Es ist unklar, was mit "früher" gemeint ist. Früher als 2/2019? Dann muss man ganz klar erwähnen, dass die BaFin zwar zu Ermittlungen gegen Kritiker immer Informationen durchsickern ließ oder sogar statements abgab - aber die DPR-Untersuchung bis zur Insolvenz nicht öffentlich machte. Davon abgesehen, dass erneut die Frage gestellt werden muß, ob es nicht verantwortungslos auch gegenüber dem öffentlichen Auftrag der BaFin war, nach Start der KPMG-Untersuchung die Hände in den Schoß zu legen.

      (7) keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Beklagte die Prüfstelle nicht hinreichend überwacht habe oder wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung die Prüfung hätte an sich ziehen müssen.
      Da müsste man mal @wiebittee fragen, was die Kommunikation BaFin/DPR angeht. Ich glaube, dass er hierzu einiges in petto hat. Und wieder muß ich mit dem Stillhalten nach KPMG-Start anfangen. Hat die BaFin gewusst und geduldet, dass es während KPMG keine weitere Untersuchung gab? Da war doch längst z.B., über SZ bekannt, dass der Vorstand involviert war. Und ist das Schleifenlassen der Untersuchung wegen KPMG kein Anlass für die BaFin gewesen, auf die DPR einzuwirken oder sich - auch begründet mit vielen weiteren nach Februar 2019 bekannt gewordenen kritischen Berichte (nicht zuletzt mca-mathematik.com, auf die KPMG intensiv eingegangen ist) - erneut (und unabhängig von der laufenden DPR-Prüfung) eigenverantwortlich und zm Schutz des Finanzstandortes in der Sacxhe Wirecard zu engagieren und das endlich auch öffentlich zu erklären?

      (8)nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten der Beklagten nicht eingetreten wäre. Das kommt wirklich darauf an, wann der Kläger gekauft hat. Das Argument des Gerichts ist für mich ein Schlag ins Gesicht, denn ich habe persönlich mit der BaFin seit 2016 kommuniziert und natürlich hätte die BaFin 2016 oder auch später aber früher als 2019 agieren können. Dann hätte der Klägert für 30€ einsteigen können - oder wirecard wäre längst erledigt gewesen. Dieses Argument ist echt Schrott. Aber das kommt ein bisschen auf den Einzelfall an. Eine Wirecard für knapp 200€ hätte es ohne schlafende und sogar pro Wirecard agierende BaFin niemals gegeben. Natürlich wäre sein Schaden nicht eingetreten. Das ist doch wohl klar.

      (9) dass die Beklagte bei der Wahrnehmung der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig werde.
      Wie schon gesagt: Die BaFin hat ausschließlich pro-Wirecard agiert und dies bis zum Zusammenbruch. Es gab NIE einen Hinweis auf Ermittlungen gegen Wirecard, den Anleger hätten zum Anlass nehmen können, ihre Aktien zu verkaufen oder gar nicht erst zu kaufen. Die Frage muss auch sein "Hätte der Kläger Wirecard gekauft, wenn er im Februar 2019 auch von der DPR-Untersuchung gewusst hätte und nicht nur von dem jahrelangen und konsequenten Einschreiten der Wirecard gegen Kritiker. Das ist nicht zuletzt durch die Faktenlage sowohl ex ante als auch ex post deutlich NICHT im Dienste der Öffentlichkeit gewesen, sondern ausschließlich (und in meinen Augen mindestens fahrlässig) im Dienste der Wirecard und/oder der Betrüger.

      (10) wonach Schadensersatzansprüche Dritter gegen die BAFin, etwa wegen unzureichender Aufsichtstätigkeit
      Es geht doch nicht nur darum, was die BaFin unterlassen hat, sondern auch darum, was sie öffentlich unternommen wird. Der Schaden der Anleger wäre nicht eingetreten, wenn die BaFin objektiv gehandelt oder zumindest objektiv kommuniziert hätte. Im Markt war die KLARE Botschaft, dass die BaFin NICHT Anzeichen sieht, dass gegen Wirecard ermittelt werden würde. Trotz aller Anschuldigungen. Natürlich kann die BaFin sich hinstellen und sagen "ups, sorry, wir hatten halt ein Leck, vielleiucht einen BaFin-Mitarbeiter, der wirecard-Aktien hatte" als Erklärung für die Einseitigkeit der Kommunikation. Aber ich glaube "wir ermitteln nicht gegen wirecard" war sogar ein offizielles Statement, müsste ich nachlesen. Wie dem auch sei: ich habe persönlich mehrfach die BaFin darauf hingewiesen, dass ihre Einseitigkeit ein erhebliches Risiko beinhaltet und marktmanipulativ wirke. Die BaFin hat die Märkte mindestens fahrässig manipuliert. Auch hierzu kann man bei @wiebittee nachlesen.

