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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 111)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 14.10.23 21:48:07
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      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Beleidigung
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      schrieb am 14.10.23 15:06:16
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 14.10.23 14:49:15
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unterlassen Sie bitte beleidigende Aussagen
      Avatar
      schrieb am 14.10.23 13:40:20
      Beitrag Nr. 13.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.634.251 von aksap am 14.10.23 09:38:39
      Zitat von aksap: Wären Sie so nett um das Gesetz zitieren, das eine Grenze von 50.000 EUR für die Rolle "Kleinanleger" definiert?


      Eine gesetzlich vorgeschriebene Summe X ab der man nicht mehr unter den Status Kleinanleger fällt, gibt es nicht. Dafür gibt es andere Regelungen die Kleinanleger genauer definieren.

      "Privatanleger sind alle Anleger, die weder professionelle noch semi-professionelle Anleger sind.“ (§ 1 Absatz 19 Nr. 31 Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB)."

      Natürlich können Sie auch den Status "Kleinanleger" haben, wenn Sie mit 2 Millionen Euro per Definition wie ein Kleinanleger spekulieren. Bei derartigen Summen würde ich aber nicht vor Politikern wegen Armutsbedrohung jammern. ;)

      -----------------------------------------------------------

      Was ist ein Kleinanleger?

      Die Kleinanleger Definition ist nicht so offensichtlich, wie es zunächst scheint. Neben praktischen Merkmalen bestimmen nämlich auch gesetzliche Regelungen, was ein Kleinanleger ist. Und das hat konkrete Auswirkungen auf die Geldanlage.

      Am klarsten ist die Negativdefinition: Ein Klein- oder Privatanleger ist ein nicht-professioneller Anleger, der Wertpapiere kauft und verkauft. Im englischsprachigen Raum wird insofern zwischen Retail Investor (für das Einzelhandelsgeschäft) und institutionellem Investor unterschieden.

      Kleinanleger führen ihre Trades in der Regel entweder über traditionelle Kanäle wie Banken oder mit Online-Brokerage-Firmen aus. Sie kaufen Wertpapiere auf eigene Rechnung und handeln oft mit wesentlich kleineren Beträgen als institutionelle Anleger.

      „Institutioneller Anleger“ ist ein Oberbegriff für größere Investitionen von professionellen Portfolio- und Fondsmanagern, die beispielsweise einen Investmentfonds oder einen Pensionsfonds verwalten.

      In den meisten Fällen investieren Kleinanleger relativ geringe Geldbeträge. Während ein Hedgefonds vielleicht hunderte Millionen Euro auf einmal am Aktienmarkt platziert, sind es bei Kleinanlegern eher tausende oder sogar nur im Hunderterbereich.

      Aber auch wenn ein Privatmann über viel Kapital verfügt, ist er in der Legaldefinition ein Kleinanleger. Das gilt, sofern er Investitionsentscheidungen nur für sich und nicht für Unternehmen, Organisationen, Fonds oder andere trifft.

      Allerdings räumt der Gesetzgeber in bestimmten Grenzen und unter festgelegten Bedingungen ein Wahlrecht ein. Privatanleger können bei Ihrem Broker beantragen, als Professional Client eingestuft zu werden.

      Quelle: https://admiralmarkets.com/de/wissen/articles/forex-basics/k…

      -----------------------------------------------------------
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 14.10.23 13:34:48
      Beitrag Nr. 13.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.634.176 von martina_191 am 14.10.23 09:11:59
      Zitat von martina_191: Die Diskussion von Dir, ob das jetzt ein echter Fall ist, oder ob das ein Kleinanleger ist, ist ziemlich mühsam.
      Das einzige was uns hier interessiert, ist, dass das Satz 5 u. 6 ersatzlos gestrichen werden soll. Eine Begründung dazu wurde schon oft geschrieben.
      Ich glaube, auch Du möchtest, dass das Gesetzt geändert wird. Also was hast Du konkret dafür unternommen, damit es geändert wird? Oder was ist Deine Meinung, was zu tun wäre, damit es von den Politikern geändert wird? Und hast Du dies schon getan?


