Gesellschaftsgründung um Kapitalertragssteuern einzusparen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.07.20 13:55:16 von
neuester Beitrag 30.07.20 17:06:40 von
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Hallo zusammen,
angenommen ich hätte 100.000€, welche ich in Aktien, Derivaten und CFD's anlegen möchte. Die Erträge möchte ich jedoch nicht zu 25% (Kapitalertragssteuer) versteuern müssen. Den Gewinn möchte ich wieder reinvestieren und Steuern erstmal vermeiden. Zweite Annahme, ich hätte einen Gewinn vor Steuern von 20.000€ also eine jährliche Rendite von 20%. Hierbei müsste ich als Privatanleger 5.000€ Kapitalertragssteuer zahlen und die Gebühren für Kauf sowie Verkauf kommen noch obendrauf, welche ggf. in einer Gesellschaft gegenzurechnen sind. Wisst ihr welcher Gesellschaftstyp hierfür in Frage käme? Ich habe mich mal mit einer Unternehmergesellschaft (UG) (kleine Variante der GmbH) auseinandergesetzt, jedoch weiß ich nicht ob Aktien-, Derivatehandel sowie CFD's akzeptiert werden. Ggf. hat hier jemand einen ähnlichen Fall und sich schon steuerlich beraten lassen bzw. schon eine Gesellschaft auf Papier gebracht?
Vielen Dank für die Infos, Anregungen etc.
angenommen ich hätte 100.000€, welche ich in Aktien, Derivaten und CFD's anlegen möchte. Die Erträge möchte ich jedoch nicht zu 25% (Kapitalertragssteuer) versteuern müssen. Den Gewinn möchte ich wieder reinvestieren und Steuern erstmal vermeiden. Zweite Annahme, ich hätte einen Gewinn vor Steuern von 20.000€ also eine jährliche Rendite von 20%. Hierbei müsste ich als Privatanleger 5.000€ Kapitalertragssteuer zahlen und die Gebühren für Kauf sowie Verkauf kommen noch obendrauf, welche ggf. in einer Gesellschaft gegenzurechnen sind. Wisst ihr welcher Gesellschaftstyp hierfür in Frage käme? Ich habe mich mal mit einer Unternehmergesellschaft (UG) (kleine Variante der GmbH) auseinandergesetzt, jedoch weiß ich nicht ob Aktien-, Derivatehandel sowie CFD's akzeptiert werden. Ggf. hat hier jemand einen ähnlichen Fall und sich schon steuerlich beraten lassen bzw. schon eine Gesellschaft auf Papier gebracht?
Vielen Dank für die Infos, Anregungen etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.581.420 von simonlehnens am 29.07.20 13:55:16
Gibt es hier schon gefühlt x-mal. Für Aktienhandel geht das, da wird nur ca. 1,5% auf die Veräußerungsgewinne und ca. 30% auf die Dividenden fällig. Bei Derivaten und CFD sind es ebenfalls ca. 30%, da ist die Kapitalgesellschaft aber ab 2021 regelmäßig der einzige Weg um profitabel zu traden. Siehst Du hier:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tra…
Gruß
Taxadvisor
Zitat von simonlehnens: Hallo zusammen,
angenommen ich hätte 100.000€, welche ich in Aktien, Derivaten und CFD's anlegen möchte. Die Erträge möchte ich jedoch nicht zu 25% (Kapitalertragssteuer) versteuern müssen. Den Gewinn möchte ich wieder reinvestieren und Steuern erstmal vermeiden. Zweite Annahme, ich hätte einen Gewinn vor Steuern von 20.000€ also eine jährliche Rendite von 20%. Hierbei müsste ich als Privatanleger 5.000€ Kapitalertragssteuer zahlen und die Gebühren für Kauf sowie Verkauf kommen noch obendrauf, welche ggf. in einer Gesellschaft gegenzurechnen sind. Wisst ihr welcher Gesellschaftstyp hierfür in Frage käme? Ich habe mich mal mit einer Unternehmergesellschaft (UG) (kleine Variante der GmbH) auseinandergesetzt, jedoch weiß ich nicht ob Aktien-, Derivatehandel sowie CFD's akzeptiert werden. Ggf. hat hier jemand einen ähnlichen Fall und sich schon steuerlich beraten lassen bzw. schon eine Gesellschaft auf Papier gebracht?
Vielen Dank für die Infos, Anregungen etc.