      (11) Die von der Beklagten seit 2019 ergriffenen Maßnahmen seien pflichtgemäß erfolgt.
      Das müsste man sich noch einmal sehr genau anschauen. Ich weiß auch nicht, ob die Entscheidung, KPMG passiv abzuwarten, vom Gericht berücksichtigt wurde. Für mich ist das (wie oben) durchaus entscheidend. Denn so traf ein KPMG-Urteil, das wesentliche Dinge nicht deutlich formulieren konnte/durfte/wollte auf eine BaFin und eine DPR, die wegen nicht erfolgter eigener Untersuchungstätigkeiten (beispielsweise angeregt durch Veröffentlichungen u.a. von mca-mathematik,com und anderen, oder auch durch eine Reihe von Artikeln der Wiwo) nicht adäquat reagieren konnte.

      Ich habe das jetzt mal aus dem Stegreif hier reingetippt, Jursiten können das sicher besser als ich. Es sind nur die Anmerkungen eines Laien, wenn auch eines Laien mit eher überdurchschnittlichem Durchblick der Wirecard-Saga :)
      Wirecard | 0,016 €
      Avatar
      schrieb am 10.02.23 23:57:01
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      10.2.
      OLG-Urteil: Finanzaufsicht muss Wirecard-Aktionäre nicht entschädigen
      Anlegern steht im Wirecard-Skandal kein Schadensersatz durch die Finanzaufsicht zu. Die Bafin habe nicht gegen ihre Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
      https://www.manager-magazin.de/unternehmen/wirecard-finanzau…
      ...
      Aktionäre von Wirecard haben auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt keinen Anspruch auf Schadenersatz für ihre Kursverluste gegen die Finanzaufsicht Bafin. Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Ein Aktionär hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs verklagt.
      ...

      Die Bafin sei damals erst in zweiter Linie für die Kontrolle der Bilanzen von Wirecard zuständig gewesen, urteilte das OLG. Sie habe schließlich angesichts der Vorwürfe gegen Wirecard 2019 eine Sonderprüfung durch die vorgeschaltete "Bilanzpolizei" DPR veranlasst. Dass sie das schon früher hätte tun oder die Prüfung an sich ziehen müssen, sei nicht belegt. Überdies sei "nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten nicht eingetreten wäre", argumentieren die OLG-Richter.

      Ohnehin hätten Aktionäre selbst bei einer Verletzung der Amtspflichten keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bonner Behörde, weil diese bei der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig sei und nicht zum Anlegerschutz.

      ...
      Wirecard | 0,016 €
      Avatar
      schrieb am 07.02.23 08:11:32
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Noch einmal zur BaFin und dem Leerverkaufsverbit
      https://twitter.com/WieBittee/status/1622733161988759553?t=r…
      Die Bedeutung des Leerverkaufverbots liegt in seiner "kommunikativen Wirkung" auf Beobachter und (potentielle) Investoren. "Schaut her, Wirecard ist das Opfer".
      Zufällig gab es Lecks oder gestreute Informationen bei BaFin und Wirecard zum einen nur pro Wirecard und zum anderen immer zeitlich passend, um von Vorwürfen abzulenken. Auch das ist zumindest ein eigenartiger Zufall. Ich persönlich glaube nicht an Zufall.
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      Avatar
      schrieb am 06.02.23 20:28:31
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      Zatarraleaks...
      ...haben BaFin und StA ernst genommen, ebenso einen Drogendealer als Zeugen, weil es ja von der Kanzlei Bub Memminger (ex Gauweiler) kam...
      Kritische Artikel von FT, SZ oder wiwo? Bedeutungslos. Es ist immer noch unfassbar...