      Ich habe mich schon vor über einem Jahr persönlich an Herrn Toncar (FDP) gewandt, die Problematik geschildert und eine persönliche Antwort bekommen. Seitdem verfolge ich die Diskussion und sehe keinen weiteren Grund Herrn Toncar zu nerven, da sowohl er als auch die gesamte FDP geschlossen für eine Abschaffung des Gesetzes ist.
      FDP-Boss Ch. Lindner ist sich der Problematik ebenfalls sehr bewusst, braucht seiner Aussage nach aber überparteiliche Mehrheiten um das Gesetz ändern zu können. Hier kann man ganz klar sagen, dass die SPD bisher alle Lösungsvorschläge in der Sache blockiert.
      Deswegen war ein Vorschlag von mir hier im Thread, dass man weniger die FDP weiter nerven sollte, sondern alle anderen Parteien die für das Gesetz und gegen eine Gesetzesänderung sind.

      Die Welt und auch Deutschland driften aber seit Jahren immer weiter in ein Chaos auf vielen unterschiedlichen Ebenen. Da muss man leider auch akzeptieren, dass Politiker sicher wichtigere Themen haben als eine Gesetzesänderung für eine kleine deutsche Minderheit tagein und tagaus zu beackern.

      Da ich mich zu den Kleinanlegern zähle und frühzeitig von dem Gesetz erfahren habe, konnte ich mich auf die neue Situation einstellen. Ich mache seitdem eher krampfhaften Handel um unter 20.000 bis max. 25.000 Euro Jahresverlust zu bleiben. Muss also deswegen keine Klagewege beschreiten, da mich ein Finanzamt zu ruinieren droht. Befürworte aber alle die diesen Weg gehen, bzw. gehen müssen. Denn ohne Gegenwehr bleibt grundsätzlich alles wie es ist.

      Ansonsten hilft, hoffentlich beim nächsten Mal, nur wählen zu gehen.
      Die FDP ist weiterhin GEGEN das Gesetz
      Die SPD (die Erfinderin) ist FÜR das Gesetz.
      Die Grünen hängen irgendwo dazwischen.
      Die CDU könnte sich eher auf die Seite der FDP schlagen.
      Die AfD ist per se gegen Kapitalismus.

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      schrieb am 14.10.23 09:38:39
      Beitrag Nr. 13.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.633.732 von Gerrera am 13.10.23 23:53:59Wären Sie so nett um das Gesetz zitieren, das eine Grenze von 50.000 EUR für die Rolle "Kleinanleger" definiert?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.10.23 09:11:59
      Beitrag Nr. 13.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.633.732 von Gerrera am 13.10.23 23:53:59Die Diskussion von Dir, ob das jetzt ein echter Fall ist, oder ob das ein Kleinanleger ist, ist ziemlich mühsam.
      Das einzige was uns hier interessiert, ist, dass das Satz 5 u. 6 ersatzlos gestrichen werden soll. Eine Begründung dazu wurde schon oft geschrieben.
      Ich glaube, auch Du möchtest, dass das Gesetzt geändert wird. Also was hast Du konkret dafür unternommen, damit es geändert wird? Oder was ist Deine Meinung, was zu tun wäre, damit es von den Politikern geändert wird? Und hast Du dies schon getan?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.23 23:53:59
      Beitrag Nr. 13.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.633.042 von McFly2020 am 13.10.23 20:58:56
      Zitat von McFly2020:
      Zitat von Gerrera: Da dreht einer das großen Börsenrad mit 100.000 Euro, hat keinen blassen Schimmer von irgendwas und jammert jetzt im Internet herum. Wie bitte soll ein Politiker solche Leute ernst nehmen? Strengt euch doch bitte mal etwas an, wenn ihr von Politikern was wollt. Vorallem wenn es um eine Gesetzesänderung geht.



      Mit 100.000 dreht man an der Börse höchstens ganz ganz kleine Rädchen.
      Davon abgesehen haben wir in Artikel 3 des Grundgesetzes das Recht auf freie Entfaltung.



      Als Kleinanleger gelten Personen die im Bereich mit 1.000 bis 50.000 Euro Risikokapital an den Börsen spekulieren. Ab 100.000 Euro gehört man nicht mehr in die Kategorie "Kleinanleger".


      Ob jemand 100.000 mit Termingeschäften "verballert" oder an einem netten Abend in der staatlichen Spielbank, hat den Gesetzgeber nichts anzugehen.