Gibt es hier schon gefühlt x-mal. Für Aktienhandel geht das, da wird nur ca. 1,5% auf die Veräußerungsgewinne und ca. 30% auf die Dividenden fällig. Bei Derivaten und CFD sind es ebenfalls ca. 30%, da ist die Kapitalgesellschaft aber ab 2021 regelmäßig der einzige Weg um profitabel zu traden. Siehst Du hier:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tra…
Gruß
Taxadvisor
Solch eine Gründung wird mittlerweile als "Liebhaberei GmbH" eingestuft, da dies ab 2021 die
meisten Trader aus Deutschland vorhaben.
eine Liebhaberei GmbH scheitert meistens schon beim Gründungsversuch, da hier Finanzämter
nicht mitspielen, es sei denn man kann jährlich enorme Erwirtschaftungen vorweisen.
Diese sind aber bei Tradern wahrlich nicht gegeben, da die Gründung ja darauf abzielt, unbegrenzte
Verluste verrechnen zu können.
hier bei uns in Luxembourg gibt es solch einen Quatsch gsd nicht.
meisten Trader aus Deutschland vorhaben.
eine Liebhaberei GmbH scheitert meistens schon beim Gründungsversuch, da hier Finanzämter
nicht mitspielen, es sei denn man kann jährlich enorme Erwirtschaftungen vorweisen.
Diese sind aber bei Tradern wahrlich nicht gegeben, da die Gründung ja darauf abzielt, unbegrenzte
Verluste verrechnen zu können.
hier bei uns in Luxembourg gibt es solch einen Quatsch gsd nicht.
Wieso soll das Liebhaberei sein, so lange es da etwas zu besteuern gibt.
Aber ist die Steuer nicht sogar recht hoch, indem die Gewinne ja erst auf Ebene der GmbH mit den 30% (etwa je zur Hälfte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) besteuert werden, und später bei Überführung ins Privatvermögen durch Ausschüttungen der GmbH nochmals 25% Kapitalertragsteuer anfallen. (Wenn diese auch auf 60% des persönlichen Steuersatzes gemindert werden kann.)
Aber ist die Steuer nicht sogar recht hoch, indem die Gewinne ja erst auf Ebene der GmbH mit den 30% (etwa je zur Hälfte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) besteuert werden, und später bei Überführung ins Privatvermögen durch Ausschüttungen der GmbH nochmals 25% Kapitalertragsteuer anfallen. (Wenn diese auch auf 60% des persönlichen Steuersatzes gemindert werden kann.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.585.410 von Abfischer am 29.07.20 18:28:52
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die kann Verluste nur mit ihren EIGENEN Gewinnen verrechnen. Wenn man keine eigenen Gewinne hat, ist irgendwann das Geld der GmbH weg, man hat weder Steuer gezahlt noch erstattet bekommen und man muss Insolvenz beantragen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Abfischer: nicht mitspielen, es sei denn man kann jährlich enorme Erwirtschaftungen vorweisen.
Diese sind aber bei Tradern wahrlich nicht gegeben, da die Gründung ja darauf abzielt, unbegrenzte Verluste verrechnen zu können.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die kann Verluste nur mit ihren EIGENEN Gewinnen verrechnen. Wenn man keine eigenen Gewinne hat, ist irgendwann das Geld der GmbH weg, man hat weder Steuer gezahlt noch erstattet bekommen und man muss Insolvenz beantragen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.590.990 von Taxadvisor am 30.07.20 09:22:48Und selbst das ist ja noch sehr einfach gedacht. Dass erst Gewinne mit Steuerbelastung anfallen und dann Verluste in späteren Jahren, ist schließlich auch denkbar, da der Verlustrücktrag bei der GmbH auf das vorhergehende Jahr beschränkt ist. Dann zahlt man erst Steuer und kann die Verluste auch bei der GmbH nur vortragen und mit Liquidation (oder Insolvenz) geht der Verlustvortrag unter.
Dann stellt sich die Frage, wie sich der Verlust des anfangs eingezahlten Kapitals steuerlich auswirkt, bei Liquidation, Weiterverkauf oder Insolvenz. Ich vermute Verlust aus Gewerbebetrieb zu 60% verrechenbar, bei Totalverlust durch Insolvenz sicher dann auch irgendwelche Einschränkungen.
Das wird alles kompliziert, ich glaube das wird vor allem ein Geschäft für die Buchhalter und Steuerberater.
Dann stellt sich die Frage, wie sich der Verlust des anfangs eingezahlten Kapitals steuerlich auswirkt, bei Liquidation, Weiterverkauf oder Insolvenz. Ich vermute Verlust aus Gewerbebetrieb zu 60% verrechenbar, bei Totalverlust durch Insolvenz sicher dann auch irgendwelche Einschränkungen.
