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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 708)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.05.24 07:10:03 von
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      schrieb am 31.03.21 22:18:40
      Beitrag Nr. 7.091 ()
      Binding ist erst der Anfang. Bald regieren die Grünen, dann zahlt der Durchsschnittsverdiener über 40% auf Kapitalerträge.
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      schrieb am 31.03.21 19:08:43
      Beitrag Nr. 7.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.671.196 von startvestor am 31.03.21 19:06:09...nicht jede Kritik eine Beleidigung.
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      schrieb am 31.03.21 19:06:09
      Beitrag Nr. 7.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.660.564 von startvestor am 31.03.21 00:24:35Kritik an Linken wird ja zunehmend schwieriger, weil manche, wie sie es halt von früher kennen, auf Zensur setzen. D.h. man löscht oder blockiert. Habe dazu mal kurz recherchiert:

      https://ggr-law.com/ausschlusses-eines-nutzers-von-der-komme…

      Ich denke, man könnte diese Linken wohl verklagen und würde Recht bekommen. Diese Leute nehmen ja das Recht für sich in Anspruch, ihre Propaganda auf den öffentlichen Plattformen in die Welt zu setzen. Aber Kritik (in der Öffentlichkeit) soll dann gesperrt werden können? Es ist nicht erlaubt. Und es ist klar, Kritik sehen diese Linken als Beleidigung an, aber lt. Grundgesetz ist nicht jede Kritik keine Beleidigung.
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      schrieb am 31.03.21 10:19:18
      Beitrag Nr. 7.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.660.564 von startvestor am 31.03.21 00:24:35Morgen wäre vielleicht die Chance, mal den CFO von Flatex zur Bindingsteuer zu befragen.

      https://www.heibel-unplugged.de/salz-pfeffer-zum-mittag-3-st…
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      schrieb am 31.03.21 00:24:35
      Beitrag Nr. 7.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.660.039 von PolarBearX am 30.03.21 22:56:34Und das noch vom Bankenverband:

      Seit 2020 gilt per Gesetz:
      Verluste aus der Ausbuchung wertloser Aktien oder eines sonstigen Ausfalls von Aktien werden anerkannt. Sie dürfen aber nur bis 20 000 Euro pro Jahr mit Kapitaleinkünften verrechnet werden. "Fraglich ist, ob die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen überhaupt zulässig sind", sagt Daniel Hoffmann, Direktor Steuern beim Bundesverband deutscher Banken.


      Warum immer so vorsichtig? Da ist nix fraglich. Aber siehe noch ganz unten.


      Ich habe noch die Links zum BFH-Urteil rausgesucht:

      https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/det…

      https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidunge…


      Mir gefällt folgendes aus der PM nicht:

      Für Veranlagungszeiträumen ab 2020 hat der Gesetzgeber in § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG geregelt, dass Verluste aufgrund einer Ausbuchung wertloser Aktien und eines sonstigen Ausfalls von Aktien steuerbar sind und einer eigenständigen Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen. Da die vorherige gesetzliche Lücke geschlossen wurde, bedarf es einer entsprechenden Anwendung des Veräußerungstatbestands aufgrund des rechtlichen Untergangs des Mitgliedschaftsrechts und bei einer Depotausbuchung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr.

      Im Klartext heißt das, dass nun eindeutig im EStG steht, dass über 20K nix ist und dann ist das halt so. Keinerlei Aussage zur Verfassungswidrigkeit dessen.

      Das Urteil ist vom VIII. Senat des BFH. Dort ist Frau Jachmann-Michel Vorsitzende.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Monika_Jachmann-Michel

      Die hat Anfang 2020 noch gewettert gegen die Bindingsteuer und auch Satz 6 (S. 120):

      https://www.juris.de/jportal/cms/juris/media/pdf/juris_jm/jm…

      Schon der erste Blick auf §20 Abs.6 Sätze 5 und 6 EStG n.F. zeigt also, dass der Steuergesetzgeber damit in die falsche Richtung marschiert. Der Protest bleibt nicht aus – zu Recht.