      Wirecard | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 05.02.23 19:27:31
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.233.558 von jigajig am 05.02.23 12:44:57Danke für die Aufarbeitung, wie es die Aufdecker zum Teil vermasselt haben.
      "Er und seine Mutter" - wie sich das schon liest. Schreib doch, welche Bedeutung sie haben.
      Wirecard | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 05.02.23 13:01:36
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Thema BaFin, Thema StA München
      In diesem Thread setzt sich wiebittee mit der BaFin auseinander, v.a. mit dem Leerverkaufsverbot, das er scharf kritisiert.
      "Bundesbank Ablehnung wurde IGNORIERT.
      Bei der Handelüberwachungsstelle wurde NICHT nachgefragt.
      Durch TÄUSCHUNG erschlich sich BAFIN die Zustimmung der ESMA"
      https://twitter.com/WieBittee/status/1600058322710720513

      Der StA wirft er vor, Fluchthelfer von Marsalek gewesen zu sein
      https://twitter.com/WieBittee/status/1584829659161579521

      zum Thema FIU hier:
      https://twitter.com/WieBittee/status/1612070487592521728

      Hier noch einmal zur DPR, die ihre Untersuchung ruhen ließ, um auf KPMG zu warten
      https://twitter.com/WieBittee/status/1611061419377655808

      Hat EY mit Wirecard konspiriert?
      https://twitter.com/WieBittee/status/1605515543137554432
      Wirecard | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 05.02.23 12:44:57
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Strafbarkeit nach deutschem Recht
      Die fehlende Strafbarkeit der Singapur-Aktivitäten wurde von StA und BaFin als Argument verwendet, nichts zu unternehmen, obwohl Pav Gill über die SZ deutlich mit dem Finger nach München zeigte.
      Es geht vor allem um den zweiten SZ-Artikel vom 15.04.2019 "Auf Anweisung des Vorstands"
      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-singapur-vor…

      Aus dem SZ-Artikel





      Im PUA wurde Bäumler-Hösl von Florian Toncar dazu befragt


      Es gab also sehr wohl Hinweise in Richtung Aschheim, die StA entschied halt, es auf sich beruhen zu lassen. Obwohl die SZ es brühwarm berichtete und es Ansatzpunkte gab.



      Obwohl Pav Gill also ein dickes Dossier nach München schickte, entschied die StA, nichts zu unternehmen. Das sieht aus heutiger Sicht halt leider ziemlich blöd aus.


      Auch die BaFin hat ziemlich stur in dubio pro Wirecard gespielt




      wiebittee schreibt "Benötigte Kompetenzen bietet Par 6 WpHG Darauf hätte BAFIN bei Betrugsverdacht zurückgreifen müssen. UU hätte BAFIN sofort Anzeige an StAM stellen müssen,weil R&T/FT/SZ-Enthüllungen wohl verdichtete Betrugsverdachtsmomente gg Marsalek begründeten. (BAFIN betrieb hier selbst MM)"
      https://twitter.com/WieBittee/status/1621834207877074945?s=2…

      Wirecard konnte möglicherweise gar nicht wissen, wie laissez-fair die Behörden agierten und schoß dann mit der "Erpresser-Räuberpistole", was StA und BaFin in helle Aufregung und großen Aktivismus versetzte, am Ende stand das am Wochenende (!) festgezurrte Leerverkaufsverbot, die quasi-Freisprechung der Wirecard durch die Behörden.


      https://twitter.com/WieBittee/status/1621840046201397248?s=2…

      Pav Gill hat dazu eine klare Einschätzung:


      Man muss sich klarmachen, wie Pav Gill sich gefühlt haben muss. Er und seine Mutter gingen maximales persönliches Risiko, um die Straftaten der Wirecard aufzudecken, versorgten StA und BaFin mit dem nötigen Material und wurden dann diskreditiert als Teil einer Verschwöärung gegen Wireard. Das ist schon krass.



      Das KPMG-Gutachten wurde dann als Begründung hergenommen, nichts weiter zu unternehmen und das KPMG-Gutachten abzuwarten...



      https://twitter.com/WieBittee/status/1621846770429956098?s=2…

      Krass, echt krass...

      Erst am 2. Juni 2020 (!) agierte man dann gegen Wirecard, allerdings ohne beispielsweise gegen Marsalek direkt vorzugehen, obwohl schon seit 2019 bekannt war, dass er in die Geschehnisse in Singapur eingebunden war. Das führte letzten Endes dazu, dass Jan Marsalek aus Deutschland rausspazieren konnte.
      Wirecard | 0,019 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.23 14:17:46
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Noch einen
      wie gesagt, das ist sehr viel zu lesen und vieles wäre aber für den Thread hier geeignet. Vielleicht könnte man das auf mehrere Schultern verteilen?!
      https://twitter.com/WieBittee/status/1615141918912004097
      Wirecard | 0,019 €
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