Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 64)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.559.745 von jameslabrie am 27.07.20 18:31:12Von mir würdest du erst was bekommen wenn du 20 Jahre ins System eingezahlt hast.
Sonst nix.
Sonst nix.
Gegen 1 Krankenhaus zu klagen ist schwer.ich habe getan bekomme 14000e fuer Mutter
Bei wdi gibts nix außer spesen
Bei wdi gibts nix außer spesen
Rechtliche Schritte schirp lacht ueber die Millionen leicht verdienter euros
3600 verlust abgehagt schwachsinn alles weitere....
herzlichen glückwunsch an schirp und co tolle einnnahmen bei wenig aufwand!sisiphusarbeit der kleinanleger glaubt an schadensersatz lol.braun in 5 jahren draussen und millionaer.jan bumst ukrainerin und thais und sagt prost germany....
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.554.471 von Finanzanwalt am 27.07.20 12:23:33
Schau mal in den Spiegel - da siehst Du die unpassende Belehrung.
Das greift bei mir nicht - also lass es ganz einfach bleiben.
Zitat von Finanzanwalt: Lass doch die unpassenden Belehrungen und lies, was ich schreibe, bevor Du drauf antwortest.
So sieht doch jeder, dass es Dir nicht um eine seriöse Diskussion geht, sondern um das Verbreiten von Dir genehmen Botschaften ohne realen Hintergrund.
Schau mal in den Spiegel - da siehst Du die unpassende Belehrung.
Das greift bei mir nicht - also lass es ganz einfach bleiben.
Entschuldigug, ich habe den Beitrag von googey nicht gelesen.
Da stand schon alles drin.
Da stand schon alles drin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.804 von freixenetter am 27.07.20 09:19:26Die Steuerbescheide der Wirecard AG werden zum Teil noch nicht bestandskräftig sein. Denn es handelt sich um einen Konzern, der von der bayerischen Finanzverwaltung anschlußgeprüft wird. Das heißt jedes Jahr wird vom Steuerprüfer durchgeprüft. Das ist bundesweit bei allen deutschen Konzernen so. Die Steuerbescheide ergehen daher an Konzerne erst mal nach § 164 Abgabenordnung und dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das hat zur Folge, dass nach Ablauf der Einspruchsfrist die Bescheide trotzdem jederzeit änderbar sind. Der Inolvenzverwalter kann durchaus noch berichtigte Steuererklärungen einreichen. Die Änderung erfolgt dann nach § 164 Abgabenordnung und die zu viel bezahlte Steuer wird an den Insolvenzverwalter als Masseguthaben ausgezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.553.925 von Aldy am 27.07.20 11:47:48
So sieht doch jeder, dass es Dir nicht um eine seriöse Diskussion geht, sondern um das Verbreiten von Dir genehmen Botschaften ohne realen Hintergrund.
Lesen vor Labern
Lass doch die unpassenden Belehrungen und lies, was ich schreibe, bevor Du drauf antwortest. So sieht doch jeder, dass es Dir nicht um eine seriöse Diskussion geht, sondern um das Verbreiten von Dir genehmen Botschaften ohne realen Hintergrund.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.579 von Chris_M am 27.07.20 09:02:23
Bitte nützliche Beiträge zum Thread !!!!!!!!!!
Was ist mit dir los ? Wenn man deine Beiträge liest, und die Beiträge andere user deiner Gesinnung hier, könnte man meinen ihr habt was zu verlieren ?!??! Müllt bitte den Thread nicht mit euren Schwachsinn voll ! 08.05.24 · Thomas Heydrich · Wirecard |
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