      Vollkommen richtig.


      Ich hatte vielleicht etwas flapsig angemerkt, dass ein angeblicher Frührentner bei www.abgeordnetenwatch.de eine große Jammerwelle macht und sich meiner Meinung nach zu unrecht beschwert.
      Wie gesagt, er macht große Verluste zahlt viel Steuern und spielt wie von Kollege @aksap ausgerechnet, wohl mit 100.000 Euro oder mehr herum. Dann schreibt der Herr Frührentner: "Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?"

      Was soll das? Das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen. Ist das eine zusammengereimte Geschichte, um einem Politiker in der Sache etwas vorzujammern. Er bekommt eine Erwerbsminderungsrente (so heisst das seit 22 Jahren) und wohl bald Bürgergeld (Sozialhilfe hies das mal im letzten Jahrtausend). Wo ist da finanziell ein großer Unterschied? Wenn er mit 100.000 Euro rumzockt kriegt er vom Staat garnichts, da er Geld genug hat.

      Ich finde solche unüberlegt hingeklatschte Fragestellungen und so'n Gejammer kontraproduktiv. Da würde ich als Politiker nur sagen: "Was wollen Sie mit Ihren 100.000 Euro als vermögender Bundesbürger eigentlich von mir? Mit Risikokapital in dieser Höhe gründen Sie bitte eine GmbH und Ihr Steuerproblem ist gelöst."

      Für alle echten Kleinanleger die mit bis max. 50.000 Euro spekulieren, ist das Gesetz doch viel schlimmer. Wenn sich jetzt noch angebliche "Kleinanleger" mit ihren 100.000, 200.000 oder 450.000 Euro Ballermaterial beschweren und jammern, kann es ja alles garnicht so schlimm sein. Scheint überall mehr als genug Geld vorhanden zu sein. Auch mit dem blöden Gesetz.

      Man darf sich nicht wundern wenn die Politiker, allen voran die Damen und Herren der FDP, mittlerweile die Schnauze vollhaben bei derartigen Bürgeranfragen.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.23 20:58:56
      Beitrag Nr. 13.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.631.821 von Gerrera am 13.10.23 17:32:22
      Zitat von Gerrera: Da dreht einer das großen Börsenrad mit 100.000 Euro, hat keinen blassen Schimmer von irgendwas und jammert jetzt im Internet herum. Wie bitte soll ein Politiker solche Leute ernst nehmen? Strengt euch doch bitte mal etwas an, wenn ihr von Politikern was wollt. Vorallem wenn es um eine Gesetzesänderung geht.



      Mit 100.000 dreht man an der Börse höchstens ganz ganz kleine Rädchen.
      Davon abgesehen haben wir in Artikel 3 des Grundgesetzes das Recht auf freie Entfaltung.

      Ob jemand 100.000 mit Termingeschäften "verballert" oder an einem netten Abend in der staatlichen Spielbank, hat den Gesetzgeber nichts anzugehen.

      Dann haben wir noch den Artikel 20 des Grundgesetzes, den manche Politiker wohl nicht mehr auf dem Schirm haben.

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


      Bisher äußert sich der Widerstand betroffener Trader in Widersprüchen gegen Steuerbescheide und Klagen vor Gericht- und im allgemeinen über die Wahlurne.
      Wenn man Absatz 4 so auslegt, wie er da steht, könnte man auf den Gedanken kommen, das die von einigen vorgenommen "Anpassungen" in der Steuererklärung (keine Berücksichtigung von Binding) keine Steuerhinterziehung sind, sondern legaler Widerstand.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.23 19:21:12
      Beitrag Nr. 13.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.631.821 von Gerrera am 13.10.23 17:32:22Noch mal die Fragen


      - Warum darf man nicht das Nettoergebnis für die Steuer berücksichtigt?
      - Warum werden die Kleinanleger bestrafft?
      - Warum werden Firmen nicht genau so versteuert?

      Sie haben gefragt woher die 70.000 EUR Steuersumme herkam und ich habe ein klares einfaches und realistisches Beispiel gezeigt.

      Ganz klar für die Fragen wollen Sie keine Antwort geben, daher die Lange Rede ohne etwas gesagt zu haben.
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