      Auch die Tz. 30 im Urteil selber gefällt mir nicht:

      f) Der Senat sieht sich durch die Einfügung von § 20 Abs. 6 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl I 2019, 2875, 2884) --EStG n.F.-- mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 (§ 52 Abs. 28 Satz 24 EStG n.F.) darin bestärkt, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auf den Entzug von Aktien als Folge eines Insolvenzverfahrens der AG entsprechend anzuwenden und in diesem Rahmen den Tatbestand als verwirklicht anzusehen, wenn das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs erlischt oder die Aktien zuvor aus dem Depot des Steuerpflichtigen ausgebucht werden.
      In § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG n.F. hat der Gesetzgeber (u.a.) für Verluste aus Kapitalvermögen aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i.S. des § 20 Abs. 1 EStG und aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S. des § 20 Abs. 1 EStG Verlustverrechnungsbeschränkungen in das EStG eingefügt.
      Diese Regelungen setzen die Steuerbarkeit der genannten Vorgänge voraus. Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit den Neuregelungen jedoch davon abgesehen, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG um neue Realisationstatbestände zu erweitern.
      Er ist demnach davon ausgegangen, dass die im Gesetz vorhandenen Realisationstatbestände auch die in den neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen beschriebenen Vorgänge erfassen.



      Was ist nur los in diesem Land? Wird da schon massiv Druck ausgeübt auf jeden, der negativ zur Bindingsteuer schreibt?
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      schrieb am 30.03.21 22:56:34
      Beitrag Nr. 7.086 ()
      Zitat: "Nach Expertenmeinungen bestätigt das Urteil erneut, dass der Fiskus Verluste gerade auch bei wertlosen Anlageinstrumenten umfassend anerkennen muss."
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      schrieb am 30.03.21 22:55:24
      Beitrag Nr. 7.085 ()
      https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/a…

      Ein neues Grundsatzurteil der Finanzgerichtsbarkeit. Sollte für das Thema durchaus von Interesse sein...
      Avatar
      schrieb am 30.03.21 16:34:29
      Beitrag Nr. 7.084 ()
      Klage beim Finanzgericht
      Ich habe mal ganz kurz gegoogelt um festzustellen, dass die Klageerhebung beim FG wirklich simpel ist, v.a. der Klagetext selber:

      https://www.finanzgericht.org/Klage-Finanzgericht.htm
      https://finanzgericht.niedersachsen.de/service/verfahren_vor…
      https://boehmanwaltskanzlei.de/klage/einfache-klageschrift-f…
      https://www.iww.de/ssp/archiv/klage-vor-dem-finanzgericht-so…

      Das ist auch interessant:

      https://www.steuerschroeder.de/Einspruch-Klage-Finanzgericht…

      An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind, wenn die Verfassungswidrigkeit einer angewandten Rechtsnorm geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Falle der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung.


      Auf der Basis hoffe ich, demnächst meine Musterklage formulieren und hier einstellen zu können.
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      schrieb am 30.03.21 13:42:12
      Beitrag Nr. 7.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.651.156 von Indexchaot am 30.03.21 12:59:35Das "lustige" ist ja, dass die Absenkung des Rentenniveaus von der SPD selber kam, um die Riesterrente zu fördern. Meint eigentlich Walter Riester selber zu "fördern" und seine Kunden von der Versicherungsindustrie. Scholz war damals auch schon dabei.

      Die Bindingsteuer dient nun Lothar Binding (wahrscheinlich hängt Scholz auch drin) und der Fondsindustrie. Die FTT ist vermutlich eh nur eine Nebelkerze. Im Vergleich zur Bindingsteuer ist das nix.

      Ich glaube nicht, dass Scholz' Geld auf dem Sparbuch liegt. Das liegt irgendwo im Ausland, in irgendeiner Steueroase. Aber selbst wenn er in den Panama- oder Paradise-Papern drin stand - die linken Medien haben oder hätten ihn wegen der "Haltung" ausgefiltert.

      Es ist eben ein unauflösbarer Gegensatz. Die Linken sind tatsäschlich nur an ihrem eigenen Nutzen interessiert - es war immer so. Und das versuchen sie zu erreichen, indem sie das Gegenteil behaupten. Und die Leute glauben es zu einem gewißen Anteil immer - trotz nun 100 Jahren Leninismus.
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      schrieb am 30.03.21 12:59:35
      Beitrag Nr. 7.082 ()
      Und um die scheinheilige Demagogie unseres Finanzministers beim Verweis auf die bereits etablierte Finanztransaktionssteuer in Frankreich und Spanien zu korrigieren, kommt hier der zugehörige Vergleich der aktuellen Rentenniveaus für Durchschnittsverdiener aller 3 Länder:

      Spanien: 83,4 %
      Frankreich: 73,6 %
      Deutschland: 51,9 %

      Quelle: https://www.auswandern-handbuch.de/wie-hoch-ist-das-rentenni…

      Wir passen deshalb das Rentenniveau von Deutschland am besten zuerst mal an das von Spanien an und danach können wir dann gern eine Finanztransaktionssteuer für Aktien einführen, die zur Altersvorsorge dienen.
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