Das wird alles kompliziert, ich glaube das wird vor allem ein Geschäft für die Buchhalter und Steuerberater.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.591.386 von honigbaer am 30.07.20 09:46:08
Ich zahle ja auch jährlich an die Kammer und die Verbände, da will ich irgendwann auch Return on Investment sehen 🤣🤣🤣
Gruß
Taxadvisor
Zitat von honigbaer: Das wird alles kompliziert, ich glaube das wird vor allem ein Geschäft für die Buchhalter und Steuerberater.
Ich zahle ja auch jährlich an die Kammer und die Verbände, da will ich irgendwann auch Return on Investment sehen 🤣🤣🤣
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.581.420 von simonlehnens am 29.07.20 13:55:16
der Steuersatz richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation. Wenn du z.B. nur Kapitalerträge in Höhe von 20.000€ pro Jahr erzielst und sonst keine weiteren Einkünfte hast, dann greift die Günstigerprüfung laut Grundtabelle:
https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
somit beläuft sich die Steuerlast auf ca. 2.500€ pro Jahr.
Zitat von simonlehnens: Hallo zusammen,
angenommen ich hätte 100.000€, welche ich in Aktien, Derivaten und CFD's anlegen möchte. Die Erträge möchte ich jedoch nicht zu 25% (Kapitalertragssteuer) versteuern müssen. Den Gewinn möchte ich wieder reinvestieren und Steuern erstmal vermeiden. Zweite Annahme, ich hätte einen Gewinn vor Steuern von 20.000€ also eine jährliche Rendite von 20%. Hierbei müsste ich als Privatanleger 5.000€ Kapitalertragssteuer zahlen und die Gebühren für Kauf sowie Verkauf kommen noch obendrauf, welche ggf. in einer Gesellschaft gegenzurechnen sind. Wisst ihr welcher Gesellschaftstyp hierfür in Frage käme? Ich habe mich mal mit einer Unternehmergesellschaft (UG) (kleine Variante der GmbH) auseinandergesetzt, jedoch weiß ich nicht ob Aktien-, Derivatehandel sowie CFD's akzeptiert werden. Ggf. hat hier jemand einen ähnlichen Fall und sich schon steuerlich beraten lassen bzw. schon eine Gesellschaft auf Papier gebracht?
Vielen Dank für die Infos, Anregungen etc.
der Steuersatz richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation. Wenn du z.B. nur Kapitalerträge in Höhe von 20.000€ pro Jahr erzielst und sonst keine weiteren Einkünfte hast, dann greift die Günstigerprüfung laut Grundtabelle:
https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
somit beläuft sich die Steuerlast auf ca. 2.500€ pro Jahr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.595.931 von pi-Trader am 30.07.20 14:43:29
Wenn er sonst keine anderen Einkünfte hat, zahlt er aber auch Krankenversicherungsbeiträge auf die Kapitaleinkünfte oder muss sich privat versichern. Und bei den Aktien bietet die GmbH bzw UG tatsächlich die Möglichkeit der Versteuerung der Veräußerungsgewinne mit den ca. 1,5% wie angedacht.
Außerdem sind die Beträge in solchen Fragen immer nur exemplarisch.
Wenn da jemand schreibt 100.00 Kapital und 20.000 Gewinn, ist meistens eher 1.000.000 Kapital und 200.000 Gewinn gemeint.
Zitat von pi-Trader: der Steuersatz richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation. Wenn du z.B. nur Kapitalerträge in Höhe von 20.000€ pro Jahr erzielst und sonst keine weiteren Einkünfte hast, dann greift die Günstigerprüfung laut Grundtabelle:
https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
somit beläuft sich die Steuerlast auf ca. 2.500€ pro Jahr.
Wenn er sonst keine anderen Einkünfte hat, zahlt er aber auch Krankenversicherungsbeiträge auf die Kapitaleinkünfte oder muss sich privat versichern. Und bei den Aktien bietet die GmbH bzw UG tatsächlich die Möglichkeit der Versteuerung der Veräußerungsgewinne mit den ca. 1,5% wie angedacht.
Außerdem sind die Beträge in solchen Fragen immer nur exemplarisch.
Wenn da jemand schreibt 100.00 Kapital und 20.000 Gewinn, ist meistens eher 1.000.000 Kapital und 200.000 Gewinn gemeint.
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